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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01   

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https://dejure.org/2002,8889
OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01 (https://dejure.org/2002,8889)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.03.2002 - 6 A 11508/01 (https://dejure.org/2002,8889)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. März 2002 - 6 A 11508/01 (https://dejure.org/2002,8889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses von Ausbaubeitragsbescheiden für die Erneuerung einer Straßenbeleuchtung an einem unbebauten Grundstück; Verstoß gegen den Vorteilsbegriff; Anforderungen an einen angemessenen Verteilungsschlüssel zwischen Grundstücken mit normaler Wohnnutzung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beitragspflicht von Sondergrundstücken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 873
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1999 - 6 B 12174/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01
    Dies entspricht dem den Gemeinden obliegenden Beitragserhebungsgebot (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. Dezember 1999 - 6 B 12174/99.OVG -) Der Rechtsverstoß beschränkt sich somit darauf, dass die Beklagte dieses Gebot im Blick auf die Gebiete - unbewusst - missachtet hat, in den Sondergrundstücke gelegen sind.
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 18/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01
    Angesichts dieser Erwägungen vermag der Senat nicht der von dem Kläger zitierten Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - V OE 18/78 -, KStZ 1980, 61) zu folgen.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01
    Dies beruht darauf, dass anders als im Erschließungsbeitragsrecht im Ausbaubeitragsrecht nicht der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit einer Verteilungsregelung gilt, wonach die bundesrechtlichen Prinzipien der Abgabengleichheit und Vorhersehbarkeit von Abgabenpflichten verlangen, dass die satzungsrechtlichen Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands alle in dem Gemeindegebiet vorhandenen oder aufgrund konkreter Umstände zu erwartenden Erschließungsfälle erfassen (BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - IV C 45.74 -, BVerwGE 50, 2 ).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01
    Folglich kann zur Auslegung des § 10 Abs. 6 KAG die im Zeitpunkt des Erlasses des geltenden Kommunalabgabengesetzes bekannte und gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Inhalt des § 133 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1986 - 8 C 115.84 -, KStZ 1986, 90) herangezogen werden.
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01
    Ergeben sich aufgrund der genannten objektiven Kriterien "Unterschiede, welche jeden der Straßenteile zu einem augenfällig abgegrenzten Element des öffentlichen Straßennetzes machen, handelt es sich bei jedem dieser Straßenteile um eine eigenen Erschließungsanlage" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1979 - 4 C 55.76 - KStZ 1980, 110).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 43/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01
    Für diese die Beitragspflichtigkeit einschränkende Regelung bestand nach der früheren Rechtslage ein besonderes Bedürfnis, weil nach § 14 Abs. 5 Satz 1 KAG 1986 Grundstücke unabhängig von ihrer bauplanungsrechtlichen Nutzbarkeit allein deshalb beitragspflichtig waren, weil sie die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu der Straße, dem Weg oder dem Platz, die hergestellt oder ausgebaut wurden, hatten oder im Einzugsbereich der Verkehrsanlage nach § 13 Abs. 4 KAG 1986, die hergestellt oder ausgebaut wurde, lagen (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. Oktober 1989 - 6 A 43/89 -, AS 22, 407 = KStZ 1990, 15).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht es dem Ortsgesetzgeber frei, durch eine Sonderregelung im Rahmen des Verteilungsmaßstabes für eine eingeschränkte Beteiligung von erschlossenen Sportplatzgrundstücken bei der Aufwandsverteilung zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen zu sorgen .(vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -, NVwZ 1996, 154 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die in § 7 Abs. 2 S. 1 KAG allgemein normierte Möglichkeit der Beitragserhebung zur Abgeltung des Vorteils, öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können, im Straßenausbaubeitragsrecht durch die Bestimmung des § 10 Abs. 6 KAG a.F. (und nunmehr des § 10 Abs. 5 KAG) in ähnlicher Weise qualifiziert ist wie dies im Erschließungsbeitragsrecht durch den Begriff des "Erschlossenseins" (§§ 131 Abs. 1 S. 1, 133 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch - BauGB -) geschehen ist (so bereits OVG RP, 6 A 11508/01, AS 29, 386, KStZ 2002, 237, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Die ABS 1996 ist zunächst insoweit zu beanstanden, als sie bebaute Außenbereichsgrundstücke der Beitragspflicht unterwirft (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG sowie Urteil des Senats vom 6. März 2002, KStZ 2002, 235, auch veröffentlicht in ESOVGRP).

    Außerdem kann offen bleiben, ob die ABS 1996 Grundstücke, für die im Bebauungsplan die Nutzung Sportplatz, Schwimmbad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist oder die innerhalb eines Bebauungszusammenhangs tatsächlich so genutzt werden (so genannte übergroße Grundstücke), über das zulässige Maß hinaus begünstigt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 6. März 2002, a.a.O.).

