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   BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82   

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BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 (https://dejure.org/1986,1030)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 (https://dejure.org/1986,1030)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 (https://dejure.org/1986,1030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen eines Betriebsführers (Obersteiger) - Einfluss auf die technische, organisatorische und personelle Betriebsleitung - Erfordernis eines eigenen erheblichen Entscheidungsspielraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 19
  • NJW 1986, 2273 (Ls.)
  • NZA 1986, 487
  • DB 1986, 1983
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Auf die Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben als Vorgesetzter im Bergbau kommt es für die Eigenschaft als leitender Angestellter i. S. von § 5 Abs. 3 BetrVG nicht an (Aufgabe der Auffassung im BAG 26, 358 ff.).

    Die bergbautypische Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben auf fast allen Vorgesetztenebenen reicht für sich genommen nicht aus, "echte unternehmerische Aufgabenstellungen" eines leitenden Angestellten zu begründen (a.A. noch BAG 26, 358 ff. = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe; vgl. unten 2 b) bb).

    Darauf, daß für einen dem Obersteiger unterstellten Abbaufahrsteiger nach dem Beschluß des Ersten Senats vom 19. November 1974, aaO, die Eigenschaft eines leitenden Angestellten bejaht worden ist, kommt es nicht an.

    Soweit abweichend hierzu der Erste Senat in der Entscheidung vom 19. November 1974 (BAG 26, 358 ff. = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe) die Wahrnehmung bergrechtlicher Sicherungsaufgaben als "echte unternehmerische Aufgaben" angesehen hat, die den Arbeitnehmer ohne weiteres zum leitenden Angestellten qualifizieren, wird diese Auffassung vom erkennenden Senat nicht aufrechterhalten.

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Die Antrags- und Beteiligungsbefugnis der Arbeitnehmer, für die vom Antragsteller die Feststellung begehrt wird, daß sie nicht leitende Angestellte i.S. von § 5 Abs. 3 BetrVG seien, ist nach der Rechtsprechung des bisher zuständigen Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls zu bejahen (vgl. erstmals Beschluß vom 5. März 1974, BAG 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 13. Oktober 1981, BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972).

    Sollte es sich nach den ergänzend zu treffenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bei dem Betriebsführer und dem Obersteiger L um ein Team gleichberechtigter Mitarbeiter handeln, so ist für die Anerkennung des Obersteigers als leitender Angestellter i.S. des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG weiter Voraussetzung, daß für ihn ein eigener erheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt (BAG, Beschluß vom 5. März 1974, aaO, zu III 1 a der Gründe; BAG 26, 345 zu III 2 b der Gründe; BAG vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - AP Nr. 15 zu § 5 BetrVG 1972, zu V 2 b der Gründe).

    Da den Tatsachengerichten nach ständiger Rechtsprechung des BAG (BAG 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAG 32, 381, 385 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972) bei der Gesamtwürdigung der für die Charakterisierung eines leitenden Angestellten maßgebenden Merkmale ein gewisser Beurteilungsspielraum einzuräumen ist, ist die Sache insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (§ 96 Abs. 1 ArbGG, § 565 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 49/78

    Technischer Überwachungsverein - Abteilungsleiter - Räumlicher Tätigkeitsbereich

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Die Tätigkeit des Obersteigers darf sich demnach nicht darin erschöpfen, von der Grubenleitung vorgegebene Ziele korrekt zu erarbeiten, sondern es muß Raum für unternehmerische Initiative bei der Lösung seiner Aufgaben bleiben (BAG vom 29. Januar 1980 - 1 ABR 49/78 - AP Nr. 24 zu § 5 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Der erkennende Senat hat die von ihm auch in der vorliegenden Sache zugrundegelegten Grundsätze ausführlich im zugleich verkündeten Beschluß - 6 ABR 51/81 - zu C I der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen, dargelegt, der ebenfalls zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin ergangen ist.
  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74

