Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 30.11.2011

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 2903/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10756
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 2903/09 (https://dejure.org/2010,10756)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.06.2010 - 6 A 2903/09 (https://dejure.org/2010,10756)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 6 A 2903/09 (https://dejure.org/2010,10756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstunfähigkeit Amtsarzt Facharzt Zusatzuntersuchung Psychiatrie Beweisvereitelung Verfahrensfehler Amtsermittlung Aufklärung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Dienstunfähigkeit Amtsarzt Facharzt Zusatzuntersuchung Psychiatrie Beweisvereitelung Verfahrensfehler Amtsermittlung Aufklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizwirkung der Verweigerung einer angeordneten fachpsychiatrischen Zusatzuntersuchung ohne hinreichenden Grund zur Annahme einer Dienstunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; ZPO § 444
    Indizwirkung der Verweigerung einer angeordneten fachpsychiatrischen Zusatzuntersuchung ohne hinreichenden Grund zur Annahme einer Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Überprüfung der Dienst(un)fähigkeit - Beweisvereitelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Überprüfung der Dienst(un)fähigkeit - Beweisvereitelung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 694
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 2903/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 1 D 2.05 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - 6 A 2761/05

    Rüge mangelnder Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht mangels Einholung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 2903/09
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - VI B 4.75 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17, und 2. Juni 1981 - 6 C 15.81 -, DÖV 1981, 839; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - 6 A 3180/01 -, juris, und 13. September 2007 - 6 A 2761/05 -, juris.
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 2903/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1997 - 2 C 33.96 -, ZBR 1998, 203, und Beschluss vom 19. Juni 2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246; OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 6 A 4385/01 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - 6 A 3180/01
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 2903/09
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - VI B 4.75 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17, und 2. Juni 1981 - 6 C 15.81 -, DÖV 1981, 839; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - 6 A 3180/01 -, juris, und 13. September 2007 - 6 A 2761/05 -, juris.
  • BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 6 A 2903/09
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - VI B 4.75 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17, und 2. Juni 1981 - 6 C 15.81 -, DÖV 1981, 839; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - 6 A 3180/01 -, juris, und 13. September 2007 - 6 A 2761/05 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 6 B 649/16

    Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, Urteile vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.10 - und vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, jeweils juris; OVG NRW, Urteil vom 3. Februar 2015 - 6 A 371/12 -, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 6 B 1293/14 - und vom 17. Juni 2010 - 6 A 2903/09 -, jeweils juris und mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - 6 A 684/14

    Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Zurruhesetzung eines Polizeibeamten nach dessen

    17.10 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 3. Februar 2015 - 6 A 371/12 - und Beschluss vom 17. Juni 2010 - 6 A 2903/09 -, jeweils nrwe.de und mit weiteren Nachweisen.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2010, a.a.O., Rn. 8.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2023 - 6 A 1652/20

    Zurruhesetzung eines Stadtoberinspektors wegen Dienstunfähigkeit; Regelungen zum

    vgl. in einem entsprechenden Fall: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.2.2020 - 4 S 807/19 -, juris Rn. 36 und Bay. VGH, Urteil vom 18.12.2019 - 3 B 19.2054 -, juris Rn. 39 ff.; zur Verweigerung einer angeordneten ärztlichen Untersuchung: BVerwG, Beschlüsse vom 27.4.2016 - 2 B 23.15 -, juris Rn. 27, und vom 21.2.2014 - 2 B 24.12 -, IÖD 2014, 100 = juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2010 - 6 A 2903/09 -, NVwZ-RR 2010, 694 = juris Rn. 6 unter Hinweis u. a. auf BVerwG, Urteil vom 18.9.1997 - 2 C 33.96 -, ZBR 1998, 203 = juris Rn. 21; zum Problem der Beweisvereitelung allgemein: Rixen in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auf.
  • VG Düsseldorf, 27.07.2010 - 26 K 2388/09

