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   BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12   

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BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12 (https://dejure.org/2014,19513)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12 (https://dejure.org/2014,19513)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 (https://dejure.org/2014,19513)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • openjur.de

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 TV-L
    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Grenzen einer "korrigierenden" Rückstufung eines Arbeitnehmers

  • bag-urteil.com

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • rewis.io

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit und Grenzen einer "korrigierenden" Rückstufung eines Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit und Grenzen einer "korrigierenden" Rückstufung eines Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einseitige korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Korrigierende Rückstufung bei einer Stufenzuordnung nach dem TV-L

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einseitige Korrektur der Stufenzuordnung nach TV-L durch Arbeitgeber nur bei unzulässiger Ermessensentscheidung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beruht die Stufenzuordnung auf einer zulässigen Ermessensentscheidung, kann insoweit keine einseitige "korrigierende" Rückstufung erfolgen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • neie.de (Kurzinformation)

    Keine korrigierende Rückstufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 217
  • DB 2014, 1995
  • NZA-RR 2015, 168
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Bei den Merkmalen der bezweckten Deckung eines Personalbedarfs und der Förderlichkeit einer vorherigen beruflichen Tätigkeit handelt es sich um Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 15; zu § 21a Abs. 2 BMT-G vgl. BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 498/07 - Rn. 29; zu Nr. 3 Abs. 2 Satz 4 der Anlage D.12 zum TVöD-V vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 52; zu § 16 Abs. 2 Satz 6 idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47; Sponer/Steinherr TV-L Stand Oktober 2009 § 16 Rn. 26; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen TV-L Stand August 2012 Teil B 1 § 16 Rn. 19; BeckOK TV-L/Felix Stand 1. März 2014 TV-L § 16 Rn. 23b; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Mai 2012 Teil II § 16 Rn. 56; Spelge in Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2. Aufl. Teil 8 Rn. 26) .

    Mit der Regelung soll erreicht werden, dass der Arbeitgeber etwaigen Personalgewinnungsschwierigkeiten flexibel begegnen kann (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47; 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 52).

    b) Eine Einstellung zur Deckung des Personalbedarfs iSv. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L setzt voraus, dass der Personalbedarf sonst quantitativ oder qualitativ nicht hinreichend gedeckt werden kann (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47 mwN) .

    aa) § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L dient dazu, Berufserfahrung zu berücksichtigen, die dem Arbeitnehmer und damit auch seinem Arbeitgeber in der Tätigkeit, für die er neu eingestellt wurde, zugutekommt (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 58; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 62 ) .

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 45) .

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Bezüglich Eingruppierungen ist anerkannt, dass der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich berechtigt ist, eine fehlerhafte, der Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht entsprechende tarifliche Eingruppierung zu korrigieren (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10 - Rn. 19, BAGE 142, 271) .

    Dieser Darlegungslast wird genügt, wenn sich aus dessen Vorbringen - einschließlich des unstreitigen Sachverhaltes - ergibt, dass es jedenfalls an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung mangelt (vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10 - aaO; 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07  - Rn. 27 f. mwN) .

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Tatsächlichem Verhalten des Arbeitgebers kann eine konkludente Willenserklärung entnommen werden, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 60; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222) .

    Ob in einem tatsächlichen Handeln eine konkludente Willenserklärung zu erblicken ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 61; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Bei den Merkmalen der bezweckten Deckung eines Personalbedarfs und der Förderlichkeit einer vorherigen beruflichen Tätigkeit handelt es sich um Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 15; zu § 21a Abs. 2 BMT-G vgl. BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 498/07 - Rn. 29; zu Nr. 3 Abs. 2 Satz 4 der Anlage D.12 zum TVöD-V vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 52; zu § 16 Abs. 2 Satz 6 idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47; Sponer/Steinherr TV-L Stand Oktober 2009 § 16 Rn. 26; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen TV-L Stand August 2012 Teil B 1 § 16 Rn. 19; BeckOK TV-L/Felix Stand 1. März 2014 TV-L § 16 Rn. 23b; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Mai 2012 Teil II § 16 Rn. 56; Spelge in Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2. Aufl. Teil 8 Rn. 26) .

