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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01 (https://dejure.org/2002,26006)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.06.2002 - 6 A 11874/01 (https://dejure.org/2002,26006)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 6 A 11874/01 (https://dejure.org/2002,26006)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2001 - 6 A 11867/00

    Anspruch auf die Erteilung einer Approbation als psychologische

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Der Zweck des § 12 Abs. 4 Satz 3 PsychThG besteht darin, dass die im Vergleich zu den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes nicht ausreichende Ausbildung durch berufspraktische Erfahrung und Fortbildung ersetzt werden kann (Urteil des Senats vom 22. Mai 2001 - 6 A 11867/00.OVG -).

    Als in ihrem Vertrauen schutzwürdig hat er im Rahmen des § 12 Abs. 4 Satz 3 PsychThG nur solche Personen angesehen, die am 24. Juni 1997, dem Tag der Einbringung des Entwurfs des PsychThG in den Bundestag, ihre psychotherapeutische Beschäftigung aufgenommen hatten, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht als Psychotherapeuten tätig waren, die aber - ohne die Übergangsregelung - ihr berufliches Betätigungsfeld hätten aufgeben müssen (vgl. Urteil des Senats vom 22. Mai 2001 - 6 A 11867/00.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2001 - 6 A 10273/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. August 2001 - 6 A 10273/01.OVG - entschieden, dass eine psychotherapeutische Vortätigkeit nur dann Grundlage des Vertrauensschutzes nach § 12 PsychThG sein kann, wenn es sich um eine erlaubte berufliche Betätigung handelte.

    Selbst wenn man - anders als der Senat in seinem Urteil vom 8. August 2001 - 6 A 10273/01.OVG - annimmt, es habe für eine psychotherapeutische Tätigkeit als Angestellte oder Beamtin i.S.d. § 12 Abs. 4 Satz 3 PsychThG nicht zwingend einer Erlaubnis nach dem HeilprG bedurft, weil die Klägerin nach ihren Angaben unter ärztlicher Aufsicht und Kontrolle als Psychotherapeutin arbeitete, besteht der geltend gemachte Anspruch nicht.

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Dies wird durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 (NJW 2000, 1779 ff.) bestätigt, das den Gesetzgeber für verpflichtet gehalten hat, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen vorzusehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit bis zum In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes am 1. Januar 1999 in erlaubter Weise ausgeübt haben.

    In seinem Beschluss vom 16. März 2000 (NJW 2000, 1779 ff.) hat es ausgeführt, der Gesetzgeber des Psychotherapeutengesetzes habe das bisherige Berufsfeld der psychotherapeutischen Heilpraktiker nicht geschlossen; vielmehr dürften diese in ihrer bisherigen Berufstätigkeit fortfahren, allerdings die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" bzw. "Psychologischer Psychotherapeut" nicht mehr führen.

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Die Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 PsychThG darf nämlich nicht isoliert, sondern nur mit Rücksicht auf ihren Regelungszweck und in dem Sinnzusammenhang betrachtet werden, in den sie gestellt ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993, NJW 1993, 2861).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Das wäre der Fall gewesen, wenn sie ausschließlich nach ärztlicher Diagnosestellung und unter ärztlicher Leitung oder Kontrolle weisungsabhängig Psychotherapie betrieben hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1983, BVerwGE 66, 367 ff.).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 19.95

    Berufsrecht - Zahnärzte, Erteilung der Approbation aufgrund rumänischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1996, BVerwGE 102, 44 ff.) ist die Frage, ob die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist, der Verwaltungsbehörde nicht zur Letztentscheidung zugewiesen; vielmehr handelt es sich insofern um einen gerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, der einen Vergleich des von dem jeweiligen Bewerber absolvierten konkreten Ausbildungsganges mit dem Ausbildungsstand erfordert, der aufgrund einer in Deutschland absolvierten Ausbildung erreicht wird.
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Das vom Schutzbereich des Art. 6 GG garantierte Zusammenleben von Eltern und Kindern in häuslicher Gemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 1988, BVerfGE 79, 203 ) ist indessen nicht betroffen.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    Deshalb ist Art. 6 Abs. 1 GG auch in seiner Eigenschaft als wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999, NVwZ 2000, 59), durch die Versagung der Approbation nicht berührt.
  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
    An der Maßgeblichkeit dieser Auffassung hat sich durch die von der Klägerin erwähnte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2000 in der Rechtssache C - 238/98 nichts geändert, in der Art. 52 (nach Änderung jetzt Art. 43) EG-Vertrag in einem Fall ausgelegt wird, in dem ein Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines argentinischen Diploms ist, das von den Behörden eines Mitgliedstaats als einem in diesem Staat erworbenen Hochschulabschluss gleichwertig anerkannt worden ist und auf dessen Grundlage er in diesem Mitgliedsstaat zu einer Facharztausbildung zugelassen worden war, die Anerkennung seines Hochschulabschlusses in einem anderen Mitgliedsstaat erstrebte.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2006 - 8 LA 153/05

    Stützen eines Approbationsverlangens auf ein in Spanien abgeschlossenes Studium

    Er hat dabei unter Berücksichtigung des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung nur solchen bisher psychotherapeutisch tätigen Personen die Möglichkeit eröffnet, unter Verzicht auf die gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 5 PsychThG grundsätzlich erforderlich dreijährige Ausbildung als Psychologische Psychotherapeuten approbiert zu werden, bei denen er eine hohe fachliche Qualifikation annehmen durfte, wobei eine nicht ausreichende Ausbildung durch berufspraktische Erfahrung und Fortbildung ersetzt wird, und die er auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit für schutzwürdig hielt (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 12.6.2002 - 6 A 11874/01 -, MedR 2002, 581).
  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2644

    Erteilung einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nach

    Dann nämlich hätte sie diese Tätigkeit nicht in erlaubter Weise erbracht, so dass diese Tätigkeit gemäß der ständigen ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen des § 12 Abs. 4 PsychThG nicht anrechenbar ist (BVerwG v. 28.11.2002, Az. 3 C 44/01, DVBl. 2003, 677 ff.; BVerwG v. 26.9.2007, Az. 3 B 39/07 -juris-; OVG Rheinland-Pfalz v. 12.6.2002, Az. 6 A 11874/01 -juris-; OVG Rheinland-Pfalz v. 8.8.2001, Az. 6 A 10273/01, -juris-).
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