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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1987 - 6 A 44/85   

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OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1987 - 6 A 44/85 (https://dejure.org/1987,21816)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 (https://dejure.org/1987,21816)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 6 A 44/85 (https://dejure.org/1987,21816)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Der Senat (6 A 44/85, AS 22, 8 [13], ESOVGRP) hat bereits entschieden, dass der Anbau unselbständiger Straßenteile (z.B. Geh- und Radwege) von § 36 Abs. 5 Satz 1 LStrG erfasst wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11584/16

    Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils -

    Danach gilt ein durch Verbreiterung, Begradigung, unerhebliche Verlegung oder Ergänzung entstandener neuer Straßenteil durch die Verkehrsübergabe insbesondere dann als gewidmet, wenn der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. März 2009 - 6 A 10750/08.OVG -, AS 37, 200; OVG RP, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 6 A 44/85 -, AS 22, 8).
  • OVG Saarland, 21.08.2007 - 1 B 331/07

    Rechtsfolgen einer wirksam nur beschränkt erteilten Zustimmung zur

    (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 -, KStZ 1988, 94).
  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17

    Straßenausbaubeitrag - Abgrenzung Anliegerstraße/Haupterschließungsstraße

    Genauso wie im Umbau einer Straße oder eines Platzes in einen verkehrsberuhigten Bereich oder in eine Fußgängerzone eine Verbesserung liegt, weil die Gemeinde die Funktion der betreffenden Anlage ändert und diese in ihrem noch bestehenden Zustand nicht geeignet ist, der neuen Funktion hinreichend zu dienen, und demnach funktionsentsprechend verbessert werden muss,(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 32, Rn. 59; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand September 2016, § 8, Rn. 297a, 310 ; jeweils m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153, Beschluss vom 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119, juris; OVG Schleswig , Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - in KStZ 1988, S. 94 ff, 95; vgl. auch Urteile der Kammer vom 04.05.1992 - 11 K 54/91 -, amtl.
  • VG Koblenz, 28.10.2002 - 8 K 1331/02

    Fußgängerbereich - Verpflichtung zur Zahlung eines Ausbaubetrags

    Dies ist gerade bei der Umwandlung einer befahrbaren Straße in einen Fußgängerbereich der Fall (so das zweite Grundsatzurteil des OVG Rheinland-Pfalz zu Fußgängerzonen, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - AS 22, 8).
  • VG Trier, 23.02.2023 - 10 K 3120/22

    Feyen/Weismark: einmaliger Ausbaubeitrag für die Straße "Zum Pfahlweiher"

    noch intakte - Verkehrsanlage in ihrer bisherigen Form den ursprünglichen Erfordernissen nicht mehr genügt und deshalb umgestaltet wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 6 A 44/85 -, esovgrp).
  • VG Saarlouis, 16.12.2016 - 3 K 569/14

    Ausbaubeitrag für eine Fußgängerzone

    Im Umbau einer Straße oder eines Platzes in einen verkehrsberuhigten Bereich oder eine Fußgängerzone liegt nach überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung eine Verbesserung, weil die Gemeinde die Funktion der betreffenden Anlage ändert und diese in ihrem noch bestehenden Zustand nicht geeignet ist, der neuen Funktion hinreichend zu dienen, und demnach funktionsentsprechend verbessert werden muss.(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 32, Rn. 59; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand September 2016, § 8, Rn. 297a, 310 ; jeweils m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153, Beschluss vom 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119, juris; OVG Schleswig , Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - in KStZ 1988, S. 94 ff, 95; vgl. auch Urteile der Kammer vom 04.05.1992 - 11 K 54/91 -, amtl.
  • VG Koblenz, 06.07.1998 - 8 K 2763/97

    Rechtswidrige Nachveranlagung zu einem Erschließungsbeitrag für ein Grundstück;

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