Rechtsprechung
   BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,764
BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76 (https://dejure.org/1979,764)
BAG, Entscheidung vom 04.12.1979 - 6 ABR 37/76 (https://dejure.org/1979,764)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 (https://dejure.org/1979,764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch Gewerkschaftssekretär - Gewerkschaft - Beschwerdeverfahren - Rechtsschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1980, 2091
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76
    Der erkennende Senat hat bereits mit Beschluß vom 3. Oktober 1978 (- 6 ABR 102/76 - [demnächst] AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - ) dargelegt, daß der als Verfahrensbevollmächtigter vom Betriebsrat hinzugezogene Rechtsanwalt nicht Beteiligter in einem Beschlußverfahren ist, das vom Betriebsrat wegen der Freistellung von Honoraransprüchen des Rechtsanwalts eingeleitet wird, da die Rechtsbeziehungen des Rechtsanwalts zum antragstellenden Betriebsrat bezüglich seiner Tätigkeit in einem Beschlußverfahren nur auf einem vertraglich begründeten Rechtsverhältnis beruhen, nicht dagegen in einer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsbeziehung bestehen können, zu deren Klärung das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren allein dient.

    Die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts stehen zwar im Ausgangspunkt mit den vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Rechtsgrundsätzen im Einklang (BAG Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO), jedoch kann den weiteren rechtlichen Folgerungen, die das Landesarbeitsgericht für das vorliegende Verfahren ziehen will, nicht beigepflichtet werden.

    Hanau (SAE 1979, 219 ff. [220]) meint, der Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, leite dieses Recht aus § 11 Abs. 1 ArbGG her.

    Rechtsgrund für den Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, von Honoraransprüchen des Rechtsanwalts freigestellt zu werden, die dem Betriebsrat aus Anlaß eines Beschlußverfahrens entstehen, ist auch nach dem Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, § 40 Abs. 1 BetrVG.

    Das entspricht für die durch die Tätigkeit des Betriebsrats verursachten Kosten allgemeiner Auffassung (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO [zu III 1 der Gründe]).

    Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, eingehend dargelegt, daß es weder einen Anspruch des Betriebsrats gegen die Gewerkschaft auf Gewährung von Rechtsschutz aufgrund gewerkschaftlicher Satzungen noch aus allgemeinem Verbandsrecht gibt, noch daß der Betriebsrat für den Fall, es sei dennoch ein Anspruch gegen die Gewerkschaft zu bejahen, aufgrund Betriebsverfassungsrechts diesen Anspruch auch ausüben müßte (Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO [zu III 3 c der Gründe], insoweit zustimmend Kammann-Hess-Schlochauer, BetrVG, § 40 Rdnr. 13; Hanau SAE 1979, 219 ff. [220]; Däubler, ArbuR 1979, 160).

    Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, dargelegt hat, beschränkt sich diese Aufgabe der Gewerkschaft jeweils auf bestimmte Einzelfragen, zu denen jedenfalls die Gewährung von Rechtsschutz gegenüber einem Betriebsrat in einem Beschlußverfahren mit einem Arbeitgeber nicht gehört.

    Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit des § 2 Abs. 1 BetrVG verpflichtet die Betriebspartner zwar zum Zusammenwirken mit den Verbänden, begründet aber keine Verpflichtung zur Gewährung von Rechtsschutz kraft Betriebsverfassungsrechts (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1978, aaO).

    Wenn mit dem Beschluß des erkennen den Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, weiter davon auszugehen ist daß ein Betriebsrat grundsätzlich in der Wahl seiner Vertretung frei ist, muß das auch für die jeweilige Instanz gelten.

    e) Damit kann hier die Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. G unter Zugrundelegung der vom Senat im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, entwickelten Grundsätze nicht beanstandet werden.

    Tatsachen für einen Anspruch des Rechtsanwalts nach § 286 Abs. 1, § 288 BGB, von dem der Antragsteller freizusprechen wäre, sind weder dargetan noch festgestellt (vgl. den Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, unter III 7 der Gründe).

