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   BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77   

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https://dejure.org/1978,250
BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 (https://dejure.org/1978,250)
BAG, Entscheidung vom 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 (https://dejure.org/1978,250)
BAG, Entscheidung vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 (https://dejure.org/1978,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere Betriebsteile - Amtszeit - Selbständiger Betriebsteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1467
  • DB 1978, 1452
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

    Auszug aus BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
    2) Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in Ausnahme fällen anzunehmen, und zwar dann, wenn ein so grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegt, daß nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt (BAG 1 317 C3193 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG und BAG 16, 1 [6 ] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG; ferner BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - [demnächst] AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
    2) Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in Ausnahme fällen anzunehmen, und zwar dann, wenn ein so grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegt, daß nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt (BAG 1 317 C3193 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG und BAG 16, 1 [6 ] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG; ferner BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - [demnächst] AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
    Die Verkennung des Betriebsbegriffs führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit einer darauf beruhenden Betriebsratswahl (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAG vom 17» Januar 1978 - 1 ABR 71/78 -, zur Veröffentlichung, auch in der Amtl. Sammlung, bestimmt; ferner BAG 15, 235 = AP Nr. 6 nu § 3 BetrVG); eine solche Anfechtung ist innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist von zwei Wochen (§ 19 Abs. 2 BetrVG) nicht erfolgt.
  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
    2) Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in Ausnahme fällen anzunehmen, und zwar dann, wenn ein so grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegt, daß nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt (BAG 1 317 C3193 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG und BAG 16, 1 [6 ] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG; ferner BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - [demnächst] AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu etwa BAG Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 54/90 - BAGE 68, 67 = AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972; vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8, aaO und vom 28. November 1977 - 1 ABR 36/76 - BAGE 29, 392 = AP Nr. 6, aaO), daß eine Verkennung des Betriebsbegriffs nicht zu einer jederzeit zu beachtenden Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer fristgebundenen Anfechtbarkeit führt.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Die gleichwohl durchgeführte Wahl ist nichtig (vgl. BAG 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8) .
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Denn in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen (BAG 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 17, zu II 2 der Gründe).
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