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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96   

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OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96 (https://dejure.org/1997,2212)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 (https://dejure.org/1997,2212)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96 (https://dejure.org/1997,2212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunale Gebietskörperschaft; Öffentliche Ausschreibung; Abschreibungsgebot; Beitragspflichtiger; Energieversorgungsunternehmen; Straßenbeleuchtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig? (IBR 1998, 308)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 327
  • DVBl 1998, 62 (Ls.)
  • DVBl 1998, 72 (Ls.)
  • DÖV 1997, 963
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 12 A 11692/92

    Ohne öffentliche Ausschreibung keine Gebühren!

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96
    Auch sei die vorliegende Problemstellung eine andere als sie dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1994 - 12 A 11692/92 - zugrunde gelegen habe.

    Soweit es sich auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 01. Dezember 1994 - 12 A 11692/92.OVG - gestützt habe, laufe dies im Ergebnis darauf hinaus, daß § 31 GemHVO dem Abgabenschuldner eine Art subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung dieser Bestimmung einräume.

    Dies ergibt sich auch ohne ausdrückliche Verweisung auf § 31 GemHVO im Kommunalabgabengesetz nicht nur aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG (so der 12. Senat des erkennenden Gerichts im Urteil vom 1. Dezember 1994 - 12 A 11692/92.OVG - KStZ 1996, 218, das die Erhebung von Abfallgebühren betraf), sondern auch aus dem beitragsrechtlichen Grundsatz, daß nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist.

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96
    Vielmehr müßte in einem solchen Fall ermittelt werden, ob die auf die Beitragspflichtigen umgelegten Kosten eine grob unangemessene Höhe erreicht haben (vgl. zu den insoweit im Erschließungsbeitragsrecht bestehenden Grundsätzen, BVerwG, Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50/88 - NVwZ 1990, 870 [872] m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1988 - 1 S 2418/86

    Bindung der Kommunen an die VOB

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96
    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den von dem Vertreter des öffentlichen Interesses vorgelegten Urteilen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 1991 - 9 A 767/88 - und vom 18. Juni 1991 - 9 A 243/91 - sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. März 1988 - 1 S 2418/86 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Den Gemeinden ist bei der Durchführung von Ausbaumaßnahmen ein weites Ermessen eingeräumt, das nur willkürliche Erwägungen und Kosten, die in jeder Hinsicht unverhältnismäßig sind, ausschließt (vgl. OVG R-P, 6 A 12010/96.OVG, AS 25, 428, NVwZ-RR 1998, 327, ESOVGRP; OVG R-P, 6 A 11575/03.OVG, ESOVGRP).
  • VG Düsseldorf, 11.01.2016 - 12 K 87/14

    Klage im Ratinger "Leuchtenstreit" abgewiesen

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96 -, juris, Rn. 28; OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 2 A 2098/89 -, juris, Rn. 33 zu der Vorgängervorschrift § 31 GemHVO NRW.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für

    Denn nur eine Ausschreibung, also die Ausnutzung des Wettbewerbs zwischen mehreren konkurrierenden Unternehmen, bezweckt und gewährleistet in der Regel einen im Vergleich zur freihändigen Vergabe niedrigeren Kostenaufwand (OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, DÖV 1997, 963).

    Zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kann auf die gemäß § 31 Abs. 2 GemHVO ergangene Verwaltungsvorschrift zurückgegriffen werden, die die Beachtung der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen vorschreibt (Urteil vom 09. April 1997, a.a.O.).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 38; OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. April 1997, a.a.O.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 350).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19

    Straßenausbaubeitrag für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

    Dass noch funktionsfähige Teile der Beleuchtungsanlage nicht erneuert werden, entspricht zudem dem Grundsatz der Erforderlichkeit von Ausbaumaßnahmen (hierzu OVG RP, Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, AS 25, 428 = DÖV 1997, 963).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    In diesem Zusammenhang kann der Senat offenlassen, ob bei der Einschaltung privater Unternehmer bei der Abfallbeseitigung eine Ausschreibung der Fremdvergebenen Leistungen durchgeführt werden muss und gegebenenfalls entsprechende Unterlagen dem Kreistag vorgelegt werden müssen (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 01.12.1994 - 12 A 11892/92 -, NVwZ-RR 1996, 230, wonach eine Gebührenfestsetzung ohne erforderliche Ausschreibung zur Nichtigkeit der Satzung führt; OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997, NVwZ-RR 1998, 327 ; ferner VG Greifswald, Urteil vom 01.10.1997 - 3(6) A 108/96 -, unter Hinweis auf § 29 GemHVO).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Nach Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 9.9.1985, 10 C 22/84, KStZ 1986, 113; Urt. v. 9.4.1997, 6 A 12010/96, DVBl. 1998, 62, LS) setzt eine Refinanzierung privater Entgelte über Gebühren voraus, daß die haushaltsrechtlichen Vorschriften über die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand durch Ausschreibung (vgl. für Niedersachsen § 32 Abs. 1 Nds.GemHVO) beachtet worden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904/17

