Weitere Entscheidung unten: VG Oldenburg, 01.03.2013

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10709
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2011,10709)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2011 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2011,10709)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2011,10709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung Regelbeurteilung Anlassbeurteilung Vergleichbarkeit Beurteilungszeitraum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auswahlentscheidung Regelbeurteilung Anlassbeurteilung Vergleichbarkeit Beurteilungszeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen durch unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume; Ansehung von Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen bei einer Auswahlentscheidung als vergleichbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2
    Ausschluss der Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen durch unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume; Ansehung von Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen bei einer Auswahlentscheidung als vergleichbar

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08

    Einschränkung der Vergleichbarkeit aus der Art der Beurteilung als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
    Regel- und Anlassbeurteilungen können bei einer Auswahlentscheidung regelmäßig als vergleichbar angesehen werden (jeweils wie Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, RiA 2009, 140.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, RiA 2009, 140; Hamb. OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 6 B 677/10

    Vornahme eines Qualifikationsvergleichs allein auf der Grundlage von in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
    Mit dem Verweis auf die Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2011 - 6 B 314/11 - und vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 - stellt der Zulassungsantrag das gefundene Ergebnis nicht in Frage.

    vgl. dazu näher den im Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 - in Bezug genommenen Senatsbeschluss vom 15. Juli 2010 - 6 B 368/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 6 B 368/10

    Zugrundelegung von Anlassbeurteilungen eines nach dem Regelbeurteilungszeitpunkt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 6 B 368/10 -, juris, mit weiteren Nachweisen.

    vgl. dazu näher den im Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 - in Bezug genommenen Senatsbeschluss vom 15. Juli 2010 - 6 B 368/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - 6 A 1178/10

    Zulässigkeit der Klage auf Änderung der Zurruhesetzungsverfügung im Hinblick auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 B 105.00 -, NJW 2001, 2898; OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 6 A 1178/10 -, juris, mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 B 105.00 -, NJW 2001, 2898; OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 6 A 1178/10 -, juris, mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2004 - 1 B 1576/04

    Erfordernis wesentlich gleicher Regelbeurteilungszeiträume im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
    Im Hinblick auf den mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung noch angesprochenen Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 1 B 1576/04 - fehlt zu diesem Punkt jede Darlegung.
  • OVG Hamburg, 25.04.2008 - 1 Bs 52/08

    Einstweilige Anordnung in beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren wegen falscher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, RiA 2009, 140; Hamb. OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - 6 B 314/11

    Beförderung Bestenauslese Personalrat

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
    Mit dem Verweis auf die Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2011 - 6 B 314/11 - und vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 - stellt der Zulassungsantrag das gefundene Ergebnis nicht in Frage.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Anlassbeurteilungen liegen im Unterschied zu Regelbeurteilungen regelmäßig keine einheitlichen Beurteilungszeiträume zugrunde, was für sich genommen noch keine Fehlerhaftigkeit der Anlassbeurteilungen begründet, solange auf der Grundlage der Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich ist und die Beurteilungszeiträume - wie hier - zum gleichen Zeitpunkt enden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, IÖD 2013, 2 und Beschluss vom 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 02.10.2014 - 1 B 774/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27.02.2012 - 6 B 181/12 -, IÖD 2012, 86 und vom 22.09.2011 - 6 A 1284/11 -, Juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 15.04.2014 - 2 EO 641/12 -, ThürVBl 2015, 58; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.04.2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2014 - 3 CE 14.32 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2013 - 6 B 1125/12

    Vorerst keine Besetzung der Stelle des Leiters der Polizeiwache Wermelskirchen

    OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 -, NRWE Rdnr. 20 ff.; vgl. auch Bayer. VerfGH, Entscheidung vom 4. Juli 2005 - Vf. 85-VI-02 -, ZBR 2006, 46 ff. = juris Rdnr. 16.

    OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 -, NRWE Rdnr. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 6 B 181/12

    Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Qualifikationsvergleich dienstliche

    Unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume schließen die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen nicht aus, solange auf der Grundlage dieser Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach Bestenauslesegrundsätzen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich bleibt (wie Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 -).

    Dass die Beurteilungszeiträume (annähernd) gleich lang sind, ist nicht erforderlich vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 -, juris, und vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, RiA 2009, 140; Hamb. OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,61027
VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2013,61027)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01.03.2013 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2013,61027)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01. März 2013 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2013,61027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,61027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    In Anknüpfung hieran hat das Bundesverwaltungsgericht die Regelung im Rahmen der gesetzlichen Verweisung in § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG auch auf unter Vorbehalt geleistete Zahlungen entsprechend angewendet, so etwa bei Abschlagszahlungen, einem entlassenen Beamten aufgrund eines gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene Klage fortgezahlten Bezüge und bei Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 16.84 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, zitiert nach juris).
  • VG Regensburg, 13.11.2012 - RN 1 K 12.617

    Beamtenrecht; Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge; Überleitungsstufe; Einrede

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    Es mag zutreffend, dass der gesetzliche Vorbehalt aus § 2 Abs. 5 BesÜG nach seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte nicht dazu dient, dem Besoldungsempfänger vor Augen zu führen, dass er Besoldungszahlungen, die er im Übergangszeitraum erhalten hat, möglicherweise zum Teil nicht behalten darf und er damit rechnen muss, dass er sie wegen einer fehlerhaften Stufenzuordnung wieder zurückzahlen muss, sondern ausschließlich dazu dient, einen Beamten oder Soldaten darauf hinzuweisen, dass ihm im Fall einer Beförderung während des Übergangszeitraums das BesÜG unter Umständen eine andere Erfahrungsstufe zuordnet (so VG Sigmaringen, Urteil vom 12. November 2012 - 1 K 1808/12 - und VG Regensburg, Urteil vom 13. November 2012 - RN 1 K 12.617 -, jeweils zitiert nach juris sowie VG Köln, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 K 3785/11 -).
  • VG Sigmaringen, 12.11.2012 - 1 K 1808/12

    Besoldung; Überzahlung; Rückforderung; verschärfte Haftung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    Es mag zutreffend, dass der gesetzliche Vorbehalt aus § 2 Abs. 5 BesÜG nach seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte nicht dazu dient, dem Besoldungsempfänger vor Augen zu führen, dass er Besoldungszahlungen, die er im Übergangszeitraum erhalten hat, möglicherweise zum Teil nicht behalten darf und er damit rechnen muss, dass er sie wegen einer fehlerhaften Stufenzuordnung wieder zurückzahlen muss, sondern ausschließlich dazu dient, einen Beamten oder Soldaten darauf hinzuweisen, dass ihm im Fall einer Beförderung während des Übergangszeitraums das BesÜG unter Umständen eine andere Erfahrungsstufe zuordnet (so VG Sigmaringen, Urteil vom 12. November 2012 - 1 K 1808/12 - und VG Regensburg, Urteil vom 13. November 2012 - RN 1 K 12.617 -, jeweils zitiert nach juris sowie VG Köln, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 K 3785/11 -).
  • VG Köln, 01.02.2013 - 9 K 3785/11

    Berufung eines Berufssoldaten auf den Wegfall der Bereicherung bei relativ

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    Es mag zutreffend, dass der gesetzliche Vorbehalt aus § 2 Abs. 5 BesÜG nach seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte nicht dazu dient, dem Besoldungsempfänger vor Augen zu führen, dass er Besoldungszahlungen, die er im Übergangszeitraum erhalten hat, möglicherweise zum Teil nicht behalten darf und er damit rechnen muss, dass er sie wegen einer fehlerhaften Stufenzuordnung wieder zurückzahlen muss, sondern ausschließlich dazu dient, einen Beamten oder Soldaten darauf hinzuweisen, dass ihm im Fall einer Beförderung während des Übergangszeitraums das BesÜG unter Umständen eine andere Erfahrungsstufe zuordnet (so VG Sigmaringen, Urteil vom 12. November 2012 - 1 K 1808/12 - und VG Regensburg, Urteil vom 13. November 2012 - RN 1 K 12.617 -, jeweils zitiert nach juris sowie VG Köln, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 K 3785/11 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht