Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2003 - 6 A 11210/02.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- JurPC
RöV §§ 3 Abs. 2 Nr. 3, 4 Abs. 4, 13 Abs. 2 S. 1
Teleradiologischer Betrieb eines Computertomographen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung des Betriebes einer Computertomographieanlage; Untersagung des Betriebes einer Röntgeneinrichtung; Entbehrlichkeit von Strahlenschutzbeauftragten für den sicheren Betrieb einer Röntgeneinrichtung; Erforderliche Fachkunde für den Strahlenschutz
- Wolters Kluwer
- Judicialis
RöV 1987 § 3; ; RöV 1987 § 3 Abs. 2; ; RöV 1987 § ... 3 Abs. 2 Nr. 3; ; RöV 1987 § 3 Abs. 2 Nr. 1; ; RöV 1987 § 3 Abs. 2 Nr. 8; ; RöV 1987 § 4; ; RöV 1987 § 4 Abs. 4; ; RöV 1987 § 14 Abs. 1; ; RöV 1987 § 15 Abs. 2; ; RöV 1987 § 14; ; RöV 1987 § 15; ; RöV 1987 § 45; ; RöV 1987 § 45 Abs. 1; ; RöV 1987 § 45 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht, Berufsrecht, Arztrecht, Röntgengerät, Röntgeneinrichtung, Röntgenstrahlen, Strahlenbelastung, Computertomograph, Computertomogramm, Computertomographieanlage, Arzt, Radiologe, Radiologie, Teleradiologie, teleradiologischer Betrieb, Strahlenschutz, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 24.06.2002 - 3 K 374/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2003 - 6 A 11210/02.OVG
Papierfundstellen
- DVBl 2003, 684 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 8.93
Erteilung einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2003 - 6 A 11210/02
Unter dieser Fachkunde ist nicht jede praktische Erfahrung mit Röntgengeräten zu verstehen, sondern - wie das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1996, 798) für den Anwendungsbereich des vergleichbaren § 6 Abs. 2 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung entschieden hat - eine "umgangsspezifische" Fachkunde, die von Art und Gefährlichkeit des beabsichtigten Umgangs abhängt und die Einhaltung des Strahlenminimierungsgebots sicherstellen soll.
- OLG München, 08.10.2015 - 6 U 1509/15
Begriff der unmittelbaren ärztlichen Behandlung i.S. von § 7 Abs. 4 MBO
Darüber hinaus würden die Ergebnisse des Screenings ohnehin nicht vom Eindruck einer persönlichen Untersuchung abhängen, sondern - wie das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 21.01.2003, Az. 6 A 11210/02 (= MedR 2003, 352 ff.), für den vergleichbaren Fall der teleradiologischen Begutachtung zeige - allein von der Bildqualität und der Erfahrung des begutachtenden Netzhautspezialisten.(7) Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht dem von der Antragsgegnerin für ihre Argumentation herangezogenen (im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zum Strahlenschutz auf Basis der Röntgenverordnung vom 08.01.1987 ergangenen) Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 21.01.2003, Az. 6 A 11210/02 (= MedR 2003, 352 ff.), entnehmen: In der dort entschiedenen Konstellation ging es um die Zulässigkeit eines Modells, wonach die dortige Klägerin in einem Krankenhaus eine Computertomographieanlage betrieb und diese Anlage ausschließlich teleradiologisch in der Weise betrieben werden sollte, dass der Krankenhausarzt, der ein Computertomogramm für notwendig hält, einem Radiologen der Klägerin über eine Telekommunikationsverbindung seine Gründe für eine computertomographische Untersuchung sowie die bereits erhobenen Befunde mitteilt, damit der Radiologe über die sogenannte rechtfertigende Indikation für eine solche Untersuchung entscheiden und auch die Einzelheiten der Durchführung der Untersuchung festlegen kann.
- VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.80
Genehmigung des teleradiologischen Betriebes einer CT-Anlage; Anforderungen an …
Auch unter dem Gesichtspunkt der Strahlenminimierung dürfe nicht entscheidend auf die Fachkunde der Krankenhausärzte abgestellt werden, wie auch das Oberverwaltungsgericht Rheinlandpfalz (Urteil vom 21.1.2003 Az. 6 A 11210/02 ) entschieden habe, weil der Teleradiologe für Indikation und Befundung verantwortlich sei.Sie können aber auch durch überflüssige Untersuchungen oder unbrauchbare Untersuchungsergebnisse verursacht werden (OVG RhPf vom 21.1.2003 Az. 6 A 11210/02 ), zumal dann, wenn die verwendete Aufnahmetechnik - wie hier die CT - eine gegenüber konventionellen Röntgenaufnahmen um ein Vielfaches erhöhte Strahlenexposition zur Folge hat.
- VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.81
Teleradiologie; Betriebsgenehmigung; Computertomograph; technische Durchführung; …
Auch unter dem Gesichtspunkt der Strahlenminimierung dürfe nicht entscheidend auf die Fachkunde der Krankenhausärzte abgestellt werden, wie auch das Oberverwaltungsgericht Rheinlandpfalz (Urteil vom 21.1.2003 Az. 6 A 11210/02 ) entschieden habe, weil der Teleradiologe für Indikation und Befundung verantwortlich sei.Sie können aber auch durch überflüssige Untersuchungen oder unbrauchbare Untersuchungsergebnisse verursacht werden (OVG RhPf vom 21.1.2003 Az. 6 A 11210/02 ), zumal dann, wenn die verwendete Aufnahmetechnik - wie hier die CT - eine gegenüber konventionellen Röntgenaufnahmen um ein Vielfaches erhöhte Strahlenexposition zur Folge hat.
- VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.94
Teleradiologie; Betriebsgenehmigung; Computertomograph; technische Durchführung; …
Auch unter dem Gesichtspunkt der Strahlenminimierung dürfe nicht entscheidend auf die Fachkunde der Krankenhausärzte abgestellt werden, wie auch das Oberverwaltungsgericht Rheinlandpfalz (Urteil vom 21.1.2003 Az. 6 A 11210/02 ) entschieden habe, weil der Teleradiologe für Indikation und Befundung verantwortlich sei.Sie können aber auch durch überflüssige Untersuchungen oder unbrauchbare Untersuchungsergebnisse verursacht werden (OVG RhPf vom 21.1.2003 Az. 6 A 11210/02 ), zumal dann, wenn die verwendete Aufnahmetechnik - wie hier die CT - eine gegenüber konventionellen Röntgenaufnahmen um ein Vielfaches erhöhte Strahlenexposition zur Folge hat.