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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 6 A 11585/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 6 A 11585/99 (https://dejure.org/2000,23152)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2000 - 6 A 11585/99 (https://dejure.org/2000,23152)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 6 A 11585/99 (https://dejure.org/2000,23152)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 6 A 11585/99
    Soweit die Klägerin geltend macht, es liege im Bereich der Straße "In der Laach" ein Bebauungsplan nicht vor, kann dieser Einwand der Klage nicht zum Erfolg verhelfen, weil die Erfüllung der Anforderungen des § 125 BauGB keine Voraussetzung für die Erhebung einer Vorausleistung ist (vgl. BVerwG, NVwZ 1995, 1209 = KStZ 1996, 17).
  • VG Koblenz, 24.03.1999 - 8 K 1975/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 6 A 11585/99
    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. März 1999 - 8 K 1975/98.KO - wird die Klage abgewiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Mit Rücksicht auf diese Anknüpfung der Beitragsschuld an einer ausdrücklichen gemeindlichen Entscheidung gegenüber dem Beitragspflichtigen ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, regelmäßig also derjenige der Entscheidung über den Widerspruch, der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von Vorauszahlungen gemäß § 10a Abs. 4 Satz 2 KAG maßgebliche Zeitpunkt (vgl. auch OVG B-Bbg, 9 S 29.10, juris; BayVGH, 6 ZB 11.1919, juris; OVG NW, 3 A 1082/02, juris; OVG RP, 6 A 11585/99.OVG, esovgrp ; auf den Zeitpunkt des Erlasses des Vorausleistungsbescheids stellen ab: ThürOVG, 4 VO 711/99; OVG MV, 1 M 34/03 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12

    Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag;

    Denn weder war zu diesem Zeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch eine Endabrechnung möglich noch war die sachliche Beitragspflicht hinsichtlich einzelner Bauabschnitte bereits entstanden (vgl. hierzu OVG RP, 6 A 12559/90, AS 23, 230, KStZ 1991, 216, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 A 11585/99.OVG, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 10730/09.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10778/02

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistungsbescheid, Vorfinanzierung,

    Ein solches besteht nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn die Gemeinde den entstandenen Herstellungsaufwand bereits gedeckt hat, die Beitragspflicht aber noch nicht entstanden ist, weil z. B. der Grunderwerb, der satzungsmäßiges Herstellungsmerkmal ist, aus nicht der Gemeinde vorwerfbaren Gründen noch nicht abgeschlossen werden konnte (vgl. Urteil vom 25. Januar 2000 - 6 A 11585/99.OVG -).
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