Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 6 A 2042/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 4 K 4179/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 6 A 2042/01



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2003 - 1 A 2430/01  
    Unbeschadet der Frage, welche Einzelakte genügen, um einen (bloßen) Kindergeldantrag auch als Antrag auf eine Anhebung des Orts- bzw. Familienzuschlages und damit als Widerspruch verstehen zu dürfen, vgl. etwa OVG NRW, Urteile vom 09. Mai 2003 - 6 A 891/01 -, 6 A 1081/01 - und - 6 A 2042/01- , fehlt es hier bereits an der wesentlichen Grundvoraussetzung der anspruchserhaltenden Geltendmachung im Sinne des Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99, dass der Kläger im Jahre 1988 jedenfalls kein höheres als das ihm gesetzlich ohnehin zustehende Kindergeld und keine höhere als die zustehende Alimentation begehrt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - 6 A 1792/02  
    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48.00 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 9. Mai 2003 - 6 A 891/01 -, - 6 A 1081/01 - und - 6 A 2042/01 -.
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