Rechtsprechung
VG Hannover, 03.03.1989 - 6 A 69/86 |
Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.03.1989 - 6 A 69/86
- OVG Niedersachsen, 12.02.1991 - 9 L 246/89
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1987 - 6 A 69/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11
Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der …
Aufgrund der durch § 19 Sätze 2 und 3 NStrG im Interesse des Bürgers bezweckten Verfahrenskonzentration ist der Vorschrift - ebenso wie den vergleichbaren Regelungen des Bundesrechts (…vgl. Sauthoff, in: Müller/Schulz, FStrG, München 2008, § 8 Rn. 69) und des rheinland-pfälzischen Landesrechts (vgl. OVG Rhld-Pf., Urt. v. 22.9. 1987 - 6 A 69/86 -, KStZ 1988, 210 f.) - eine devolvierende Zuständigkeitsbestimmung zugunsten der Straßenverkehrsbehörde zu entnehmen, die auch insoweit eine sachliche Unzuständigkeit der Beklagten bewirkt, als es um eine etwaige nachträgliche Gebührenanforderung (hier nach Ablauf der dem Betroffenen zurechenbaren Nutzungsdauer) geht. - OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 173/11
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für die Geltendmachung von …
Auch müssten etwas in Fällen von Transporten, die durch das Gebiet mehrerer Straßenbaulastträger führen und mehrere sondernutzungsgebührenpflichtige Tatbestände auslösen, sonst mehrere Sondernutzungsgebührenbescheide ergehen, die eventuell sogar vor unterschiedlichen Verwaltungsgerichten anzufechten wären (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22.09.1987 - 6 A 69/86 -, KStZ 1988, 210 f.).Aufgrund der durch § 19 Sätze 2 und 3 NStrG im Interesse des Bürgers bezweckten Verfahrenskonzentration ist der Vorschrift - ebenso wie den vergleichbaren Vorschriften des Bundesrechts (…vgl. Sauthoff, in : Müller/Schulz, FStrG, 2008, § 8 Rn. 69) und des rheinland-pfälzischen Landesrechts (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22.09.1987 - 6 A 69/86 -, KStZ 1988, 210 f.) eine devolvierende Zuständigkeitsbestimmung zugunsten der Straßenverkehrsbehörde zu entnehmen, die auch insoweit eine sachliche Unzuständigkeit der Beklagten bewirkt, als es um eine etwaige nachträgliche Gebührenforderung geht, nachdem die mit der Angelegenheit befasste Straßenverkehrsbehörde eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erteilte, aber die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren verabsäumte.
- VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 492/11
Zuständigkeit für die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren
Durch § 41 Abs. 7 Satz 3 LStrG hat der Landesgesetzgeber die sachliche Zuständigkeit für den Erlass der Sondernutzungsgebührenbescheide in den Fällen, in denen - wie hier - die Sondernutzung einer Straße nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde bedarf, dieser - soweit sie der Landesgesetzgebung untersteht - unter gleichzeitigem Ausschluss des sonst zuständigen Trägers der Straßenbaulast die alleinige Kompetenz auch für den Erlass etwaiger Sondernutzungsgebührenbescheide übertragen (ausführlich dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. September 1987 - 6 A 69/86 -, KStZ 1988, 210).