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   BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05   

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BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,29593)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,29593)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,29593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 2... ; ; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 3; ; VereinsG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; VereinsG § 14 Abs. 2; ; VereinsG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; VereinsG § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative; ; VereinsG § 18 Satz 2; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative; ; BVerfSchG § 20 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfSchG § 20 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 85 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 85 Abs. 1 Nr. 2; ; G 10 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 24.05.1962 - BT-Drs IV/430
    Auszug aus BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt es demnach darauf an, dass der Straftatbestand, dem zuwidergehandelt wird, allein aus Gründen des Staatsschutzes erlassen ist, es sich also um einen - in diesem Sinne - "politischen" Tatbestand handelt (vgl. BTDrucks IV/430 S. 24).

    Den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BTDrucks IV/430 S. 24) ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, die in der Bestimmung aufgeführten "Sondergesellschaften" insgesamt dem öffentlichen Vereinsrecht zu unterstellen, sondern nur bei Zuwiderhandlungen gegen bestimmte "politische" Straftatbestände.

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05
    Bei § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG handelt es sich um einen auf das gegenüber einem Verein ausgesprochene Betätigungsverbot bezogenen Ungehorsamstatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312 ).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 6 VR 5.05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05
    § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG ist nicht zu entnehmen, dass er "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen" ist (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 6 VR 5.05 (6 A 4.05) - Umdruck S. 4 ff.).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 4.05

    Anfechtung einer auf die Verletzung von Staatsschutzvorschriften gestützten

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05
    § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG ist nicht zu entnehmen, dass er "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen" ist (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 6 VR 5.05 (6 A 4.05) - Umdruck S. 4 ff.).
  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05
    Ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht hier nicht, weil die von der Antragstellerin erhobene Klage voraussichtlich Erfolg hat (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 1995 - BVerwG 1 VR 1.95 - Buchholz 402.45 Nr. 24 S. 71 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1959 - 3 StR 40/59
    Auszug aus BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05
    Der Katalog des § 74 a Abs. 1 GVG weist die Verfolgung von "Straftaten mit staatsgefährdendem Einschlag" (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1959 - 3 StR 40/59 - BGHSt 13, 378 ) den so genannten Staatsschutzkammern als Spezialspruchkörpern zu.
  • BVerwG, 09.11.2005 - 6 VR 6.05

    Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05
    BVerwG 6 VR 6.05 BVerwG 6 A 5.05.
  • Drs-Bund, 26.05.1964 - BT-Drs IV/2145
    Auszug aus BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05
    Dem steht nicht entgegen, dass die Aufnahme der Vorgängerbestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG in den Katalog des § 74 a Abs. 1 GVG mit der "engen Beziehung" zwischen der zuerst genannten Vorschrift und der Vorgängervorschrift des § 85 StGB begründet wurde (vgl. Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf eines Vereinsgesetzes , BTDrucks IV/2145 (neu) S. 9).
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   BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05   

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https://dejure.org/2005,66440
BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,66440)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,66440)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 6 A 5.05 (https://dejure.org/2005,66440)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen"; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Strafvorschrift; Vereinsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 24.05.1962 - BT-Drs IV/430
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt es demnach darauf an, dass der Straftatbestand, dem zuwidergehandelt wird, allein aus Gründen des Staatsschutzes erlassen ist, es sich also um einen - in diesem Sinne - "politischen" Tatbestand handelt (vgl. BTDrucks IV/430 S. 24).

    Den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BTDrucks IV/430 S. 24) ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber die in der Bestimmung aufgeführten "Sondergesellschaften" nicht insgesamt dem öffentlichen Vereinsrecht unterstellen wollte, sondern nur bei Zuwiderhandlungen gegen bestimmte "politische" Straftatbestände.

  • BGH, 22.12.1959 - 3 StR 40/59
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Der Katalog des § 74 a Abs. 1 GVG weist die Verfolgung von "Straftaten mit staatsgefährdendem Einschlag" (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1959 - 3 StR 40/59 - BGHSt 13, 378 ) den so genannten Staatsschutzkammern als Spezialspruchkörpern zu.
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Bei § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG handelt es sich um einen auf das gegenüber einem Verein ausgesprochene Betätigungsverbot bezogenen Ungehorsamstatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312 ).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 6 VR 6.05

    Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Der Senat hat mit Beschluss vom 9. November 2005 der Klägerin vorläufigen Rechtsschutz gewährt (BVerwG 6 VR 6.05).
  • Drs-Bund, 26.05.1964 - BT-Drs IV/2145
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05
    Dem steht nicht entgegen, dass die Aufnahme der Vorgängerbestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG in den Katalog des § 74 a Abs. 1 GVG mit der "engen Beziehung" zwischen der zuerst genannten Vorschrift und der Vorgängervorschrift des § 85 StGB begründet wurde (vgl. Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Entwurf eines Vereinsgesetzes, BTDrucks IV/2145 (neu) S. 9).
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