    Mit der Regelung soll erreicht werden, dass der Arbeitgeber etwaigen Personalgewinnungsschwierigkeiten flexibel begegnen kann (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47; 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 52).

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Bei den Merkmalen der bezweckten Deckung eines Personalbedarfs und der Förderlichkeit einer vorherigen beruflichen Tätigkeit handelt es sich um Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 15; zu § 21a Abs. 2 BMT-G vgl. BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 498/07 - Rn. 29; zu Nr. 3 Abs. 2 Satz 4 der Anlage D.12 zum TVöD-V vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 52; zu § 16 Abs. 2 Satz 6 idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47; Sponer/Steinherr TV-L Stand Oktober 2009 § 16 Rn. 26; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen TV-L Stand August 2012 Teil B 1 § 16 Rn. 19; BeckOK TV-L/Felix Stand 1. März 2014 TV-L § 16 Rn. 23b; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Mai 2012 Teil II § 16 Rn. 56; Spelge in Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2. Aufl. Teil 8 Rn. 26) .

    Es kann dahinstehen, ob es sich dabei um freies oder billiges Ermessen handelt (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 17) .

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Dabei kommt es nicht auf die formale Bewertung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber, sondern auf die entgeltrechtlich zutreffende Bewertung an (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 45) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    aa) § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L dient dazu, Berufserfahrung zu berücksichtigen, die dem Arbeitnehmer und damit auch seinem Arbeitgeber in der Tätigkeit, für die er neu eingestellt wurde, zugutekommt (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 58; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 62 ) .
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Beruft sich der Arbeitnehmer auf die ihm zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18; 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12
    Diese Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung basieren auf der Erkenntnis, dass es sich bei der Eingruppierung nicht um einen konstitutiven rechtsgestaltenden Akt, sondern um einen Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht handelt (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 18; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 19, BAGE 142, 20; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 50, BAGE 130, 286) .
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07

    Eingruppierung - Pädagogischer Mitarbeiter im Unterricht (Sachsen-Anhalt)

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 498/07

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD - Bestimmung des

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 11 Sa 74/12

    Stufenzuordnung - Korrektur - Erfordernis der Personalgewinnung - förderliche

  • BGH, 24.05.2016 - 4 StR 440/15

    Freispruch des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) vom Vorwurf der Untreue

    Ermöglicht es aber eine tarifvertragliche Bestimmung - wie hier § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) - dem öffentlichen Arbeitgeber, diesem Gesichtspunkt bei der Eingruppierung eines Tarifbeschäftigten Rechnung zu tragen, ist er bei seiner auf diese Vorschrift gestützten Entscheidung seinerseits zur Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet (BAG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12, BAGE 148, 217, Tz. 20 zur gleichlautenden Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 4 TVL).

    Erst wenn diese beiden einschränkenden Voraussetzungen objektiv erfüllt sind, wird dem Arbeitgeber auf der Rechtsfolgenseite Ermessen eröffnet (vgl. nur BAG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12, BAGE 148, 217 mwN zur gleichlautenden Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 4 TVL).

    Auch eine selbstständige Tätigkeit kann danach eine förderliche berufliche Tätigkeit sein (vgl. zu alledem BAG, Urteile vom 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12, BAGE 148, 217, Tz. 30; vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12, Tz. 58, und vom 21. November 2013 - 6 AZR 23/12, ZTR 2014, 148, Tz. 53).

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 40; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 31, BAGE 148, 217) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Hierbei handelt es sich um Kann-Bestimmungen, die erst bei Vorliegen ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen zum Tragen kommen und dem öffentlichen Arbeitgeber einen Ermessensspielraum einräumen (vgl. zu § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 18; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 254/20

    Anerkennung förderlicher Tätigkeitszeiten

    Das beklagte Land hat die Voraussetzungen für eine korrigierende Rückstufung, auf deren Wirksamkeit es sich beruft, nicht hinreichend dargelegt (ausführlich zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückstufung BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 12 f. mwN, BAGE 148, 217) .

