Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007

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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06.OVG (https://dejure.org/2007,8835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.06.2007 - 6 A 11527/06.OVG (https://dejure.org/2007,8835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 6 A 11527/06.OVG (https://dejure.org/2007,8835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsrechtliche Verpflichtung eines Zahnarztes zur Weitergabe von Herstellern bzgl. Zahnimplantaten gewährter Nachlässe jeglicher Art an Privatpatienten bei Überschreitung eines Barzahlungsrabatts von 3 % der Gestehungskosten; Berufsrechtliches Unwerturteil über die ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1... ; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; ZahnheilkG § 1 Abs. 4; ; HeilbG § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 3; ; HeilbG § 20; ; HeilbG § 21; ; HeilbG § 22; ; HeilbG § 23; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; Zahnärztl. BO § 2 Abs. 1; ; Zahnärztl. BO § 2 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der freien Berufe: Zahnarzt; Implantologe; vorbeugende Feststellungsklage; Landeszahnärztekammer; wirtschaftliche Vergünstigungen; Preisnachlässe; Rabatte; Implantatmaterial; Hersteller; Händler; Annahmeverbot; Gewerbeverbot; Berufsstand; freie Berufe; Dienste ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Die genannten Bestimmungen sollen jeweils für sich, ebenso wie durch ihr Zusammenwirken gewährleisten, dass auf den Gebieten des Gesundheitswesens, die so wie die ärztlichen Berufe uneingeschränkt freiberuflich konstituiert sind (vgl. BFH, Beschluss vom 14. Januar 1998 - IV B 48/97 - BB 1998, 777 ff.; Urteil vom 21. März 1995 - XI R 85/93 - NJW 1995, 3078 ff.; Urteil vom 1. Februar 1990 - IV R 140/88 - NJW 1991, 783 f.), ausschließlich Dienste höherer Art erbracht und berufliche Einkünfte nur aus solchen Dienstleistungen erzielt werden.

    Während für den freien Beruf des Apothekers eine die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr einschließende "gemischte" Erwerbstätigkeit (vgl. dazu BFH, Urteil vom 24. April 1997 - IV R 60/95 - NJW 1997, 2404 ff.) kennzeichnend ist, zeichnen sich die ärztlichen Berufe allein durch die Erbringung von persönlichen Dienstleistungen höherer Art aus und rechnen deshalb zu den nicht gewerblichen freien Berufen (so auch BFH, Beschluss vom 14. Januar 1998 - IV B 48/97 - BB 1998, 777 ff.).

  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen im Feld von zahnärztlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Zwar fällt diese Rechtsposition nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1226/94 - BVerfGE 101, 331 [347]; Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 1 BvR 1437/02 - NJW 2005, 1036 ff.) in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, doch geht es bei der der Klägerin berufsrechtlich auferlegten Restriktion bei der Annahme von Rabatten um kein Entgelt für berufliche Leistungen.

    Sie sollen, jedenfalls bei den medizinischen Heilberufen, von ökonomischen Beeinflussungen und Rücksichtnahmen freigestellt werden, indem die Berufsinhaber ausschließlich auf die ärztlichen Honorareinkünfte verwiesen werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 1 BvR 1437/02 -NJW 2005, 1036 ff.).

  • VG Mainz, 23.06.2006 - 4 K 82/06

    Zahnärzte müssen Rabatte für Implantate an den Patienten weitergeben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 23. Juni 2006 - 4 K 82/06.MZ - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 23. Juni 2006 - 4 K 82/06.MZ - nach ihrem erstinstanzlichen Klageantrag zu erkennen.

  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Denn diese Bestimmungen gehen in ihrer Schutzintensität nicht über Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 6, 55 [71, 82]; 13, 290).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Denn diese Bestimmungen gehen in ihrer Schutzintensität nicht über Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 6, 55 [71, 82]; 13, 290).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Denn diese Bestimmungen gehen in ihrer Schutzintensität nicht über Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 6, 55 [71, 82]; 13, 290).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03

    Anspruch eines Zahnarztes auf Ersatz von Auslagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Nach dem Ergebnis dieser Rechtsprechung soll nämlich der Bevorratungsaufwand für das Implantatmaterial als Praxiskosten mit den Gebühren abgegolten sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Mai 2004 - III ZR 264/03 - NJW-RR 2004, 1198 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Zwar fällt diese Rechtsposition nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1226/94 - BVerfGE 101, 331 [347]; Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 1 BvR 1437/02 - NJW 2005, 1036 ff.) in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, doch geht es bei der der Klägerin berufsrechtlich auferlegten Restriktion bei der Annahme von Rabatten um kein Entgelt für berufliche Leistungen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass in der Rechtsprechung, beispielsweise bei dem Heilberuf des Apothekers, eine gewerbliche Betätigung als mit dem Grundsatz des freien Berufes vereinbar erachtet werde (so BVerfG, Urteil vom 30. Mai 1956 - 1 BvF 3/53 - BVerfGE 5, 25 [29 f.]; Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 [389 f.]; Urteil vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61 u.a. - BVerfGE 17, 232 [239]), übersieht sie, dass das Recht der Berufsfreiheit die überkommenen Eigenarten eines Berufsbildes unberührt lässt und dass es innerhalb der Kategorie der freien Berufe des Gesundheitswesens solche mit einem gewerblichen Einschlag ebenso wie nicht gewerbliche freie Berufe gibt.
  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
    Die Verweisung auf nachträglichen Rechtsschutz kann der Klägerin nämlich nicht zugemutet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39.98 -Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 130 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

  • BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1.09

    Rechtsverhältnis; feststellungsfähig; streitig; konkret; Annahmeverbot;

    dass auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 23. Juni 2006 abgeändert wird, das angefochtene Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 12. Juni 2007 - 6 A 11527/06.OVG - abzuändern und festzustellen, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten kein Rechtsverhältnis besteht, vermöge dessen die Beklagte von der Klägerin verlangen kann, dass die Nachlässe auf den unverbindlich empfohlenen Bruttoverkaufspreis für Implantate (Rabatte, Naturalrabatte), die die Klägerin von Herstellern/Lieferanten von Zahnimplantaten beim Einkauf von Implantaten erhält und die über ein Barzahlungsrabatt in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages hinausgehen, bei der Abrechnung gegenüber Privatpatienten an den jeweiligen Patienten weiterzugeben hat, ohne damit gegen berufsrechtliche Pflichten zu verstoßen.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06   

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https://dejure.org/2007,40529
OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06 (https://dejure.org/2007,40529)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2007 - 6 A 11527/06 (https://dejure.org/2007,40529)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 6 A 11527/06 (https://dejure.org/2007,40529)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme von wirtschaftlichen Vorteilen durch einen Freiberufler; Überschreitung der Bagatellgrenze i.R.d. Annahme von wirtschaftlichen Vorteilen; Auswirkungen auf den Status als Freiberufler

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Mainz, 23.06.2006 - 4 K 82/06

    Zahnärzte müssen Rabatte für Implantate an den Patienten weitergeben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 23. Juni 2006 - 4 K 82/06.MZ - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 23. Juni 2006 - 4 K 82/06.MZ - nach ihrem erstinstanzlichen Klageantrag zu erkennen.

  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Die genannten Bestimmungen sollen jeweils für sich, ebenso wie durch ihr Zusammenwirken gewährleisten, dass auf den Gebieten des Gesundheitswesens, die so wie die ärztlichen Berufe uneingeschränkt freiberuflich konstituiert sind (vgl. BFH, Beschluss vom 14. Januar 1998 - IV B 48/97 - BB 1998, 777 ff.; Urteil vom 21. März 1995 - XI R 85/93 - NJW 1995, 3078 ff.; Urteil vom 1. Februar 1990 - IV R 140/88 - NJW 1991, 783 f.), ausschließlich Dienste höherer Art erbracht und berufliche Einkünfte nur aus solchen Dienstleistungen erzielt werden.