    Denn im rheinland-pfälzischen Ausbaubeitragsrecht gilt im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht nicht der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit einer Verteilungsregelung, sondern das Prinzip der regionalen Teilbarkeit der Gültigkeit einer Verteilungsregelung (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 6. März 2002, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen

    Dabei ist auf die abstrakte Möglichkeit der baulichen Ausnutzung eines Grundstücks abzustellen (wie OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01 -, AS 29, 386 = KStZ 2002, 235).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG -, AS 29, 386 = KStZ 2002, 235) ist dabei auf die abstrakte Möglichkeit der baulichen Ausnutzung eines Grundstücks abzustellen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04

    Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen

    Sie hat sich an dem Urteil des Senats vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG - (AS 29, 386 = KStZ 2002, 235, auch veröffentlicht in ESOVGRP) orientiert, wonach der Ortsgesetzgeber darauf Bedacht nehmen kann, dass bestimmte Grundstücke besonders großflächig sind und sie bezogen auf die Grundstücksfläche einen vergleichsweise geringen Ziel- und Quellverkehr auslösen, was bei einer typisierenden Betrachtungsweise auf Sportplatz-, Schwimmbad-, Festplatz-, Campingplatz- und Friedhofsgrundstücke zutrifft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

    Die Möglichkeit der Beitragserhebung ist im rheinland-pfälzischen Straßenausbaubeitragsrecht durch die Bestimmung des § 10 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz - KAG - in ähnlicher Weise qualifiziert wie dies im Erschließungsbeitragsrecht durch den Begriff des "Erschlossenseins' (§§ 131 Abs. 1 Satz 1, 133 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch - BauGB -) geschehen ist (OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG -, AS 29, 386 = KStZ 2002, 237, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Im Außenbereich verlaufende Straßen sind kraft ihrer Lage nicht zum Anbau bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG-) und können deshalb nicht Teil des aus Erschließungsanlagen bestehenden Straßensystems sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2019 - 6 B 11122/19

    Abgabenhöhe; Abgabensatzung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufwand;

    Dem im Ausbaubeitragsrecht geltenden Grundsatz der regionalen Teilbarkeit der Gültigkeit einer Verteilungsregelung ist genügt, wenn die Beitragssatzung über eine Bestimmung verfügt, die eine vorteilsgerechte Verteilung des Aufwandes in dem zur Abrechnung anstehenden Gebiet ermöglicht (zum einmaligen Ausbaubeitrag: OVG Koblenz, Urteil vom 19. März 2009 - 6 A 10750/08.OVG -, AS 37, 200; OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG -, AS 29, 386 = KStZ 2002, 235; zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag: OVG Koblenz, Urteil vom 17. Januar 2017 - 6 A 10681/16.OVG -, KStZ 2017, 78; OVG Koblenz, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 6 C 11920/17.OVG -, juris).

    Denn im Ausbaubeitragsrecht gilt der Grundsatz der regionalen Teilbarkeit der Gültigkeit einer Verteilungsregelung; diesem ist genügt, wenn die Beitragssatzung über eine Bestimmung verfügt, die eine vorteilsgerechte Verteilung des Aufwandes in dem zur Abrechnung anstehenden Gebiet ermöglicht (zum einmaligen Ausbaubeitrag: OVG RP, Urteil vom 19. März 2009 - 6 A 10750/08.OVG -, AS 37, 200; OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG -, AS 29, 386 = KStZ 2002, 235; zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag: OVG RP, Urteil vom 17. Januar 2017 - 6 A 10681/16.OVG -, KStZ 2017, 78; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 6 C 11920/17.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04

    Straßenbaubeitrag bei Maßnahmen, die nur teilweise in der Straßenbaulast der

    Straße zwischen der Straße "O...." und dem bebauten Flurstück, Nr. 2829/1 unberücksichtigt gelassen, da diese offensichtlich im Außenbereich liegen und folglich nicht ausbaubeitragspflichtig sind (vgl. Senatsurteil vom 06.03.2002 - 6 A 11508/01 -, KStZ 2002, 235).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

    Da im rheinland-pfälzischen Ausbaubeitragsrecht im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht nicht der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit einer Verteilungsregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - IV C 45.74 -, juris Rn. 14), sondern der Grundsatz der regionalen Teilbarkeit der Gültigkeit einer Verteilungsregelung gilt (OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG -, juris Rn. 21), kommt es nicht darauf an, ob der Beitragsmaßstab des § 6 Abs. 1 ABS (i.V.m. § 7 Abs. 2 ABS) auch im übrigen Gemeindegebiet der Beklagten vorteilsgerecht ist.
  • VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14

    Vorteilsgerechtigkeit bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    29 Grundsätzlich steht es dem Ortsgesetzgeber frei, durch eine Sonderregelung im Rahmen des Verteilungsmaßstabs für eine eingeschränkte Beteiligung von erschlossenen Grundstücken mit besonderen Zweckbestimmungen (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) bei der Aufwandsverteilung zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen zu sorgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -, juris Rn. 19 zu Sportplatzgrundstücken; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01 -, juris Rn. 18).

    Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass die in Rede stehenden Grundstücke typischerweise besonders großflächig sind und bezogen auf ihre Grundstücksfläche einen vergleichsweise geringen Ziel- und Quellverkehr auslösen (BVerwG, Urteil vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -, juris 2. Leitsatz sowie Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. März 2002 - 6 A 11508/01 -, juris Rn. 18; Driehaus, in: Driehaus, KAG, 56. EL, § 8 Rn. 458a).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem

  • VG Koblenz, 20.11.2006 - 4 K 221/06

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Beitragsfähigkeit von Kosten für das

  • VG Koblenz, 08.11.2010 - 4 K 623/10

    Vorausleistung auf einmalige Ausbaubeiträge bei Veranlagung einer Teilfläche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03

    Plananhang und textliche Festsetzung einer Satzung über wiederkehrende Beiträge

  • VG Koblenz, 05.08.2002 - 8 K 125/02

    Klage gegen die Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen; Rückwirkung

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