    Im Umfang der Ermessensausübung auf der Rechtsfolgenseite ist eine solche Rückstufung nicht zulässig (ausführlich hierzu BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 16 ff. mwN, BAGE 148, 217).

    b) Entgegen der Ansicht des beklagten Landes setzt § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L neben den ausdrücklich aufgeführten Tatbestandsmerkmalen "zur Deckung des Personalbedarfs" (zum Verständnis dieses Tatbestandsmerkmals zuletzt BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 28, BAGE 148, 217) und dem - zwischen den Parteien nicht streitigen - Vorhandensein von vorherigen Beschäftigungszeiten, die "für die vorgesehene Tätigkeit förderlich" sind, nicht als weiteres, ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass der in die Auswahl gekommene Bewerber die Berücksichtigung dieser Zeiten tatsächlich geltend oder sogar zur Bedingung seiner Einstellung macht (zu den Auslegungsgrundsätzen für Tarifverträge vgl. BAG 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20 mwN) .

    Im Schuldienst kann dies bei einem sog. Mangelfach (BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 28, BAGE 148, 217) der Fall sein.

    Die Vorschrift schafft insoweit einen Rahmen, in dem der Arbeitgeber mit den von ihm eingesetzten finanziellen Mitteln den ihm tariflich eröffneten Handlungsspielraum zur Steigerung der Attraktivität der Vergütung und damit der zu besetzenden Stelle nutzen kann (vgl. BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 19, aaO) .

    Darum ist dem Gebot der Wirtschaftlichkeit einschließlich der Sparsamkeit genügt, wenn objektiv nachvollziehbare Gründe für eine Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L vorliegen (vgl. BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 20 mwN, BAGE 148, 217) .

    Dieser hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juni 2014 (- 6 AZR 1008/12 - BAGE 148, 217) und vom 26. Juni 2008 (- 6 AZR 498/07 - Rn. 29) angenommen, das Tatbestandsmerkmal "zur Deckung des Personalbedarfs" sei nur dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber tatsächlich Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal für die Besetzung einer bestimmten Stelle habe; ein solcher Fall könne "etwa" vorliegen, wenn die für eine Stelle in Aussicht genommene Person nicht bereit sei, diese ohne Zubilligung einer bestimmten Erfahrungsstufe anzutreten.

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 31, BAGE 148, 217; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17, BAGE 148, 1) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Bei dieser Vorschrift stellt sich jedoch ebenfalls die Frage, ob dem Arbeitgeber freies oder billiges Ermessen eingeräumt wird (offengelassen von BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 21; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 17) .

    § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-L sieht nur bei Erfüllung zumindest einer der dort angeführten Voraussetzungen die Möglichkeit der Gewährung einer tariflichen Zulage vor (vgl. zu dem insoweit vergleichbaren § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 18) .

    Deren Zielsetzung der Begegnung von Personalgewinnungsschwierigkeiten (vgl. zu § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 28; vgl. auch 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47) ist gänzlich anders als die Unterstützung von Beschäftigten bei der Bewältigung höherer Lebenshaltungskosten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2019 - 1 Sa 18/19

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs 2 S 4 TV-L - korrigierende Rückstufung

    Nach der Rechtsprechung des BAG (05.06.2014 -6 AZR 1008/12-, Rn.14 ff., juris) ist der Arbeitgeber grundsätzlich zu einer sog. Korrigierenden Rückstufung berechtigt, wenn diese deshalb fehlerhaft war, weil der Arbeitgeber eine der Tatbestandsvoraussetzungen fehlerhaft bejaht hat, nicht hingegen, wenn zwar die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt waren, der dem Arbeitgeber sodann eröffnete Ermessensspielraum fehlerhaft ausgefüllt wurde.

    24 Aber auch nach den Grundsätzen der sog. Korrigierenden Rückstufung ist der Arbeitgeber dafür darlegungs- und ggfs. beweispflichtig dafür, dass eine der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L nicht gegeben war (BAG 05.06.2014, aaO., Rn. 26).

    Solche Schwierigkeiten können allgemein arbeitsmarktbedingt in bestimmten Tätigkeitsbereichen oder Fachrichtungen, aber auch bei örtlich besonders schwieriger Bewerberlage für bestimmte Aufgaben auftreten (BAG 05.06.2014, aaO., Rn. 28; BAG 21.11.2013 -6 AZR 23/12-, Rn. 47, juris).

    Auch in dem dem Urteil des BAG vom 05.06.2014 (aaO.) zugrundeliegenden Fall wurde seitens des Klägers kein entsprechendes Verlangen gestellt, sondern dieser vielmehr ohne entsprechendes Verlangen in Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L einer höheren Stufe zugeordnet.

    31 Wie das BAG im Urteil vom 05.06.2014 (aaO., Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat, stellt die bloße Lohnzahlung in Höhe einer bestimmten Entgeltstufe im Falle einer Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L regelmäßig ein konkludentes Angebot des Arbeitgebers auf entsprechende Vergütung dar, die der Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistung erbringt und diese Vergütung entgegennimmt, konkludent annimmt.

  • LG Magdeburg, 06.10.2017 - 24 KLs 5/16

    Untreue: Strafbarkeit eines Oberbürgermeisters bei der Stellenbesetzung seines

    Zum Zeitpunkt der nachfolgend dargestellten Einstellungsentscheidung des Angeklagten am 1. Dezember 2012 existierte noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung seitens des Bundesarbeitsgerichts zu § 16 Abs. 2 S. 3 TVöD (VKA), welches erst im Jahr 2014 durch Urteil vom 5. Juni 2014 (Az.: 6 AZR 1008/12) hierzu Stellung nahm.

    Dass zum Zeitpunkt seiner Prüfung im November 2012 zu den Fragen der Einstellung und der Stufenzuordnung im Jahr 2012 keine höchstrichterlichen Orientierungspunkte zur Auslegung dieser Tatbestandsbegriffe existierten, wie sie das Bundesarbeitsgericht erst im Jahr 2014 mit Urteil vom 5. Juni 2014 (Az.: 6 AZR 1008/12) vornahm, entnimmt das Gericht den Ausführungen des Sachverständigen, des Vorsitzenden Richters am Bundesarbeitsgericht a.D. Prof. B.

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 40; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 31, BAGE 148, 217) .
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten

    Mit der Regelung soll Flexibilität bei Personalgewinnungsschwierigkeiten geschaffen werden (vgl. BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 19, BAGE 148, 217) .

    Ist dies der Fall, hat der Arbeitgeber eine Ermessenentscheidung zu treffen, ob die förderlichen Zeiten für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden (vgl. BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 18, BAGE 148, 217) .

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 227/15

    Korrigierende Rückstufung einer Personalserviceberaterin für Arbeitgeber im

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 268/20

    Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • ArbG Essen, 09.04.2018 - 5 Ca 268/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 331/17

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - einschlägige Berufserfahrung - Anforderungen an

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - 1 Sa 27/16

    Stufenzuordnung - förderliche Zeiten - Ermessensausübung

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2016 - 4 Sa 1428/15

    Begriff des "Monats der Höhergruppierung" im Sinne von § 19 Abs. 7 Satz 4 TV-BA

  • LAG München, 09.06.2015 - 7 Sa 945/14

    Stufensperre; Gesamtzusage im öffentlichen Dienst

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2018 - 5 Sa 224/16

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2 - Anzuwendende

  • LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18

    Voraussetzungen der Eingruppierung in Entgeltgruppen 9c der Entgeltordnung zum

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 6 Sa 49/15

    Tarifliche Eingruppierung - Stufenlaufzeit - korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18

    Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD -VKA; Korrektur der Stufenzuordnung

  • ArbG Regensburg, 21.12.2017 - 7 Ca 3072/16

    Einstufungsfeststellungsklage auf Anerkennung früherer beruflicher Tätigkeit als

  • LAG Hamm, 14.07.2021 - 3 Sa 1506/20

    Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L Korrigierende Rückgruppierung auch bei der

  • LAG Niedersachsen, 03.09.2015 - 7 Sa 1513/14

    Abschluss einer Härtefallregelung nach dem Tarifvertrag über sozialverträgliche

  • LAG Hessen, 14.12.2015 - 7 Sa 418/15

    Die Anordnung einer Rufbereitschaftsverpflichtung kann auch konkludent

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 9/16

    Eingruppierung - Meister

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2023 - 5 Sa 19/23

    Stufenzuordnung im TVöD

  • LAG München, 07.10.2015 - 10 Sa 908/14

    Eingruppierung einer Altentherapeutin

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 11.09.2023 - 2/23
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