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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1996 - 6 A 12152/95   

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https://dejure.org/1996,8103
OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1996 - 6 A 12152/95 (https://dejure.org/1996,8103)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.04.1996 - 6 A 12152/95 (https://dejure.org/1996,8103)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95 (https://dejure.org/1996,8103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsanlagen mehrerer Gemeindeortsteile; Abrechnungseinheit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1995 - 6 A 12289/94
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1996 - 6 A 12152/95
    Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung des früheren 10. Senats des Gerichts (aaO), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. das zur Veröffentlichung vorgesehen Urteil vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94 -), nur bei einem System von Verkehrsanlagen vor, die untereinander derart in Beziehung stehen, daß sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1996 - 6 A 12152/95
    innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde liegen oder 2. innerhalb selbständiger städtebaulicher Einheiten liegen oder 3. innerhalb einzelner Baugebiete (§ 1 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung) liegen oder 4. in Teilen einzelner oder mehrerer Baugebiete liegen und für die Nutzung der Grundstücke und Betriebe als Einheit erforderlich sind." Unter Berücksichtigung des in § 5 Abs. 3 Satz 1 KAG 1986 normierten Vorteilsprinzips ist diese Bestimmung so auszulegen, daß auch, wenn ein Abrechnungsgebiet die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 oder 4 KAG 1986 erfüllt, ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen den Verkehrsanlagen dieses Gebiets bestehen muß; denn nur dann ist die sich aus §§ 5 Abs. 3 Satz 1, 13 Abs. 2 KAG 1986 ergebende Voraussetzung, daß den Beitragspflichtigen (und nicht nur der Allgemeinheit) ein Vorteil aus dem Vorhalten einer Mehrheit von Straßen erwächst, erfüllt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Oktober 1993 - 10 C 10237/93 - AS 24, 261).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Nach der Rechtsprechung des früheren 10. Senats des Gerichts (Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG - AS 24, 261), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. die rechtsgrundsätzlichen Urteile vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94.OVG - sowie vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95.OVG -), besteht ein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren Verkehrsanlagen nicht allein aufgrund ihrer Verbindung untereinander.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Insofern hebt eine durch den Außenbereich verlaufende Straße den funktionalen Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 KAG zwischen beitragsfähigen Erschließungsanlagen auf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95.OVG -, AS 26, 203 [205]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03

    Plananhang und textliche Festsetzung einer Satzung über wiederkehrende Beiträge

    Insofern hebt eine durch den Außenbereich verlaufende Straße den funktionalen Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 KAG zwischen beitragsfähigen Erschließungsanlagen auf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95.OVG -, AS 26, 203 (205)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98
    Demgegenüber wird mit dem späteren wiederkehrenden Beitrag der sich hiervon unterscheidende besondere Vorteil abgegolten, der den Grundstücken entsteht, die von einer Verkehrsanlage als Bestandteil der nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG 1996 ein abgegrenztes Straßensystem bildenden Abrechnungseinheit (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94 -, AS 26, 185, sowie vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95 -, AS 26, 203) erschlossen werden.
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