Rechtsprechung
| BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 114/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rückforderung überzahlter Vergütungsbeträge (hier: Ortszuschlag): Beginn der tariflichen Ausschlußfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - Rückforderung der Überzahlung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rückforderung überzahlten Ortszuschlags
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 63, 246
- MDR 1990, 574
- NZA 1990, 504 (Ls.)
- BB 1990, 564
- DB 1990, 1194
Wird zitiert von ... (32)
- BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94
Rubrik: Arbeits- und Sozialrecht
Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 63, 246, 253 = AP Nr. 8 zu § 29 BAT, zu II 3 b der Gründe).Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der Vergütung ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis ist, der von der Regelung des § 70 BAT erfaßt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil BAGE 72, 290 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT; BAGE 63, 246, 252 = AP Nr. 8 zu § 29 BAT, zu II 3 a der Gründe).
Bei Rückforderungsansprüchen liegen diese Voraussetzungen vor, wenn der Gläubiger nicht in der Lage ist, die tatsächlichen Voraussetzungen seines Anspruchs zu erkennen, sowie diesen wenig stens annähernd zu beziffern (vgl. BAGE 63, 246, 253 f. = AP, aaO., zu II 3 b der Gründe; BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 360/85 - n.v.).
Das Landesarbeitsgericht verkennt, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Überzahlung und damit von seinem Rückzahlungsanspruch ankommt (Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT; BAGE 63, 246, 253 = AP, aaO., zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 360/85 - n.v.).
Das ist gerechtfertigt, weil Fehler bei der Berechnung der Löhne im Normalfall in die Spähre des Arbeitgebers fallen und von ihm viel eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können als vom Empfänger der Leistung (BAGE 63, 246, 253 = AP, aaO., zu II 3 b der Gründe;… BAG Urteil vom 16. April 1986, aaO.).
- BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04
Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs
Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148; 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 296; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 252).Sind dem Arbeitgeber die Grundlagen der Berechnung bekannt, fallen Fehler bei der Berechnung der Vergütung regelmäßig in seine Sphäre, weil sie von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können als vom Empfänger der Leistung (…st. Rspr., BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - aaO, zu I 4 b aa der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 149; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 253).
Teilt dieser Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe der Vergütung auswirken, dem Arbeitgeber nicht mit, wird der Rückzahlungsanspruch erst dann fällig, wenn der Arbeitgeber von den rechtsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 b bb der Gründe; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 106, zu II 3 b der Gründe; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 254).
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Das ist insbesondere der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (Senat 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246).
- BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung
Fehler bei der Berechnung der Löhne fallen im Normalfall in seine Sphäre und können von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden als vom Empfänger der Leistung (st. Rspr. 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 253).Das ist insbesondere der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (BAG 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 254).
Halbjährliche oder jährliche Nachfragen in Form eines dauerhaften Kontrollsystems neben regelmäßigen Hinweisen auf den Umfang den einen Arbeitnehmer treffenden Mitteilungspflicht sind nicht geboten (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 255).
- BAG, 28.01.1999 - 6 AZR 277/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91
Tarifliche Vorschußvereinbarung - Anspruchsübergang
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246 = AP Nr. 8 zu § 29 BAT; im Anschluß an BAG Urteil vom 19. März 1986 - 5 AZR 86/85 - BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG) tritt die Fälligkeit im Sinne einer tariflichen Ausschlußfrist nicht ohne weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs ein.Der Gläubiger muß jedoch ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen dafür schaffen, daß er seinen Anspruch beziffern kann (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1989, aaO.).
- LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
Ausschlussfristen und Ortszuschlag
Etwas anderes kann nur gelten, wenn es ihm praktisch nicht möglich ist, seinen Anspruch geltend zu machen (im Anschluss an BAG vom 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - AP Nr. 8 zu § 29 BAT).Zwar ist dem Kläger zuzubilligen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16. November 1989 (6 AZR 114/88 - AP Nr. 8 zu § 29 BAT) für den Fall einer Rückforderung überzahlter Vergütungsbeträge erkannt hat, dass derartige Ansprüche der Arbeitgeberin bereits im Zeitpunkt der Überzahlung fällig sind, wenn die Vergütung fehlerhaft berechnet worden ist, obgleich die maßgebenden Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.
Bei Zahlungsansprüchen setzt dies voraus, dass der Gläubiger in der Lage ist, seine Ansprüche wenigstens annähernd zu beziffern und bei der Rückforderung etwaiger überzahlter Vergütung ihm die Tatsache des Überzahlungstatbestandes bekannt ist (BAG vom 16. November 1989, a. a. O.).
- BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00
Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)
Dem Gläubiger muß vielmehr praktisch möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246 = AP BAT § 29 Nr. 8; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125). - BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94
Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung …
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der Vergütung ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis ist, der von § 70 BAT erfaßt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 72, 290 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT; BAGE 63, 246, 252 = AP Nr. 8 zu § 29 BAT, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).Im Regelfall beginnt die Ausschlußfrist für Ansprüche auf Rückzahlung zuviel gezahlten Arbeitsentgelts im Zeitpunkt der Überzahlung; auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es nicht an (BAG Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II der Gründe; BAGE 63, 246, 253 = AP Nr. 8 zu § 29 BAT; BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - DB 1995, 2317, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10
Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des …
Das ist etwa der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - zu II 3 b und c der Gründe, BAGE 63, 246). - LAG Düsseldorf, 03.09.1997 - 12 Sa 900/97
Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente
- BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 41/01
Abfindungsanspruch - Vergütung - Ausschlußfrist
- LAG Brandenburg, 15.12.2000 - 5 Sa 478/00
Ausschlussfrist: Umfang der Ausschlussfrist des § 70 BAT-O
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
- LAG Niedersachsen, 18.02.1993 - 13 Sa 1275/92
- LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97
Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist …
- LAG Köln, 23.12.2005 - 4 Sa 999/05
Verfallfrist
- LAG Köln, 17.11.1995 - 13 Sa 558/95
Lohnüberzahlung: Berechnung des Rückzahlungsbetrages
- LAG Hessen, 05.02.2007 - 8 Sa 88/06
Altersteilzeit - Überzahlung - falsche Auszahlung eines sog. "Außendienstbonus" …
- ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97
- BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 194/98
- ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
Überzahlung von Gehalt - ungerechtfertigte Bereicherung - Erstattung der …
- LAG Berlin, 15.12.1995 - 6 Sa 94/95
Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts: ungerechtfertigte Bereicherung - …
- BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 249/91
- BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 589/94
- LAG Köln, 21.02.1995 - 9 Sa 1223/94
Schadensersatz: tarifliche Ausschlussfrist
- LAG Köln, 21.03.2001 - 7 Sa 569/00
Runderlass des Ministers für Wissenschaft und Forschung des Landes …
- ArbG Düsseldorf, 07.02.2007 - 15 Ca 6939/06
...
- LAG Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 14 Sa 32/94
- BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 590/94
- LAG Berlin, 20.01.1994 - 7 Sa 101/93
- ArbG Jena, 08.01.2010 - 1 Ca 176/09
