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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1981 - 6 A 71/80   

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https://dejure.org/1981,22597
OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1981 - 6 A 71/80 (https://dejure.org/1981,22597)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.1981 - 6 A 71/80 (https://dejure.org/1981,22597)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 1981 - 6 A 71/80 (https://dejure.org/1981,22597)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09

    Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet

    Vielmehr handelt es sich, wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, nach allgemein anerkannter Auffassung bei Wirtschaftswegen um eine öffentliche Einrichtung i.S. des § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 94), da sie der Daseinsvorsorge dienen, indem sie den Eigentümer der dadurch erschlossenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke eine Zuwegung gewähren (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. Juni 1977, KStZ 1977, 219 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 9. Juni 1981 - 6 A 71/80 - Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, KAG NRW, 3. Aufl. 1981, § 4 Rn. 29 f. m.w.N.).
  • VG Mainz, 10.08.2016 - 3 K 1487/15

    Zum Anspruch auf Nutzung gemeindlicher Feldwege nach rheinland-pfälzlichem

    Insoweit hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Wege, die nur überwiegend dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen, daneben aber etwa auch als Zuwegung zu einem Hundedressierplatz, einem Schützenhaus und einem Modellflugplatz genutzt werden, nicht als Wirtschaftswege im Sinne des Landesstraßengesetzes klassifiziert werden können (vgl. Urteil vom 28.7.1981 - 6 A 64/80 -, UA S. 14; Urteil vom 9.6.1981 - 6 A 71/80 -, UA S. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.1981 - 6 A 64/80
    Dem Vorteilsprinzip hätte daher im vorliegenden Fall nur durch die Minderung der Beitragslast um einen der Bedeutung des nicht land- oder forstwirtschaftlichen Verkehrs angemessenen Gemeindeanteil Genüge geleistet werden können, der von der Beklagten zunächst - unbeschadet einer möglichen Beteiligung der Eigentümer dieser Grundstücke auf andere Weise (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 09. Juni 1981 - 6 A 71/80 -) - hätte übernommen werden müssen.
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