Rechtsprechung
   BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 114/88   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung überzahlter Vergütungsbeträge (hier: Ortszuschlag): Beginn der tariflichen Ausschlußfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - Rückforderung der Überzahlung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung überzahlten Ortszuschlags

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 63, 246
  • MDR 1990, 574
  • NZA 1990, 504 (Ls.)
  • BB 1990, 564
  • DB 1990, 1194



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94  

    Rubrik: Arbeits- und Sozialrecht

    Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 63, 246, 253 = AP Nr. 8 zu § 29 BAT, zu II 3 b der Gründe).

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der Vergütung ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis ist, der von der Regelung des § 70 BAT erfaßt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil BAGE 72, 290 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT; BAGE 63, 246, 252 = AP Nr. 8 zu § 29 BAT, zu II 3 a der Gründe).

    Bei Rückforderungsansprüchen liegen diese Voraussetzungen vor, wenn der Gläubiger nicht in der Lage ist, die tatsächlichen Voraussetzungen seines Anspruchs zu erkennen, sowie diesen wenig stens annähernd zu beziffern (vgl. BAGE 63, 246, 253 f. = AP, aaO., zu II 3 b der Gründe; BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 360/85 - n.v.).

    Das Landesarbeitsgericht verkennt, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Überzahlung und damit von seinem Rückzahlungsanspruch ankommt (Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT; BAGE 63, 246, 253 = AP, aaO., zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 360/85 - n.v.).

    Das ist gerechtfertigt, weil Fehler bei der Berechnung der Löhne im Normalfall in die Spähre des Arbeitgebers fallen und von ihm viel eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können als vom Empfänger der Leistung (BAGE 63, 246, 253 = AP, aaO., zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 16. April 1986, aaO.).

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04  

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148; 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 296; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 252).

    Sind dem Arbeitgeber die Grundlagen der Berechnung bekannt, fallen Fehler bei der Berechnung der Vergütung regelmäßig in seine Sphäre, weil sie von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können als vom Empfänger der Leistung (st. Rspr., BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - aaO, zu I 4 b aa der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 149; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 253).

    Teilt dieser Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe der Vergütung auswirken, dem Arbeitgeber nicht mit, wird der Rückzahlungsanspruch erst dann fällig, wenn der Arbeitgeber von den rechtsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 b bb der Gründe; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 106, zu II 3 b der Gründe; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 254).

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07  

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (Senat 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246).
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