Rechtsprechung
   BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8883
BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18 (https://dejure.org/2019,8883)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2019 - 6 AZR 104/18 (https://dejure.org/2019,8883)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 (https://dejure.org/2019,8883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,8883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Ausschlussklausel des § 37 Abs. 1 TVöD-V; Äquivalenz- und Effektivgrundsatz bei nationalen Regelungen zum unionsrechtlichen Staatshaftungsgrundsatz; Anforderungen an eine wirksame Geltendmachung von tariflichen Ansprüchen bei Geltung einer tariflichen ...

  • Betriebs-Berater

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch folgt aus dem Arbeitsverhältnis

  • bag-urteil.com

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • rewis.io

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ausschlussfrist; Anforderung an die Geltendmachung; Verstoß von § 21 Abs. 4 BbgAZVPFJ in der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung gegen Art. 22 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/88/EG ; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; Effektivitätsgrundsatz; ...

  • rechtsportal.de

    Umfang der Ausschlussklausel des § 37 Abs. 1 TVöD -V

  • datenbank.nwb.de

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - und ihre Wahrung durch ein Anspruchsschreiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - und der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Ausschlussfrist - Anforderung an die Geltendmachung - Verstoß von § 21 Abs. 4 BbgAZVPFJ in der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung gegen Art. 22 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/88/EG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 166, 285
  • NZA 2019, 1004
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    aa) Die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes setzt voraus, dass die streitige Regelung in gleicher Weise für Klagen gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Klagen einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 26 mwN) .

    Um festzustellen, ob der Grundsatz der Äquivalenz gewahrt ist, hat allein das nationale Gericht die Gleichwertigkeit der Klagen im Hinblick auf den Gegenstand, den Rechtsgrund und die wesentlichen Merkmale zu prüfen (EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 28 mwN; 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 45) .

    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie zB der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (EuGH 7. März 2018 - C-494/16 - [Santoro] Rn. 43; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 35) .

    Es ist daher Sache der Mitgliedstaaten, für nationale Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, Fristen festzulegen, die insbesondere der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für die Betroffenen, der Komplexität der Verfahren und der anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Zahl der potentiell Betroffenen und den anderen zu berücksichtigenden öffentlichen oder privaten Belangen entsprechen (EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36) .

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Länge dieser Sechs-Monats-Frist als solche die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich machen oder übermäßig erschweren könnte (vgl. für eine Frist von zwei Monaten EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 39 [zu § 15 Abs. 4 AGG]; 6. Oktober 2009 - C-40/08 - Rn. 42 ff.) .

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16) .

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 20; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .

    Das wird ua. angenommen, wenn der Arbeitgeber den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne rechtzeitige Geltendmachung erfüllt werde (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    (1) Das Geltendmachungsschreiben des Klägers vom 27. Mai 2013 ist eine nichttypische Erklärung (vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122) , dessen Auslegung in erster Linie den Tatsachengerichten obliegt.

    Allein die Aufforderung, die bisherige Nichterfüllung "zu überdenken" oder "zu überprüfen", ist noch keine Geltendmachung im Tarifsinn, weil ihr das eindeutige Erfüllungsverlangen fehlt (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26 mwN, BAGE 161, 122) .

    (bb) Dem Schreiben ist zudem kein hinreichend eindeutiges Erfüllungsverlangen (vgl. dazu BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26, BAGE 161, 122; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) zu entnehmen.

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 42) .

    Bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung nichttypischer Willenserklärungen darf das Bundesarbeitsgericht die Auslegung nur dann selbst vornehmen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 42) .

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Der Anspruchsgegner muss ausgehend von seinem Empfängerhorizont erkennen können, um welche Forderung es sich handelt (BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45, BAGE 154, 118; 18. März 1999 - 6 AZR 523/97 - zu B II 3 a der Gründe) .

    (bb) Dem Schreiben ist zudem kein hinreichend eindeutiges Erfüllungsverlangen (vgl. dazu BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26, BAGE 161, 122; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) zu entnehmen.

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Dabei kann dahinstehen, ob die Ansicht des Landesarbeitsgerichts zutrifft, der Kläger habe aufgrund dessen, dass er seine Ansprüche nicht einmal annähernd konkretisiert habe - anders als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2013 (- 10 AZR 863/11 - BAGE 144, 210)  - von vornherein nicht damit rechnen dürfen, dass sein Geltendmachungsschreiben ausreichend sei.

