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   VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02   

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VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02 (https://dejure.org/2003,14902)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 (https://dejure.org/2003,14902)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02. April 2003 - 6 A 602/02 (https://dejure.org/2003,14902)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99

    Fahrtenbuch; Anhörung; Anhörung, verzögerte; Dauer der Fahrtenbuchführung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (BVerwG, Beschl. vom 22.06.1995 - 11 B 7/95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22 = DAR 1995, 459 m. w. Nw.; Beschl. vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 385 unter Hinweis auch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37; vgl. ferner BVerfG, Beschl. vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 586; ständige Rechtsprechung u.a. auch des Nds. OVG, Beschl. vom 30.04.2002 - 12 ME 349/02 m. w. Nw.; Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72

    Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    Aufgrund der eigenen Einlassungen des Klägers bzw. seines Prozessbevollmächtigten, dessen Erklärungen er gegen sich gelten lassen muss (vgl. §§ 60 OWiG, 164 ff. BGB, 46, 78 ff, 85 ZPO, 60, 67 VwGO, 14 ff. VwVfG; dazu auch BVerwG, Urt. vom 09.10.1973 - V C 110.72 -, BVerwGE 44, 104; Nds. OVG, Beschl. vom 02.03.00 - 12 M 756/00), steht nunmehr fest, dass der Kläger das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt selbst gefahren hat und dies auch noch wusste, als er dazu im Ordnungswidrigkeitenverfahren angehört worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2000 - 12 M 756/00

    Anhörung; Bevollmächtigter; Ermittlung; Fahrtenbuch; Täterfeststellung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    Aufgrund der eigenen Einlassungen des Klägers bzw. seines Prozessbevollmächtigten, dessen Erklärungen er gegen sich gelten lassen muss (vgl. §§ 60 OWiG, 164 ff. BGB, 46, 78 ff, 85 ZPO, 60, 67 VwGO, 14 ff. VwVfG; dazu auch BVerwG, Urt. vom 09.10.1973 - V C 110.72 -, BVerwGE 44, 104; Nds. OVG, Beschl. vom 02.03.00 - 12 M 756/00), steht nunmehr fest, dass der Kläger das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt selbst gefahren hat und dies auch noch wusste, als er dazu im Ordnungswidrigkeitenverfahren angehört worden ist.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (BVerwG, Beschl. vom 22.06.1995 - 11 B 7/95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22 = DAR 1995, 459 m. w. Nw.; Beschl. vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 385 unter Hinweis auch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37; vgl. ferner BVerfG, Beschl. vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 586; ständige Rechtsprechung u.a. auch des Nds. OVG, Beschl. vom 30.04.2002 - 12 ME 349/02 m. w. Nw.; Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99

    Fahrtenbuchanordnung bei nachträglicher Fahrerbenennung; Fahrtenbuch;

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

  • VG Berlin, 28.05.1998 - 25 A 172.97

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Feststellung des

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Die Verkehrsbehörde muss dabei das ihr eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausüben: Insbesondere hat sie den insoweit entscheidungserheblichen Sachverhalt hinreichend aufzuklären, Anhaltspunkte darzustellen, die im konkreten Fall für die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf die Ergänzungsfahrzeuge des Halters sprechen, und diese Gesichtspunkte nachvollziehbar bei ihren Ermessenserwägungen zu berücksichtigen (s. dazu Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.; VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 84/02 - U. v. 02.04.2003 - 6 A 602/02 - U. v. 22.12.2003 - 6 A 738/02 - U. v. 12.05.2005 - 6 A 398/04 -).

    Dieser Betrag ist mit der Anzahl der von der Fahrtenbuchauflage konkret betroffenen Fahrzeuge zu multiplizieren; anschließend sind die mit dem ebenfalls angegriffenen Kostenfestsetzungsbescheid erhobenen Verwaltungskosten hinzuzurechnen (vgl. VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 602/02 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305 = juris Rn. 7 ff.).

  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    1979, 209 - zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. vom 23.06.1989 - 7 B 90/89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 20; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - NZV 1991, 445; VG Berlin, Urt. vom 28.05.1998 - 25 A 172.97 -, NZV 1999, 104; VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 m. w. Nw.; ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO, Rn 8).
  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Die Entscheidung des Beklagten hält sich im Rahmen der in der Rechtsprechung der Kammer als angemessen bestätigten Anordnungen bei Geschwindigkeitsverstößen (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 - und vom 30.06.2004 - 6 A 493/03 -: Fahrtenbuch für die Dauer von 12 Monaten bei einer mit drei Punkten belegten Geschwindigkeitsüberschreitung).
  • VG Hannover, 27.06.2012 - 9 A 50/12

    Amtliche Anerkennung; Ermessen; Mineralwasser; Nutzungsgenehmigung; Rücknahme;

    Insoweit bedarf es nicht einer bis ins Einzelne gehenden Kostenberechnung (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -, juris; VG Braunschweig, Urteile vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 und 6 A 602/02 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 01.04.1993 - 11 B 79/92 -, Buchholz 442.10 § 6 a StVG Nr. 6).
  • VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei Nichtermittelbarkeit des

    Handelt es sich um einen derart gravierenden Verkehrsverstoß, der nach dem Punktesystem mit drei Punkten zu bewerten ist, ist es regelmäßig gerechtfertigt, die Fahrtenbuchauflage für die Dauer von zwölf Monaten anzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 -, VkBl 1979, 209 [Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ]; VG Braunschweig, Urteil vom 2. April 2003 - 6 A 602/02 - [Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 33 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft]; a. A. wohl VG Lüneburg, Urteil vom 21. Juli 2004 - 5 A 96/03 [Rotlichtverstoß]).
  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

    Dies führt zur Aufhebung der angegriffenen Bescheide, soweit die Verwaltungsgebühr betroffen ist (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 23.08.2001 -6 A 119/01 - und vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 -).
  • VG Braunschweig, 11.02.2004 - 6 A 193/03

    Aufklärung; Ermittlung; Ermittlungsaufwand; Ermittlungsunmöglichkeit;

    1979, 209 - zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. vom 23.06.1989 - 7 B 90/89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 20; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - NZV 1991, 445; VG Berlin, Urt. vom 28.05.1998 - 25 A 172.97 -, NZV 1999, 104; VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 m. w. Nw.; ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO, Rn 8).
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