Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9208
BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2012,9208)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2012,9208)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2012,9208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 9 Abs. 2; VereinsG § 3 Abs. 1, Abs. 2; VwVfG § 28 Abs. 2 Nr. 1
    Gedanke der Völkerverständigung; Gazastreifen; HAMAS; humanitäre Hilfeleistungen; palästinensische Gebiete; Sozialverein; Unterstützung; Vereinsverbot; Westjordanland

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 9 Abs. 2
    Gazastreifen; Gedanke der Völkerverständigung; HAMAS; Sozialverein; Unterstützung; Vereinsverbot; Westjordanland; humanitäre Hilfeleistungen; palästinensische Gebiete

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 Alt 3 VereinsG, Art 9 Abs 2 Alt 3 GG
    Vereinsverbot; humanitäre Hilfsleistung; Unterstützung der HAMAS

  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Vereins gegen den Gedanken der Völkerverständigung durch Unterstützung eines der terroristischen Organisation der HAMAS zugehörigen Sozialvereins im Gazastreifen durch humanitäre Hilfe

  • rewis.io

    Vereinsverbot; humanitäre Hilfsleistung; Unterstützung der HAMAS

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß eines Vereins gegen den Gedanken der Völkerverständigung durch Unterstützung eines der terroristischen Organisation der HAMAS zugehörigen Sozialvereins im Gazastreifen durch humanitäre Hilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation ist rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation beschlossen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation beschlossen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation beschlossen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbot eines der HAMAS nahestehenden Vereins

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinsverbote und die Völkerverständigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Unterstützung der HAMAS - Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation ist rechtmäßig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • fnp.de (Pressemeldung, 18.04.2012)

    Verbot eines muslimischen Spendenvereins bestätigt

  • taz.de (Pressebericht, 19.04.2012)

    Hilfe zur Hilfe ist Terror

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot der "internationale Humanitäre Hilfsorganisation" rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation ist rechtmäßig

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.06.2011)

    Prozess um angeblichen Hamas-Hilfsverein geht weiter // Innenministerium lehnte Vergleich ab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1128
  • NVwZ-RR 2012, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50 Rn. 87) besteht die Funktion, die eine auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 GG ergehende Verbotsverfügung zu erfüllen hat, nicht darin, der Verbotsbehörde auf der Rechtsfolgenseite der Norm die Ausübung von Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu ermöglichen.

    Der Vorbehalt, den der Senat hinsichtlich einer Heranziehung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei den Rechtsfolgen eines verwirklichten Verbotstatbestands für Ausnahmefälle gemacht hat (Urteil vom 5. August 2009 a.a.O.) kommt im vorliegenden Fall nicht zum Tragen.

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10
    Das Bundesministerium des Innern bezog sich zur Begründung des Vereinsverbots auf die Grundsätze des in der Sache Al-Aqsa ergangenen Urteils des Senats vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = NVwZ 2005, 1435) und führte aus: Der Kläger richte sich im Sinne des Verbotsgrunds des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 3 GG gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

    In seinem Urteil in der Sache Al-Aqsa vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = NVwZ 2005, 1435) hat der Senat die Voraussetzungen geklärt, unter denen ein Verein den Verbotsgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 3 GG dadurch verwirklicht, dass er Sozialvereine finanziell unterstützt, die Bestandteile des Gesamtgefüges der terroristischen Organisation der HAMAS sind (aa)).

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vereinsrecht (zuletzt: Urteil vom 1. September 2010 - BVerwG 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 11) genügt es, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte.

    Seine leitenden Mitglieder, deren Kenntnis dem Kläger zuzurechnen ist (vgl. dazu allgemein: Urteil vom 1. September 2010 a.a.O. Rn. 16, 30), waren sich darüber im Klaren, dass eine Förderung der von dem Kläger sog. Islamic Society Jabaliya gleichbedeutend mit einer Unterstützung der im gesamten Gazastreifen operierenden Islamic Society war, weil die in Jabaliya ansässige Organisationseinheit nur eine Zweigstelle des Gesamtvereins ist ((1)).

