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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 6 A 844/20.A   

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https://dejure.org/2020,16355
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 6 A 844/20.A (https://dejure.org/2020,16355)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.06.2020 - 6 A 844/20.A (https://dejure.org/2020,16355)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 6 A 844/20.A (https://dejure.org/2020,16355)
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 6 A 844/20
    OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Januar 2016 - 4 A 2103/15.A -, juris, Rn. 2 f., m. w. N., und vom 16. November 2017 - 19 A 2354/15.A -, S. 9 des Beschlussabdrucks.
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 14 ZB 20.31824

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit

    Schließlich ist unabhängig davon die aufgeworfene Frage (Gefahren für "Rückkehrer") so weit gefasst, dass sie in dieser Weite in einem Berufungsverfahren nicht klärungsfähig wäre (vgl. OVG NW, B.v. 23.6.2020 - 6 A 844/20.A - juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 10.06.2022 - W 8 K 22.50113

    Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, alleinstehende Frau,

    Zu berücksichtigen sind unter anderem die örtlichen Gegebenheiten im Zielland und auch die Frage, welche Schutzmaßnahme der Staat zur Eindämmung der Pandemie getroffen hat (vgl. OVG NRW, B.v. 23.6.2020 - 6 A 844/20.A - juris).
  • VG Würzburg, 24.02.2021 - W 8 K 20.30328

    Zur politischen Verfolgung von IPOB-Mitgliedern

    Anzugeben ist dabei weiter, wie viele Personen im Zielland konkret infiziert sind, einen schweren Verlauf haben und gestorben sind, ob landesweit eine betreffende Gefahr besteht bzw. konkret an dem Ort, an dem der Betreffende zurückkehrt und auch welche Schutzmaßnahmen der Staat mit welcher Effektivität getroffen hat (vgl. OVG NW, B.v. 23.6.2020 - 6 A 844/20.A - juris).
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