    Heilung eines unwirksamen Straßenbauausbaubeitrags bei Mitwirkung eines

    Dieser wird erst überschritten, wenn die Maßnahme in jeder Hinsicht unverhältnismäßig bzw. sachlich schlechthin unvertretbar ist oder die Gemeinde erkennen kann, dass die Kosten eine grob unangemessene Höhe erreichen (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, AS 25, 428 = NVwZ-RR 1998, 327).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, AS 25, 428 = NVwZ-RR 1998, 327) hat eine Verletzung der Ausschreibungspflicht (nur) zur Folge, dass der Ausbauaufwand insoweit nicht beitragsfähig ist, als die auf die Beitragspflichtigen umgelegten Kosten eine grob unangemessene Höhe erreicht haben (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 - NVwZ 1990, 870).

  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Sieht eine Gemeinde von der öffentlichen Ausschreibung ab, kann sich ein Beitragspflichtiger zwar auf den in der Regel darin liegenden Verstoß gegen das Ausschreibungsgebot berufen (OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, 327 f., zitiert nach Juris), denn die Gemeinde ist grundsätzlich verpflichtet, Erschließungsarbeiten öffentlich auszuschreiben.

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich die Gemeinde etwa bei der Vergabe der Aufträge ohne dies rechtfertigende sachliche Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Beklagte erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, 327 f., zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 29.11.1996 - 3 A 2373/93 -, NWVBI.

  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
    304 Der von der Antragstellerin genannten Rechtsprechung zu den Folgen einer unterlassenen Ausschreibung lagen Sachverhalte zugrunde, in denen bereits angefallene Kosten für den Straßenausbau oder Gebühren für einen entstandenen Aufwand geltend gemacht wurden, ohne dass eine Ausschreibung der Leistungen erfolgt war (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. April 1997 - 6 A 12010/96 -, juris Rn. 2, 26; NdsOVG, Urt. v. 25. November 1999 - 9 L 1832/99 -, juris Rn. 2, 12, 13; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 29. März 1999 - 12 C 11370/98 -, juris Ls. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04

    Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

    Insoweit hat die Gemeinde keinen Entscheidungsspielraum, wie er ihr bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten von beitragsfinanzierten öffentlichen Anlagen nach der Rechtsprechung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979, BVerwGE 59, 249 = KStZ 1980, 68; und Urteil des Senats vom 9. April 1997, NVwZ-RR 1998, 327, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904.17

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den

  • VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01

    Ausbaubeiträge, Vorfinanzierung, Beitragserhebungspflicht,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2019 - 6 A 10569/18

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrages; konkludente Festlegung und Anpassung des

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97

    Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung;

  • VG Arnsberg, 21.01.1999 - 7 K 1559/97

    Anfechtung eines Heranziehungsbescheides bzgl. der Zahlung eines

  • VG Düsseldorf, 02.03.2004 - 17 K 1370/01

    Erhebung von Abfallgebühren auf der Grundlage einer kommunalen Satzung;

  • VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01

    Ausbaubeitrag, Einrichtungsbegriff, natürliche Betrachtungsweise,

  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99

    Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht;

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2504/96

    Heranziehung zur Zahlung einer Abfallbeseitigungsgebühr ; Unwirksamkeit des

  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Düsseldorf, 25.02.2003 - 17 K 4790/97
  • VG Düsseldorf, 19.02.2016 - 12 K 2241/14
  • VG Gera, 02.04.1998 - 5 K 1051/95

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Koblenz, 13.07.2020 - 3 K 1107/19

    Stadt Birkenfeld durfte Kosten für Grabherstellung auf Bürger abwälzen

  • VG Münster, 30.12.2005 - 3 L 1060/05

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für ein Grundstück; Übernahme der Kosten für

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 134/96
  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2000 - 1 L 826/99

    Vergaberecht und Vertragsänderung

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