  • Drs-Bund, 30.09.2010 - BT-Drs 17/3129
    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 6 A 2.10
    Sie hat - anders als die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) - nicht die von dem sog. Nahost-Quartett (Vereinigte Staaten, Russland, Europäische Union, Vereinte Nationen) formulierten Bedingungen für eine internationale Kooperation akzeptiert, die in einem Gewaltverzicht sowie in der Anerkennung des Existenzrechts Israels und der bisherigen Vereinbarungen im Nahostfriedensprozess bestehen (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von einzelnen Abgeordneten und der Fraktion Die Linke, BTDrucks 17/3129 S. 7).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 -,.

    Das Verfahren 1 BvR 1474/12 betrifft die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - bestätigte Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern gegen den Verein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V. (IHH) wegen mittelbarer Unterstützung der als terroristisch eingestuften Organisation "Hamas".

    Die angegriffenen Entscheidungen stehen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen in Einklang; das gilt für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - zum Verbot des Beschwerdeführers zu I) jedenfalls im Ergebnis.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - genügt im Ergebnis den grundgesetzlichen Anforderungen.

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 A 4.15

    Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 18; vom 24. Februar 2010 - 6 A 7.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 53 Rn. 44 und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 13 ff.) richtet sich eine Vereinigung dann objektiv gegen den Gedanken der Völkerverständigung, wenn ihre Tätigkeit oder ihr Zweck geeignet ist, den Gedanken der Völkerverständigung zu beeinträchtigen.

    Das soziale Engagement ist der betroffenen Organisation zuzurechnen, da es einen Beitrag zur Akzeptanz der Organisation in der Bevölkerung leistet, was wiederum die Rekrutierung von Aktivisten erleichtert, die sich an gewalttätigen Handlungen beteiligen (BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 37 und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14).

    Findet eine solche Unterstützung über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang statt, liegt darin eine schwerwiegende, ernste und nachhaltige Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung (BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14).

    ccc) Die Hisbollah trägt zudem Gewalt in das Verhältnis zwischen dem israelischen und dem palästinensischen Volk hinein, indem sie mit der Hamas, die nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56) ihrerseits als eine völkerverständigungswidrige Organisation anzusehen ist, zusammenarbeitet und diese finanziell und militärisch unterstützt.

    Vielmehr ist entscheidend auf die Akzeptanz- und Entlastungsvorteile abzustellen, die sich für eine völkerverständigungswidrige Organisation daraus ergeben, dass die Tätigkeit des sozialen Bereichs einen Beitrag zur Akzeptanz der Organisation in der Bevölkerung leistet und die finanzielle Entlastung im sozialen Bereich dem militärisch-terroristischen Sektor der Organisation zugutekommt (BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14).

    Auch personelle Verflechtungen können ein bedeutsames, wenn auch nicht notwendiges Indiz für die Zugehörigkeit eines Sozialvereins zu einer völkerverständigungswidrigen Organisation sein (BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 33 und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 34).

    Dies steht fest, weil zahlreiche Indizien zu der Annahme führen, dass der Kläger eine besondere Nähe zu der Hisbollah und deren Grundüberzeugungen aufweist (zu der Anforderung einer Identifizierung mit den völkerverständigungswidrigen Aktivitäten vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 69 ff. und vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 68 ff.).

    Zumindest gegen eine Überspannung der als Korrektiv auch zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelten subjektiven Voraussetzungen des Verbotstatbestandes (BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.25 VereinsG Nr. 56 Rn. 14) spricht die gefahrenabwehrrechtliche Grundausrichtung der Vereinsverbots.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50 Rn. 86 f.; vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 75; vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 56; vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 70 und Beschluss vom 29. Januar 2013 - 6 B 40.12 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 60 Rn. 34) ist aufgrund der durch Art. 9 Abs. 2 GG vorgegebenen Regelungsstruktur (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ) den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf der Tatbestandsseite der Norm, das heißt bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen eines Verbotsgrundes vorliegen.

    Dies würde dem Verein die Möglichkeit eröffnen, ein Vereinsverbot durch eine Diversifizierung der Vereinstätigkeit zu umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 76).

  • BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21

    Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt

    Identifiziert sich der Verein mit den Zielen einer terroristischen Vereinigung, in deren Gebiet er die humanitären Hilfeleistungen erbringt, ist davon auszugehen, dass diese weder neutral noch unparteilich im Sinne des humanitären Völkerrechts geleistet werden (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 68 ff.).