    Keine regelmäßige Untersuchung von freiwilligen Feuerwehrleuten auf

    Besteht nämlich keine Verpflichtung, sich der vom Beklagten für notwendig gehaltenen Untersuchung zu unterziehen, greift der Grundsatz nicht, dass das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei (Beweisvereitelung) im Rahmen freier Beweiswürdigung als ein Umstand gewertet werden kann, der für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners zeugt, OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2010 - 6 A 2903/09 - Juris, wonach der Dienstherr die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten darauf stützen darf, dass dieser sich ohne hinreichenden Grund weigert, sich einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen und vom Dienstherrn zulässigerweise angeordneten fachärztlichen Zusatzuntersuchung zu unterziehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - 6 A 228/14

    Antrag eines Regierungsdirektors auf ein weiteres Hinausschieben des

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 6 A 2903/09 -, juris, Rdn. 12, mit weiteren Nachweisen.
  • VG Köln, 12.12.2011 - 19 K 6788/09

    Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Zwar kann der Landrat die Annahme der dauernden Polizeidienstunfähigkeit nicht darauf stützen, dass der Kläger sich ohne hinreichenden Grund geweigert habe, sich wie angeordnet ärztlich untersuchen zu lassen; vgl. zur Anwendung des Rechtsgrundsatzes aus § 444 ZPO: BVerwG, Urteil vom 18.09.1997 - 2 C 33.96 -, ZBR 1998, 203 und Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246; OVG NRW, Beschlüsse vom 21.02.2002 - 6 A 4385/01 -, juris und vom 17.06.2010 - 6 A 2903/09 -, NVwZ-RR 2010, 694.
  • VGH Bayern, 25.01.2012 - 6 ZB 11.1118

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Amtsarzt;

    Das gilt nicht nur für die amtsärztliche Begutachtung, der sich die Klägerin (teilweise) unterzogen hat, sondern auch für eine fachärztliche Zusatzuntersuchung (vgl. OVG NRW, B.v. 17.6.2010 - 6 A 2903/09 - juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - 6 A 148/10

    Zulassungsantrag eines Steueramtmanns für eine Klage gegen eine ihm erteilte

    vgl. zu diesen Anforderungen OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - 6 A 2903/09 -, vom 20. Mai 2010 - 6 A 2927/08 -, mit weiteren Nachweisen, und vom 8. November 2007 - 6 A 554/05 -, jeweils juris.
  • VG Düsseldorf, 26.10.2012 - 13 K 7393/11

    Zurruhesetzung Ruhestand Dienstunfähigkeit Schweigepflichtentbindungserklärung

    Ist die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts in der streitentscheidenden Frage danach auf einen Verstoß des Klägers gegen seine Mitwirkungsobliegenheiten zurückzuführen, geht diese Unaufklärbarkeit nach dem in § 444 Zivilprozessordnung zu Ausdruck kommenden Rechtsgedanken zu den Folgen einer Beweisvereitelung, der im öffentlichen Recht entsprechende Anwendung findet, - vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2010 6 A 2903/09 -, juris, Rdn. 6 f.; ebenso zu den Folgen einer verweigerten amtsärztlichen Untersuchung Beschluss vom 21. Februar 2002 - 6 A 4385/01 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O., § 108 Rdn. 17, jeweils m.w.N. - zu Lasten des Klägers.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29024
VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09 (https://dejure.org/2011,29024)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.11.2011 - 6 A 2903/09 (https://dejure.org/2011,29024)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. November 2011 - 6 A 2903/09 (https://dejure.org/2011,29024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 Abs 1 BörsO-FWB, § 20 VwVfG, Art 3 Abs 1 GG, § 39g BörsO-FWB
    Zuteilung von Aktien-Skontren

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Regelung über ausgeschlossene Personen gem. § 20 VwVfG bei Mitwirkung Beteiligter kraft Gesetzes am Verfahren; Gerichtliche Überprüfbarkeit von Vorschriften der Börsenordnung; Mindestquote am Jahresgesamtorderbuchumsatz für neu um Zuteilung von Aktien-Skontren ...

  • rechtsportal.de

    Geltung der Regelung über ausgeschlossene Personen gem. § 20 VwVfG bei Mitwirkung Beteiligter kraft Gesetzes am Verfahren; Gerichtliche Überprüfbarkeit von Vorschriften der Börsenordnung; Mindestquote am Jahresgesamtorderbuchumsatz für neu um Zuteilung von Aktien-Skontren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil wies der Senat mit Urteil vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 - zurück und stellte fest, dass die von der Klägerin angefochtenen Zuteilungsbescheide vom 20. Mai 2005 rechtswidrig waren.

    72 Ein Skontroführer, der bei der (Neu-)Verteilung der Aktien-Skontren vollständig übergangen oder - wie die Klägerin - nicht seinem Zuteilungswunsch entsprechend vollständig berücksichtigt wurde, kann gegen die ihn selbst betreffende Zuteilung und gegen die an seine Mitkonkurrenten ergangenen Zuteilungsbescheide grundsätzlich auch ohne Erhebung einer auf Mehrzuteilung oder Neubescheidung des Zuteilungsantrags gerichteten Verpflichtungsklage im Wege einer isolierten, sog. negativen oder defensiven Konkurrentenklage vorgehen (Urteil des Senats vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 -, Jurisdokument, Rdnr. 31, mit weiteren Nachweisen).

    Auf die von der Beklagten unter Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Senats in seinem Urteil vom 16. April 2008 (a.a.O., Rdnr. 34 ff.) problematisierte Frage, ob sich die Klagebefugnis der Klägerin unmittelbar aus dem Grundrechtsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG oder aus der verfassungsrechtlich verbürgten Wettbewerbsfreiheit herleiten lässt, kommt es, da sich die Klagebefugnis bereits aus dem einfachen Recht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16. April 2008, a.a.O., Rdnr. 34) ergibt, nicht an.

    Die Berufung der Beklagten gegen den stattgebenden Teil des erstinstanzlichen Urteils vom 7. Dezember 2006 hat der Senat mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 - zurückgewiesen und hat - nachdem die Klägerin nach Ende der Zuteilungsperiode auf die Fortsetzungsfeststellungsklage übergegangen war - festgestellt, dass die den (damaligen) Mitkonkurrenten der Klägerin erteilten Zuteilungsbescheide der Beklagten vom 20. Mai 2005 rechtswidrig waren.

    Dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die hier maßgebliche Fassung der Börsenordnung vom 26. März 2007 die Rechtswidrigkeit der Zuteilungsbescheide vom 20. Mai 2005 noch nicht abschließend geklärt war - rechtskräftig wurde die Rechtswidrigkeit der Bescheide erst mit dem Urteil des Senats vom 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 - festgestellt -, ist ohne rechtliche Bedeutung.

  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2009 - 1 K 1791/08

    Mitwirkung von Skontroführern an der Normsetzung des Börsenrates; Kompensation

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Februar 2009 (Az.: 1 K 1791/08.F [1]) abgeändert.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Februar 2009 im Verfahren 1 K 1791/08.F (1) festzustellen, dass der an die Klägerin gerichtete Zuteilungsbescheid vom 23. März 2007 über die Zuteilung von Aktien-Skontren des amtlichen und geregelten Marktes für die Zeit vom 26. März 2007 bis 25. September 2009 in Gestalt des am 6. Juni 2008 zugestellten Widerspruchsbescheides vom 4. Juni 2008 rechtswidrig war und die Klägerin in ihren Rechten verletzt hat, soweit der Klägerin darin die Zuteilung von Aktien-Skontren in einem mehr als rund 2 % des Gesamtorderbuchumsatzes entsprechenden Umfang verweigert wurde,.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Februar 2009 im Verfahren 1 K 1791/08.F (1) festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet war, den Antrag der Klägerin auf Zuteilung von Aktien-Skontren des amtlichen und geregelten Marktes vom 15. März 2007 für die Zeit vom 26. März 2007 bis 25. September 2009 unter Abänderung des an die Klägerin gerichteten Zuteilungsbescheides vom 23. März 2007 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden,.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Februar 2009 im Verfahren 1 K 1791/08.F (1) festzustellen, dass die Zuteilungsbescheide der.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Februar 2009 im Verfahren 1 K 1791/08.F (1) festzustellen, dass die Zuteilungsbescheide der Beklagten zugunsten der H... Vermögensverwaltungs AG (jetzt: H... AG), ..., vom 19. September 2008 über die Zuteilung der ursprünglich der H... AG (alt) zugeteilten Aktien-Skontren des regulierten Marktes für die Zeit vom 19. September 2008 bis 25. September 2009 in Gestalt des am 28. Mai 2009 zugestellten Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 25. Mai 2009,.