    Anerkennung von Hauptabteilungsleitern als leitende Angestelle - Übertragung der

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Sollte es sich nach den ergänzend zu treffenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bei dem Betriebsführer und dem Obersteiger L um ein Team gleichberechtigter Mitarbeiter handeln, so ist für die Anerkennung des Obersteigers als leitender Angestellter i.S. des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG weiter Voraussetzung, daß für ihn ein eigener erheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt (BAG, Beschluß vom 5. März 1974, aaO, zu III 1 a der Gründe; BAG 26, 345 zu III 2 b der Gründe; BAG vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - AP Nr. 15 zu § 5 BetrVG 1972, zu V 2 b der Gründe).
  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Die Beschwerdekammer war daher verpflichtet, im Rahmen der gestellten Anträge ohne Rücksicht auf die Beweisführungslast im zivilprozessualen Sinne von sich aus weitere Erhebungen anzustellen (Beschluß des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1980, BAG 34, 233, 237 = AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972), die erst eine Grundlage für eine freie Beweiswürdigung des Gerichts i.S. des § 286 ZPO (§ 80 Abs. 2 ArbGG) schaffen (Zöller/Stephan, ZPO, 14. Aufl. 1984, § 286 Rz 9, 12 f.).
  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Sollte es sich nach den ergänzend zu treffenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bei dem Betriebsführer und dem Obersteiger L um ein Team gleichberechtigter Mitarbeiter handeln, so ist für die Anerkennung des Obersteigers als leitender Angestellter i.S. des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG weiter Voraussetzung, daß für ihn ein eigener erheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt (BAG, Beschluß vom 5. März 1974, aaO, zu III 1 a der Gründe; BAG 26, 345 zu III 2 b der Gründe; BAG vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - AP Nr. 15 zu § 5 BetrVG 1972, zu V 2 b der Gründe).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Da den Tatsachengerichten nach ständiger Rechtsprechung des BAG (BAG 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAG 32, 381, 385 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972) bei der Gesamtwürdigung der für die Charakterisierung eines leitenden Angestellten maßgebenden Merkmale ein gewisser Beurteilungsspielraum einzuräumen ist, ist die Sache insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (§ 96 Abs. 1 ArbGG, § 565 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Das Antrags- und Beteiligungsrecht des antragstellenden Betriebsrates und der Antragsgegnerin folgt unmittelbar aus ihrer Stellung als notwendig Beteiligte des Beschlußverfahrens (BAG 37, 31, 36 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979).
  • BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79

    Arbeitnehmer im Flugbetrieb - Schwergewicht der arbeitsvertraglichen Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82
    Die Antrags- und Beteiligungsbefugnis der Arbeitnehmer, für die vom Antragsteller die Feststellung begehrt wird, daß sie nicht leitende Angestellte i.S. von § 5 Abs. 3 BetrVG seien, ist nach der Rechtsprechung des bisher zuständigen Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls zu bejahen (vgl. erstmals Beschluß vom 5. März 1974, BAG 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 13. Oktober 1981, BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr angenommen werden können, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 8; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - BAGE 51, 19, 24).

    Die vorübergehende Vertretungstätigkeit für einen leitenden Angestellten macht den Vertretenden nicht dadurch nach Dienststellung oder Dienstvertrag selbst zum leitenden Angestellten (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 17; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - a.a.O. S. 24).

    Insofern kommt es darauf an, ob die Vertretungstätigkeit mit der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen verbunden ist und in welchem Umfang sie die Beschäftigte B. im Verhältnis zu ihren übrigen Tätigkeiten beansprucht (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - a.a.O. S. 27).

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Dagegen ist die Reichweite des Bestimmungsrechts des Dienstgebers rechtlich unbeschränkt überprüfbar (ähnlich für den Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG: ständige Rechtsprechung des BAG seit Beschluß vom 5. April 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; vgl. etwa auch BAGE 51, 19, 28 = AP Nr. 30 zu § 5 BetrVG 1972, zu C II 3 der Gründe), wenn auch angesichts des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts dieser Überprüfungsmaßstab zusätzlich eingegrenzt ist.
  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

    Auch der Mitarbeiter, Herr Dr. O1, um dessen Status als leitender Angestellter es geht, ist im vorliegenden Verfahren vom Arbeitsgericht zu Recht beteiligt worden (BAG, 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30; LAG Düsseldorf, 22.03.1993 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 21; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 5 Rn. 425).

    Deshalb kann der Arbeitnehmerstatus oder der eines - leitenden - Angestellten jederzeit - auch ohne einen konkreten, aktuellen Streit darüber oder ohne Klärung streitiger Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis - im Beschlussverfahren geklärt werden (BAG, 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30; BAG, 20.07.1994 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 26; LAG Berlin, 05.03.1990 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 18 = NZA 1990, 577; LAG Düsseldorf, 22.03.1993 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 21; Fitting, a.a.O., § 5 Rn. 427; GK/Raab, BetrVG, 8. Aufl., § 5 Rn. 206 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 (13) TaBV 165/05

    Leitender Angestellter Chefarzt Einstellungs- und Entlassungsbefugnis

    Auch der Mitarbeiter, Herr Dr. O1xx, um dessen Status als leitender Angestellter es geht, ist im vorliegenden Verfahren vom Arbeitsgericht zu Recht beteiligt worden (BAG, Beschluss vom 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.1993 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 21; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 5 Rz. 425).

    Deshalb kann der Arbeitnehmerstatuts oder der eines - leitenden - Angestellten jederzeit - auch ohne einen konkreten, aktuellen Streit darüber oder ohne Klärung streitiger Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis - im Beschlussverfahren geklärt werden (BAG, Beschluss vom 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30; BAG, Beschluss vom 20.07.1994 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 26; LAG Berlin, Beschluss vom 05.03.1990 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 18 = NZA 1990, 577; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.1993 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 21; Fitting, a.a.O., § 5 Rz. 427, Raab; GK-BetrVG, 8. Aufl., § 5 Rz. 206 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

    Der zwischen den Beteiligten bestehende Streit ist im Beschlussverfahren auszutragen (BAG 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 - AP Nr. 30 zu § 5 BetrVG 1972), da es sich um eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz, die Zuordnung der in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege sowie Geburtshilfe eingesetzten Vereinsmitglieder zu der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft handelt (§ 2 a Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 BetrVG).

    Der Antrag dient der Klärung des personellen Kompetenzbereichs des Betriebsrats (BAG 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 - AP Nr. 30 zu § 5 BetrVG 1972).

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr angenommen werden können, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 8; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 22/82 BAGE 51, 19, 24).
  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer

    Die rein arbeitstechnische Durchführung unternehmerischer Entscheidungen oder eine Tätigkeit, die sich darin erschöpft, vorgegebene Ziele zu erarbeiten, qualifiziert aber noch nicht zum leitenden Angestellten (BAG 09.12.1975 - 1 ABR 80/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 11; BAG 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30).
  • BAG, 27.04.1988 - 7 ABR 5/87

    Kriterien für den betriebsverfassungsrechtlichen Status eines Prokuristen als

    Es wird sich hierbei an den Grundsätzen zu orientieren haben, die der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts zuletzt in dem Beschluß vom 23. Januar 1986 (BAGE 51, 19 = AP Nr. 30 zu § 5 BetrVG 1972) für die Auslegung des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG aufgestellt hat.
  • LAG Hamm, 23.07.2010 - 10 TaBV 43/10

    Negative Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Eigenschaft des Leiters der

    Auch der Mitarbeiter, Herr U1 M2, um dessen Status als leitender Angestellter es geht, ist im vorliegenden Verfahren vom Arbeitsgericht zu Recht beteiligt worden (BAG 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30; LAG Düsseldorf 22.03.1993 - 19 TaBV 226/92 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 21; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 5 Rn. 456).

    Das ergibt sich daraus, dass sowohl für den Betriebsrat wie auch für die Arbeitgeberin der personelle Kompetenzbereich des Betriebsrats geklärt werden muss, deshalb kann der Arbeitnehmerstatus oder der eines - leitenden - Angestellten jederzeit - auch ohne einen konkreten, aktuellen Streit darüber oder ohne Klärung streitiger Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis - im Beschlussverfahren geklärt werden (BAG 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30; LAG Berlin 05.03.1990 - 9 TaBV 6/89 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 18 = NZA 1990, 577; LAG Düsseldorf 22.03.1993 - 19 TaBV 226/92 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 21; Fitting, a.a.O., § 5 Rn. 458; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 5 Rn. 81; GK/Raab, BetrVG, 9. Aufl., § 5 Rn. 206 m.w.N.).

  • LAG Köln, 20.06.2018 - 11 TaBV 77/17

    Leitende Angestellte; Einzelfall

    Eine vorübergehende, nur vertretungsweise Ausübung der Befugnisse genügt in der Regel nicht (BAG, Beschl. v. 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 -).
  • LAG Köln, 20.04.2001 - 11 Sa 1396/00

    Leitender Angestellter: Voraussetzungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2011 - 3 TaBV 326/11

    Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung - zu ihrer Berufsausbildung

  • LAG Berlin, 05.03.1990 - 9 TaBV 6/89

    Arbeitnehmerstatus: Feststellungsinteresse bei leitendem Angestellten

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13

    Leitende Angestellte - Leiterin eines Servicecenters

  • LAG Hessen, 07.09.2000 - 12 TaBV 64/98

    Leitender Angestellter: Leiter(in) eines Fastfood-Restaurants

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2012 - 3 TaBV 43/11

    Leitender Angestellter - Abwesenheitsvertreter - Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 31.07.2008 - 9 TaBV 267/07

    Zur Eigenschaft einer Chefärztin als leitende Angestellte

  • LAG München, 21.12.1998 - 2 Sa 1320/97

    Vertrauensschutz: Rechtsprechungsänderung - leitende Angestellte - KSchG § 14

  • BAG, 12.10.1988 - 7 AZR 628/87

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit einem Lehrer wegen eines mutterschaftsbedingten

  • LAG Bremen, 15.01.2008 - 1 TaBV 15/07
  • LAG Hessen, 31.03.1994 - 12 TaBvGa 40/94

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Zurverfügungstellung von Daten für die

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