    Die Europäische Union hat die HAMAS als eine an terroristischen Handlungen beteiligte Vereinigung qualifiziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 14 und 16).

    Anhaltspunkte für eine Auflösung der ISJ hat der Senat nicht feststellen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 Rn. 32 ff.).

    Darüber hinaus war ihr nach dem Auswertungsvermerk des IM NRW vom 16. Oktober 2020 das Senatsurteil vom 18. April 2012 (- 6 A 2.10 -âEURŒ Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56) bekannt und sie plante deshalb mit Herrn A. Al-N. wegen möglicher Schwierigkeiten bei Überweisungen an die ISJ, die Eröffnung eines Kontos für den WWR im Gazastreifen.

    (2) Da die HAMAS als völkerverständigungswidrige Organisation anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41, vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 56 und vom 16. November 2015 - 1 A 4.15 - BVerwGE 153, 211 Rn. 28), stellt die in diesem Bewusstsein und - angesichts der festgestellten israelfeindlichen Ausrichtung des WWR und des Klägers - bewusst vorgenommene Unterstützung des Sozialvereins ISJ der HAMAS durch WWR ebenfalls eine sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtende Tätigkeit dar.

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist deshalb bereits auf der Tatbestandsseite der Norm bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen eines Verbotsgrundes vorliegen (Urteile vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50 und vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 ).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 6 B 26.13

    Verbot eines Hells-Angels-Vereins

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vereinsrecht (Urteile vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 S. 19 f., vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 3 und vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 36, Beschluss vom 10. Januar 2003 - BVerwG 6 VR 13.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 38 S. 61 f., Urteile vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 S. 77 f., vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 13 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50, vom 1. September 2010 - BVerwG 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 11 und vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 11) genügt es, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit darauf abgestellt, ob die Befürchtung eines negativen Ankündigungseffekts einer Anhörung bzw. das Bestreben, einem solchen Effekt durch Absehen von einer Anhörung zu begegnen, "nach den Umständen" nicht zu beanstanden (Urteile vom 13. April 1999 und vom 27. November 2002 jew. a.a.O., Beschluss vom 10. Januar 2003 a.a.O., Urteil vom 3. Dezember 2004 a.a.O.) bzw. "nachvollziehbar" (Urteil vom 18. April 2012 a.a.O.) war.

    Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist deshalb bereits auf der Tatbestandsseite der Norm bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen des Verbotsgrundes vorliegen (Urteile vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 87, vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 75 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 6 A 6.11 - Rn. 56).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 6 B 40.12

    Vereinsverbot; Hells Angels; Anhörung; Recht auf informationelle

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vereinsrecht (Urteile vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 S. 19 f., vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 3 und vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 36, Beschluss vom 10. Januar 2003 - BVerwG 6 VR 13.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 38 S. 61 f., Urteile vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 S. 77 f., vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 13 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50, vom 1. September 2010 - BVerwG 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 11 und vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 11) genügt es, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit darauf abgestellt, ob die Befürchtung eines negativen Ankündigungseffekts einer Anhörung bzw. das Bestreben, einem solchen Effekt durch Absehen von einer Anhörung zu begegnen, "nach den Umständen" nicht zu beanstanden (Urteile vom 13. April 1999 und vom 27. November 2002 jew. a.a.O., Beschluss vom 10. Januar 2003 a.a.O., Urteil vom 3. Dezember 2004 a.a.O.) bzw. "nachvollziehbar" (Urteil vom 18. April 2012 a.a.O.) war.

    Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist deshalb bereits auf der Tatbestandsseite der Norm bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen des Verbotsgrundes vorliegen (Urteile vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 87, vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 75 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 6 A 6.11 - Rn. 56).

  • BVerwG, 19.11.2013 - 6 B 25.13

    Vereinsverbot eines Hells-Angels-Charters; Feststellung der Strafgesetzwidrigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vereinsrecht (Urteile vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 S. 19 f., vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 3 und vom 27. November 2002 - BVerwG 6 A 4.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35 S. 36, Beschluss vom 10. Januar 2003 - BVerwG 6 VR 13.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 38 S. 61 f., Urteile vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 S. 77 f., vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 Rn. 13 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50, vom 1. September 2010 - BVerwG 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 11 und vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 11) genügt es, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit darauf abgestellt, ob die Befürchtung eines negativen Ankündigungseffekts einer Anhörung bzw. das Bestreben, einem solchen Effekt durch Absehen von einer Anhörung zu begegnen, "nach den Umständen" nicht zu beanstanden (Urteile vom 13. April 1999 und vom 27. November 2002 jew. a.a.O., Beschluss vom 10. Januar 2003 a.a.O., Urteil vom 3. Dezember 2004 a.a.O.) bzw. "nachvollziehbar" (Urteil vom 18. April 2012 a.a.O.) war.

