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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13   

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https://dejure.org/2014,16869
OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13 (https://dejure.org/2014,16869)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.2014 - 6 A 11312/13 (https://dejure.org/2014,16869)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 6 A 11312/13 (https://dejure.org/2014,16869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 3 GlSpielG RP, Art 49 EUV, Art 56 AEUV
    Glücksspielrecht; Statthaftigkeit einer Klage gegen Untersagungsverfügung für vergangene Zeiträume; Sportwettenmonopol

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 725
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Danach ist auch ein Hinweis auf die gemeinnützige Verwendung von Erlösen aus den Wettveranstaltungen unzulässig, weil er das Wetten zum Sponsoring gemeinnütziger Tätigkeiten aufwertet und damit die Entscheidung für eine Teilnahme als positiv zu beurteilende Handlung im Sinne eines "Spendens durch Spielen" darstellt (BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 34).

    Werbung darf nicht zur aktiven Teilnahme am Spiel anregen, sondern nur über die Existenz der Produkte informieren (BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 37).

    Vielmehr kann sich die Inkohärenz des staatlichen Sportwettenmonopols wegen einer seinen (vorgeblichen) Zielen widersprechenden Werbepraxis auch aus der Werbung des Monopolträgers für andere Monopolangebote und darüber hinaus auch aus der im Deutschen Lotto- und Totoblock koordinierten, von den Monopolträgern landesgrenzenübergreifend abgestimmten Werbung ergeben (BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 39 ff.).

    Die Präsentation der Glücksspirale vor der Hauptausgabe der Tagesschau und die Übertragung der Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen lassen das Glücksspiel als sozial adäquate Beschäftigung erscheinen (BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 46).

    Denn die Werbung darf nur die bereits zur Teilnahme am Glücksspiel Entschlossenen zum legalen Angebot hinlenken, nicht aber die noch Unentschlossenen zur Teilnahme motivieren (BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 37).

    Was die Unzulässigkeit dieser Maßnahmen im Übrigen angeht, folgt der Senat den überzeugenden Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 29. September 2011 im Verfahren OVG 4 A 17/08 (ZfWG 2011, 428, juris, Rn. 64) und der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 43 ff.).

    Dass die Werbung für einen Jackpot nicht nur über die Existenz des Lotterieprodukts informierte, sondern zur aktiven Teilnahme am Spiel anregen sollte und anregte (vgl. hierzu BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 37), verdeutlichen in besonderer Weise die vorgelegten Pressemitteilungen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH.

    Diese hielten am 23. September 2010 und auch noch am 23. Mai 2011 nur den gezielten Anreiz zur Teilnahme am Glücksspiel für rechtswidrig, statt auf den objektiven Aussagegehalt abzustellen (vgl. BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 50).

    Da mithin für den gesamten entscheidungserheblichen Zeitraum von systematischen Verstößen gegen die Werbebeschränkungen für monopolisierte Glücksspielangebote auszugehen ist, kann offen bleiben, ob sich die Inkohärenz des Sportwettenmonopols auch aus einer gegenläufigen Glücksspielpolitik in anderen Glücksspielsektoren, also aus intersektoraler Sicht ergab (vgl. hierzu BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 51 ff.).

    Erst recht konnte angesichts dessen eine Ermessensreduzierung auf Null zulasten der Klägerin nicht eintreten (BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 46).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris) entschieden, dass der durch den Ausschluss gewerblicher Wettangebote durch private Wettunternehmen bedingte Eingriff in die Berufsfreiheit in seiner damaligen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt war.

    Schon in der Übergangszeit war eine gezielt zum Wetten auffordernde Werbung untersagt (BVerfG, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris, Rn. 160).

    Diese hat sich danach zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Wettmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Wetten zu beschränken (BVerfG, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris, Rn. 151).

    Unzulässig ist eine Werbung, in der das Wetten als sozialadäquate oder sogar als positiv bewertete Unterhaltung dargestellt wird und die nicht nur auf eine Kanalisierung der ohnehin vorhandenen Wettleidenschaft hin zu staatlichen Wettangeboten angelegt ist, sondern zum Wetten anreizt und ermuntert (BVerfG, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris, Rn. 136).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Deshalb darf ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in Ansehung eines bereits abgelaufenen Zeitraums nicht mehr mit Ermessenserwägungen begründet werden, durch welche die ursprüngliche Ermessensentscheidung im Kern ausgewechselt wird (BVerwG 8 C 46.12, BVerwGE 147, 81, Rn. 32).

    Dass die Binnenkohärenz nicht lediglich von der Unbedenklichkeit der Werbung für die staatliche Sportwette ODDSET abhängt, hat das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren 8 C 46.12 (BVerwGE 147, 81, ZfWG 2013, 409, juris, Rn. 53) bereits deutlich gemacht.

    Auch in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 8 C 46.12 (BVerwGE 147, 81, ZfWG 2013, 409, juris, Rn. 21 ff.) heißt es in diesem Zusammenhang, dass die Einzelheiten des Anwendungsbereichs des § 68 Abs. 1 Satz 2 POG, der Kausalität einer etwaigen Rechtsverletzung für einen geltend zu machenden Schaden sowie dessen Ersatzfähigkeit gegebenenfalls im zivilgerichtlichen Staatshaftungsprozess geklärt werden müssen, so dass auch deswegen ein Schadensersatzanspruch nicht als offensichtlich aussichtslos beurteilt werden kann.

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Mit dieser Begründung konnte das Fehlen der vorgeschriebenen glücksspielrechtlichen Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten der Klägerin nicht entgegen gehalten werden (vgl. EuGH, C-338/04 u.a. - Placanica u.a. -, Slg 2007, I-01891, juris, Rn. 67; EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. -, NVwZ 2010, 1409, juris, Rn. 115).

    Eine Monopolregelung, die - wie die hier zu beurteilende - auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird, muss aber ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt (vgl. EuGH, C-243/01 u.a., Gambelli u.a., GewArch 2004, 30, juris, Rn. 67; EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - NVwZ 2010, 1422, juris, Rn. 64; EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. - NVwZ 2010, 1409, juris, Rn. 98).

    Er darf ihr kein positives Image verleihen, indem er beispielsweise auf eine gemeinnützige Verwendung der erzielten Einnahmen hinweist (vgl. EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. - NVwZ 2010, 1409, juris, Rn. 103; BVerwG, 8 C 14.09, juris, Rn. 78).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Er darf ihr kein positives Image verleihen, indem er beispielsweise auf eine gemeinnützige Verwendung der erzielten Einnahmen hinweist (vgl. EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. - NVwZ 2010, 1409, juris, Rn. 103; BVerwG, 8 C 14.09, juris, Rn. 78).

    Diese systematische Missachtung der Werbebeschränkungen beruhte auch auf einem strukturellen Vollzugsdefizit (vgl. BVerwG, 8 C 14.09, BVerwGE 138, 201, juris, Rn. 44).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - NVwZ 2010, 1422, juris, Rn. 46) darf die unionsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Art. 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zwar aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, bei deren Festlegung die Mitgliedstaaten einen weiten Gestaltungsspielraum haben, beschränkt werden.

    Eine Monopolregelung, die - wie die hier zu beurteilende - auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird, muss aber ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt (vgl. EuGH, C-243/01 u.a., Gambelli u.a., GewArch 2004, 30, juris, Rn. 67; EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - NVwZ 2010, 1422, juris, Rn. 64; EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. - NVwZ 2010, 1409, juris, Rn. 98).

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Verwaltungsakte mit Dauerwirkung erledigen sich häufig bei fortschreitender Zeit für die jeweils vergangenen Zeiträume, also gewissermaßen fortlaufend, auch wenn für die Annahme der Erledigung der bloße Zeitablauf nicht genügt, vielmehr erforderlich ist, dass von dem Dauerverwaltungsakt auch für diese Vergangenheit keine nachteiligen Rechtswirkungen mehr ausgehen (vgl. hierzu BVerwG, 8 C 11.10, juris, Rn. 15; BVerwG, 8 B 62.11, ZfWG 2012, 115, juris).
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Verwaltungsakte mit Dauerwirkung erledigen sich häufig bei fortschreitender Zeit für die jeweils vergangenen Zeiträume, also gewissermaßen fortlaufend, auch wenn für die Annahme der Erledigung der bloße Zeitablauf nicht genügt, vielmehr erforderlich ist, dass von dem Dauerverwaltungsakt auch für diese Vergangenheit keine nachteiligen Rechtswirkungen mehr ausgehen (vgl. hierzu BVerwG, 8 C 11.10, juris, Rn. 15; BVerwG, 8 B 62.11, ZfWG 2012, 115, juris).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 61.12

    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    c) Im verfahrensgegenständlichen Zeitraum war das Ermessen des Beklagten, eine Untersagung der Sportwettenvermittlung auszusprechen bzw. aufrecht zu erhalten, nicht in der Weise intendiert, dass das Verbot wegen des staatlichen Monopols keiner weiteren Begründung bedurft hätte (vgl. BVerwG, 8 B 61.12, ZfWG 2012, 404, juris, Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 A 11312/13
    Was die Unzulässigkeit dieser Maßnahmen im Übrigen angeht, folgt der Senat den überzeugenden Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 29. September 2011 im Verfahren OVG 4 A 17/08 (ZfWG 2011, 428, juris, Rn. 64) und der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 8 C 10.12, NVwZ-RR 2014, 181, juris, Rn. 43 ff.).
  • OLG Koblenz, 22.08.2013 - 1 U 551/12
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 48.12

    Änderungsbescheid; Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • BVerfG, 10.11.2008 - 1 BvR 2783/06

    Vermittlung von Sportwetten

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis;

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 6 B 11140/15

    Duldung der Sportwettvermittlung in einer Verkaufsstelle - Mindestabstand von

    Zu den öffentlichen oder privaten Einrichtungen i. S. d. § 7 Abs. 3 Satz 1 LGlüG, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, gehören auch private Nachhilfeeinrichtungen (vgl. Begründung zum Gesetzentwurf, LT-Drucks. 16/4671, S. 21), wenn sie ähnlich wie eine öffentliche Schule auf Dauer sowie mit mehreren Lehr- bzw. Nachhilfekräften betrieben und von einer namhaften Anzahl von Schülern in einem Alter besucht werden, in dem diese typischerweise durch öffentliche Glücksspielangebote gefährdet sind (vgl. OVG RP, 6 A 11312/13.OVG, NVwZ-RR 2014, 725, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2015 - 6 S 2234/13

    Erledigte sportwettenrechtliche Untersagungsverfügung;

    OVG, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 378/10 -, DÖV 2014, 1065; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.2014 - 6 A 11312/13 -, NVwZ-RR 2014, 725).
  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Eine einschränkende Auslegung ist insoweit nicht angezeigt und folgt auch insbesondere nicht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2014 (6 A 11312/13).
  • OVG Saarland, 16.05.2017 - 1 E 368/17

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Online-Casinospiele

    Hessischer VGH, Beschluss vom 26.8.2016 - 8 A 2074/10 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 9.6.2016 - 4 B 860/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.7.2014 - 6 A 11312/13 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, Beschluss vom 6.12.2012 - 3 B 268/12 - und Beschluss vom 5.10.2009 - 3 B 321/09 -, alle in juris;.
  • VG Mainz, 19.09.2019 - 1 K 1209/18
    Zu den öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, gehören auch private Nachhilfeeinrichtungen (vgl. zum Abstandsgebot für Wettvermittlungsstellen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 LGlüG a.F.: LT-Drs. 16/4671, S. 21) jedenfalls dann, wenn sie ähnlich wie eine öffentliche Schule auf Dauer sowie mit mehreren Lehr- bzw. Nachhilfekräften betrieben und von einer namhaften Anzahl von Schülern in einem Alter besucht werden, in dem diese typischerweise durch öffentliche Glücksspielangebote gefährdet sind (vgl. zu § 7 Abs. 3 Satz 1 LGlüG a.F.: OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 6 B 11140/15 -, juris, Rn. 21 : "derzeit täglich 8 Schüler[] im Alter von 11 bis 17 Jahren"; Urteil vom 10. Juli 2014 - 6 A 11312/13 -, juris, Rn. 44 ).
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