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05

    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Auf den Normenkontrollantrag der Klägerin gegen die Zuteilungsregelungen der Börsenordnung erklärte der Senat (Urteil vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 -) diese Vorschriften mit Ausnahme der Bestimmung über die Notkompetenz der Geschäftsführung in § 39q Abs. 2 BörsO 2005 wegen fehlender Bestimmtheit für unwirksam.

    Den Anforderungen, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 -, ESVGH 57, 75 [78], Jurisdokument, Rnr. 52) hinsichtlich der Notwendigkeit einer Normierung der die Bewertung der fachlichen Leistungsfähigkeit der Skontroführer bestimmenden Kriterien aufgestellt hat, ist damit genügt.

    Mit dem vorgenannten Urteil hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Abweisung der von der Klägerin erhobenen Verpflichtungsklage auf Neubescheidung die Zuteilungsbescheide der Beklagten vom 20. Mai 2005 wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben, nachdem der Senat auf den Normenkontrollantrag der Klägerin die Vorschriften gemäß §§ 39c ff. der Börsenordnung in der Fassung der Börsenratsbeschlüsse vom 20. Januar und 19. März 2005 und in der Neufassung durch Beschluss des Börsenrats vom 12. September 2006 - Basis der Zuteilungsbescheide vom 20. Mai 2005 - mit Urteil vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 (mit Ausnahme der Notkompetenzregelung in 39q Abs. 2) mit der Begründung für unwirksam erklärt hatte, die Festlegung der für die Zuteilung maßgeblichen Kriterien für die Messung der fachlichen Leistungsfähigkeit der Skontroführer sei nicht durch den Börsenrat in der Börsenordnung vorgenommen, sondern in vollem Umfang der Geschäftsführung überlassen worden.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, BVerfGE 116, 135, zum sog. unterschwelligen Vergaberecht gestützte Rechtsauffassung der Beklagten, die Klägerin könne aus Verfassungsrecht einen Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung bei der Zuteilung weiterer Aktien-Skontren nicht ableiten, nicht zu überzeugen vermag.

    Die Wettbewerbsposition und damit auch der Umsatz und die Erträge unterlägen vielmehr dem Risiko laufender Veränderung im Wettbewerbsprozess (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Urteil vom 13. Juni 2006, a.a.O., S. 152).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Selbst wenn man annehmen wollte, dass der Börsenträger ungeachtet des Rechtscharakters der Börse als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BörsG) bei seinem zivilrechtlichen Handeln keiner unmittelbaren Grundrechtsbindung (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, Jurisdokument, bezüglich gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden), sondern als privatwirtschaftlich verfasstes Unternehmen lediglich einer mittelbaren Bindung an die Grundrechte unterliegen sollte, wäre die Deutsche Börse AG gehalten, die Feststellung der Rechtswidrigkeit der nachwirkenden Verteilungsentscheidung vom 23. März 2007 bei der (künftigen) Gestaltung der Spezialistenverträge zu berücksichtigen.

    In derartigen Fällen, in denen eine zuvor öffentlich-rechtlich geregelte Entscheidung über die Festlegung von Rahmenbedingungen für den Handel nunmehr einer privatrechtlichen Vereinbarung überlassen wird, reicht die mittelbare Grundrechtsbindung bei unveränderten Ausgangsbedingungen ebenso weit wie die unmittelbare Bindung an die Grundrechte (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011, a.a.O., Rdnr. 59).