    Den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist deshalb bereits auf der Tatbestandsseite der Norm bei der Prüfung Rechnung zu tragen, ob die Voraussetzungen des Verbotsgrundes vorliegen (Urteile vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 87, vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 75 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 6 A 6.11 - Rn. 56).

  • OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22

    Verbot eines Vereins, der die Hizb Allah unterstützt - Anhörung; Hisbollah; Hizb

    Ein derartiges Bestreben, einer Verbotsverfügung größtmögliche Wirksamkeit zu verleihen, rechtfertigt in der Regel das Absehen von einer Anhörung (BVerwG, Urt. v. 16.11.2015 - 1 A 4.15, juris Rn. 13; Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 11).

    Insbesondere muss die Förderung eine gewisse Kontinuität und Umfänglichkeit aufweisen, damit die objektive Eignung zu einer hinreichenden Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 18).

    Es ist aber der Ansicht, dass nicht nur eine signifikante ideologische Unterstützung vorliegt, die der Hizb Allah in einem erheblichen Ausmaß Akzeptanzvorteile für ihre völkerverständigungswidrige Betätigung brachte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.04.2012 - 6 A 2.10, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 16.10.2023 - 6 B 6.23

    Klage eines islamischen Kulturvereins gegen die sein Verbot wegen der

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - (NVwZ-RR 2012, 648) für den Verbotsgrund des sich Richtens gegen den Gedanken der Völkerverständigung verlangt, dass dem verbotenen Verein die Zugehörigkeit des unterstützten Vereins zu der Terrororganisation bekannt sei und er sich mit der Terrororganisation einschließlich der von ihr ausgehenden Gewalttaten identifiziere.

    Nimmt man zugunsten des Klägers an, dass er mit seinen Ausführungen in der Beschwerdebegründung eine Abweichung des Oberverwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. April 2012 - 6 A 2.10 - (NVwZ-RR 2012, 648 Rn. 19) zum Erfordernis der Identifizierung des unterstützenden Vereins mit der völkerverständigungswidrigen Betätigung der Terrororganisation sowie des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an ein Vereinsverbot (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160) geltend machen will, kann er damit die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht erreichen.

  • BVerwG, 08.07.2014 - 6 VR 1.14

    Vereinsverbot; vorläufiger Rechtsschutz; Völkerverständigungswidrigkeit der Hizb

    Die Tragfähigkeit des Verbotsgrunds der Völkerverständigung für ein derart begründetes Verbot hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung vor dem Hintergrund des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur unter sehr engen Voraussetzungen und auf einer konsistenten Grundlage von Indizien bejaht (Urteil vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - NVwZ 2005, 1435 und darauf aufbauend: Urteil vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - NVwZ 2012, 648).

    Auch im vorliegenden Fall ist die Frage der Erfüllung des Verbotsgrunds der Völkerverständigungswidrigkeit nach den Maßstäben des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nicht eindeutig zu beurteilen, zumal nicht nur wie zuletzt im Verhältnis des Urteils vom 18. April 2012 - BVerwG 6 A 2.10 - zu demjenigen vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - eine bloße Fortschreibung der auf die Organisation der HAMAS und ihre sogenannten Sozialvereine in den palästinensischen Gebieten bezogenen Erkenntnisse, sondern die erstmalige Beurteilung der Hizb Allah und der Shahid Stiftung im Libanon in Rede steht.

