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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.1997 - 6 A 12008/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.1997 - 6 A 12008/97 (https://dejure.org/1997,3583)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.09.1997 - 6 A 12008/97 (https://dejure.org/1997,3583)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. September 1997 - 6 A 12008/97 (https://dejure.org/1997,3583)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung der Berufung; Zulassungsantragsfrist; Rechtslageänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 302
  • DVBl 1998, 241
  • DVBl 1998, 247
  • DÖV 1998, 126
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Zum Teil wird die Berücksichtigung derartiger Änderungen von vornherein abgelehnt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 1998 - 6 L 378/98 -, Umdruck S. 3; OVG Schleswig, NordÖR 1998, S. 30 ; OVG Münster, DVBl 2000, S. 578), von einer anderen Auffassung jedenfalls nur dann für zulässig erachtet, wenn sich die Rechtslage bis zum Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist nach § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO geändert hat und die Änderung innerhalb dieser Frist auch geltend gemacht wird (vgl. OVG Koblenz, DVBl 1998, S. 241 ; NVwZ 1998, S. 1094 ; OVG Lüneburg, NdsVBl 1999, S. 91 ; VGH Kassel, NVwZ 2000, S. 85).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97

    Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue;

    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, daß im Zulassungsverfahren allein darüber zu entscheiden ist, ob die von dem Verwaltungsgericht auf der Grundlage des Sachverhalts, wie er ihm bekannt war (bzw. hätte bekannt sein müssen) getroffene Entscheidung wegen Vorliegens eines Zulassungsgrundes im Beschwerdeverfahren überprüft werden muß und daher wegen des rechtssystematischen Unterschiedes zwischen dem Verfahren auf Zulassung des Rechtsmittels und dem Rechtsmittelverfahren selbst "neues" tatsächliches Vorbringen bzw. "neue" Tatsachen grundsätzlich und ausnahmslos nicht berücksichtigt werden dürfe (s. etwa OVG NW, B. v. 9. Juni 1997 - 15 E 444/97 -, DVBl. 1997, 1337 f; VGH Bad.-Württ., B. v. 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97 - NdsOVG, B. v. 14. Juli 1997 - 1 M 3349/97 - B. v. 11. August 1997 - 4 M 3697/97 -, B. v. 22. September 1997 - 4 M 3803/97; a.A. etwa OVG RP, B. v. 15. September 1997 - 6 A 12008/97 -, DÖV 1998, 126 f [Änderung der Rechtslage]).

    bb) Gegen eine Berücksichtigung "neuen" Tatsachenvorbringens oder neuer Beweismittel sprechen auch nicht Entstehungsgeschichte und Regelungszusammenhang sowie dem daraus ableitbaren Sinn und Zweck der Vorschriften über das Zulassungsverfahren (a.A. OVG NW, B. v. 9. Juni 1997 - 15 E 444/97 -, DVBl. 1997, 1337 f; wie hier OVG RP, B. v. 15. September 1997 - 6 A 12008/97 -, DÖV 1998, 126 f).

    Daß dieser Effekt von dem Gesetzgeber im Interesse aller Verfahrensbeteiligter nicht gewollt sein dürfte, erschließt sich aus den erweiterten Möglichkeiten der "Nachbesserung" von Verwaltungsentscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (s.a. OVG RP, B. v. 15. September 1997 - 6 A 12008/97 -, DÖV 1998, 126 f).

  • OVG Sachsen, 15.07.1999 - 1 S 308/99

    Aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruchs auch bei nachträglicher Ergänzung

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1999 - 15 A 2923/99

    Berücksichtigung von erheblichem neuem Recht und neuem Sachverhalt im

    OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. September 1997 - 6 A 12008/97 -, NVwZ 1998, 302 (303); Seibert, Die Zulassung der Berufung, DVBl. 1997, 932 (937, Fußnote 53).

    Auch der Gesichtspunkt der Prozessökonomie, der es verhindern soll, dass die Beteiligten durch den Ausschluss der Berufungsmöglichkeit in neue Verwaltungs- und Prozessverfahren getrieben werden, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. September 1997 - 6 A 12008/97 - , NVwZ 1998, 302 (303); OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 10 A 4078/97 -, NVwZ 1998, 754 (755), hat durch die Einführung der Zulassungsberufung weitgehend seine Bedeutung verloren.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.1998 - 9 L 5136/97

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Veränderung der Rechtslage; Antragsfrist; Frist

    Die gegenteilige Auffassung richtet sich demgegenüber mehr an der materiellen Gerechtigkeit der Entscheidung aus (Rechtsprechung: 12. Senat des Nds. OVG mit Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/97 - DVBl 1998, 492 (LS) für ein Verfahren nach § 123 VwGO; BayVGH, Beschl. v. 5.11.1997 - 23 ZB 97.2581 - BayVBl 1998, 154; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.9.1997 - 6 A 12008/97 - DÖV 1998, 126; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.2.1998 - Bs VI 105/97 - DVBl. 1998, 1087; VGH Ba.-Wü.

    Unberücksichtigt bleiben also regelmäßig neu vorgetragene Umstände, wenn sie im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht bereits vorlagen und dem die Berufungszulassung beantragenden Beteiligten bekannt, für das Gericht dagegen nicht erkennbar waren (im Ergebnis ebenso OVG Koblenz, Beschl. v. 15.9.1997, aaO; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1998, aaO; tendenziell ferner OVG Münster, Beschl. v. 12.1.1998 - 10 A 4078/97 - NVwZ 1998, 754; Atzler, NdsVBl. 1998, 153 (154)).

