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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 6 A 1136/08 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. November 2008 - 6 A 1136/08 (https://dejure.org/2008,26549)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen - 1 K 263/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 6 A 1136/08
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch
Mit der Neuausschreibung einer Stelle wird ein neues Auswahlverfahren eingeleitet, was zugleich den Abbruch des noch laufenden früheren Stellenbesetzungsverfahrens zur Folge hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 20. November 2008 - 6 A 1136/08 - juris Rn. 6). - LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 18 Sa 1152/16
Stellenbesetzungsverfahren - Besetzungsanspruch - Neuausschreibung
2) Durch die Neuausschreibung der Stelle im Oktober 2014 ist das Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen worden, denn mit der Neuausschreibung einer Stelle wird ein neues Auswahlverfahren eingeleitet, was zugleich den Abbruch des noch laufenden früheren Stellenbesetzungsverfahrens zur Folge hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 20. November 2008 - 6 A 1136/08 - juris Rn. 6). - VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233
Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; …
Dem Antragsteller steht auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, denn er erhält bei Fortführung des bisherigen Verfahrens im Falle der Rechtswidrigkeit des Abbruchs desselben die Chance, sich nicht gegen einen im erneuten Auswahlverfahren gegebenenfalls erweiterten oder anders zusammen gesetzten Bewerberkreis durchsetzen zu müssen (vgl. OVG NRW, B.v. 20.11.2008 - 6 A 1136/08 - juris Rn. 5).