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   BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79   

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https://dejure.org/1982,15875
BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79 (https://dejure.org/1982,15875)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1982 - 6 ABR 95/79 (https://dejure.org/1982,15875)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1982 - 6 ABR 95/79 (https://dejure.org/1982,15875)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79
    Einge schlossen sind darin auch die Kosten für die Heranziehung eines Anwalts, wenn der Betriebsrat dies bei pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für notwendig erachten konnte (BAG 31, 93 = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74

    Kostentragungspflicht bei Durchführung eines Beschlussverfahrens des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79
    Zwar wird diese Tätigkeit regelmäßig auch mit einer Beratung verbunden sein, das Hauptgewicht liegt aber dann auf der Wahrnehmung der Rechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber (Beschluß des erkennenden Senats vom 23. April 1978 aaO; BAG 26, 376 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79
    Bei dieser Lage kann auch das Rechtsbeschwerdegericht selbst diese Erklärung auslegen (BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 -, Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 11, 21 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58

    Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79
    Bei dieser Lage kann auch das Rechtsbeschwerdegericht selbst diese Erklärung auslegen (BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 -, Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 11, 21 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Auszug aus BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79
    Entscheidungen über die Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat von Honoraransprüchen freizustellen, die aus der Beauftragung eines Sachverständigen folgen, sind im Beschlußverfahren zu treffen (Beschluß des erkennenden Senats vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79
    Bei dieser Lage kann auch das Rechtsbeschwerdegericht selbst diese Erklärung auslegen (BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 -, Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 11, 21 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Setzt wie im Streitfall die Erfüllung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe spezielle Rechtskenntnisse voraus, kann auch ein Rechtsanwalt zur Vermittlung dieser Kenntnisse als Sachverständiger für den Betriebsrat tätig werden (BAG 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 -AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 15, zu II 5 a der Gründe; 12. August 1982 - 6 ABR 95/79 -, zu III 1 b der Gründe).
  • LAG Köln, 02.02.2007 - 4 TaBV 61/06

    Kosten für Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Betriebsrat

    Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung von Ausnahmesituationen erforderlich sind (BAG 12.08.1982 - 6 ABR 95/79).

    Soweit mit dieser Tätigkeit eine rechtliche Prüfung und eine Beratung des Betriebsrats verbunden gewesen ist, lag das Hauptgewicht in der Wahrnehmung der Rechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. BAG 12.08.1982 a. a. O.).

  • LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von der Vergütungsforderung eines

    Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung seiner Aufgaben erforderlich sind (BAG in st.Rspr., etwa Beschlüsse vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92, und vom 12. Aug. 1982 - 6 ABR 95/79 - Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 20. Juli 1999 - 3 TaBV 16/99 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 63 a, und vom 31. März 1998 - 3 TaBV 58/97 a).
  • LAG Hessen, 17.06.2004 - 9 TaBV 4/04

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme anwaltlicher Kosten für die vom

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  • LAG Hessen, 17.06.2004 - 9/4/2 TaBV 4/04
    Entscheidend ist, ob der Anwalt vom Betriebsrat zumindest auch zur Vorbereitung eines Rechtsstreits, zur Wahrung und Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder allein deshalb beauftragt wird, um ihm notwendige Rechtskenntnisse zu vermitteln, die er - unabhängig von einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - für seine Betriebsratsarbeit benötigt oder die für ihn zur Bewältigung seiner Aufgaben erforderlich sind (BAG in st. Rspr., etwa Beschlüsse vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92, und vom 12. Aug. 1982 - 6 ABR 95/79 - Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 20. Juli 1999-3 TaBV 16/99 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 63 a, und vom 31. März 1998 - 3 TaBV 58/97 a).
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