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   VG Osnabrück, 23.08.1995 - 6 A 612/94   

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https://dejure.org/1995,10823
VG Osnabrück, 23.08.1995 - 6 A 612/94 (https://dejure.org/1995,10823)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23.08.1995 - 6 A 612/94 (https://dejure.org/1995,10823)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23. August 1995 - 6 A 612/94 (https://dejure.org/1995,10823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erklärung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; Verfassungsmäßigkeit von staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem Ausländer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; Verfassungsmäßigkeit von staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.07.1959 - I C 119.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.08.1995 - 6 A 612/94
    Soweit sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung ( Art. 3 Abs. 2 GG ) verstieß, ist sie gemäß Art. 117 Abs. 1 GG zwar erst mit Ablauf des 31. März 1953 außer Kraft getreten und der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach dieser Vorschrift mit Rücksicht auf Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG schon vor diesem Zeitpunkt nur unter der Voraussetzung nicht eingetreten, daß die Deutsche durch die Eheschließung de iure oder der facto staatenlos geworden wäre (vgl. BVerwG, U. v. 07.07.1959 - I C 119.57 - Buchholz 11 Art. 16 GG Nr. 4).
  • BVerwG, 26.08.1994 - 5 B 76.94

    Unzulässigkeit einer Beschwerde - Verhinderung des Beschwerdeführers ohne

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.08.1995 - 6 A 612/94
    Die Mutter, die am 28.03.1990 in das Bundesgebiet einreiste, ist Inhaberin des Vertriebenenausweises A (s. BA zu 5 B 76/94) und wurde mit Urkunde vom 12.10.1992 als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit i.S. des Art. 116 Abs. 1 GG nach § 6 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StAngRegG) eingebürgert.
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 37.81

    Statusdeutscher - Rechtsstellung - Abkömmlinge - Bundesgebiet - Geburt - Eheliche

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.08.1995 - 6 A 612/94
    Jedenfalls ist davon nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts im Hinblick auf die hier allein interessierende Frage der Wirksamkeit der Eheschließung der Eltern des Klägers auszugehen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 21.05.1985 - BVerwGE 71, 301/306).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2003 - 19 A 4066/01

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Heirat eines Polen; Zeitlicher

    Die Vorschrift verstößt entgegen der Auffassung der Klägerin, wie die Klägerin: VG Osnabrück, Urteil vom 23.8.1995 - 6 A 612/94 -, NVwZ-RR 1996, 298, nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG, der bei der Heirat der Klägerin bereits in Kraft war.
  • VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04

    Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall eines nichtehelich geborenen,

    Im Übrigen dürfte § 17 Nr. 5 RuStAG a.F., worauf das VG Osnabrück - allerdings zu Nr. 6 dieser Vorschrift - hinweist (Urteil vom 23.08.1995 - 6 A 612/94 -, NVwZ-RR 1996, 298) -, schon wegen Verstoßes gegen die aus Art. 6 GG folgende Eheschließungsfreiheit bereits mit Inkrafttreten des Grundgesetzes und nicht erst mit Ablauf des 31.03.1953 außer Kraft getreten sein.
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