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   VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09.A   

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VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09.A (https://dejure.org/2010,17693)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.12.2010 - 6 A 2717/09.A (https://dejure.org/2010,17693)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 6 A 2717/09.A (https://dejure.org/2010,17693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 2 EGV 343/2006
    EuGH-Vorlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Selbsteintritt eines Mitgliedsstaates i.R.d. Art. 3 Abs. 2 S. 1 VO 343/2003/EG (Dublin-II-Verordnung) auf Grundlage der Grundrechte von Asylbewerbern nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh); Verpflichtung eines Mitgliedstaates zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zum Selbsteintritt eines Mitgliedsstaates i.R.d. Art. 3 Abs. 2 S. 1 VO 343/2003/EG (Dublin-II-Verordnung) auf Grundlage der Grundrechte von Asylbewerbern nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh); Verpflichtung eines Mitgliedstaates zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09
    Das Verständnis dieser Regelung ist danach maßgeblich vom Sinn und der Zweckrichtung der Vorschrift, von ihrer Systematik und von ihrem Wortlaut abhängig, wobei das Auslegungsergebnis dem Grundsatz des "effet utile" entsprechen und dem Unionsrecht zur praktischen Wirksamkeit verhelfen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - Rs. 26/62 - [van Gend en Loos]; Urteil vom 15. September 1998 - Rs. C-231/96 - [Edilizia Industriale Siderurgica Srl]).

    Es genüge, wie sich aus der Rechtsprechung des angerufenen Gerichtshofs seit seinem Urteil vom 5. Februar 1963 - Rs. 26/62 - [van Gend en Loos] ergebe, dass eine hinreichend bestimmte und unmittelbar vollziehbare gemeinschaftsrechtliche Norm eine klare und eindeutige gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten enthalte.

  • EuGH, 10.07.2014 - C-325/13

    Peek & Cloppenburg / OHMI - Peek & Cloppenburg - Rechtsmittel -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09
    Ergeben sich relevante Gründe für die Verpflichtung des Mitgliedstaats zum Selbsteintritt wegen der Situation im zuständigen Mitgliedstaat mit Blick auf die Grundrechtsgewährleistungen in Art. 3 Abs. 1, Art. 4, Art. 18, Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRCh bereits daraus, dass der zuständige Mitgliedstaat über einen nicht überschaubaren Zeitraum hinweg in erheblicher Weise einzelne und/oder zeitgleich mehrere Anforderungen nicht erfüllt, die durch die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31/18) und durch die Vorschriften der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. L 326/13) gestellt werden ?.

    Ergeben sich relevante Gründe für die Verpflichtung des Mitgliedstaats zum Selbsteintritt wegen der Situation im zuständigen Mitgliedstaat mit Blick auf die Grundrechtsgewährleistungen in Art. 3 Abs. 1, Art. 4, Art. 18, Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRCh bereits daraus, dass der zuständige Mitgliedstaat über einen nicht überschaubaren Zeitraum hinweg in erheblicher Weise einzelne und/oder zeitgleich mehrere Anforderungen nicht erfüllt, die durch die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31/18) und durch die Vorschriften der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. L 326/13) gestellt werden ?.

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09
    EuGH, Urteil vom 12. November 1996 - RS C-84/94 -, Slg. I 1996, 5755; Urteil vom 14. Februar 1990 - Rs. C-137/88 - [Marijke Schneemann]).
  • EuGH, 14.02.1990 - 137/88

    Schneemann u.a. / Kommission

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09
    EuGH, Urteil vom 12. November 1996 - RS C-84/94 -, Slg. I 1996, 5755; Urteil vom 14. Februar 1990 - Rs. C-137/88 - [Marijke Schneemann]).
  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09
    Das Verständnis dieser Regelung ist danach maßgeblich vom Sinn und der Zweckrichtung der Vorschrift, von ihrer Systematik und von ihrem Wortlaut abhängig, wobei das Auslegungsergebnis dem Grundsatz des "effet utile" entsprechen und dem Unionsrecht zur praktischen Wirksamkeit verhelfen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - Rs. 26/62 - [van Gend en Loos]; Urteil vom 15. September 1998 - Rs. C-231/96 - [Edilizia Industriale Siderurgica Srl]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 3 L 643/12

    Selbsteintritt nach EGV 343/2003 § 3 Abs 2 bei über Italien eingereisten

    3 Dublin-II-VO ist auch geeignet, subjektive Rechte der Klägerin zu begründen, die von ihr gegen eine vorgesehene Überstellung (Rückführung) in den nach dieser Verordnung für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat geltend gemacht werden können (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des Hess.VGH v. 22.12.2010 - 6 A 2717/09.A - Nds.OVG, Beschl. v. 02.08.2012 - 4 MC 133/12 - m. w. N., Juris; ferner Funke-Kaiser, a. a. O., § 27a Rdn. 37 ff. m. w. N.).
  • VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142

    Dublin-II-Verfahren; Überstellung nach Malta

    Nach dem zugrunde liegenden Vorschlag der Kommission für die Vorschrift, soll ein Mitgliedstaat sich aus politischen, humanitären und praktischen Erwägungen bereit erklären können, einen bei ihm gestellten Asylantrag zu prüfen, auch wenn er nach den Kriterien der Verordnung nicht für die Prüfung zuständig ist (vgl. Wiedergabe in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    37 Bisher streitig war zwar, ob der Ermessenausübung nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-II-VO auch ein entsprechender subjektiver Anspruch des Asylantragstellers gegenübersteht oder ob die Verordnung allein der internen Verteilung der Lasten und Verantwortung unter den Mitgliedstaaten dient (vgl. Darstellung des Streitstands in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    Über die Vorlage des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich dieser Rechtsfrage (vgl. Entsch. vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A und Veröffentlichung des Vorabentscheidungsersuchens im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.3.2011, Rechtssache C-4/11) wurde soweit hier ersichtlich noch nicht entschieden.

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 2 LB 163/10

    Zulässigkeit eines Asylbegehrens eines syrischen Ausländers mit kurdischer

    Diese Erwägungen setzen den subjektiv-rechtlichen Charakter des gerade auch zur Umsetzung dieser Gewährleistungen geschaffenen Selbsteintritts voraus (str., vgl. ebenso VG Osnabrück, Urt. v. 23.1.2012 - 5 A 212/11 -, juris; VG Regensburg, Urt. v. 27.3.2012 - RN 9 K 11.30441 -, juris; Schröder, Die EU-Verordnung zur Bestimmung des zuständigen Asylstaats, ZAR 2003, 124, 131; Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 27 a Anm. 13; Marx, Solidarität im grundrechtskonformen europäischen Asylsystem, NVwZ 2012, 409, 412; GK-AsylVfG, Stand: März 2012, § 27 a Rnr. 37 ff, 48 ff mwN.; a.A: VG Cottbus, Beschl. v. 20.2.2009 - 7 K 848/08 -, juris; Hailbronner, AuslR, Stand: Mai 2012, § 27 a AsylVfG Rnr. 60 ff, wonach dem Selbsteintrittsrecht lediglich die Funktion einer Flexibilitätsklausel für die EU-Mitgliedstaaten zukommt; vgl. auch Vorlagebeschluss des Hess. VGH v. 22.12.2010 - 6 A 2717/09 -, AuAS 35, juris).
  • VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30393

    Rechtswidrige Ermessenausübung hinsichtlich der Ausübung des

    Nach dem zugrunde liegenden Vorschlag der Kommission für die Vorschrift, soll ein Mitgliedstaat sich aus politischen, humanitären und praktischen Erwägungen bereit erklären können, einen bei ihm gestellten Asylantrag zu prüfen, auch wenn er nach den Kriterien der Verordnung nicht für die Prüfung zuständig ist (vgl. Wiedergabe in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    Bisher streitig war zwar, ob der Ermessenausübung nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-II-VO auch ein entsprechender subjektiver Anspruch des Asylantragstellers gegenübersteht oder ob die Verordnung allein der internen Verteilung der Lasten und Verantwortung unter den Mitgliedstaaten dient (vgl. Darstellung des Streitstands in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    Über die Vorlage des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich dieser Rechtsfrage (vgl. Entsch. vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A und Veröffentlichung des Vorabentscheidungsersuchens im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.3.2011, Rechtssache C-4/11) wurde soweit hier ersichtlich noch nicht entschieden.

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung zur Nichtprüfung

    Daher scheidet eine Verletzung von Rechten des Antragstellers durch eine Überstellung nach Italien aus, so dass dahinstehen kann, inwieweit die Vorschriften über die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 überhaupt subjektive Rechte des Asylantragstellers begründen, die von diesem gegen eine vorgesehene Überstellung in den nach dieser Verordnung für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat geltend gemacht werden können (vgl. dazu den Vorlagebeschl. des Hess. VGH v. 22.12.2010 - 6 A 2717/09.A -, ferner Funke-Kaiser,, a.a.O., § 27a Rn 37 ff. m.w.N.).
  • VG Regensburg, 14.06.2011 - RN 7 E 11.30189

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, einstweilige

    Nach dem zugrunde liegenden Vorschlag der Europäischen Kommission für die Vorschrift, soll ein Mitgliedstaat sich aus politischen, humanitären und praktischen Erwägungen bereit erklären können, einen bei ihm gestellten Asylantrag zu prüfen, auch wenn er nach den Kriterien der Verordnung nicht für die Prüfung zuständig ist (vgl. Wiedergabe in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    Streitig ist zwar, ob der Ermessenausübung nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-II-Verordnung auch ein entsprechender subjektiver Anspruch des Asylantragstellers gegenübersteht oder ob die Verordnung allein der internen Verteilung der Lasten und Verantwortung unter den Mitgliedstaaten dient (vgl. Darstellung des Streitstands in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    Die Frage kann aber nicht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geklärt werden, zumal insoweit ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof bereits anhängig ist (vgl. Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A und Veröffentlichung des Vorabentscheidungsersuchens im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.3.2011, Rechtssache C-4/11).

  • VG Düsseldorf, 19.03.2013 - 6 K 2643/12

    Italien, Asyl, Überstellung, Wiederaufnahme,systemische Mängel, Behandlung,

    vgl. dazu Nds.OVG, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 -, juris, m.w.N.; Vorlagebeschluss des Hessischen VGH vom 22. Dezember 2010 - 6 A 2717/09.A - an den Europäischen Gerichtshof, juris -, Rechtssache C-4/11 des EUGH.
  • VG Darmstadt, 17.12.2014 - 4 K 1536/14

    Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien rechtswidrig

    Das Gericht hat das Verfahren zunächst bis zur Erledigung des bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter der Geschäftsnummer 6 A 2717/09.A anhängigen Rechtsstreits mit Beschluss vom 15. Dezember 2012 ausgesetzt, diesen mit Beschluss vom 5. September 2014 wieder aufgehoben und das Verfahren unter dem Aktenzeichen 4 K 1536/14.DA.A fortgeführt.
  • VG Aachen, 19.09.2011 - 7 L 320/11

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, einstweilige

    vgl. zu dieser Problematik: Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 6 A 2717/09.A - , juris, der dem Gerichtshof der Europäischen Union u.a. die Frage vorlegt, ob aus der Verpflichtung des Mitgliedstaats zur Ausübung der Berechtigung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 EG-AsylZustVO ein durchsetzbarer subjektiver Anspruch des Asylbewerbers auf Ausübung des Selbsteintritts gegenüber diesem Mitgliedstaat resultiert.

    vgl. EuGH-Vorlage, Frage 1), Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 6 A 2717/09.A - , juris.

  • VG Regensburg, 04.08.2011 - RO 7 E 11.30345

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung,

    Nach dem zugrunde liegenden Vorschlag der Europäischen Kommission für die Vorschrift soll ein Mitgliedstaat sich aus politischen, humanitären und praktischen Erwägungen bereit erklären können, einen bei ihm gestellten Asylantrag zu prüfen, auch wenn er nach den Kriterien der Verordnung nicht für die Prüfung zuständig ist (vgl. Wiedergabe in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    Die Frage kann aber nicht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geklärt werden, zumal insoweit ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof bereits anhängig ist (vgl. Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A und Veröffentlichung des Vorabentscheidungsersuchens im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.3.2011, Rechtssache C-4/11).

  • VG Düsseldorf, 27.08.2013 - 17 K 4737/12

    Keine Vermittlung eines subjektiven Rechts durch Art. 17 Abs. 1 VO 343/2003/EG;

  • VG Düsseldorf, 23.04.2013 - 17 K 4548/12

    Dublin II VO; Selbsteintrittsrecht; systemische Mängel; Italien; besonders

  • VG Düsseldorf, 26.04.2013 - 17 K 1775/12

    Dublin II VO; Selbsteintrittsrecht; systemische Mängel; Italien; besonders

  • VG Düsseldorf, 23.04.2013 - 17 K 1506/12

    Dublin II VO; Selbsteintrittsrecht; systemische Mängel; Italien;

  • VG Düsseldorf, 26.04.2013 - 17 K 1776/12

    Dublin II VO Art 3; AsylVfG § 34a; AsylVfG § 27a

  • VG Düsseldorf, 26.04.2013 - 17 K 1777/12

    Dublin II VO; Selbsteintrittsrecht; systemische Mängel; Italien; besonders

  • VG Stade, 01.10.2012 - 6 B 2303/12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines italienischen Staatsangehörigen gegen den Vollzug

  • VG Düsseldorf, 24.05.2013 - 17 K 523/13

    Dublin II VO; Selbsteintrittsrecht; Übernahmefrist; Wiederaufnahmeverfahren;

  • VG Düsseldorf, 24.05.2013 - 17 K 7223/12

    Dublin II VO; Selbsteintrittsrecht; systemische Mängel; Italien; besonders

  • VG Düsseldorf, 11.07.2013 - 17 K 1242/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Durchführung eines Asylverfahrens bei

  • VG Regensburg, 08.01.2013 - RN 7 K 12.30397
  • VG Würzburg, 21.08.2012 - W 4 K 11.30148
  • VG Hamburg, 01.02.2012 - 19 AE 70/12

    Dublin II-Verfahren: Zurückführung eines Asylbewerbers nach Italien

  • VG Regensburg, 28.06.2011 - RN 7 E 11.30298

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung,

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