Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 6 A 96/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5678
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 6 A 96/85 (https://dejure.org/1987,5678)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.11.1987 - 6 A 96/85 (https://dejure.org/1987,5678)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. November 1987 - 6 A 96/85 (https://dejure.org/1987,5678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 7 NBauO 1974; § 7b Abs. 1 NBauO 1986; § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs im Baurecht; Inanspruchnahme des Schmalseitenprivilegs; Untergeordneter Gebäudeteil; Vergleichbarkeit mit einem Erker; Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks; Vereinbarkeit mit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs im Baurecht; Inanspruchnahme des Schmalseitenprivilegs; Untergeordneter Gebäudeteil; Vergleichbarkeit mit einem Erker; Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks; Vereinbarkeit mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.02.1981 - 6 A 226/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 6 A 96/85
    Vielmehr setzte die Privilegierung nach § 7 Abs. 7 NBauO 1974 immer voraus, daß es sich um untergeordnete Gebäudeteile handelte (vgl. z.B. Urt. d. Sen. v. 09.02.1981 - 6 A 226/79 -, BRS, Bd. 38 Nr. 120; Urt. v. 08.02.1982 - 6 A 54/79 -).

    Ebenso ist die Privilegierung verneint worden, wenn eine wohnraumähnliche Nutzung in den Bauwich verlagert wurde (Urt. v. 09.02.1981 - 6 A 226/79 -, BRS, Bd. 38, Nr. 120; Beschl. v. 08.02.1982 - 6 OVG A 54/79 -) oder wenn ein Wohnzimmer in angemessener Größe oder eine Kochnische nur durch Inanspruchnahme des Bauwichs geschaffen werden konnten (Urt. v. 26.06.1986 - 6 OVG A 237/84 - Beschl. v. 20.07.1983 - 6 OVG B 52/83 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1983 - 3 S 689/83

    Begrenzung privilegierter Vorbauten in ihrer Höhe

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 6 A 96/85
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 03.05.1983 - 3 S 689/83 -, zitiert nach Sauter, LBauO Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1984, § 6 RdNr. 53) wirkt ein Erker, der nur 60 cm über der Geländeoberfläche beginnt und sich über drei Geschosse bis unter das Dach erstreckt, nicht mehr als Anbau und ist deshalb abstandsrechtlich nicht privilegiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1985 - 7 B 2402/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 6 A 96/85
    Nach Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 29.11.1985 - 7 B 2402/85 -, BRS, Bd. 44, Nr. 101) ist ein Erker nicht nur durch eine bestimmte Anordnung an der Wand, sondern auch durch eine bestimmte Funktion für das Haus gekennzeichnet.
  • VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95

    Abstandsflächenberechnung: untergeordnete Bauteile und Vorbauten - "Summeneffekt"

    Die Beispiele sind weder abschließend noch bindend (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1987 - 6 A 96/85 - BRS 47 Nr. 96).

    In der Rechtsprechung zu den einzelnen Bauordnungen der Länder hat sich übereinstimmend die Auffassung durchgesetzt, daß ein Erker nicht nur durch seine Anordnung an der Wand, sondern auch durch seine Funktion für das Haus gekennzeichnet ist (Bay. VGH, a.a.O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 29.11.1985 - 7 B 2402/85 - BRS 44 Nr. 101, OVG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1987 - 6 A 96/85 - BRS 47 Nr. 96 m.w.N., ebenso OVG Berlin, Beschluß vom 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

    In seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 19. November 1999 (- 1 L 2987/99 -, BauR 2000, 372 = NdsVBl 2000, 150 = BRS 62 Nr. 140) hat er im unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung (Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158; Urt. d. 6. Sen. des Nds. OVG v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96) im Wesentlichen darauf abgestellt, nur der Gebäudeteil sei als untergeordnet anzusehen, der nach seinem Umfang im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und zugleich seiner Funktion nach nicht nennenswert ins Gewicht falle.
  • OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99

    Untergeordnete Bauteile in der Abstandsfläche; Bauwich; Bedeutung,

    Ein Gebäudeteil ist danach als untergeordnet anzusehen, wenn es nach seinem Umfang, seiner Größe im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und in seiner Funktion nicht nennenswert ins Gewicht fällt (Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158; Urt. d. 6. Sen. des Nds. OVG v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96; Große-Suchsdorf und Lindorf in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Aufl. 1996, § 7 b Anm. 3 und 5).

    Aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Beschl. d. 6. Sen. v. 10.7.1980 - VI OVG B 60/80 -, Nds. Rpfl. 1980, 289; Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, a. a. O.), folgt, dass insbesondere eine weitere Verlagerung von Wohnraum oder - allgemeiner - von Aufenthaltsräumen in den Grenzabstand verhindert werden soll (vgl. zur unzulässigen Wohnraumgewinnung durch Erker: Beschl. d. 6. Sen. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55, Nr. 112; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1993 - 2 S 4.93 -, BRS 55, Nr. 121).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1995 - 7 B 1413/95

    Baugenehmigung; Höhe der Geländeoberfläche; Bestimmung der Wandhöhe; Abgrabung;

    - 10 A 1783/88 - OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1987 - 6 A 96/85 - BRS 47 Nr. 96 m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95

    Abstand; Untergeordneter Gebäudeteil; Dachgaube; Giebeldecke; Zwerchhaus

    Der 6. Senat dieses Gerichts hat in mehreren Entscheidungen besonders hervorgehoben, daß es nicht nur auf die absolute Größe des Vorhabens und auf sein Verhältnis zu dem gesamten Bauwerk, sondern auch auf seine Funktion ankommt (Urt. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96 zu Erkern; Beschl. v. 28.6.1989 - 6 M 18/89 - zu Dachgauben), also auf die Frage, ob der Gebäudeteil in erster Linie die Fassade gliedern und die Belichtung der dahinter liegenden Räume verbessern soll oder ob er Mittel zur Gewinnung einer zusätzlichen Wohnfläche nennenswerten Ausmaßes ist (so auch OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55 Nr. 112).
  • VG Minden, 03.08.2006 - 9 K 2101/05

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines zweigeschossigen

    OVG NRW, Urteil vom 17.12.1992 - 10 A 2055/99 - BRS 54 Nr. 85; Beschluss vom 29.11.1985 - 7 B 2402/85 - BRS 44 Nr. 101; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1987 - 6 A 96/85 BRS 47 Nr. 96.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht