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   BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85   

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BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85 (https://dejure.org/1986,930)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1986 - 6 ABR 2/85 (https://dejure.org/1986,930)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 (https://dejure.org/1986,930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts - Übernahme der Anfahrtskosten eines Rechtsanwaltes zur Vertretung des Betriebsrates - Kosten im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 753
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85
    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß der Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Umfang der Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren auszutragen ist (BAGE 31, 93, 95 = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972 = EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 37).

    Dazu gehören nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (vgl. z.B. BAGE 31, 93, 97 = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, mit zust. Anm. von Grunsky; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, alle m.w.N.; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 40 Rz 7 ff.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 16 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 Rz 14 ff.; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 10 ff.).

    Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3, 4 der Gründe; BAGE 31, 93, 97 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).

    Für diese Abwägung, bei der dem Betriebsrat ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, ist, wie auch sonst im Rahmen der Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, auf das Urteil eines vernünftigen Dritten im Zeitpunkt des Auftrags an den Rechtsanwalt abzustellen (BAGE 26, 376, 382 = AP, aaO; BAGE 31, 93, 102 = AP, aaO, zu III 4 a.E.).

    Der Betriebsrat ist zwar in der Wahl seines Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich frei und kann insbesondere nicht auf eine Vertretung durch Gewerkschaftsbeauftragte verwiesen werden (BAGE 31, 93, 101 = AP, aaO, zu III 3 c der Gründe).

  • BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74

    Kostentragungspflicht bei Durchführung eines Beschlussverfahrens des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85
    Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3, 4 der Gründe; BAGE 31, 93, 97 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).

    Für diese Abwägung, bei der dem Betriebsrat ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, ist, wie auch sonst im Rahmen der Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, auf das Urteil eines vernünftigen Dritten im Zeitpunkt des Auftrags an den Rechtsanwalt abzustellen (BAGE 26, 376, 382 = AP, aaO; BAGE 31, 93, 102 = AP, aaO, zu III 4 a.E.).

    Dies ergibt sich nicht zuletzt aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG, das u.a. auch eine angemessene Berücksichtigung der finanziellen Belange des Arbeitgebers erfordert (vgl. hierzu BAGE 26, 376, 381 = AP, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85
    Dazu gehören nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (vgl. z.B. BAGE 31, 93, 97 = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, mit zust. Anm. von Grunsky; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, alle m.w.N.; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 40 Rz 7 ff.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 16 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 Rz 14 ff.; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 10 ff.).

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrats auszugehen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979, aaO, zu III 2 b der Gründe).

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens -

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85
    Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3, 4 der Gründe; BAGE 31, 93, 97 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85
    Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3, 4 der Gründe; BAGE 31, 93, 97 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Er hat wie jeder, der auf Kosten eines anderen handeln kann, die Maßstäbe einzuhalten, die er gegebenenfalls bei eigener Kostentragung anwenden würde, wenn er selbst bzw. seine beschließenden Mitglieder die Kosten tragen müssten (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - zu B III 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - zu III 4 der Gründe, BAGE 31, 93 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 37).
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Hierunter fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (vgl. etwa BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31 zu III 1 der Gründe, mwN).

    Deswegen hat ein Betriebsrat, der nicht ein ortsansässiges, sondern ein auswärtiges Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen will, auch zu prüfen, ob die dadurch unvermeidbar entstehenden Mehrkosten vertretbar und sachlich gerechtfertigt sind (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31 zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Hierzu gehören auch Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Geltendmachung von Rechten des Betriebsrats anfallen (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31, zu III 1 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    In diesem Zusammenhang hat der Betriebsrat betriebliche Belange zu beachten und auch die Kostenbelastung des Arbeitgebers zu bedenken, indem er etwa einen ebenso sachkundigen aber ortsnäheren Anwalt wählt, um einen ansonsten entstehenden Reisekostenanspruch zu vermeiden (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP Nr. 31 zu § 40 BetrVG 1972).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 26. November 1974, BAGE 26, 376 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO) hat der Arbeitgeber nur diejenigen Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit zu tragen, die auf eine Beauftragung aufgrund eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses zurückgeht.

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

    Bei ihr ist, wie auch sonst im Rahmen der Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, auf das Urteil eines vernünftigen Dritten im Zeitpunkt der Beschlußfassung und des Auftrags an den Rechtsanwalt abzustellen (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP Nr. 31 zu § 40 BetrVG 1972 = NZA 1987, 753, zu B III 2 der Gründe, m. w. N.).

    Der Betriebsrat muß dabei wie jeder andere, der auf Kosten eines Dritten handeln darf, Maßstäbe einhalten, die er gegebenenfalls anwenden würde, wenn er selbst - oder seine beschließenden Mitglieder - die Kosten zu tragen hätte (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO; vgl. insgesamt: Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1990 - 7 ABR 30/89 -, n.v., zu B I der Gründe).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02

    Kosten der Betriebsratswahl

    Es ist ihnen lediglich verwehrt, bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte mutwillig oder rechtsmißbräuchlich zu handeln (vgl. BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, zu III 4 der Gründe; 16. Oktober 1987 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31, zu B III 1 der Gründe; 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - aaO, zu B 3 c aa der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - aaO, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

    In der Regel wird dies dann angenommen werden können, wenn es sich um eine tatsächlich und rechtlich schwierige Sache handelt, für dessen Beurteilung gerade der auswärtige Anwalt aufgrund seiner speziellen Sach- und Rechtskunde besonders geeignet erscheint (vgl. hierzu BAGE 26, 376, 382 [BAG 26.11.1974 - 1 ABR 16/74] = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972; BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - unveröffentlicht).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03

    Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren

    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die dem Betriebsrat entstehenden Auslagen entfällt nur dann, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 16.05.2007 - 10 TaBV 101/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit von

    Hierunter fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrates anfallen (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01

    Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes im Rahmen des Zustimmungsverfahren bei

    Hierunter fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (vgl. z. B. BAG 16.10.1986 - 6 ABR 2/85 - AP Nr. 31 zu § 40 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 151/05

    Kostenerstattung Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten

  • BAG, 11.12.1990 - 7 ABR 30/89

    Anspruch des Betriebsrates auf Schließung des Betriebes - Einstweilige Verfügung

  • LAG Hamm, 25.07.1990 - 3 TaBV 85/90

    Kostenerstattung; Erstattungsanspruch; Rechtsanwaltskosten; Einstweilige

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09

    Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 189/08

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten aus arbeitsgerichtlichem

  • LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 63/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2015 - 6 TaBV 62/15

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße

  • LAG Hamm, 15.06.2005 - 10 TaBV 32/05

    Kostenerstattung Aufrechnung

  • LAG Hessen, 30.06.2005 - 9 TaBV 2/05

    Anwaltskosten - Erforderlichkeit - Freistellungsanspruch

  • LAG Hessen, 13.08.1987 - 12 TaBV 21/87

    Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 TaBV 51/06

    Kosten des Betriebsrates - betriebsverfassungsrechtlicher

  • BAG, 12.10.1988 - 7 ABR 99/87

    Reisekostenvergütung für Mitglieder des Personalrats - Notwendigkeit der Reise

  • LAG Köln, 14.07.1995 - 4 TaBV 40/95

    Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Voraussetzungen für die

  • LAG Hessen, 24.09.1998 - 12 TaBV 1/98

    Tragung der Rechtsanwaltskosten des Betriebsrates durch den Arbeitgeber

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.08.2007 - KGH.EKD I-0124/N25
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