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   VG Braunschweig, 07.12.2005 - 6 A 121/05   

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https://dejure.org/2005,13705
VG Braunschweig, 07.12.2005 - 6 A 121/05 (https://dejure.org/2005,13705)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.12.2005 - 6 A 121/05 (https://dejure.org/2005,13705)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 6 A 121/05 (https://dejure.org/2005,13705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abstellen eines Anhängers zwecks Freihaltung der Grundstückszufahrt ist Sondernutzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 StrG ND; § 18 StrG ND; § 22 StrG ND; § 16 StVZO; § 18 StVZO
    Abstellung; Anhänger; Falschparker; Freihaltung; Gemeingebrauch; Grundstückszufahrt; Sondernutzung; Verkehr; Zulassung; Zulassungsfreiheit; Zulassungspflicht; Zweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 4433/02

    Zur gebührenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland zur Werbung

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.12.2005 - 6 A 121/05
    Dies stellt eine unzulässige Sondernutzung dar, die mit einer Maßnahme nach § 22 NStrG unterbunden werden kann (vgl. zu dem Abstellen von Anhängern als Werbeträger, Textilsammelbehälter oder Lagerfläche: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 12.07.2005 - NJW 2005, 3162, Beschl. vom 30.10.1996 - NVwZ-RR 1997, 384; OVG Hamburg, Beschl. vom 13.06.2003 - NZV 2004, 544; Kammergericht Berlin, Beschl. vom 23.01.2001 - II Ss 321/00 - jeweils m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 13.06.2003 - 2 Bs 181/03

    Abstellen von Fahrzeugen mit Werbeaufschrift auf öffentlichen Wegeflächen ;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.12.2005 - 6 A 121/05
    Dies stellt eine unzulässige Sondernutzung dar, die mit einer Maßnahme nach § 22 NStrG unterbunden werden kann (vgl. zu dem Abstellen von Anhängern als Werbeträger, Textilsammelbehälter oder Lagerfläche: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 12.07.2005 - NJW 2005, 3162, Beschl. vom 30.10.1996 - NVwZ-RR 1997, 384; OVG Hamburg, Beschl. vom 13.06.2003 - NZV 2004, 544; Kammergericht Berlin, Beschl. vom 23.01.2001 - II Ss 321/00 - jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96

    Straßenrecht: Aufstellen von Anhängern mit aufgebauten Behältern zur gewerblichen

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.12.2005 - 6 A 121/05
    Dies stellt eine unzulässige Sondernutzung dar, die mit einer Maßnahme nach § 22 NStrG unterbunden werden kann (vgl. zu dem Abstellen von Anhängern als Werbeträger, Textilsammelbehälter oder Lagerfläche: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 12.07.2005 - NJW 2005, 3162, Beschl. vom 30.10.1996 - NVwZ-RR 1997, 384; OVG Hamburg, Beschl. vom 13.06.2003 - NZV 2004, 544; Kammergericht Berlin, Beschl. vom 23.01.2001 - II Ss 321/00 - jeweils m.w.N.).
  • VG Göttingen, 22.07.2010 - 1 A 25/10

    Möglichkeit der Heranziehung des letzteingetragenen Kfz-Halters und früheren

    Außerdem liegt in dem Abstellen eines nicht betriebsbereiten Fahrzeuges auf der Straße ein nicht genehmigter Sondergebrauch der öffentlichen Straße i. S. d. §§ 14 Abs. 1, 18 NStrG vor (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 07.12.2005 - 6 A 121/05 -, Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit: www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg -) .
  • VG Düsseldorf, 27.09.2005 - 16 K 1642/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs eines durch Bescheid festgestellten

    Sie schreibt weder vor, Flüchtlingen einen besonderen Status zu verleihen, noch trifft sie Regelungen über einen Widerruf oder eine Rücknahme eines derartigen Status, vgl. hierzu ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 8 A 3766/03.A - m.w.Nachw. in Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung des UNHCR, a.A. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. August 2005 - 6 A 121/05 -.
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