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   BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 29/77   

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BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 29/77 (https://dejure.org/1979,1608)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1979 - 6 ABR 29/77 (https://dejure.org/1979,1608)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1979 - 6 ABR 29/77 (https://dejure.org/1979,1608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht - Tarifvertragspartei - Abschließende Regelung - Tarifvertrag - Rahmenvorschrift - Einigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 199
  • DB 1979, 2186
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Deshalb besteht ein Tarifvorrang dann, wenn die Tarifvertragsparteien mit der tariflichen Regelung erkennbar das Ziel verfolgt haben, die betreffende Angelegenheit abschließend zu regeln (BAG 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 87 Nr. 7).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 (zu II 2 a der Gründe); Beschlüsse vom 3. April 1979 -- 6 ABR 29/77 --, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 (zu II 4 a der Gründe) und vom 15. Oktober 1979 -- 1 ABR 49/77 -- (demnächst) AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 (zu B I der Gründe)).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt daher bei betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten das Rechtsschutzinteresse, wenn ein konkreter Vorgang, der zum Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt, zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist, ohne daß auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, daß sich ein gleichartiger Vorgang wiederholen kann (BAG Beschluß vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 136/73 - AP Nr. 15 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972; BAG 25, 93, 95 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG vom 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und die begehrte Entscheidung keinen der Beteiligten in einem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis mehr betreffen kann (so der erkennende Senat zuletzt im Beschluß vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 -).

    kennenden Senats vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe und vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 zu II 2 der Gründe).

  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

    Ist sie dies nicht , so obliegt es der Einigungsstelle, über ihre "Zuständigkeit" ggf. als Vorfrage etwaiger Sachbefassung in eigener Verantwortung - dann freilich wiederum gerichtlich überprüfbar - selber zu befinden 23 S. statt vieler bereits BAG 3, 4.1979 - 6 ABR 29/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 2 [II.4 a.], wonach "die Einigungsstelle über ihre eigene Zuständigkeit als Vorfrage zunächst ... selbst zu entscheiden" habe.

    S. statt vieler bereits BAG 3, 4.1979 - 6 ABR 29/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 2 [II.4 a.], wonach "die Einigungsstelle über ihre eigene Zuständigkeit als Vorfrage zunächst ... selbst zu entscheiden" habe.

    23) S. statt vieler bereits BAG 3, 4.1979 - 6 ABR 29/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 2 [II.4 a.], wonach "die Einigungsstelle über ihre eigene Zuständigkeit als Vorfrage zunächst ... selbst zu entscheiden" habe.

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 3. April 1979 (-- 6 ABR 29/77 -- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972) dargelegt, daß zwar die Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit zunächst auch selbst zu entscheiden hat ("Vorfragenkompetenz"), dies aber nicht dazu führt, daß bei Streit über die Zuständigkeit der Einigungsstelle das Rechtsschutzinteresse für die Klärung dieser Frage im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren vor dem Spruch der Einigungsstelle zu verneinen wäre (vgl. nunmehr ebenso die Beschlüsse des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 1979 -- 1 ABR 49/77 -- AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 mit Anmerkung von Birk und vom 17. Februar 1981 -- 1 ABR 101/78 -- (demnächst) AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972).

    Die dort genannte "tarifliche Regelung" umfaßt nur solche Bestimmungen, durch die für die in § 87 Abs. 1 BetrVG aufgezählten Tatbestände abschließende Regelungen getroffen sind, die für betriebliche Regelungen keinen Raum mehr lassen (vgl. den Senatsbeschluß vom 3. April 1979, aaO (zu III 2 der Gründe) mit Nachweisen; BAG, Beschluß vom 4. August 1981 -- 1 ABR 54/78 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13

    Unkündbarkeitsregelung in Betriebsvereinbarung unwirksam

    Enthält ein Tarifvertrag nur lückenhafte oder ergänzungsbedürftige Rahmenregelungen, steht ihrer Ausfüllung durch Betriebsvereinbarungen insoweit keine Sperrwirkung entgegen (vgl. BAG, Beschluss vom 03.04.1979, 6 ABR 29/77, zitiert nach juris).
  • ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als

    statt vieler bereits BAG 3, 4.1979 - 6 ABR 29/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 2 [II.4 a.], wonach "die Einigungsstelle über ihre eigene Zuständigkeit als Vorfrage zunächst ... selbst zu entscheiden" habe.S. statt vieler bereits BAG 3, 4.1979 - 6 ABR 29/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 2 [II.4 a.], wonach "die Einigungsstelle über ihre eigene Zuständigkeit als Vorfrage zunächst ... selbst zu entscheiden" habe.

    31) S. statt vieler bereits BAG 3, 4.1979 - 6 ABR 29/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 2 [II.4 a.], wonach "die Einigungsstelle über ihre eigene Zuständigkeit als Vorfrage zunächst ... selbst zu entscheiden" habe.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 TaBV 27/13

    Wirksamkeit einer durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen

    Deshalb muss sie zunächst über die Frage ihrer Zuständigkeit selbst entscheiden (so schon BAG v. 18.3.1975 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 1; bestätigt BAG v. 3.4.1979 AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 2; 15.10.1979 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 5; 22.1.1980 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 3; weiterhin Richardi, BetrVG, § 76 Rn 105. Fitting, BetrVG, § 76 Rn. 115; GK-Kreutz, § 76 Rn. 125; GL/Löwisch, § 76 Rn. 25; HSWGNR-Worzalla, § 76 Rn. 25; ErfK/Kania, § 76 BetrVG Rn. 22; DKKW-Berg, § 76 Rn. 114; Jäcker, Einigungsstelle, S. 127; Gaul, Einigungsstelle, C II 10; Leipold, FS Schnorr v. Carolsfeld 1973, S. 273, 288 f.; Dütz, AuR 1973, 353, 368; Lepke, BB 1977, 49, 56; a. A. Galperin, Leitfaden, S. 142; Pünnel, AuR 1973, 257, 262) .
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (vgl BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 [zu II 2 a der Gründe]; Beschlüsse vom 3 April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 [zu II 4 a der Gründe]) und vom 15 Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - ([demnächst] AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 [zu B I der Gründe]).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Die Tarifpartner brauchen daher in solchen Fällen die Zuständigkeit der Einigungsstelle für den Fall der Nichteinigung nicht ausdrücklich zu begründen, weil diese sich unmittelbar aus § 87 Abs. 2 BetrVG ergibt (Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84

    Widerruf einer Pauschalierungsvereinbarung

  • LAG Hamburg, 21.09.2006 - 1 TaBV 5/06

    Errichtung einer Einigungsstelle

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.1987 - 8 TaBV 3/87

    Anspruch auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht bei der

  • BAG, 25.11.1982 - 6 ABR 28/81
  • BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
  • BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 40/79
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