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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04/OVG   

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https://dejure.org/2005,14316
OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04/OVG (https://dejure.org/2005,14316)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.04.2005 - 6 A 12155/04/OVG (https://dejure.org/2005,14316)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. April 2005 - 6 A 12155/04/OVG (https://dejure.org/2005,14316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bildung einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit; Berechtigung zur besonderen Berücksichtigung großflächiger Grundstücke bei der Aufwandsverteilung ; Möglichkeit der Einbeziehung nicht erstmals hergestellter bzw. noch nicht gewidmeter Straßen ...

  • Judicialis

    KAG § 10 Abs. 6 S. 2; ; KAG § 10 Abs. 6; ; KAG § 10 Abs. 8; ; KAG § 10; ; BGB § 917; ; BauGB § 123; ; BauGB § 123 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Widmung - kein Ausbaubeitrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - (AS 30, 291 = NVwZ-RR 2003, 591, auch veröffentlicht in ESOVGRP) entschieden, dass außerorts verlaufende Verbindungsstraßen den funktionalen Zusammenhang von Verkehrsanlagen, der in der Vermittlung der Zufahrt und des Zugangs zum übrigen Verkehrsnetz besteht, aufheben, weil nur solche Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden können, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen und zu diesem Zweck als Straßensystem funktional zusammenwirken.

    Die von der Beklagten gebildete Abrechnungseinheit besteht im Übrigen - was das Verwaltungsgericht bereits deutlich gemacht hat - aus einem System von Verkehrsanlagen, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln; ein solches System wird durch Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung zu einer Einheit zusammengefasst, welche ihrerseits die Verbindung zum übrigen Straßennetz herstellen (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - a.a.O. und vom 25. November 2003 - 6 A 10631/03.OVG -, beide veröffentlicht in ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04
    Sie steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. März 2004 - 6 A 11575/03.OVG -veröffentlicht in ESOVGRP), wonach mit einer Tiefenbegrenzungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung die widerlegliche Vermutung aufgestellt werden kann, wo bei besonders tiefen Grundstücken im unbeplanten Innenbereich der Teil endet, der (noch) dem Innenbereich angehört, und die Fläche beginnt, die (schon) im Außenbereich liegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04
    Eine solche Regelung findet sich in der Satzung der Beklagten, die im Übrigen, also soweit ein Grundstück vollständig im unbeplanten Innenbereich liegt, die Fläche des Buchgrundstücks als maßgebliche Grundstücksfläche festlegt, was ebenfalls unbedenklich ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG -, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04
    Die von der Beklagten gebildete Abrechnungseinheit besteht im Übrigen - was das Verwaltungsgericht bereits deutlich gemacht hat - aus einem System von Verkehrsanlagen, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln; ein solches System wird durch Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung zu einer Einheit zusammengefasst, welche ihrerseits die Verbindung zum übrigen Straßennetz herstellen (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - a.a.O. und vom 25. November 2003 - 6 A 10631/03.OVG -, beide veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04
    Sie hat sich an dem Urteil des Senats vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG - (AS 29, 386 = KStZ 2002, 235, auch veröffentlicht in ESOVGRP) orientiert, wonach der Ortsgesetzgeber darauf Bedacht nehmen kann, dass bestimmte Grundstücke besonders großflächig sind und sie bezogen auf die Grundstücksfläche einen vergleichsweise geringen Ziel- und Quellverkehr auslösen, was bei einer typisierenden Betrachtungsweise auf Sportplatz-, Schwimmbad-, Festplatz-, Campingplatz- und Friedhofsgrundstücke zutrifft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 6 A 10411/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04
    Seine hiervon abweichende Auffassung vermag der Kläger nicht auf das Urteil des Senats vom 16. November 2000 - 6 A 10411/00.OVG - (AS 28, 435 = KStZ 2001, 115 = NVwZ-RR 2001, 597, auch veröffentlicht in ESOVGRP) zu stützen.
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04
    Ein solches zivilrechtliches Notwegerecht kann als Befugnis zur Inanspruchnahme fremden Eigentums nur im Rahmen des Erforderlichen bestehen, wenn also ein bebautes Grundstück anders als mit Hilfe des Notwegerechts keinen Zugang bzw. keine Zufahrt zu einer öffentlichen Straße hat; dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. November 1979, BGHZ 75, 315 = NJW 1980, 585).
  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 55/17

    Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erfolgreich

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift können daher nicht gewidmete Straßen nicht einbezogen werden (vgl. OVG Koblenz, U. v. 12.04.2005 - 6 A 12155/04 -, juris Rn. 16 und U. v. 11.12.2012 - 6 A 10818/12 -, juris Rn. 22 und - ausdrücklich auch zum schleswig-holsteinischen Landesrecht - Beuscher, a.a.O. § 3 Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2023 - 6 C 10098/23

    Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen; sachliche

    Zwar steht Eigentümern bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke an einer rechtlich oder tatsächlich unfertigen Verkehrsanlage, die keine Widmung, aber gleichwohl eine öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung als öffentliche Verkehrsfläche erhalten hat, keine die Ausbaubeitragspflicht auslösende dauerhaft gesicherte Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu, sondern ein vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, das eine Berufung auf ein zivilrechtliches Notwegrecht ausschließt (OVG RP, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 12155/04.OVG -, juris Rn. 17 ff.; Beschlüsse vom 27. Juli 2009 - 6 A 10125/09.OVG -, 29. September 2009 - 6 A 11340/08.OVG - und 26. November 2009 - 6 A 10360/09.OVG -, zitiert nach ESOVGRP; vgl. auch Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 6 B 11119/09.OVG -, BA S. 3 f.; der Leitsatz Nr. 1 des Senatsurteils vom 4. Mai 2021 - 6 A 11159/20.OVG - bedarf daher der klarstellenden Ergänzung, dass Grundstücke an einer nicht gewidmeten Straße, die gleichwohl eine öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung als öffentliche Verkehrsfläche erhalten hat, keiner Ausbaubeitragspflicht unterliegen).

    Ein solches vorläufiges Straßenbenutzungsrecht kann etwa dadurch entstehen, dass der gemeindliche Wille, einer Verkehrsfläche eine öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung zu geben, mittels Ausweisung durch Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche (OVG RP, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 12155/04.OVG -, a.a.O.) oder in anderer Weise zum Ausdruck gebracht wird (vgl. etwa OVG RP, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 6 A 10125/09.OVG -,.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Demgegenüber wird mit dem erst nach der erstmaligen Herstellung möglichen (vgl. OVG RP, 6 A 12155/04.OVG, AS 32, 179, ESOVGRP) wiederkehrenden Beitrag nach § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG der sich hiervon unterscheidende besondere Vorteil abgegolten, der den Grundstücken durch die Anbindung an die öffentliche Einrichtung entsteht, die von allen zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen gebildet wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen

    Denn noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen können nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen sein (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 14. Januar 2013 - 6 A 10836/12.OVG -, AS 41, 317; OVG RP, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 12155/04.OVG -, AS 32, 179 = KStZ 2006, 58).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Voraussetzung ist allerdings, dass solche neuen Straßen im maßgebenden Zeitpunkt des Entstehens der wiederkehrenden Ausbaubeitragspflicht erstmals hergestellt (§ 10a Abs. 1 Satz 2 KAG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 KAG) und gewidmet sind (vgl. OVG RP, 6 A 12155/04.OVG, AS 32, 179, KStZ 2006, 58, juris; OVG RP, 6 A 10323/06.OVG).

    Unter diesen Umständen müssen die in der Satzung genannten Straßen der Einrichtung - wie bereits ausgeführt - im maßgebenden Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht erstmals hergestellt und gewidmet sind (vgl. OVG RP, 6 A 12155/04.OVG, AS 32, 179, KStZ 2006, 58, juris; OVG RP, 6 A 10323/06.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

    Gleiches gilt, wenn der Ausbauzustand einer Straße jahrzehntelang unverändert geblieben ist, so dass eine widerlegbare Vermutung für die Annahme spricht, die Gemeinde habe diesen Ausbauzustand als erstmalige Herstellung angesehen (OVG RP, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 6 A 11786/03.OVG - OVG RP, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 12155/04.OVG - AS 32, 179 = KStZ 2006, 58).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 A 11159/20

    Ausbaubeitragspflicht von Grundstücken an nicht gewidmeten Straßen

    Die Grundstückseigentümer sind auch nicht als sogenannte Hinterlieger der nächsterreichbaren öffentlichen Straße beitragspflichtig (OVG RP, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 12155/04.OVG -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2018 - 6 C 11920/17

    Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Bebauungszusammenhang; Flusslauf;

    Teil einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen i. S. d. § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG können nämlich nur solche Verkehrsanlagen sein, die im maßgebenden Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht erstmals hergestellt und gewidmet sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 12155/04.OVG -, AS 32, 179 = KStZ 2006, 58; OVG RP, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 6 A 10818/12.OVG -, AS 41, 304).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

    Dass noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen selbst nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein können und die Grundstückseigentümer auch nicht als so genannte Hinterlieger der nächsterreichbaren öffentlichen Straße beitragspflichtig sind, hat der Senat bereits entschieden (6 A 12155/04.OVG, KStZ 2006, 58, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Erhebung (endgültiger) wiederkehrender Ausbaubeiträge (vgl. 6 A 10818/12.OVG, esovgrp, juris; 6 A 12155/04.OVG, AS 32, 179, KStZ 2006, 58, juris) kann die satzungsrechtlich festzulegende einheitliche öffentliche Einrichtung von Anbaustraßen im Sinne des § 10a KAG nur aus solchen Straßen bestehen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht erstmals hergestellt (§ 10a Abs. 1 Satz 2 KAG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 KAG) und gewidmet sind.
  • VG Trier, 31.07.2008 - 2 K 226/08

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 A 10836/12

    Festlegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 10804/05

    Beschlussfassung des Gemeinderats über die Erhebung von Vorausleistungen auf

  • VG Trier, 31.07.2008 - 2 K 223/08

    Ausbaubeiträge für nicht erstmals hergestellte Straße?

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