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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.1986 - 6 A 68/85   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.1986 - 6 A 68/85 (https://dejure.org/1986,20655)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.1986 - 6 A 68/85 (https://dejure.org/1986,20655)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 1986 - 6 A 68/85 (https://dejure.org/1986,20655)
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11081/08

    Ausbaubeitragsrecht; Entstehung und Gemeindeanteil; Berücksichtigung von

    Eine Verletzung des § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG läge darin allenfalls dann, wenn der Gemeindeanteil zu den Gegenständen gehören würde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG zwingend in einer Abgabensatzung zu regeln sind (vgl. OVG R-P, 6 A 68/85, AS 20, 411 ), was indessen nicht der Fall ist.

    Zwar lässt sich im Zeitpunkt des Abschlusses der Bauarbeiten und der Feststellbarkeit des entstandenen Aufwands der auf das einzelne Grundstück entfallende Beitrag häufig noch nicht exakt beziffern; gleichwohl ist der Beitragsanspruch nach § 10 Abs. 7 Satz 1 KAG vom rechtsdogmatischen Ansatzpunkt her in einer bestimmten Höhe entstanden (vgl. OVG R-P, 6 A 68/85, AS 20, 411 ).

    Er hat den Beurteilungsspielraum der Beklagten zu respektieren und darf ihn nicht durch eine eigene Bewertung ersetzen (vgl. OVG R-P, 6 A 68/85, AS 20, 411 (414); 6 A 11315/06.OVG, ESOVGRP; NdsOVG, 9 A 56/86, KStZ 1988, 55; BayVGH, 6 B 82 A.2893, BayVBl 1985, 117).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der der Gemeinde zustehende Beurteilungsspielraum eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze einschließt, die nach oben und unten um nicht mehr als 5 % abweichen (vgl. OVG R-P, 6 A 68/85.OVG, AS 20, 411 ; OVG R-P, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung;

    Zwar behauptet dies die Beschwerdeerwiderung; auch finden sich dahingehende Belege in der Rechtsprechung des Berufungsgerichts (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 20. August 1986 - 6 A 68/85 - AS 20, 411 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der der Gemeinde zustehende Beurteilungsspielraum eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze einschließt, die nach oben und unten um nicht mehr als 5% abweichen (vgl. 6 A 68/85.OVG, AS 20, 411 ; 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 6 A 10568/07

    Für Bahnhofsgrundstück müssen Anliegerbeiträge bezahlt werden

    Er hat den Beurteilungsspielraum der Beklagten zu respektieren und darf ihn nicht durch eine eigene Bewertung ersetzen (vgl. OVG RP, 6 A 68/85, AS 20, 411 (414); 6 A 11315/06.OVG, ESOVGRP; NdsOVG, 9 A 56/86, KStZ 1988, 55; BayVGH, 6 B 82 A.2893, BayVBl 1985, 117).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Dies gilt umso mehr, als der bereits erwähnte gemeindliche Beurteilungsspielraum nach der Rechtsprechung des erkennenden Senat (vgl. Urteil vom 20. August 1986 - 6 A 68/85 - , AS 20, 411 )aus der Natur der Sache heraus eine ca. +/- 5% umfassende Bandbreite mehrerer Vorteilssätze einschließt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Hiervon ausgehend ist es auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zur Einschätzungsprärogative bei der Festlegung des Gemeindeanteils (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. August 1986 - 6 A 68/85 -, AS 20, 411 [414]) nicht zu rechtfertigen, den Gemeindeanteil einheitlich für alle Abrechnungseinheiten auf 50 % festzulegen.
  • VG Koblenz, 26.01.2009 - 4 K 251/08

    Der umstrittene Gemeindeanteil

    Zur Bestimmung dieses Anteils ist maßgeblich und des Durchgangsverkehrs andererseits abzustellen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.1986, - 6 A 68/85. OVG -, AS 20, 411, 412).

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der der Gemeinde zustehende Beurteilungsspielraum eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze einschließt, die nach oben und unten um nicht mehr als 5% abweichen (vgl. 6 A 68/85.OVG, AS 20, 411, 413; 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380 [OVG Rheinland-Pfalz 20.08.2002 - 6 C 10464/02], ESOVGRP).

    Da der Beklagten ein eigener Beurteilungsspielraum zusteht, ist das Gericht gehindert, diesen zu übergehen und durch eine eigene Wertung hinsichtlich des Gemeindeanteils zu ersetzen (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20.08.1986, - 6 A 68/85.OVG - AS 20, 411, 412).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

    Dabei steht der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zu, der eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze einschließt, die nach oben und unten um nicht mehr als 5 % abweichen (vgl. OVG RP, 6 A 68/85.OVG, AS 20, 411 ; OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, KStZ 2003, 35, esovgrp).
  • VG Koblenz, 11.07.2005 - 8 K 2850/04

    Gemeindeanteil für Ausbau der Schloßstraße in Koblenz zu niedrig

    Der Vorteil ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände zu ermitteln, wobei für gewisse typische Fallgruppen von den Leitlinien ausgegangen werden kann, die das OVG Lüneburg im Urteil vom 8. September 1969 (Gemeindetag Rheinland-Pfalz 1970, Seite 102) aufgestellt hat (vgl. zum Ganzen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.1986 - 6 A 68/85 -, AS 20, Seite 411, 412).

    Da den Gemeinden - wie ausgeführt - bei der Festsetzung des Gemeindeanteils aus der Natur der Sache heraus ein Beurteilungsspielraum zusteht, der eine +/- 5% umfassende Bandbreite mehrerer vertretbarer Gemeindeanteilsätze umfasst, ist das Gericht gehindert, dieses mit einem Beurteilungsspielraum versehene Einschätzungsermessen zu übergehen und durch eine eigene Wertung und Entscheidung zu ersetzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.1986, a.a.O., Seite 412).

  • VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09

    Ausbaubeitragsrecht; Artzuschlag; Schule; Sportplatz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Ausbaubeitragsrecht-wiederkehrende Beiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1995 - 6 A 11146/95

    Aussetzung eines Gemeinderatsbeschlusses; Bürgermeister; Aufsichtsbehörde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung einer Gemeinde über die Erhebung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10845/00
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