    Das Landesarbeitsgericht hat keine Umstände festgestellt, die darauf schließen ließen, dass die Beklagte offenkundig darauf gesetzt hätte, dass der Kläger und andere Feuerwehrleute vor weiteren Geltendmachungen erkennbar verfolgter Ansprüche zurückschrecken würden, um so bewusst Ansprüche sukzessive verfallen zu lassen, und es deshalb rechtsmissbräuchlich unterlassen hätte, Umstände mitzuteilen, die den Kläger zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 38, aaO) .

  • VG Cottbus, 28.02.2013 - 5 K 914/11

    Festsetzung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    sollten den hauptamtlichen Kräften im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Cottbus vom 28. Februar 2013 (AZ.: VG 5 K 914/11) etwaige Ansprüche entstehen, möchten wir diese fristwahrend geltend machen.

    In ihm heißt es wörtlich: "sollten den hauptamtlichen Kräften im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Cottbus vom 28. Februar 2013 (AZ.: VG 5 K 914/11) etwaige Ansprüche entstehen".

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Dem schlossen sich sowohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (18. Juni 2015 - OVG 6 B 32.15 -) als auch das Bundesverwaltungsgericht (20. Juli 2017 - 2 C 36.16 - Parallelentscheidung zur Leitentscheidung vom selben Tag - 2 C 31.16 - BVerwGE 159, 245) an.

    Ist ein solcher aus vom Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich, geht er nicht unter, sondern wandelt sich in einen Anspruch auf Geldentschädigung um (vgl. hierzu BVerwG 20. Juli 2017 - 2 C 31.16 - Rn. 50 ff., BVerwGE 159, 245; 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - Rn. 34 ff., 40, 48, BVerwGE 143, 381) .

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Die Befugnis, in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes auf die für Beamte geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen, sofern diese Bestimmungen eindeutig sind und mit der tariflichen Regelung in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen - was vorliegend der Fall ist -, ist von der den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG übertragenen Aufgabe, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder sinnvoll zu ordnen, umfasst (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 22) .

    Die in Bezug genommenen Bestimmungen sind daher integraler Bestandteil des Tarifrechts und entfalten deshalb im Bereich des TVöD-V auch Wirkung als Tarifrecht (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 25) .

  • EuGH, 06.10.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge -

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Länge dieser Sechs-Monats-Frist als solche die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich machen oder übermäßig erschweren könnte (vgl. für eine Frist von zwei Monaten EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 39 [zu § 15 Abs. 4 AGG]; 6. Oktober 2009 - C-40/08 - Rn. 42 ff.) .

    Der Arbeitnehmer kann sich mithin nicht in einer Situation befinden, in der die Ausschlussfrist zu laufen beginnt oder sogar abgelaufen ist, ohne dass ihm die anspruchsbegründenden Tatsachen überhaupt bekannt sind (vgl. in diesem Sinne EuGH 6. Oktober 2009 - C-40/08 - Rn. 45) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 510/83

    Übergangsgeld bei Schwerbehinderten

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 523/97
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 21 Sa 645/17

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 6 B 32.15

    Arbeitszeitrichtlinie; Feuerwehrbeamte; wöchentliche Höchstarbeitszeit;

  • EuGH, 07.03.2018 - C-494/16

    Santoro

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

  • BFH, 26.08.2016 - VI B 95/15

    Ausgleichszahlungen des Dienstherrn an Berufsfeuerwehrleute für

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BGH, 14.12.2017 - III ZR 117/17

    Verjährter unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei unionsrechtswidrig

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Der Kläger konnte nicht darlegen und beweisen, dass seine zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Beklagten veranlasst worden war (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 39; 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 38; 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45, BAGE 163, 56) .
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    Der Senat kann die Auslegung selbst vornehmen, weil der erforderliche Sachverhalt festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (vgl. hierzu BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 27; 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 29, BAGE 166, 285) .
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32, BAGE 166, 285; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 50, BAGE 162, 81) .
  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    Der Arbeitnehmer kann sich mithin nicht in einer Situation befinden, in der die Ausschlussfrist zu laufen beginnt oder sogar abgelaufen ist, ohne dass ihm die anspruchsbegründenden Tatsachen überhaupt bekannt sind (vgl. EuGH 6. Oktober 2009 - C-40/08 - [Asturcom Telecomunicaciones] Rn. 45; BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 24, BAGE 166, 285; 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16 - Rn. 56, BAGE 159, 159 ) .
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Erforderlich ist lediglich, dass das Arbeitsverhältnis die Grundlage für den Anspruch bildet (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 14; vgl. zu § 37 TVöD-V BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 16) .