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Der Arbeitgeber ist daher nur dann zur Tragung der durch die Heranziehung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten verpflichtet, wenn der Betriebsrat diese bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 3. Oktober 1978 -6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 5 der Gründe; BAG 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18 zu III 2 a) der Gründe).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Vielmehr muß die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Entschlusses aus beurteilt werden, der die Kosten auslöst (vgl. BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 2 b der Gründe; BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 1 der Gründe).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

    Dabei ist die Erforderlichkeit der Kostenverursachung nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus zu beurteilen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; auch schon BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht

    Dazu gehören nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (vgl. z.B. BAGE 31, 93, 97 = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, mit zust. Anm. von Grunsky; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, alle m.w.N.; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 40 Rz 7 ff.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 16 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 Rz 14 ff.; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 10 ff.).

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrats auszugehen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979, aaO, zu III 2 b der Gründe).

  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91

    Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs

    Dies ist der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage Schwierigkeiten aufweist oder für deren Beurteilung bestimmte, dem Anwalt im besonderen Maße bekannte Verhältnisse von Bedeutung sein können (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 2, 4 der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06

    Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des

    Es besteht keine Pflicht des Betriebsrats oder des Wahlvorstandes gegenüber dem Arbeitgeber, in einem Beschlussverfahren, in dem der Arbeitgeber Beteiligter ist, sich durch einen Vertreter der Gewerkschaft vertreten zu lassen oder zu versuchen, Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft zu erlangen (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.1985 - NZA 1986, 578; LAG Hamm, Beschluss vom 04.12.1985 - DB 1986, 488; Fitting, a.a.O.,§ 40 Rz. 26; Weber, GK-BetrVG, a.a.O., § 40 Rz. 105; DKK/Wedde, a.a.O., § 40 Rz. 22; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 40 BetrVG Rz. 4 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03

    Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Auslagen des Betriebsrates zählen grundsätzlich auch die Kosten einer Prozessvertretung des Betriebsrates und seiner Mitglieder durch einen Rechtsanwalt, wenn der Betriebsrat bei pflichtgemäßer Abwägung der zu berücksichtigenden Umstände die Zuziehung eines Rechtsanwaltes für erforderlich erachten konnte (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01

    Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes im Rahmen des Zustimmungsverfahren bei

    Der Arbeitgeber ist daher nur dann zur Tragung der durch die Heranziehung seines Rechtsanwalts entstehenden Kosten verpflichtet, wenn der Betriebsrat diese bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 04.12.1979 - 6 ABR 37/76 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 47).
  • LAG Hamm, 26.08.2005 - 10 TaBV 152/04

    Kostenerstattung Heranziehung externer Beratung durch den Betriebsrat bei

    Ob der Betriebsrat sich anlässlich von Interessenausgleichsverhandlungen durch Mitglieder oder Bevollmächtigte der Gewerkschaft oder durch sachkundige Dritte beraten und vertreten lässt, obliegt ebenfalls der pflichtgemäßen Beurteilung durch den Betriebsrat selbst (vgl. BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 14.01.1983 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 12; Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 26; DKK/Däubler, a.a.O., § 111 Rz. 135 e).
  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 14/87

    Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds - Sachliche

    Die Frage der Erforderlichkeit muß vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrats aus beurteilt werden (vergleiche BAG Beschluß vom 04.12.1979, 6 ABR 37/76 = AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972).

    Dabei ist für die Feststellung der Erforderlichkeit nicht nach dem Entstehen der Kosten ein objektiver, von jeder Beurteilung durch den Betriebsrat losgelöster Maßstab anzulegen; vielmehr muß die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus beurteilt werden (vgl. BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 2 b der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 -, aa0, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79

    Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 4/84

    Zulässigkeit der Revision bei verschiedenen Streitgegenständen - Ersatzpflicht

  • ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 12/83

    Einordnung von Angestellten als leitende Angestellte - Vorbereitung von

  • LAG Hessen, 29.07.2013 - 16 TaBV 312/12

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats anlässlich der Einreichung einer

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
  • BAG, 11.12.1990 - 7 ABR 30/89

    Anspruch des Betriebsrates auf Schließung des Betriebes - Einstweilige Verfügung

  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86

    Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat

  • LAG Düsseldorf, 29.10.1985 - 8 TaBV 96/85

    Betriebsrat: Wahlanfechtung - Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht