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   BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03   

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BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03 (https://dejure.org/2004,4762)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 6 AZR 111/03 (https://dejure.org/2004,4762)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 (https://dejure.org/2004,4762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für einen tariflichen Anspruch auf Reisekostenvergütung bei dienstlich veranlassten Mehraufwendungen; Definition der Begriffe "Dienstreise" und "Mehraufwendungen"; Behandlung des Anspruchs auf Reisekostenvergütung bei Kostenersparnis der allgemeinen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekostenvergütung nach Hamburgischem Reisekostengesetz bei Ersparnis allgemeiner Lebensführungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kürzung bei Kostenersparnis ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 750 (Ls.)
  • DB 2004, 1320
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Das erfordert einen rechnerischen Vergleich zwischen den ihm durch die Dienstreise oder den Dienstgang entstandenen Aufwendungen und den Kosten, die dadurch entstehen würden, dass er andernfalls - ohne die dienstliche Veranlassung durch die Dienstreise oder den Dienstgang - von seiner Wohnung zur Dienststelle und zurück fahren müsste (BVerwG 21. Juni 1989 - 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148, 153).

    Das Reisekostenrecht der Länder und des Bundes berücksichtigt das Gebot einer sparsamen Verwendung öffentlicher Gelder (vgl. BVerwG 18. Februar 1980 - 6 C 108.78 - BVerwGE 60, 56; 29. April 1983 - 6 C 78.81 - BVerwGE 67, 157; 21. Juni 1989 - 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148, 151).

    Zur Begründung eines weitergehenden Mehraufwandes kann sich der Kläger nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1989 (- 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148) berufen.

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 323/02

    Kein Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Eine derartige Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) in einer Tarifnorm ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu I 1 der Gründe; 13. Februar 2003 - 6 AZR 411/01 - AP BAT § 44 Nr. 10, zu 1 der Gründe; 19. Oktober 2000 - 6 AZR 206/99 - ZTR 2001, 470, zu II 1 der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315, 316 mwN; 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP BAT § 42 Nr. 9, zu II 1 der Gründe).

    Diese Vorschriften gelten auf Grund der Verweisung als tarifliche Rechtsnormen (BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zVv., zu I 3 der Gründe).

    Das folgt zunächst aus dem Wortlaut der Vorschrift, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zVv., zu II 2 b aa der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu B II 2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe).

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 206/99

    Tagegeld für DRK-Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Eine derartige Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) in einer Tarifnorm ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu I 1 der Gründe; 13. Februar 2003 - 6 AZR 411/01 - AP BAT § 44 Nr. 10, zu 1 der Gründe; 19. Oktober 2000 - 6 AZR 206/99 - ZTR 2001, 470, zu II 1 der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315, 316 mwN; 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP BAT § 42 Nr. 9, zu II 1 der Gründe).

    Erspart der Dienstreisende solche Kosten und wären diese höher als die Aufwendungen für die Fahrten aus dienstlicher Veranlassung, steht ihm keine Fahrkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung zu (vgl. BAG 19. Oktober 2000 - 6 AZR 206/99 - ZTR 2001, 470, zu II 2 c aa der Gründe).

  • LAG Hamburg, 08.10.2002 - 2 Sa 35/02
    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2002 - 2 Sa 35/02 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 24.04.1992 - 10 C 9.91

    Reisekosten - Dienstreise - Anspruch auf Übernachtungsgeld

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Die Vorschrift steht unter dem Vorbehalt des § 3 Abs. 1 Satz 1 HmbRKG, der ausdrücklich auf das Prinzip der Mehraufwandserstattung abhebt (vgl. BVerwG 24. April 1992 - 10 C 9.91 - BVerwGE 90, 136).
  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Das Reisekostenrecht der Länder und des Bundes berücksichtigt das Gebot einer sparsamen Verwendung öffentlicher Gelder (vgl. BVerwG 18. Februar 1980 - 6 C 108.78 - BVerwGE 60, 56; 29. April 1983 - 6 C 78.81 - BVerwGE 67, 157; 21. Juni 1989 - 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148, 151).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Eine derartige Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) in einer Tarifnorm ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu I 1 der Gründe; 13. Februar 2003 - 6 AZR 411/01 - AP BAT § 44 Nr. 10, zu 1 der Gründe; 19. Oktober 2000 - 6 AZR 206/99 - ZTR 2001, 470, zu II 1 der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315, 316 mwN; 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP BAT § 42 Nr. 9, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 411/01

    Trennungsgeld - Schulausbildung eines Kindes als Umzugshinderungsgrund

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Eine derartige Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) in einer Tarifnorm ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu I 1 der Gründe; 13. Februar 2003 - 6 AZR 411/01 - AP BAT § 44 Nr. 10, zu 1 der Gründe; 19. Oktober 2000 - 6 AZR 206/99 - ZTR 2001, 470, zu II 1 der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315, 316 mwN; 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP BAT § 42 Nr. 9, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 378/01

    Reisezeit bei auswärtigem Gastspiel des Orchesters

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Das folgt zunächst aus dem Wortlaut der Vorschrift, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zVv., zu II 2 b aa der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu B II 2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81

    Beamtenversetzung - Mehraufwendungen - Berechnung der Wegstreckenentschädigung

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03
    Das Reisekostenrecht der Länder und des Bundes berücksichtigt das Gebot einer sparsamen Verwendung öffentlicher Gelder (vgl. BVerwG 18. Februar 1980 - 6 C 108.78 - BVerwGE 60, 56; 29. April 1983 - 6 C 78.81 - BVerwGE 67, 157; 21. Juni 1989 - 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148, 151).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2014 - 12 Sa 617/14

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz eines Unfallschadens an seinem mit

    Eine derartige Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) in einer Tarifnorm ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. nur BAG 11.09.2003 - 6 AZR 323/02, AP Nr. 24 zu § 4 TVG Rn. 15 f.; BAG 19.02.2004 - 6 AZR 111/03, ZTR 2004, 443 Rn. 13 jeweils m.w.N.).

    Dies würde dem auch im Reiskostenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen geltenden Gebot einer sparsamen Verwendung öffentlicher Gelder (vgl. § 3 Abs. 1 LRKG und BAG 19.02.2004 a.a.O. Rn. 27) widersprechen.

    Als pauschalierter Auslagenersatz soll die Wegstreckenentschädigung nicht alle auf den Fahrkilometer entfallenden durchschnittlichen Aufwendungen des Kraftfahrzeughalters abgelten, weil das private Kraftfahrzeug des Beschäftigten auch und gerade dessen privaten Zwecken dient (BAG 19.02.2004 a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07

    Dienstreise; Ausgangs- und Endpunkt; Geschäftsort; Dienstort; Dienststelle;

    Die Kosten der allgemeinen Lebensführung muss der Beamte aus seinen Dienstbezügen bestreiten (Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - juris Rn. 26 f.).

    In diesem Fall stellen die gesamten Fahrkosten der Dienstreise dienstlich veranlassten Mehraufwand im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 LRKG RP dar und sind daher ungekürzt zu erstatten (Urteil vom 21. Juni 1989 a.a.O. , Beschluss vom 16. Juni 2005 - BVerwG 2 B 23.05 - Buchholz 260 § 3 BRKG Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O.).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 645/08

    Reisekosten - erhebliches dienstliches Interesse an Kraftfahrzeugnutzung

    Solche tariflichen Verweisungen auf beamtenrechtliche Vorschriften sind zulässig (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 23 und 34; 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - zu I 1 der Gründe, ZTR 2004, 443).

    Deshalb sind die Grundsätze der Tarifauslegung heranzuziehen (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - zu I 2 und II 1 der Gründe, ZTR 2004, 443).

  • BVerwG, 17.11.2008 - 2 B 73.08

    Kürzung der Reisekostenvergütung um die fiktiven Aufwendungen für Fahrten

    Die Kosten der allgemeinen Lebensführung muss der Beamte aus seinen Dienstbezügen bestreiten (Urteil vom 21. Juni 1989 BVerwG 6 C 4.87 BVerwGE 82, 148 ; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 6 AZR 111/03 juris Rn. 26 f.).

    In diesem Fall stellen die gesamten Fahrkosten der Dienstreise dienstlich veranlassten Mehraufwand im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 LRKG RP dar und sind daher ungekürzt zu erstatten (Urteil vom 21. Juni 1989 a.a.O. , Beschluss vom 16. Juni 2005 BVerwG 2 B 23.05 Buchholz 260 § 3 BRKG Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O.).".

  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 325/16

    Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3. 1 BRTV

    Nimmt ein ständig stationär im Betrieb eingesetzter Arbeitnehmer von seiner Wohnung aus eine Dienstreise zur Durchführung eines Dienstgeschäfts außerhalb der Betriebsstätte vor, steht ihm keine Fahrtkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung zu, soweit er sich dadurch seiner allgemeinen Lebensführung zuzuordnende Aufwendungen erspart (vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2019 - 5 Sa 162/18

    Dienstreise - Wegstreckenentschädigung - Aufwendungen für üblichen Arbeitsweg

    Das erfordert einen rechnerischen Vergleich zwischen den ihm durch die Dienstreise oder den Dienstgang entstandenen Aufwendungen einerseits und andererseits den Kosten, die dadurch entstehen würden, dass er andernfalls - ohne die dienstliche Veranlassung durch die Dienstreise oder den Dienstgang - von seiner Wohnung zur Dienststelle und zurück fahren müsste (BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - Rn. 26, juris = ZTR 2004, 443; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1989 - 6 C 4/87 - Rn. 23, juris = DÖV 1990, 389).

    Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn es dem Arbeitnehmer aus Gründen der Zeitersparnis gestattet ist, die jeweiligen Geschäftsorte direkt von seiner Wohnung aus anzufahren oder dorthin zurückzukehren (BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - Rn. 28, juris = ZTR 2004, 443).

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 409/15

    Fahrtkostenerstattung nach Art. 12 Abs. 2 BayUKG

    Das Anliegen des Gesetzgebers bei Schaffung des Art. 12 Abs. 2 Satz 1 BayUKG bestand nicht darin, den Beschäftigten besserzustellen, als er stände, wenn die Dienststelle nicht verlegt worden wäre (vgl. zu § 3 Abs. 1 BRKG BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - Rn. 27) .
  • OVG Sachsen, 07.10.2008 - 2 B 475/07

    Reisekostenrecht; Dienstreise; Dienstgang; Reisekostenverfügung;

    In den Begriff "Mehraufwendungen" sind vom Wortsinn her nur erhöhte Aufwendungen einbezogen, die der Dienstreisende ohne die Dienstreise oder den Dienstgang nicht hätte (vgl. BAG, Urt. v. 19.2.2004 - 6 AZR 111/03 -, zit. nach juris).

    Ein unzulässige Vorteilsgewährung läge aber vor, wenn bei der Festsetzung der Reisekostenvergütung vom Dienstreisenden zu tragende und aus dienstlichem Anlass ersparte Kosten der allgemeinen Lebensführung unberücksichtigt blieben (BAG, Urt. v. 19.2.2004 a. a. O.).

  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 326/16

    Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3.1 BRTV

    Nimmt ein ständig stationär im Betrieb eingesetzter Arbeitnehmer von seiner Wohnung aus eine Dienstreise zur Durchführung eines Dienstgeschäfts außerhalb der Betriebsstätte vor, steht ihm keine Fahrtkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung zu, soweit er sich dadurch seiner allgemeinen Lebensführung zuzuordnende Aufwendungen erspart (vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - zu II 1 der Gründe) .
  • VG Saarlouis, 26.05.2011 - 6 K 734/10

    Reistekostenvergütung: Wegstreckenentschädigung - dienstlich veranlasste

    Die Kosten der allgemeinen Lebensführung muss der Beamte aus seinen Dienstbezügen bestreiten (Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - juris Rn. 26 f.).

    In diesem Fall stellen die gesamten Fahrkosten der Dienstreise dienstlich veranlassten Mehraufwand im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 LRKG RP dar und sind daher ungekürzt zu erstatten (Urteil vom 21. Juni 1989 a.a.O. , Beschluss vom 16. Juni 2005 - BVerwG 2 B 23.05 - Buchholz 260 § 3 BRKG Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O.).'.

  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RN 8 K 09.1068

    Reisekosten für eine Dienstreise

  • OVG Sachsen, 23.01.2013 - PL 9 A 368/10

    Personalratsmitglied, Reisekosten, ersparte Aufwendungen, Anrechnung, Zinsen

  • VG Würzburg, 04.02.2011 - W 1 K 10.928

    Anwendbarkeit der Rechtsprechung des BayVGH zur Wegstreckenentschädigung für

  • VG Kassel, 15.02.2007 - 1 E 940/04

    Wegstreckenentschädigung bei der genehmigten Nutzung privater Kraftfahrzeuge zu

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