    Dabei ist der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich zu bezeichnen und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich zu machen; die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, muss zu erkennen sein, während eine Bezifferung nicht stets erforderlich ist (vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 33 mwN; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Das Revisionsgericht darf die gebotene Auslegung aber selbst vornehmen, wenn - wie vorliegend - das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weiterer Sachvortrag nicht zu erwarten ist (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 39; 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 29, BAGE 166, 285; 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 27) .
  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 323/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    Der Arbeitnehmer kann sich mithin nicht in einer Situation befinden, in der die Ausschlussfrist zu laufen beginnt oder sogar abgelaufen ist, ohne dass ihm die anspruchsbegründenden Tatsachen überhaupt bekannt sind (vgl. EuGH 6. Oktober 2009 - C-40/08 - Rn. 45; BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 24, BAGE 166, 285; 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16 - Rn. 56, BAGE 159, 159 ) .
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Dem Schreiben ist zudem ein hinreichend eindeutiges Erfüllungsverlangen zu entnehmen (zu dieser Anforderung BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32, BAGE 166, 285) .

    Eine Bezifferung des Anspruchs war damit nicht erforderlich (vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 33, aaO) .

  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    aa) Dieses Schreiben kann als nichttypische Erklärung (vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122) , deren Auslegung das Landesarbeitsgericht unterlassen hat, vom Senat selbst ausgelegt werden, weil der insoweit maßgebliche Sachverhalt vom Landesarbeitsgericht vollständig festgestellt ist und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 29 mwN, BAGE 166, 285) .

    bb) Das Schreiben genügt den Anforderungen des § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT nicht (dazu BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32 f. mwN, BAGE 166, 285) .

    Zum anderen fehlt es an einem hinreichend eindeutigen Erfüllungsverlangen (dazu BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 36 mwN, aaO) .

    Inhaltlich stellt sein Begehren nur eine Bitte um Überprüfung der Rechtslage unter Berücksichtigung des Urteils im Befristungsrechtsstreit, nicht jedoch eine ordnungsgemäße Geltendmachung iSd. § 37 Abs. 1 TVöD-AT dar (vgl. dazu BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 36 mwN, aaO) .

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Dem Berufungsgericht kommt dabei ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, der die revisionsrechtliche Überprüfung einschränkt (vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 40, BAGE 166, 285; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 131, 215; 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 41, BAGE 160, 133; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111) .

    (a) Die Bewertung des Berufungsgerichts, ob ein Rechtsmissbrauch oder Willkür vorliegt, unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht, weil es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt (st. Rspr., zum Prüfungsmaßstab vgl. zB BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 40, BAGE 166, 285; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 131, 215) .

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2020 - 4 Sa 571/19

    Vertragliche Ausschlussfrist; Urlaubsabgeltung

  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19

    Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 103/23

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Mindestlohn - Ausschlussfrist

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 211/20

    Dynamische Bezugnahme auf Verbandstarifvertrag - Verbandsaustritt Arbeitgeber -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 7 Sa 185/21

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Verletzung des Beschäftigungsanspruchs -

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 15/19

    Feuerwehr - Arbeitszeitreduzierung - Feiertag - Gleichbehandlung

  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 132/19

    Teilkündigung zur Lohnreduzierung

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Landgerichts

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 235/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 237/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19

    Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Höhergruppierung - Benachteiligung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2022 - 23 Sa 1523/21

    Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin - Stationsleitung - fachliche

  • LAG Düsseldorf, 30.03.2023 - 13 Sa 1071/21

    Darlehen; Type Rating

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 2 Sa 37/21

    Inbezugnahme tariflicher Regelungen - Dynamik - Gleichstellungsabrede - Auslegung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2022 - 10 Sa 1285/21

    Eingruppierung - Eingangsamt - gesundheitliche Eignung

  • ArbG Bonn, 10.02.2022 - 3 Ca 854/21
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2022 - 10 Sa 1286/21

    Eingruppierung - Eingangsamt - gesundheitliche Eignung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht