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   BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85   

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BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85 (https://dejure.org/1986,21479)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1986 - 6 ABR 39/85 (https://dejure.org/1986,21479)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 6 ABR 39/85 (https://dejure.org/1986,21479)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
    Zutreffend wurde daher der Feststellungsantrag gemäß § 78 a Abs. 4 Ziff. 1 BetrVG gestellt, daß ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, zumal es auch aus allgemeinen verfahrensrechtlichen Gründen nicht geboten war, auf den Auflösungsantrag gemäß § 78 a Abs. 4 Nr. 2 BetrVG überzugehen (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAG 32, 285 = AP Nr. 5 und 9 zu § 78 a BetrVG 1972).

    3. Mit diesen Ausführungen ist das Landesarbeitsgericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78 a BetrVG gefolgt (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 und BAG 32, 285).

    Ganz abgesehen davon, daß es dazu der Mitwir kung der betroffenen Arbeitnehmer und des Betriebsrates bedurft hätte, ist - wie der Senat bereits dargelegt hat (vgl. BAG Ur teil vom 15. Januar 1980, aaO) - der Arbeitgeber nicht verpflichtet, durch organisatorische Maßnahmen neue Arbeitsplätze zu schaffen und diese mit den Antragsgegnern zu besetzen, um deren Weiterbeschäftigung gemäß § 78 a BetrVG zu ermöglichen.

  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
    Soweit die Rechtsbeschwerde gegen diese Rechtsprechung ein wendet, bei der Vorschrift des § 78 a BetrVG seien die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung, läßt sie unberücksichtigt, daß § 78 a BetrVG zwar dem Tatbestand des § 626 BGB angelehnt ist (vgl. BAG 44, 355), dem jedoch nicht voll entspricht.

    Wenn das Landesarbeitsgericht daraus schließt, daß der Antragstellerin unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung der Antragsgegner nicht zugemutet werden kann (§ 78 a Abs. 4 S. 1 BetrVG), so kann dies vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und wiederspruchsfrei gegeneinander ab gewogen sind (vgl. BAG 44, 355).

  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
    Zutreffend wurde daher der Feststellungsantrag gemäß § 78 a Abs. 4 Ziff. 1 BetrVG gestellt, daß ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, zumal es auch aus allgemeinen verfahrensrechtlichen Gründen nicht geboten war, auf den Auflösungsantrag gemäß § 78 a Abs. 4 Nr. 2 BetrVG überzugehen (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAG 32, 285 = AP Nr. 5 und 9 zu § 78 a BetrVG 1972).

    3. Mit diesen Ausführungen ist das Landesarbeitsgericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78 a BetrVG gefolgt (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 und BAG 32, 285).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
    Dieser aus dem Kündigungsschutzrecht entlehnte Gedanke, daß der Arbeitgeber vor einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich zu prüfen habe, ob das Arbeitsverhältnis wenigstens zu schlechteren Arbeitsbedingungen fortgesetzt werden könnte (vgl. BAG Urteil vom 4. Dezember 1959 - 1 AZR 382/57 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG betriebsbedigte Kündigung; BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - EzA § 2 KSchG Nr. 5; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), kann aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage im Rahmen der Regelung des § 78 a BetrVG keine An wendung finden.
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
    Dieser aus dem Kündigungsschutzrecht entlehnte Gedanke, daß der Arbeitgeber vor einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich zu prüfen habe, ob das Arbeitsverhältnis wenigstens zu schlechteren Arbeitsbedingungen fortgesetzt werden könnte (vgl. BAG Urteil vom 4. Dezember 1959 - 1 AZR 382/57 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG betriebsbedigte Kündigung; BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - EzA § 2 KSchG Nr. 5; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), kann aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage im Rahmen der Regelung des § 78 a BetrVG keine An wendung finden.
  • BAG, 04.12.1959 - 1 AZR 382/57

    Unvermeidbare Kündigungen - Sozile Schlechterstellung - Vertragsänderung -

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
    Dieser aus dem Kündigungsschutzrecht entlehnte Gedanke, daß der Arbeitgeber vor einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich zu prüfen habe, ob das Arbeitsverhältnis wenigstens zu schlechteren Arbeitsbedingungen fortgesetzt werden könnte (vgl. BAG Urteil vom 4. Dezember 1959 - 1 AZR 382/57 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG betriebsbedigte Kündigung; BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - EzA § 2 KSchG Nr. 5; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), kann aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage im Rahmen der Regelung des § 78 a BetrVG keine An wendung finden.
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur prüfen, ob das Beschwerdegericht den unbestimmten Rechtsbegriff der Unzumutbarkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. z.B. BAGE 44, 355, 361 = AP Nr. 12 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, m.w.N.; BAG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 6 ABR 39/85 - n.v., zu II 4b der Gründe).

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, durch organisatorische Maßnahmen Arbeitsplätze neu zu schaffen, um die Weiterbeschäftigung zu gewährleisten (vgl. auch BAG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 6 ABR 39/85 - n.v., aaO).

  • VGH Hessen, 18.12.2004 - 22 TL 312/04

    Ausbildungsdienststelle, Budgetierung, freier Dauerarbeitsplatz,

    Wenn demgegenüber das LAG Niedersachsen in dem von der Beteiligten zu 1. herangezogenen Beschluss vom 26. April 1996 - 16(3) TaBV 110/95 - (PersR 1997 S. 82 ff.) nicht nur auf den Ausbildungsbetrieb, sondern auf die (gesamte) unternehmerische Ebene abstellen will, übersieht es in seiner ausführlichen Begründung, dass der Begriff der Unzumutbarkeit des § 78 a BetrVG nicht dem des Kündigungsschutzrechtes gemäß § 626 BGB und § 15 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) entspricht (vgl. schon BAG, Beschluss vom 12. Juni 1986 - 6 ABR 39/85 - juris und klarstellend Beschlüsse vom 6. November 1996 a.a.O.).

    Bei der Übernahme von Auszubildenden gehe es dagegen um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Beschluss vom 12. Juni 1986 a.a.O.).

  • BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 498/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender: Rechtsweg, Fiktionswirkung,

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu dem mit § 9 BPersVG insoweit inhaltsgleichen § 78 a BetrVG kann aber angesichts des zwischenzeitlich eingeleiteten Beschlußverfahrens durch den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 BPersVG nicht von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden (BAG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 6 ABR 39/85 - unveröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAGE 32, 285 = AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 20.08.1996 - 3 TaBV 37/96

    Jugend- und Ausbildungsvertretung: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abschluss

    Insoweit liegt bereits eine unterschiedliche Ausgangslage vor (BAG, Beschluß vom 12.06.1986, 6 ABR 39/85).
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