  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2007 - 1 G 5756/06

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz eines zugelassenen Skontroführers gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Auf den Eilantrag der Klägerin ordnete das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 5. März 2007 - 1 G 5756/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen die Bescheide vom 1. Februar 2007 mit Wirkung ab 26. März 2007 an.

    Mit Beschluss vom 5. März 2007 - 1 G 5756/06 - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die Bescheiden der Beklagten vom 1. Februar 2007 - beginnend mit dem 26. März 2007 - wiederhergestellt, mit denen den bereits zuvor bedachten Skontroführern - anders als der wiederum nicht berücksichtigten Klägerin - auf der Grundlage der Übergangsregelung in § 36m Abs. 2 und 3 der Börsenordnung vom 24. Januar 2007 die zuvor von ihnen betreuten Aktien-Skontren erneut zugeteilt worden waren.

  • VG Frankfurt/Main, 31.10.2006 - 1 G 919/06

    Eilantrag einer Frankfurter Wertpapierhandelsbank gegen die Frankfurter

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 01.06.2006 ( 1 G 919/06) festgestellt, dass das ganze Verteilungssystem einschließlich der Ausschlussregelung der Reduzierung der Zahl der Skontroführer dienen soll, um die Abläufe an der Börse zu vereinfachen und eine optimale Bildung und Verteilung von Skontrengruppen zu ermöglichen.
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Dies setzt allerdings voraus, dass das Ermessen des Satzungsgebers, etwa im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz oder andere verfassungsmäßig verbürgte Rechte des Antragstellers, dahingehend gebunden ist, dass eine die Leistung an den Antragsteller ermöglichende Regelung zu erlassen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 -, NVwZ 1990, 162).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Für das besondere Feststellungsinteresse genügt folglich jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BVerwG, Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 -, NJW 1967, 1819, und vom 12. Oktober 1982 - BVerwG I C 57.76 -, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 20).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
    Sachdienlich ist eine Klageänderung in der Regel dann, wenn der Streitstoff ungeachtet der Änderung im Wesentlichen derselbe bleibt und durch eine Entscheidung über die geänderte Klage der sachliche Streitstoff zwischen den Parteien im anhängigen Verfahren endgültig ausgeräumt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 111/68
  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Bemessung der

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
  • BVerwG, 12.10.1982 - 1 C 57.76

    Verbot der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - Beeinträchtigung der

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 12 U 81/08
  • VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06

    Börsenrecht - Konkurrentenklage gegen die Zuteilung von Skontren

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess;

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch Urteil vom 30. November 2011 (6 A 2903/09, juris) auch der weiteren, gegen die Zuteilungsbescheide der Erstbeklagten vom 23. März 2007 gerichteten Klage der Klägerin stattgegeben: Zwar folge die Rechtswidrigkeit der für den Zeitraum vom 26. März 2007 bis zum 20. September 2009 vorgenommenen Zuteilung entgegen der Auffassung der Klägerin nicht aus formellen Mängeln der zugrundeliegenden Bestimmungen der Börsenordnung vom 26. März 2007.

    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. November 2011 (6 A 2903/09, juris Rn. 130; ebenso Beschluss vom 7. Mai 2007, 6 TG 653/07, Anlage BK 6, Blatt 353 ff. der Akten) einen Anspruch der Klägerin auf Zuteilung von Skontren verneint: Zwar könne unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsanspruch trotz rechtswidrig fehlender Rechtsgrundlage in der Satzung direkt erstritten werden.

    (1) Mit diesem Einwand hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 2011 (6 A 2903/09, juris) eingehend befasst.

    Selbst wenn die Verteilungsregelung - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 2011 (6 A 2903/09, juris Rn. 74) angenommen hat - auch dem Schutz der Grundrechte der einzelnen Skontroführer dient, folgt hieraus nicht, dass sie sich an individuell bestimmte Skontroführer richtet.

