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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01   

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https://dejure.org/2002,15267
OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01 (https://dejure.org/2002,15267)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.01.2002 - 6 A 11252/01 (https://dejure.org/2002,15267)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01 (https://dejure.org/2002,15267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Wirksamkeit eines Verteilungsmaßstabs; Verpflichtung der Gemeinde zur Orientierung an der Höhe der Erschließungsvorteile; Maßgeblichkeit der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 878
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01
    Ergibt sich aus dem Vorstehenden, dass das in § 6 Abs. 3 Nr. 1 EBS für gewerblich nutzbare Grundstücke, auf denen keine Bebauung zulässig ist, fingierte Nutzungsmaß nicht mit dem in § 131 Abs. 3 BauGB enthaltenen Vorteilsprinzip in Einklang steht, führt dies auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 - (NVwZ 1996, 194) zur Unwirksamkeit der Verteilungsregung.

    Dies beruht darauf, dass der Nutzungsfaktor 0, 5 darauf hindeutet, dass die Beklagte mit dieser Bestimmung die Grundstücke erfasst hat, die - wie die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1994 (8 C 23.92) genannten nicht im engeren Sinne baulich oder gewerblich, aber erschließungsbeitragsrechtlich gleichartig nutzbar sind (vgl. Driehaus a.a.O. § 23 Rdnr. 8).

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01
    Eine andere Beurteilung käme allenfalls in Betracht, wenn die Rechtswidrigkeit des Beginns der Herstellung stets die Rechtswidrigkeit auch des Endes erwarten ließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2.93 -, BVerwGE 97, 62).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruht der durch die Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ausgelöste Erschließungsvorteil "auf der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlage", richtet sich "das Ausmaß des jeweiligen Erschließungsvorteils" nach dem Ausmaß der von einem erschlossenen Grundstück aus zu erwartenden (wahrscheinlichen) Inanspruchnahme der Anlage und ist diese abhängig von "dem Umfang der zugelassenen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks" (Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11.94 -, BVerwGE 100, 104 unter Hinweis auf Urteile vom 19. März 1982 - 8 C 35, 37 und 38.81 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 47 S. 48 [50]) und vom 18. April 1986 - 8 C 51 und 52.85 -, BVerwGE 70, 149 [157]).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01
    Dies ist im Allgemeinen die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks (vgl. Driehaus, a.a.O., § 18 Rdnr. 3 f.), die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch den sog. Vollgeschossmaßstab in zulässiger Weise bemessen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 61 - 68 und 80 - 84.75 - BVerwGE 57, 240 [246 f]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Dieser Maßstab des § 6 Abs. 1 ABS, der von der Grundstücksfläche ausgeht und diese mit Zuschlägen für Vollgeschosse versieht, bestimmt das unterschiedliche Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen und ist damit im Beitragsrecht grundsätzlich vorteilsgerecht (vgl. OVG R-P, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP).

    Darüber hinaus hat der Senat (6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, ESOVGRP) entschieden, dass die wahrscheinliche Inanspruchnahme einer Verkehrsanlage von Grundstücken aus, die gewerblich und damit beitragsrechtlich relevant nutzbar sind, aber nicht bebaut werden können, bei typisierender Betrachtungsweise geringer ist als von Grundstücken aus, auf denen eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

    Danach ist der sog. Vollgeschossmaßstab (Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse, wobei je Vollgeschoß ein Zuschlag von 15 v.H. berechnet wird) grundsätzlich vorteilsgerecht (vgl. OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, esovgrp; OVG RP, 6 A 10938/05.OVG, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Dieser Beitragsmaßstab bestimmt das unterschiedliche Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen und ist damit im Beitragsrecht grundsätzlich vorteilsgerecht (vgl. OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 A 10603/16

    Abwasserbeseitigungsbeitrag für einen Campingplatz; Zusammenfassung mehrerer

    Ein solcher Zuschlag von 10 v. H. trägt der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 A 11252/01.OVG -, KStZ 2002, 157) zum Ausbaubeitragsrecht, die auf das Anschlussbeitragsrecht übertragbar ist, Rechnung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 6 C 10860/14

    Normenkontrolle; wiederkehrende Abwasserbeseitigungs- und

    Dass der Vollgeschossmaßstab, der einen Zuschlag zur Grundstücksfläche von 25 v.H. für jedes Vollgeschoss vorsieht, als grundsätzlich vorteilsgerecht betrachtet werden kann, ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts anerkannt (OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, juris; OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, esovgrp, juris; OVG RP, 6 A 10938/05.OVG, esovgrp; OVG RP, 6 A 11005/14.OVG, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 6 A 10138/09

    Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag sind unabhängig von der geplanten

    Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde die Erforderlichkeit von Ausgleichsmaßnahmen rechtsirrig verneinen sollte (im Anschluss an BVerwGE 97, 62 [67f]; OVG RP, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01.OVG -, veröffentlicht in ESOVG).

    Eine andere Beurteilung käme allenfalls in Betracht, wenn die Rechtswidrigkeit des Beginns der Herstellung auch die Rechtswidrigkeit ihres Endes erwarten ließe (vgl. BVerwGE 97, 62 [67f]; OVG RP, Urteile vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP und vom 26. November 2002 - 6 A 11376/02.OVG -).

  • VG Koblenz, 23.05.2005 - 8 K 2413/04

    Verteilungsmaßstab in Erschließungsbeitragssatzung anhand der baulichen

    Dies ist im Allgemeinen die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch den so genannten Vollgeschossmaßstab in zulässiger Weise bemessen wird (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01.OVG -, m.w.N.).

    Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz grundsätzlich gebilligt und in seinem Urteil vom 22. Januar 2002 (a.a.O.) hierzu ausgeführt: "Soweit in § 6 Abs. 3 Nr. 1 EBS Grundstücke, auf denen ein- bis zweigeschossige Bebaubarkeit zulässig ist, einheitlich mit dem Nutzungsfaktor 1, 0 gewichtet werden, bestehen hiergegen keine Bedenken, solange die zu Erschließungsbeiträgen zu veranlagenden Grundstück im Gebiet der Beklagten, auf denen nur eine eingeschossige Bebauung zulässig ist, zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen." Nach Angaben des Beklagten-Vertreters in der mündlichen Verhandlung gibt es aber auch im Gebiet der Beklagten nur relativ wenige lediglich eingeschossig bebaubare Grundstücke.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen; Beitragszuschlag für

    Dieser sog. Vollgeschossmaßstab bestimmt das unterschiedliche Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen und ist damit grundsätzlich vorteilsgerecht (vgl. OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, esovgrp; OVG RP, 6 A 10938/05.OVG, esovgrp; OVG RP, 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37, esovgrp, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14

    Erschließungsbeitrag; erschlossene Grundstücke; Verteilung; Maßstab;

    Die Straße vermittelt also in diesen Fällen einen gleichen Erschließungsvorteil (ähnlich wie hier OVG Koblenz, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01 -, juris Rn. 19 und OVG Münster, Urteil vom 29. Oktober 1984 - 3 A 1271/84 -, ZMR 1985 S. 247 f., Beschluss vom 18. November 2004 - 15 A 4051/04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15

    Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Danach ist der sog. Vollgeschossmaßstab (Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse, wobei je Vollgeschoß ein Zuschlag von 15 v.H. berechnet wird) grundsätzlich vorteilsgerecht (vgl. OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, esovgrp; OVG RP, 6 A 10938/05.OVG, esovgrp).
  • VG Koblenz, 23.05.2005 - 8 K 1540/04

    Erschließungsbeiträge für Straßenstrecke als eigenständige Anlage und Grundstück

  • VG Potsdam, 18.10.2016 - 12 K 1961/12

    Ausbaubeiträge

  • VG Mainz, 27.10.2010 - 3 K 1334/09

    Erschließungsbeitrag: Unterschiedliche Vollgeschosszuschläge bei im Wesentlichen

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