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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03   

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https://dejure.org/2004,24305
OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03 (https://dejure.org/2004,24305)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2004 - 6 A 11575/03 (https://dejure.org/2004,24305)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2004 - 6 A 11575/03 (https://dejure.org/2004,24305)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    (a) In beplanten Gebieten ist die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene jeweilige Grundstücksfläche als Bauland anzusehen und somit in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 2002, AS 30, 106 = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP).

    (b) Im unbeplanten Innenbereich ist der Verteilung grundsätzlich die Gesamtfläche des jeweiligen Grundstücks (Größe des Buchgrundstücks) zugrunde zu legen, wenn das Grundstück im Hinblick auf die die Beitragspflicht auslösende Verkehrsanlage baulich oder in ähnlicher Weise nutzbar ist und zu ihr eine rechtlich und tatsächlich gesicherte Zufahrts- oder Zugangsmöglichkeit vorhanden ist (Urteil des Senats vom 20. August 2002, a.a.O.).

    Besteht von diesem Grundstück die vom Gesetz zusätzlich geforderte rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder Zugangs zur ausgebauten Verkehrsanlage, ist es mit seiner gesamten Fläche an der Aufwandsverteilung zu beteiligen ist (Urteil des Senats vom 20. August 2002, a.a.O.).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 20. August 2002 (NVwZ-RR 2003, 380) ausgeführt:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Darin drückt sich der allgemeingültige beitragsrechtliche Grundsatz aus, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. April 1997, NVwZ-RR 1998, 327).

    Den Gemeinden ist bei der Durchführung von Ausbaumaßnahmen ein weites Ermessen eingeräumt, das nur willkürliche Erwägungen und Kosten, die in jeder Hinsicht unverhältnismäßig sind, ausschließt (Urteil des Senats vom 9. April 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. April 1988, BVerwGE 79, 283 = NVwZ 1988, 1134) der Fall, wenn die Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, um die vom Bebauungs- und Bauordnungsrecht gestellten Anforderungen zu erfüllen, lediglich einen dem Grundeigentümer zumutbaren finanziellen Aufwand erfordern, der dem erreichten Erfolg, nämlich der Bebaubarkeit des Grundstücks, angemessen ist.
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Im Urteil vom 17. Juni 1994 (NVwZ 1995, 1213) hat das Bundesverwaltungsgericht bei der Beurteilung der Zumutbarkeit auf einen Vergleich der Wertsteigerung abgestellt, die sich aus einer "Umwandlung" eines nicht bebaubaren Grundstücks in ein bebaubares Grundstück ergibt, mit dem Aufwand, der für die zur Bebaubarkeit führende Maßnahme aufzubringen ist.
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Deshalb ist es auf den Umfang der beitragspflichtigen Fläche grundsätzlich ohne Einfluss, wenn die überbaubare Fläche eines beplanten Baugrundstücks zum Beispiel durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen bzw. Bautiefen oder durch Abstands- und Anbauverbotsvorschriften beschränkt ist (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 2004 - 6 A 11712/03.OVG - zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 29. November 1994, NVwZ 1995, 1215).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Deshalb ist es auf den Umfang der beitragspflichtigen Fläche grundsätzlich ohne Einfluss, wenn die überbaubare Fläche eines beplanten Baugrundstücks zum Beispiel durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen bzw. Bautiefen oder durch Abstands- und Anbauverbotsvorschriften beschränkt ist (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 2004 - 6 A 11712/03.OVG - zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 29. November 1994, NVwZ 1995, 1215).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Diese Fallgestaltung ist mit derjenigen vergleichbar, die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1984 (BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1985, 346) zugrunde lag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 15 A 2402/93

    Teilausbau ; Beitragsfähige Verbesserung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Eine technisch unvollkommene Ausbaumaßnahme hindert nicht ihre Beitragsfähigkeit (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Januar 2002 - 6 A 10035/02.OVG - OVG Münster, Urteil vom 8. Dezember 1995, NWVBl 1996, 144, auch veröffentlicht in JURIS), bringt allerdings für die Gemeinde möglicherweise erhöhte Unterhaltungsaufwendungen mit sich, die bekanntlich nicht auf die Anlieger abgewälzt werden können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 12471/90

    Öffentlich- rechtlicher; Erstattungsanspruch; Erlaß; Erschließungskosten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    In diesem Sinne musste die Beklagte die veranschlagten Kosten für die Errichtung einer Stützmauer allenfalls zu neun Zehnteln aufwenden (vgl. zur Beitragsfähigkeit von Stützmauerkosten: Urteile des Senats vom 27. Januar 1987, AS 21, 133, und vom 12. November 1991, KStZ 1992, 77, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Die Beklagte geht zwar zutreffend davon aus, dass Flächen im Außenbereich, der gemäß § 35 des Baugesetzbuchs - BauGB - im Allgemeinen von Bebauung freizuhalten ist, nicht einbezogen werden dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 6. März 2002, KStZ 2002, 235, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Den Gemeinden ist bei der Durchführung von Ausbaumaßnahmen ein weites Ermessen eingeräumt, das nur willkürliche Erwägungen und Kosten, die in jeder Hinsicht unverhältnismäßig sind, ausschließt (vgl. OVG R-P, 6 A 12010/96.OVG, AS 25, 428, NVwZ-RR 1998, 327, ESOVGRP; OVG R-P, 6 A 11575/03.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04

    Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen

    Sie steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. März 2004 - 6 A 11575/03.OVG -veröffentlicht in ESOVGRP), wonach mit einer Tiefenbegrenzungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung die widerlegliche Vermutung aufgestellt werden kann, wo bei besonders tiefen Grundstücken im unbeplanten Innenbereich der Teil endet, der (noch) dem Innenbereich angehört, und die Fläche beginnt, die (schon) im Außenbereich liegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10898/05

    Verhältnis von Abrundungssatzung und Erschließungsbeitragssatzung im Hinblick auf

    Demgegenüber legt die Tiefenbegrenzungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung keine solche verbindliche Abgrenzung fest, sondern stellt - im Interesse einer praktikablen Beitragsabrechnung - lediglich die widerlegliche Vermutung auf, wo bei besonders tiefen Grundstücken, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der Teil endet, der (noch) dem Innenbereich angehört, und die Fläche beginnt, die (schon) im Außenbereich liegt (Driehaus, a.a.O., § 17 Rz 38; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. September 2004, BVerwGE 121, 365 = NVwZ 2004, 1502; und zum Ausbaubeitragsrecht: Urteil des Senats vom 16. März 2004 - 6 A 11575/03.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).

    Da eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aber die Reichweite der Erschließungswirkung nicht regelt, kann sie insoweit nicht vorrangig sein gegenüber der Tiefenbegrenzung der Erschließungsbeitragssatzung, mit der der baulich nutzbare (vordere) Bereich eines übergroßen, vollständig im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks pauschalierend festgelegt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2004, BVerwGE 121, 365 = NVwZ 2004, 1502; und zum Ausbaubeitragsrecht: Urteile des Senats vom 20. August 2002, NVwZ-RR 2003, 380, und vom 16. März 2004 - 6 A 11575/03.OVG - beide veröffentlicht in ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06

    Erstattung von Aufwendungen für die Erneuerung eines Grundstückswasseranschlusses

    Während das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 59, 249 [253]) im Erschließungsbeitragsrecht der Gemeinde bei der Beurteilung der Angemessenheit von Kosten einen weiten Entscheidungsspielraum zubilligt, der durch die Erforderlichkeit begrenzt wird, und ein solcher auch im Ausbaubeitragsrecht anerkannt ist (vgl. OVG RP, 6 A 11575/03.OVG, ESOVGRP; OVG RP, AS 32, 149, ESOVGRP), gilt dies nicht in gleicher Weise für Aufwendungen, die der Geschäftsführer in analoger Anwendung des § 670 BGB den Umständen nach für erforderlich halten darf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 6 A 11232/11

    Ausbaubeitrag für sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gelegenes

    In diesem Fall stellt die Tiefenbegrenzungsregelung die widerlegliche Vermutung auf, wo bei besonders tiefen Grundstücken der Teil endet, der (noch) dem Innenbereich angehört, und die Fläche beginnt, die (schon) im Außenbereich liegt (OVG RP, 6 A 11575/03.OVG, ESOVGRP; 6 A 10898/05.OVG, DVBl 2005, 1598, ESOVGRP, juris).
  • VG Koblenz, 23.05.2005 - 8 K 1540/04

    Erschließungsbeiträge für Straßenstrecke als eigenständige Anlage und Grundstück

    Mit einer Tiefenbegrenzungsregelung in einer Beitragssatzung kann die Gemeinde lediglich die widerlegliche Vermutung aufstellen, wo bei besonders tiefen Grundstücken im unbeplanten Innenbereich der Teil endet, der noch dem Innenbereich angehört, und die Fläche beginnt, die schon im Außenbereich liegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2004 - 6 A 11575/03.OVG - zum Charakter der Tiefenbegrenzung als widerleglicher Vermutung siehe auch BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - 9 C 15/03 -, juris, Rdnr. 22).
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