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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04/OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04/OVG (https://dejure.org/2005,14667)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2005 - 6 A 12088/04/OVG (https://dejure.org/2005,14667)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2005 - 6 A 12088/04/OVG (https://dejure.org/2005,14667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Ausbaubeitrags-Vorausleistungen; Grundvoraussetzungen einer beitragsfähigen Verkehrsanlage im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Qualifizierung einer im Verknüpfungsbereich der Ortsdurchfahrt liegenden Teilstrecke als zum ...

  • Judicialis

    KAG § 10 Abs. 1 S. 1; ; KAG § 9 Abs. 1 S. 3; ; LStrG § 12 Abs. 1; ; LStrG § 12 Abs. 3; ; LStrG § 12 Abs. 6; ; LStrG § 12 Abs. 7; ; LStrG § 12 Abs. 9; ; LStrG § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbaubeitragzahlungsbescheid rechtmäßig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Abgesehen davon, dass - was das Verwaltungsgericht selbst einräumt - Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (vgl. BVerwG, U.v. 20.08.1986 - 8 C 58.85 -, DVBl 1987, 628 = KStZ 1986, 211), verkennt das angefochtene Urteil, dass das Erschlossensein eines Grundstücks dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen und damit zumindest deren Heranfahrenkönnen bis zur Höhe des Grundstücks voraussetzt (vgl. zum insoweit vergleichbaren Erschließungsbeitragsrecht die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. U.v. 01.03.1991 - 8 C 59.89 -, DVBl 1991, 593 = KStZ 1991, 132).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Denn nur dieses Teilstück der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 453 (L 453) stellt eine, was nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. U.v. 18.03.2002 - 6 C 10580/02 -, AS 30, 291 = NVwZ-RR 2003, 591 und U.v. 25.11.2003 - 6 A 10631/03 -, GStB-Nachrichten 2003, 73; ebenso veröffentlicht in der ESOVG-Gerichtsdatenbank) Grundvoraussetzung einer beitragsfähigen Verkehrsanlage im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - vom 20. Juni 1995 (GVBl S. 175) ist, zum Anbau bestimmte Straße dar.
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 28.71

    Erschließungsbeitragspflicht von beim Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes noch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Es handelt sich hierbei nach ihrem Zuschnitt und ihrer Ausdehnung nicht um eine selbständige Grünanlage im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG mit eigener Erschließungsfunktion, wie sie in § 127 Abs. 2 Nr. 4 2. Alternative BauGB auch für das Erschließungsbeitragsrecht definiert ist, sondern ähnlich einem zwischen Fahrbahn und Gehweg angelegten Parkstreifen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 14.07.1972 - IV C 28.71 -, DVBl 1972, 894) um eine unselbständige Grünanlage, für die ihre Lage und Funktion als Mittelstreifen bzw. - wie vorliegend - als Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Fußweg kennzeichnend ist (so auch für das insoweit vergleichbare Erschließungsbeitragsrecht Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl., Rdnr. 32 zu § 127).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1984 - 6 A 29/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Denn diese Ausgaben waren nicht "erforderlich" im Sinne dieser auch im Ausbaubeitragsrecht geltenden, sich in § 9 Abs. 1 Satz 3 KAG niederschlagenden grundsätzlichen Voraussetzung für die Beitragsfähigkeit von im Rahmen einer Ausbaubeitragsmaßnahme entstandenen Kosten (vgl. dazu das Senatsurteil vom 24.01.1984 - 6 A 29/83 -, AS 18, 376 = KStZ 1985, 153), weil sie die Klägerin nicht im Sinne der vorgenannten Vorschrift aufwenden musste.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Denn nur dieses Teilstück der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 453 (L 453) stellt eine, was nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. U.v. 18.03.2002 - 6 C 10580/02 -, AS 30, 291 = NVwZ-RR 2003, 591 und U.v. 25.11.2003 - 6 A 10631/03 -, GStB-Nachrichten 2003, 73; ebenso veröffentlicht in der ESOVG-Gerichtsdatenbank) Grundvoraussetzung einer beitragsfähigen Verkehrsanlage im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - vom 20. Juni 1995 (GVBl S. 175) ist, zum Anbau bestimmte Straße dar.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Abgesehen davon, dass - was das Verwaltungsgericht selbst einräumt - Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (vgl. BVerwG, U.v. 20.08.1986 - 8 C 58.85 -, DVBl 1987, 628 = KStZ 1986, 211), verkennt das angefochtene Urteil, dass das Erschlossensein eines Grundstücks dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen und damit zumindest deren Heranfahrenkönnen bis zur Höhe des Grundstücks voraussetzt (vgl. zum insoweit vergleichbaren Erschließungsbeitragsrecht die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. U.v. 01.03.1991 - 8 C 59.89 -, DVBl 1991, 593 = KStZ 1991, 132).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1999 - 6 A 12269/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Gleiches muss dann gelten, wenn die Ausbaumaßnahme Teilanlagen einer Straße umfasst, die bei der anderen Straße weder vorhanden noch zumindest in einer rechtlich verbindlichen Weise (vgl. zu den analog auch auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren erschließungsbeitragsrechtlichen Anforderungen an eine die Eckgrundstücksvergünstigung begründende Zweiterschließung, Senatsurteil vom 12.01.1999 - 6 A 12269/98 -, AS 27, 302) geplant sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Straße zwischen der Straße "O...." und dem bebauten Flurstück, Nr. 2829/1 unberücksichtigt gelassen, da diese offensichtlich im Außenbereich liegen und folglich nicht ausbaubeitragspflichtig sind (vgl. Senatsurteil vom 06.03.2002 - 6 A 11508/01 -, KStZ 2002, 235).
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    Nach der insoweit auch auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. insbesondere das auch zu einem durch eine Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße [zweit-]erschlossenen Grundstück ergangene Urteil vom 15.09.1989 - 8 C 4/88 -, NVwZ 1990, 374) rechtfertigt die teilweise Entlastung von Eckgrundstücken durch eine Eckgrundstücksvergünstigung die daraus folgende Mehrbelastung der Mittelgrundstücke unter dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes grundsätzlich nur dann, wenn ein Verzicht auf die Entlastung zu einer mit der Vorteilssituation dieser beiden "Grundstückstypen" nicht zu vereinbarenden finanziellen Doppelbelastung der Eckgrundstücke führen würde, die Vergünstigungsregelung also eine der Vorteilssituation angepasste finanzielle Belastung der beiden Grundstückstypen bewirkt.
  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82

    Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04
    An diesen dürfen nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 2 LStrG bauliche Anlagen, die über Zufahrten oder Zugänge unmittelbar oder mittelbar an die betreffende Landes- oder Kreisstraße, hier die Ortsdurchfahrt der L 453, angeschlossen werden sollen, mit Ausnahme landwirtschaftlicher Aussiedlungen grundsätzlich nicht errichtet werden (vgl. zur erschließungs- und damit erschließungsbeitragsrechtlichen Relevanz solcher straßenrechtlicher Festsetzungen namentlich bei Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen, BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 2.82 -, DÖV 1985, 363 = NVwZ 1985, 825).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV C 2.73

    Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Bundesfernstraße - Bund - Baulast

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).

    Vielmehr ist die gesamte Straße in den Blick zu nehmen, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (vgl. OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Dasselbe gilt für den so genannten Verknüpfungsbereich einer Ortsdurchfahrt, der ebenfalls nicht zur Erschließung bestimmt ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2005 - 6 A 12088/04.OVG-, AS 32, 149).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Betrifft diese Änderung den zu erwartenden Verkehr in ein bzw. aus einem Neubaugebiet, muss er jedenfalls solange unberücksichtigt bleiben, wie die Planung noch nicht rechtsverbindlich ist (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Eckgrundstücksermäßigung: OVG R-P, 6 A 12269/98.OVG, AS 27, 302, ESOVGRP; OVG R-P, 6 A 12088/04.OVG, AS 32, 149, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

    Deshalb scheidet der Gesichtspunkt einer vorteilsangepassten Belastung als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung der Mittelgrundstücke (volle Beitragsbelastung plus Mehrbelastung durch einen bestimmten, den Eckgrundstücken zuzurechnenden Anteil) und der Eckgrundstücke (reduzierte Beitragsbelastung) in aller Regel bereits dann aus, wenn die Ausbaumaßnahme Teilanlagen einer Straße umfasst, die bei der anderen Straße weder vorhanden noch zumindest in einer rechtlich verbindlichen Weise geplant sind (OVG RP, Urteil vom 15. März 2005 - 6 A 12088/04.OVG -, juris Rn. 41; vgl. auch OVG RP, Urteile vom 21. Januar 2009 - 6 A 10697/08.OVG -, juris Rn. 36 und vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02 -, juris Rn. 37).

    Insoweit ist eine Halbierung der Maßstabsdaten (50 v. H.) bei (Eck-)Grundstücken, die zu zwei Abrechnungseinheiten Zufahrt bzw. Zugang nehmen können, nach der Senatsrechtsprechung zum Straßenausbaubeitragsrecht grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteile vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG -, juris Rn. 7, 17 und 37, vom 21. Januar 2009 - 6 A 10697/08.OVG -, juris Rn. 36, vom 15. März 2005 - 6 A 12088/04.OVG -, juris Rn. 39 f., vom 19. Mai 2015 - 6 A 11009/14.OVG -, UA S. 12 und Beschluss vom 14. August 2012 - 6 B 10713/12.OVG -, BA S. 4).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 10578/17

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen

    Fahrbahn und Gehweg der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße sind vielmehr trotzdem Teile einer einheitlichen Verkehrsanlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 -, KStZ 1986, 211 = NVwZ 1987, 56; BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1970 - IV C 131.68 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 = BRS 37 Nr. 57; OVG RP, Urteil vom 15. März 2005 - 6 A 12088/04.OVG -, AS 32, 149 = KStZ 2005, 234).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 4 L 93/06

    Zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach der Übertragung der pflichtigen

    Grundlegende Voraussetzung für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist, dass die beitragserhebende Körperschaft zum Zeitpunkt der Ausbaumaßnahmen auch Träger der entsprechenden Straßenbaulast (§ 9 StrG LSA) war (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 29. Juli 2004 - 2 O 52/04 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. A. § 28 Rdnr. 4 ff.; vgl. auch VerfGH Bayern, Entsch. v. 12. Januar 2005 - Vf.3-VII-03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15. März 2005 - 6 A 12088/04 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19

    Orenhofen: Klage gegen wiederkehrende Beiträge weit überwiegend erfolglos

    Kosten für den Ausbau von Verkehrsanlagen sind generell nur dann beitragsfähig, wenn sie für die Ausbaumaßnahme unter Berücksichtigung des insoweit den Gemeinden eingeräumten Ermessensspielraums erforderlich waren (OVG RP, Urteil vom 15. März 2005 - 6 A 12088/04.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Ausbaubeitragsrecht-wiederkehrende Beiträge

    Dieser Bereich (insbesondere das Flurstück ... - D. 5 -) befindet sich nämlich außerhalb des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrt dieser Bundesstraße (dazu bereits OVG RP, Urteil vom 21. Mai 2021 - 6 C 10335/21.OVG -, UA S. 12) und ist daher nicht zum Anbau bestimmt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 B 10704/93.OVG -, ESOVGRP; Urteil vom 15. März 2005 - 6 A 12088/04 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 6 B 11341/11.OVG -, BA S. 4).
  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

    Deshalb darf eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht erfolgen, soweit eine der beiden die Ecklage begründenden Straßen namentlich mangels Straßenbaulast der Gemeinde ganz oder teilweise beitragsfrei ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 6 A 10833/91.OVG - Urteil vom 15. März 2005 - 6 A 12088/04.OVG - BVerwG, Urteil vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung einer Gemeinde über die Erhebung

    Dieser Bereich (insbesondere das Flurstück ... - D. 5 -) befindet sich nämlich außerhalb des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrt dieser Bundesstraße (dazu bereits OVG RP, Urteil vom 21. Mai 2021 - 6 C 10335/21.OVG -, UA S. 12) und ist daher nicht zum Anbau bestimmt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 B 10704/93.OVG -, ESOVGRP; Urteil vom 15. März 2005 - 6 A 12088/04 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 6 B 11341/11.OVG -, BA S. 4).
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