    Während für den freien Beruf des Apothekers eine die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr einschließende "gemischte" Erwerbstätigkeit (vgl. dazu BFH, Urteil vom 24. April 1997 - IV R 60/95 - NJW 1997, 2404 ff.) kennzeichnend ist, zeichnen sich die ärztlichen Berufe allein durch die Erbringung von persönlichen Dienstleistungen höherer Art aus und rechnen deshalb zu den nicht gewerblichen freien Berufen (so auch BFH, Beschluss vom 14. Januar 1998 - IV B 48/97 - BB 1998, 777 ff.).

  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen im Feld von zahnärztlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Zwar fällt diese Rechtsposition nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1226/94 - BVerfGE 101, 331 [347]; Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 1 BvR 1437/02 - NJW 2005, 1036 ff.) in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG , doch geht es bei der der Klägerin berufsrechtlich auferlegten Restriktion bei der Annahme von Rabatten um kein Entgelt für berufliche Leistungen.

    Sie sollen, jedenfalls bei den medizinischen Heilberufen, von ökonomischen Beeinflussungen und Rücksichtnahmen freigestellt werden, indem die Berufsinhaber ausschließlich auf die ärztlichen Honorareinkünfte verwiesen werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 1 BvR 1437/02 - NJW 2005, 1036 ff.).

  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Denn diese Bestimmungen gehen in ihrer Schutzintensität nicht über Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 6, 55 [71, 82]; 13, 290).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Denn diese Bestimmungen gehen in ihrer Schutzintensität nicht über Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 6, 55 [71, 82]; 13, 290).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Denn diese Bestimmungen gehen in ihrer Schutzintensität nicht über Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 6, 55 [71, 82]; 13, 290).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Es fehlt insbesondere nicht an dem nach dieser Vorschrift vorausgesetzten hinreichend konkretisierten Rechtsverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - NVwZ 1993, 64 ff [65 m.w.N.]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass in der Rechtsprechung, beispielsweise bei dem Heilberuf des Apothekers, eine gewerbliche Betätigung als mit dem Grundsatz des freien Berufes vereinbar erachtet werde (so BVerfG, Urteil vom 30. Mai 1956 - 1 BvF 3/53 - BVerfGE 5, 25 [29 f.]; Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 [389 f.]; Urteil vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61 u.a. - BVerfGE 17, 232 [239]), übersieht sie, dass das Recht der Berufsfreiheit die überkommenen Eigenarten eines Berufsbildes unberührt lässt und dass es innerhalb der Kategorie der freien Berufe des Gesundheitswesens solche mit einem gewerblichen Einschlag ebenso wie nicht gewerbliche freie Berufe gibt.
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass in der Rechtsprechung, beispielsweise bei dem Heilberuf des Apothekers, eine gewerbliche Betätigung als mit dem Grundsatz des freien Berufes vereinbar erachtet werde (so BVerfG, Urteil vom 30. Mai 1956 - 1 BvF 3/53 - BVerfGE 5, 25 [29 f.]; Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 [389 f.]; Urteil vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61 u.a. - BVerfGE 17, 232 [239]), übersieht sie, dass das Recht der Berufsfreiheit die überkommenen Eigenarten eines Berufsbildes unberührt lässt und dass es innerhalb der Kategorie der freien Berufe des Gesundheitswesens solche mit einem gewerblichen Einschlag ebenso wie nicht gewerbliche freie Berufe gibt.
  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
    Während für den freien Beruf des Apothekers eine die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr einschließende "gemischte" Erwerbstätigkeit (vgl. dazu BFH, Urteil vom 24. April 1997 - IV R 60/95 - NJW 1997, 2404 ff.) kennzeichnend ist, zeichnen sich die ärztlichen Berufe allein durch die Erbringung von persönlichen Dienstleistungen höherer Art aus und rechnen deshalb zu den nicht gewerblichen freien Berufen (so auch BFH, Beschluss vom 14. Januar 1998 - IV B 48/97 - BB 1998, 777 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

  • BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03

    Anspruch eines Zahnarztes auf Ersatz von Auslagen

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

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