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   BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 12/80   

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BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 12/80 (https://dejure.org/1982,16070)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1982 - 6 AZR 12/80 (https://dejure.org/1982,16070)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 (https://dejure.org/1982,16070)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

    Auszug aus BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 12/80
    November 1969 (- 5 AZR 82/69 - BAG 2 2, 211 = AP N r . 2 zu § 7 BUrlG Übertragung) anknüpft, kann nicht gefolgt werden.
  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 275/14

    MTV Chemische Industrie - Verfall von Urlaub

    Damit unterscheidet sich die tarifliche Regelung von der des BUrlG insoweit, als der Urlaubsanspruch ohne Übertragungsvoraussetzungen und ohne Übertragungsnotwendigkeit zumindest bis zum 31. März des Folgejahres besteht (so schon zum gleichlautenden § 12 Abschn. I Ziff. 10 MTV vom 22. Februar 1973 idF vom 1. Juli 1975 BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - zu B I 4 b der Gründe) und genommen werden kann.

    Der Wortlaut von § 12 Abschn. I Ziff. 10 Satz 2 MTV vom 24. März 1979 spricht sogar dafür, dass der Urlaub nicht bis zum 31. März des Folgejahres genommen sein muss, sondern auch dann nicht erlischt, wenn er bis zum 31. März des Folgejahres, wenn auch für einen nachfolgenden Zeitraum, geltend gemacht wird (offengelassen für den gleichlautenden MTV vom 22. Februar 1973 idF vom 1. Juli 1975 in BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - zu B I 4 b der Gründe) .

  • BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des

    Wie der Sechste Senat im Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - entschieden hat, unterscheidet sich die Regelung des § 12 I Nr. 10 Satz 1 MTV von der des Bundesurlaubsgesetzes nur dadurch, daß der Urlaubsanspruch ohne die Übertragungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres besteht.

    Mit dem Sechsten Senat kann der erkennende Senat die Frage offenlassen, ob § 12 Abs. 1 Nr. 10 Satz 2 MTV zu entnehmen ist, daß Urlaub, der vor dem 31. März des Folgejahres geltend gemacht wurde, auch noch nach diesem Zeitpunkt gewährt werden muß (vgl. Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 -, zu B I 4 b der Gründe a.E.).

    Eine zeitliche Ausdehnung des Urlaubsanspruchs über den Übertragungszeitraum hinaus ist ihr nicht zu entnehmen (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1982, aaO, zu B I 4 c der Gründe).

  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 959/93

    Geltendmachung und Erlöschen eines tariflichen Urlaubsanspruchs - Ablehnung eines

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist der Urlaub nicht auf das gesamte Kalenderjahr 1992 übergegangen, sondern nur auf das erste Quartal 1992, wie der Sechste und Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in ständiger Rechtsprechung zu § 12 I Nr. 10 MTV entschieden haben (BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - n.v.; BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BurlG; Urteil vom 4. September 1987 - 8 AZR 552/85 - n.v.).
  • BAG, 15.01.1987 - 8 AZR 174/85

    Urlaubsübertragung in das folgende Kalendarjahr

    Er ist damit der Auffassung des Sechsten Senats im Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - gefolgt.
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 550/84

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Geltendmachung

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dies in seiner unveröffentlichten Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - für den Geltungsbereich der vorliegenden Tarifnorm offengelassen.
  • ArbG Bielefeld, 24.02.1999 - 4 (3) Ga 3/99

    Erteilung von Erholungsurlaub; Urlaubsansprüche nach Beendigung des

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