    (2) Vielmehr ist - wie bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 2011 (6 A 2903/09, juris Rn. 130) betont hat - das weite Gestaltungsermessen zu beachten, das dem Börsenrat bei der Regelung der Skontrenverteilung nach dem BörsG 2002 zusteht.

    Zwar kann auch das Ermessen eines Satzungsgebers, etwa im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz oder andere verfassungsmäßig verbürgte Rechte, dahingehend gebunden sein, dass er eine Regelung mit bestimmtem Inhalt zu erlassen hat, etwa eine solche, die eine Leistung an bestimmte Personen ermöglicht (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 130 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. September 1989, NVwZ 1990, S. 162 ff.).

    Die Voraussetzungen für eine solche Bindung des dem Börsenrat der Erstbeklagten zustehenden Regelungsermessens liegen aber nicht vor (vgl. bereits Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Mai 2007, 6 TG 653/07, Anlage BK 6, Blatt 353, 357 der Akten; Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 130; siehe auch Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. März 2007, 1 G 5756/06, ZIP 2007, S. 1302, 1305 unter 4.).

    Ob sich die Erstbeklagte - wie inzwischen geschehen - für eine zivilrechtliche Auftragsvergabe entschieden hätte, die nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 94) einer starken mittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen kann, oder für einen rein elektronischen Handel ohne jegliche Skontroführertätigkeit, kann nicht beurteilt werden, auch nicht, ob die Klägerin im Rahmen einer privatrechtlichen Auftragsvergabe zum Zuge gekommen wäre.

    Auf den von der Erstbeklagten erhobenen Einwand (vgl. Blatt 1390 der Akten), eine Drittgerichtetheit der ihrer Börsengeschäftsführung obliegenden Amtspflichten ergebe sich entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht unmittelbar aus der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Klägerin (vgl. dagegen wiederum das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 74 ff.), kommt es insoweit nicht an.

    Zur Begründung führte er aus, auch die Satzung vom 20. März 2007 sei ungültig, weil sie keine Übergangsregelung für die Skontrenzuteilung an "Altbewerber" vorsehe (vgl. Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 108 ff.): Wolle ein Normgeber - wie hier - von einer als rechtswidrig erkannten Zuteilungspraxis auf eine rechtmäßige Handhabung übergehen, so dürfe er nicht durch Anknüpfung an rechtswidrig geschaffene Fakten die rechtswidrigen Verhältnisse perpetuieren, sondern müsse von ihm selbst in der Vergangenheit geschaffene ungerechtfertigte tatsächliche oder rechtliche Ungleichheiten nach Möglichkeit wieder ausgleichen.

    (2) Mit dem betreffenden Einwand hat sich bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 2011 (6 A 2903/09, juris) eingehend befasst.

    Deshalb weist die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof angenommene Verpflichtung des Börsenrats der Erstbeklagten, durch eine zukunftsbezogene Korrektur erstmals gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen allen Bewerbern herzustellen (vgl. Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 122 ff., 126), eine besondere Beziehung zu diesen "Altbewerbern" auf, zu denen auch die Klägerin gehört.

    Demgegenüber leitete der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 2011 (6 A 2903/09, juris Rn. 122, 124 ff.) aus einem zum Versorgungsausgleich ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1986 (NJW 1986, S. 1321, 1324) und einer ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur ärztlichen Honorarvergütung (Urteil vom 29. August 2007, B 6 KA 2/07 R, juris Rn. 26) eine Verpflichtung des Börsenrats her, eine Übergangsregelung in die BörsO 2007 einzufügen, um zwischen den seit dem Jahr 2005 um eine Zuteilung konkurrierenden Skontroführern durch eine "zukunftsbezogene Korrektur" gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen (vgl. juris Rn. 124, 126).

    Vielmehr war die Annahme der Mitglieder des Börsenrats, mit der vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main angeregten Regelung eines Mindestkontingents an Skontren für jeden zugelassenen Skontroführer den rechtlichen Vorgaben zu genügen, jedenfalls vor dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2011 (6 A 2903/09, juris) noch vertretbar.

    Insoweit kann dahinstehen, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Februar 2009 (1 K 1791/08.F, juris), das die BörsO 2007 als wirksam erachtete, eine Anwendung der Kollegialgerichtsrichtlinie rechtfertigen könnte (zweifelnd Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 89 mit Rn. 126).

    Auch hinsichtlich des Erlasses der BörsO 2007 ist das dem Börsenrat zustehende weite Gestaltungsermessen zu beachten (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 130 sowie erster Unterabschnitt I. 1. e. bb.

    Auf die Berufung der Klägerin änderte der Hessische Verwaltungsgerichtshof das vorgenannte Urteil ab und gab der - wegen zeitbedingter Erledigung auf nachträgliche Feststellung umgestellten - Klage teilweise statt (vgl. Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 108 ff.): Die an die Mitbewerber der Klägerin ergangenen Bescheide vom 23. März 2007 seien rechtswidrig gewesen, weil die Verteilungsvorschriften der BörsO 2007 für die "unter spezifischen Bedingungen vorzunehmende Skontrenverteilung ... keine taugliche Grundlage" geboten hätten.

    Auf die Berufung der Klägerin änderte der Hessische Verwaltungsgerichtshof das vorgenannte Urteil auch insoweit ab und stellte fest, der an die Klägerin ergangene Bescheid vom 23. März 2007 sei rechtswidrig gewesen (Urteil vom 30. November 2011, 6 A 2903/09, juris Rn. 108 ff.).

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche

    (1) VGH Kassel - 30.11.2011 - AZ: VGH 6 A 2903/09.
  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 825/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Wenn das erledigende Ereignis sich nach Klageerhebung ereignet hat, wird von der Literatur (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 113 Rdnr. 136; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 113 Rdnr. 277; Redeker/von Oertzen, 14. Aufl., § 113 Rdnr. 32a) und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011 - 6 A 2903/09 -, DÖV 2012, 365) ein besonderes Feststellungsinteresse mit Blick auf die Rechtskraftwirkung des verwaltungsgerichtlichen Feststellungsurteils für einen vom Kläger beabsichtigten zivilgerichtlichen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess angenommen.

    Das nach allgemeiner Auffassung erforderliche Merkmal, dass die entsprechende Klage mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 9. Oktober 1959 - V C 165.57 -, BVerwGE 9, 196; Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, juris; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011, a.a.O.), ist durch den von der Klägerin im Schriftsatz vom 31. Mai 2012 dargelegten Beschluss des Vorstandes und die Präzisierung der Vorhabenplanung mit Darstellung der unternommenen Schritte (Aufarbeitung des Sachverhalts und juristische Prüfung) bereits hinreichend deutlich geworden.

  • VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18

    Feststellungsklage gegen eine Straßensperrung und -umleitung

    Wenn das erledigende Ereignis sich nach Klageerhebung ereignet hat, wird von der Literatur (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 113 Rdnr. 136; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 113 Rdnr. 277; Redeker/von Oertzen, 14. Aufl., § 113 Rdnr. 32a) und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010, - 7 C 23.09 -, NVwZ 2011, 618 [BVerwG 21.12.2010 - BVerwG 7 C 23.09] ; Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011 - 6 A 2903/09 -, juris) ein besonderes Feststellungsinteresse mit Blick auf die Rechtskraftwirkung des verwaltungsgerichtlichen Feststellungsurteils für einen vom Kläger beabsichtigten zivilgerichtlichen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess angenommen.

    Nach allgemeiner Auffassung ist für die Statthaftigkeit einer mit einer spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen begründeten Fortsetzungsfeststellungsklage erforderlich, dass die entsprechende Klage mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 9. Oktober 1959 - V C 165.57 -, BVerwGE 9, 196; Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, juris; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.2012 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; Drittanfechtung;

    (1) Hessischer VGH - 30.11.2011 - AZ: VGH 6 A 2903/09.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht