Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage - Erforderlichen Ermittlungsumfang der Bußgeldbehörde




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Braunschweig, 27.04.2009 - 6 B 52/09  

    Fahrtenbuchauflage bei Mitwirkungsverweigerung und trotz verspäteter Anhörung

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 19 = DAR 2007, 165, ständige Rechtsprechung).

    Die geminderte Qualität eines bei der Geschwindigkeitsmessung angefertigten Fotos steht der Bezeichnung des Personenkreises, der das Fahrzeug nutzt, jedenfalls grundsätzlich nicht entgegen und befreit den Halter somit regelmäßig nicht von seiner dahin gehenden Mitwirkungspflicht (VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 20, bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 17.11.2006 - 12 LA 328/06 -).

  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12  

    Mitwirkungspflichten des Halters zur Abwendung einer Fahrtenbuchauflage

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ausweislich der vorliegenden Unterlagen in einem standardisierten Verfahren mit dem Radargerät "Traffipax Speedophot", einem allgemein anerkannten Messgerät, durchgeführt (vgl. zu diesem Gerät z. B. VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de - im Folgenden: dbnds - = DAR 2007, 165 = juris, m. w. N.; OLG Oldenburg, B. v. 29.01.1996 - Ss 10/96 -, NZV 1996, 375 = juris).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006, a. a. O., ständige Rechtsprechung).

  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06  

    Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung im Sinne von § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO

    Insbesondere befreit die unzureichende Qualität eines bei der Geschwindigkeitsmessung angefertigten Fotos den Halter nicht von seiner Pflicht, den Kreis der Fahrzeugnutzer zu bezeichnen, und zwingt die Bußgeldbehörde damit nicht zu weiteren Ermittlungen (VG Braunschweig, Urt. vom 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, bestätigt durch Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.11.2006, s.o.).
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07  

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er - wie dies der Kläger hier getan hat - den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, ständige Rechtsprechung).
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