  • VGH Bayern, 28.09.2000 - 1 ZB 00.2488

    Entstehen und Wegfall von Berufungszulassungsgründen; Maßgebliche Sach- und

    Den Auffassungen, die im Zulassungsverfahren andere Zeitpunkte für maßgeblich erachten und auch solche Sach- oder Rechtsänderungen berücksichtigen wollen, die bis zum Ablauf der Antragsfrist des § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO (OVG RhPf vom 15.9.1997 DÖV 1998, 126; OVG Hamburg vom 17.2.1998 NVwZ 1998, 863- Seibert, in: Sodan/Zickow, VwGO , § 124 RdNr. 142 und 195 a ; Kopp/Schenke, VwGO , 12. Aufl. § 124 RdNr. 7 c m.w.N.) oder sogar bis zur Entscheidung über den Zulassungsantrag (Meyer-Ladewig, in Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 124 RdNr. 26 i und 26 1) eingetreten sind, ist entgegenzuhalten, dass die Einbeziehung nachträglich entstandener Umstände der vom Gesetzgeber mit der Einführung der Zulassungsberufung verfolgten Zielsetzung zuwiderliefe, für Regelfälle nur eine Tatsacheninstanz zur Verfügung zu stellen (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 1313993 S. 13) und den Zugang zur zweiten Tatsacheninstanz nur für "berufungswürdige" Fälle zu eröffnen (Lotz, 50 Jahre bayerische Verwaltungsgerichte, BayVBI 1997, 1/6).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01

    Entscheidung der Streitsache nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die

    Die hier gegebene Konstellation, die durch den Verstoß des Beteiligten gegen ihm obliegende Mitwirkungspflichten gekennzeichnet ist, unterscheidet sich auch wesentlich von der Geltendmachung neuer Tatsachen, die erst nach dem Ergehen des angefochtenen Urteils entstanden oder den Beteiligten bekannt geworden sind (zu deren Berücksichtigung im Zulassungsverfahren s. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.9.1997 - 6 A 12008/97 -, DÖV 1998, 126 u. Beschl. v. 16.2.1998, aaO; Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/98 -, NdsVBl.
  • VGH Bayern, 02.03.2001 - 15 ZB 99.643

    Streitwert für eine Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids

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  • OVG Hamburg, 09.09.2004 - 3 Bf 175/03

    Zuständigkeit der Ausländerbehörde nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort

    Einen überzeugenden Einwand in diesem Zusammenhang bildet hier auch nicht die Erwägung, dass eine nicht hinnehmbare Unwägbarkeit bestünde, wenn die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung von dem Zeitpunkt der (möglicherweise verzögerlichen) Entscheidung des Zulassungsgerichts abhinge (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.11.1998, DVBl 1999 S. 476, 477; OVG Koblenz, Beschl. v. 15.9.1997, DVBl 1998 S. 241, 242).
  • VGH Hessen, 10.11.1999 - 5 UZ 2876/99

    Rechtsmittelzulassung wegen Richtigkeitszweifeln: Berücksichtigungsfähigkeit

    Die Frage, ob nach dem Ergehen des erstinstanzlichen Urteils eintretende Änderungen der Rechtslage -- und auch der Sachlage -- bei der Beurteilung der Richtigkeit dieser Entscheidung im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen sind, wird unterschiedlich beantwortet (dafür: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.09.1997 -- 6 A 1208/97 --, NVwZ 1998, 302; OVG Hamburg, Beschluss vom 17.02.1998 -- Bs 6 105/97 --, NVwZ 1998, 863; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Auflage, § 124 Rdnr. 7 c; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.07.1997 -- 1 S 1640/97 --, NVwZ 1998, 199; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15.10.1997 -- A 2 S 619/97 --, JMBl. ST 1998, 441, -- A 2 S 615/97 --, JMBl. ST 1998, 108; mit teilweise unterschiedlichen Abgrenzungen).
  • OVG Sachsen, 02.03.1999 - 2 S 200/98

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzinteresse an der

  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 75/99
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 10 L 3437/99

    Ausbildungsförderung; Behinderung; Förderungshöchstdauer; Krankheit; Verlängerung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 3 S 2965/97

    Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 05.07.1999 - 4 L 4244/98

    Kostenbeitrag - Einkommensberechnung -;; Berufungszulassung, neues Vorbringen;

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1997 - 6 A 12008/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.09.1997 - 6 A 12008/97 (https://dejure.org/1997,16014)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. September 1997 - 6 A 12008/97 (https://dejure.org/1997,16014)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1997 - 6 A 12008/97
    So ist für die Revisionsinstanz, die in erster Linie der Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortbildung des Rechts dient und grundsätzlich auf eine reine Rechtskontrolle beschränkt ist, anerkannt, daß nachträgliche Rechtsänderungen in dem Umfang beachtlich sind, in dem sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, falls sie in dem betreffenden späteren Zeitpunkt entschiede (vgl. BVerwGE 41, 227 [230] sowie E 66, 178 [179]).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1997 - 6 A 12008/97
    Jedenfalls ist eine Änderung der Rechtslage nach der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung in den Fällen zu berücksichtigen, in denen, wie auch grundsätzlich im Beitragsrecht (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 25. November 1981, DVBl. 1982, 544), für die Beurteilung nicht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist.
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