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   BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 101/90   

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BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 101/90 (https://dejure.org/1992,2213)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 6 AZR 101/90 (https://dejure.org/1992,2213)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 (https://dejure.org/1992,2213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Wartezeit von Rettungssanitätern als Arbeitsbereitschaft oder Überstunden - Unterscheidung von Arbeitsbereitschaft und Überstunde anhand dem Zustand der Entspannung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT (a.F.) § 15 Abs. 2
    Arbeitsbereitschaft von Rettungssanitätern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 517
  • BB 1993, 367
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 101/90
    Wartezeiten der Rettungssanitäter von mindestens zehnminütiger Dauer zwischen den Einsätzen sind Arbeitsbereitschaft im Sinne des § 15 Abs. 2 BAT (vgl. BAGE 51, 131 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, m.w.N.).

    Arbeitsbereitschaft als ein Zustand "wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" (vgl. BAGE 51, 131 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT) kann sich auf den gesamten Dienst von elf Stunden verteilen.

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85

    Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 101/90
    Eine auf § 15 II gestützte Erweiterung der regelmäßigen Arbeitszeit liegt vor, wenn sich im Ausgleichszeitraum von 8 Wochen (§ 15 I) durchschnittlich eine mindestens dreistündige Arbeitsbereitschaft täglich oder wöchentlich tatsächlich in vollem Umfang anfallen muß (Ergänzung zu BAGE 58, 19 = AP § 15 BAT Nr. 11 = NJW 1989, 1564 L).

    Dazu war er unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen ermächtigt (vgl. BAG Urteil vom 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - BAGE 58, 19 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT).

  • BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 312/56

    Vertragswille - Niederschlag im Tarifvertrag - Anwendung tariflicher Normen -

    Auszug aus BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 101/90
    Ein Wille, der im Tarifvertrag keinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat, ist für die Anwendung tariflicher Normen aber bedeutungslos (vgl. BAG Urteil vom 17. September 1957 - 1 AZR 312/56 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Der Zeitrahmen, aus dem der Arbeitgeber seine Erfahrungswerte herleitet bzw. auf den sich seine Prognose bezieht, muss der Lage und Länge nach so beschaffen sein, dass er die betrieblichen Gegebenheiten repräsentativ abbildet und etwa anfallende Intensitätsschwankungen hinsichtlich der Arbeitsbelastung ausgeglichen werden können (vgl. BAG 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Für eine Verlängerung der Arbeitszeit nach § 14 Abs. 2 Buchst. b TV-DRK genügt es, wenn im Tagesdurchschnitt eines Dienstes von elf Stunden Arbeitsbereitschaftszeiten von zusammengerechnet mindestens drei Stunden eintreten (vgl. BAG 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - AP BAT § 15 Nr. 24).
  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Lediglich "Splitterzeiten" von wenigen Minuten unterbrechen die Vollarbeit nicht (BAGE 51, 131, 138 f. = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - AP Nr. 24 zu § 15 BAT).

    Mit dieser Auffassung ist das Landesarbeitsgericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (BAGE 51, 131, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 4 der Gründe; BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - AP Nr. 24 zu § 15 BAT, zu II 1 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.05.2002 - 17 Sa 35/00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 14 Abs

    (2) Der Arbeitgeber ist jedoch grundsätzlich darlegungspflichtig dafür, dass - bezogen auf die verlängerte Arbeitszeit gemäß § 14 Abs. 2 TV-DRK (BAG, Urteil vom 24.09.1992 - 6 AZR 101/90, AP Nr. 24 zu § 15 BAT, NZA 1993, 517) Arbeitsbereitschaft in dem vom Tarifvertrag geforderten Umfang vorliegt (BAG, Urteil vom 18.05.1988 - 4 AZR 762/87, n.v., über JURIS abrufbar).

    Der Arbeitgeber hat hier deshalb keine Überstunden angeordnet, sondern die Arbeitszeit gemäß § 14 Abs. 2 TV-DRK verlängert (BAG, Urteil vom 24.09.1992, 6 AZR 101/90, AP Nr. 24 zu § 15 BAT, NZA 1993, 517).

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

    Auch in seiner Argumentation, die Auslegungsgrundsätze des Bundesarbeitsgerichts zu § 15 Abs. 1 und Abs. 2 des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) in der bis zum 31. März 1989 geltenden Fassung seien auf § 14 Abs. 1 und Abs. 2 DRK-TV-O übertragbar, liegt keine Auseinandersetzung mit dem Argument des Landesarbeitsgerichts, dass der DRK-TV-O keine Befugnis enthält, die Jahresarbeitszeit zu erhöhen (zu der Begründungslinie des Beklagten BAG 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 231/12

    Überstundenvergütung - Wechselschichtzulage

    Die Worte "in sie" in § 12 Abs. 6 Buchst. b) DRK-RTV beziehen sich auf die bis zu zwölf Stunden täglich bzw. 48 Stunden wöchentlich verlängerte Arbeitszeit und nicht auf die in § 12 Abs. 1 DRK-RTV definierte regelmäßige Arbeitszeit von 38, 5 Stunden (vgl. zu § 15 BAT: BAG 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - zu II 2 d der Gründe und zu § 14 TV-DRK West: BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu I 2 a der Gründe; anders noch BAG 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 58, 19) .

    Soweit die Revision darauf verweist, das Inkrafttreten des ArbZG erfordere eine im Vergleich zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 1992 (- 6 AZR 101/90 -) abweichende Betrachtungsweise, geht dieser Einwand fehl, weil § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ArbZG inhaltlich seiner Vorgängerregelung in § 7 Abs. 2 ArbZO entspricht.

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07

    Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent

    Sie kann vielmehr auf den ganzen Zeitraum der nach § 15 Abs. 2 verlängerten Arbeitszeit verteilt sein (BAG 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - AP BAT § 15 Nr. 24 = EzBAT BAT § 15 Verlängerung der Arbeitszeit Nr. 2).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 479/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung, Ausschlussfristen

    Für eine Verlängerung der Arbeitszeit nach § 14 Abs. 2 Buchst. b TV-DRK genügt es, wenn im Tagesdurchschnitt eines Dienstes von elf Stunden Arbeitsbereitschaftszeiten von zusammengerechnet mindestens drei Stunden eintreten (vgl. BAG 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - AP BAT § 15 Nr. 24).
  • LAG Niedersachsen, 14.01.1997 - 13 Sa 972/96

    Einstufung eines Rettungssanitäters als Wechselschichtarbeiter

    So bewertet das BAG Wartezeiten zwischen zwei Einsätzen, die zehn Minuten überschreiten, als Arbeitsbereitschaft (BAG AP Nr. 7 zu § 15 BAT; BAG vom 25.09.1992, 6 AZR 101/90).
  • LAG Niedersachsen, 14.01.1997 - 13 Sa 609/96

    Anspruch auf Schichtlohnzuschlag und Zusatzurlaubsanspruch aufgrund von

    So bewertet das BAG Wartezeiten zwischen zwei Einsätzen, die zehn Minuten überschreiben, als Arbeitsbereitschaft (BAG AP Nr. 7 zu § 15 BAT; BAG vom 24.09.1992, 6 AZR 101/90).
  • LAG Niedersachsen, 14.01.1997 - 13 Sa 1040/96

    Anerkennung der Arbeitsbereitschaft als Wechselschicht; Anspruch auf

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