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   VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03   

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VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03 (https://dejure.org/2004,4522)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30.06.2004 - 6 A 493/03 (https://dejure.org/2004,4522)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 6 A 493/03 (https://dejure.org/2004,4522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage für ein auch geschäftlich genutztes Kraftfahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der Toleranz um 31 km/h als ein die Führung eines Fahrtenbuches rechtfertigender erheblicher Verkehrsverstoß; Führen eines Fahrtenbuches; Ablehnung an der Mitwirkung der Aufklärung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der Toleranz um 31 km/h als ein die Führung eines Fahrtenbuches rechtfertigender erheblicher Verkehrsverstoß; Führen eines Fahrtenbuches; Ablehnung an der Mitwirkung der Aufklärung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. Nw.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Niedersächsisches OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m.w.Nw.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. Nw.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Niedersächsisches OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m.w.Nw.).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle der Klägerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99

    Fahrtenbuch; Anhörung; Anhörung, verzögerte; Dauer der Fahrtenbuchführung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Niedersächsisches OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m.w.Nw.).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    1979, 209 - zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. vom 23.06.1989 - 7 B 90/89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 20; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - NZV 1991, 445; VG Berlin, Urt. vom 28.05.1998 - 25 A 172.97 -, NZV 1999, 104; VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 m. w. Nw.; ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO, Rn 8).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99

    Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrzeugführer; Feststellung des Fahrzeugführers;

  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

  • OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur

  • VG Braunschweig, 22.04.1999 - 6 A 41/99

    Fahrtenbuchanordnung für Geschäftsfahrzeug; Fahrtenbuch; Anhörungsfrist;

  • VG Saarlouis, 05.02.1997 - 3 F 10/97
  • VG Berlin, 28.05.1998 - 25 A 172.97

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Ein kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb muss nämlich grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönliche Erinnerung einzelner Personen in der Lage sein, Geschäftsfahrten anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (vgl. zuletzt Urteil des VG Braunschweig vom 30. Juni 2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 ff., mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • VG Oldenburg, 30.04.2021 - 7 B 1850/21

    Benennung des Fahrers; Betriebsfahrzeug; Dienstfahrzeug; Dokumentationspflicht;

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten(vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).".
  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dem Halter gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge hinsichtlich der als Fahrzeugführer in Betracht kommenden Personen eine Dokumentations- und erhöhte Auskunftslast obliegt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 31. März 1995 - 25 A 2798/93 - VG Saarl, Urt. v. 2. April 2008 - 10 K 323/07 - VG Braunschweig, Urt. v. 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 - jeweils zit. nach Juris).

    In einem Geschäftsbetrieb mit Firmenfahrzeugen, die - wie vorliegend anzunehmen ist - mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen, ist es Sache der Unternehmensleitung die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der ermittelnden Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (vgl. VGH Bad-Württ, Urt. v. 16. April 1999 - 10 S 114/99 - ; VG Düsseldorf, Urt. v. 24. Mai 2016 - 14 K 691/16 - VG Braunschweig, Urt. v. 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 - jeweils zit. nach Juris).

  • VG Oldenburg, 08.06.2015 - 7 B 2129/15

    Akteneinsicht; Dokumentationspflicht; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Firma;

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten(vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).".
  • VG Braunschweig, 31.05.2011 - 6 A 162/10

    Autovermietung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, U. v. 30.06.2004 - 6 A 493/03 -, dbovg).
  • VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09

    Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug;

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).
  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Die Entscheidung des Beklagten hält sich im Rahmen der in der Rechtsprechung der Kammer als angemessen bestätigten Anordnungen bei Geschwindigkeitsverstößen (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 - und vom 30.06.2004 - 6 A 493/03 -: Fahrtenbuch für die Dauer von 12 Monaten bei einer mit drei Punkten belegten Geschwindigkeitsüberschreitung).
  • VG Oldenburg, 25.11.2013 - 7 B 6607/13

    Auswahl; Dauer; Dokumentationspflicht; Ermessen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten(vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).".
  • VG Oldenburg, 12.04.2012 - 7 B 3093/12

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Geschäftsfahrzeugen

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten(vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).".
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Kommt ein Unternehmen dem nicht nach und kann ein Verkehrsverstoß aus diesem Grunde nicht aufgeklärt werden, so besteht grundsätzlich ein hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - VG Braunschweig, U. v. 30.06.2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 14.03.2017 - 7 B 1386/17

    Fahrtenbuch

  • VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a

  • VG Berlin, 25.01.2012 - 11 K 441.11

    Rechtsschutz gegen Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

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