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VG Oldenburg, 29.03.2000 - 6 A 2138/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 62 S. 1 BeamtG,NI; § 35 VwVfG ; § 63 BeamtG,NI; § 87 Abs. 1 S. 1 BeamtG,NI
Reduzierung zugewiesener Gerichtsvollzieheraufträge wegen Arbeitsüberlastung; Pensenschlüssel keine Vorgabe für den Umfang der Arbeitsleistung; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Ausführung der Dienstgeschäfte auf Grundlage des festgelegten Geschäftsverteilungsplans - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reduzierung zugewiesener Gerichtsvollzieheraufträge wegen Arbeitsüberlastung; Pensenschlüssel keine Vorgabe für den Umfang der Arbeitsleistung; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Ausführung der Dienstgeschäfte auf Grundlage des festgelegten Geschäftsverteilungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Stuttgart, 15.10.1992 - 1 K 5/91
Entlastung der Gerichtsvollzieher von der Arbeit; Befolgung des …
Auszug aus VG Oldenburg, 29.03.2000 - 6 A 2138/99
Den Regelungen der Geschäftsverteilung kommt mithin nur eine organisationsinterne Wirkung zu, so dass einzelne Regelungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeit nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 35 VwVfG tragen (vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 1992 - 1 K 5/91 - in: DGVZ 1993, 94, 95).
- BVerfG, 11.03.2008 - 2 BvR 263/07
Fürsorgepflicht des Dienstherrn begründet keinen Anspruch auf Ausgleich von …
Es ist Sache des Dienstherrn, durch geeignete Organisationsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass für die zu bewältigenden Aufgaben in ausreichendem Maße Personal und sachliche Mittel zur Verfügung stehen (vgl. zum Ganzen VG Sigmaringen…, Urteil vom 3. Dezember 1975 - III 952/74 -, ZBR 1976, S. 157 ff.; VG Stuttgart…, Urteil vom 15. Oktober 1992 - 1 K 5/91 -, DGVZ 1993, S. 94 f.; VG Oldenburg, Urteil vom 29. März 2000 - 6 A 2138/99 -, juris). - VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
Beamte; Entlastung; Freizeitausgleich; Grundschule; Lehrer; Mehrarbeit; …
Ist die Überlastung des Beamten dokumentiert, so hat er lediglich einen Anspruch darauf, dass diese bei künftigen Beurteilungen oder Beförderungen berücksichtigt wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.03.2008 - 2 BvR 263/07 -, juris unter Hinweis auf VG Oldenburg, Urteil vom 29.03.2000 - 6 A 2138/99 -, juris für Gerichtsvollzieher).Hat der Beamte also eine Reaktion erhalten und ist seine - in diesem Fall - Überlastung dokumentiert, so hat er lediglich einen Anspruch darauf, dass diese bei künftigen Beurteilungen oder Beförderungen berücksichtigt wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.03.2008 - 2 BvR 263/07 -, juris unter Hinweis auf VG Oldenburg, Urteil vom 29.03.2000 - 6 A 2138/99 -, juris für Gerichtsvollzieher).
- VG Düsseldorf, 17.12.2008 - 13 K 5885/07
Freizeitausgleich Mehrarbeit Rechtspfleger Arbeitspensum Arbeitszeit
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 29. März 2000 - 6 A 2138/99 -, juris. - VG Dresden, 11.04.2013 - 11 K 316/11
Vergütung von Gerichtsvollziehern auf der Grundlage der …
Sie sind somit als Organe der Rechtspflege nicht in eine konkrete Arbeitszeitregelung eingebunden (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 29. März 2000 - 6 A 2138/99 -, [...] Rn. 18; BVerfG, Beschl. v. 11. März 2008, NVwZ-RR 2008, 505).