  • VGH Bayern, 20.10.2015 - 4 A 14.1787

    Wird die behördliche Feststellung, dass eine bestimmte Gruppierung eine verbotene

  • BVerwG, 21.01.2022 - 6 B 1.22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde; Klage

  • VG Köln, 30.03.2022 - 1 K 1272/21
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

  • VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 4 X 19.00746

    Ermittlungsverfahren gegen einen Verein

  • VG Dresden, 22.05.2013 - A 11 K 544/11

    Libanon, soziale Gruppe, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.2011 - 6 A 2.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13740
BVerwG, 25.05.2011 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2011,13740)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2011 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2011,13740)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2011,13740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Gazastreifen; Gedanke der Völkerverständigung; HAMAS; Sozialverein; Unterstützung; Vereinsverbot; Westjordanland; humanitäre Hilfeleistungen; palästinensische Gebiete

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation beschlossen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vergleichsvorschlag für Unterstützer der terroristischen Hamas

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mutmaßlicher Hamas-Spendenverein soll Geldflüsse offenlegen

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Kurzanmerkung)

    Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht gerichtlichen Vergleichsvorschlag

Sonstiges

  • karahan.net (Sitzungsbericht)

    Verbotsverfügung des BMI über die IHH wird vom BVerwG nicht bestätigt - Parteien sollen sich auf einen Vergleich einigen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2011 - 6 A 2.10
    Die Beklagte hat sich zur Begründung des Vereinsverbots maßgeblich auf die Grundsätze des Urteils des Senats vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 6 A 10.02 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = NVwZ 2005, 1435) gestützt.
  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2011 - 6 A 2.10
    Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. August 2009 - BVerwG 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 50 Rn. 87) für Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Rechtsfolgen allenfalls in Ausnahmefällen Raum.
  • BVerwG, 27.06.2011 - 6 VR 4.10

    Eilantrag des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2011 - 6 A 2.10
    Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass mit dem Wirksamwerden des Vergleichs das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes BVerwG 6 VR 4.10 in der Hauptsache erledigt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2011 - 6 VR 4.10, 6 VR 4.10 (6 A 2.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8797
BVerwG, 27.06.2011 - 6 VR 4.10, 6 VR 4.10 (6 A 2.10) (https://dejure.org/2011,8797)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2011 - 6 VR 4.10, 6 VR 4.10 (6 A 2.10) (https://dejure.org/2011,8797)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 6 VR 4.10, 6 VR 4.10 (6 A 2.10) (https://dejure.org/2011,8797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Humanitäre Hilfe leistender Verein darf keine für die palästinensischen Gebiete im Gazastreifen und im Westjordanland bestimmten der Hamas zuzuordnenden Hilfeleistungen erbringen oder unterstützen; Zulässigkeit der Erbringung der Hamas zuzuordnenden Hilfeleistungen durch ...

  • rewis.io

    Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • rechtsportal.de

    Humanitäre Hilfe leistender Verein darf keine für die palästinensischen Gebiete im Gazastreifen und im Westjordanland bestimmten der Hamas zuzuordnenden Hilfeleistungen erbringen oder unterstützen; Zulässigkeit der Erbringung der Hamas zuzuordnenden Hilfeleistungen durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation gegen Verbotsverfügung des BMI teilweise erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eilantrag des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation gegen Verbotsverfügung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" darf wieder arbeiten // Bundesverwaltungsgericht untersagt aber Hilfen in Westjordanland

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 25.05.2011 - 6 A 2.10

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Verfahren über das Verbot des Vereins

    Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass mit dem Wirksamwerden des Vergleichs das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes BVerwG 6 VR 4.10 in der Hauptsache erledigt ist.
  • BVerwG, 08.07.2014 - 6 VR 1.14

    Vereinsverbot; vorläufiger Rechtsschutz; Völkerverständigungswidrigkeit der Hizb

    Die abschließende Beurteilung der Frage, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Senat wegen des Umfangs der erforderlichen rechtlichen und vor allem tatsächlichen Überprüfungen durchweg dem jeweiligen Hauptsacheverfahren vorbehalten (Beschlüsse vom 16. Juli 2003 - BVerwG 6 VR 10.02 - juris und vom 27. Juni 2011 - BVerwG 6 VR 4.10 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.2010 - 6 A 2.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31522
BVerwG, 09.08.2010 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2010,31522)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2010 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2010,31522)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2010 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2010,31522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.2011 - 6 A 2.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,71469
BVerwG, 22.06.2011 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2011,71469)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2011 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2011,71469)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 6 A 2.10 (https://dejure.org/2011,71469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,71469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht