Weitere Entscheidung unten: BAG, 19.12.1996

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   BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95   

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BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95 (https://dejure.org/1995,48)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 6 AZR 125/95 (https://dejure.org/1995,48)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 (https://dejure.org/1995,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst - Lohngleichheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung des BAT bei Tätigkeit im ehemaligen Ostberlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 207
  • NZA 1996, 765
  • NJ 1996, 328
  • BB 1995, 2428
  • BB 1996, 1014
  • DB 1995, 2322
  • DB 1996, 1191
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    Gewährt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Angestellten, die nach einer Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehren, weiterhin Leistungen nach diesem Tarifvertrag und nicht nach dem auf diese Arbeitsverhältnisse anzuwendenden BAT-O (vgl. dazu Urteile des Senats vom 6. Oktober 1994 und vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und - 6 AZR 667/94 -, zur Veröffentlichung bestimmt), so muß er andere Angestellte auf vergleichbaren Arbeitsplätzen gleichbehandeln.

    Auch dann findet wieder der BAT-O Anwendung (ständige Rechtsprechung vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    bb) Gewährte das beklagte Land die Leistungen nach BAT jedoch deshalb weiter, weil es sich - etwa in Verkennung der Reichweite des Urteils des erkennenden Senats vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68 = AP Nr. 1 zu § 1 TVAng Bundespost) und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 6. Oktober 1994 und vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 324/94 -, aaO und - 6 AZR 667//94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - tariflich für verpflichtet hielt, führt auch dies entgegen der Revision nicht zur Klageabweisung.

    c) Darauf, ob der Kläger in dem von ihm nicht näher bezeichneten kurzen Zeitraum im Sommer 1991 ebenfalls in einer die Anwendung des BAT rechtfertigenden Weise (zum Problem kurzzeitiger Entsendungen vgl. die Ausführungen des Senats im Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, aaO) in Westberlin gearbeitet hat und somit selbst zu der von der Beklagten begünstigten Arbeitnehmergruppe gehört, kommt es somit nicht an.

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94

    TV Ang - TV Ang-O - Geltungsbereiche

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    Gewährt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Angestellten, die nach einer Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehren, weiterhin Leistungen nach diesem Tarifvertrag und nicht nach dem auf diese Arbeitsverhältnisse anzuwendenden BAT-O (vgl. dazu Urteile des Senats vom 6. Oktober 1994 und vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und - 6 AZR 667/94 -, zur Veröffentlichung bestimmt), so muß er andere Angestellte auf vergleichbaren Arbeitsplätzen gleichbehandeln.

    Auch dann findet wieder der BAT-O Anwendung (ständige Rechtsprechung vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    b) Das beklagte Land wendet auf die im Beitrittsgebiet begründeten Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Feuerwehr, die nach einer Tätigkeit in den alten Bundesländern wieder in das Beitrittsgebiet zurückkehren, nicht, wie es tarifrechtlich zutreffend wäre (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen), den BAT-O an, sondern gewährt diesen Angestellten über den Zeitpunkt ihrer Rückkehr hinaus weiterhin Leistungen nach dem BAT.

    Auf die Wahrung eines solchen besteht, wie der Senat im Urteil vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen hat, kein Anspruch.

  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    Auch dann findet wieder der BAT-O Anwendung (ständige Rechtsprechung vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    b) Das beklagte Land wendet auf die im Beitrittsgebiet begründeten Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Feuerwehr, die nach einer Tätigkeit in den alten Bundesländern wieder in das Beitrittsgebiet zurückkehren, nicht, wie es tarifrechtlich zutreffend wäre (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen), den BAT-O an, sondern gewährt diesen Angestellten über den Zeitpunkt ihrer Rückkehr hinaus weiterhin Leistungen nach dem BAT.

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfGE 71, 39, 58).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    In diesem Fall kann das beklagte Land sich jederzeit von der rechtsirrtümlich gewährten Zahlung lossagen (vgl. BAGE 52, 33, 48 ff. = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, zu 4 und 5 der Gründe) mit der Folge, daß jedenfalls von diesem Zeitpunkt an die tatsächliche Grundlage für einen Anspruch des Klägers auf Gleichbehandlung entfällt.
  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    bb) Gewährte das beklagte Land die Leistungen nach BAT jedoch deshalb weiter, weil es sich - etwa in Verkennung der Reichweite des Urteils des erkennenden Senats vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68 = AP Nr. 1 zu § 1 TVAng Bundespost) und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 6. Oktober 1994 und vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 324/94 -, aaO und - 6 AZR 667//94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - tariflich für verpflichtet hielt, führt auch dies entgegen der Revision nicht zur Klageabweisung.
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    Der Senat verweist insoweit auf die zutreffende Rechtsprechung des Vierten Senats, nach der Leistungen, die aufgrund einer (im dortigen Fall geschlechtsspezifisch) diskriminierenden und daher nichtigen Tarifnorm gewährt wurden, für die Vergangenheit auch dem diskriminierten Arbeitnehmer zustehen (BAGE 50, 137, 145 f. = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 614/94

    BMT-G-O - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
    Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Klägers, auf den es ankommt (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), befindet sich somit in der Feuerwache Mitte, so daß für das Arbeitsverhältnis der Parteien tarifrechtlich der BAT-O gilt.
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Die hierfür vorausgesetzte bereits erfolgte - und nicht mehr rückgängig zu machende - Leistungserbringung an die zu Unrecht begünstigten Gewerkschaftsmitglieder (vgl. dazu BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 212 f.; Hanau FS Hromadka S. 115, 119) ist vom Landesarbeitsgericht nicht festgestellt worden.
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 515/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

    Anders wäre zu entscheiden, wenn die Beklagte nach Klarstellung der tariflichen Rechtslage im sogenannten "Feuerwehrurteil" des Senats vom 26. Oktober 1995 (BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) weiterhin einzelvertragliche Zusagen erteilt hätte, nach denen auch bei Rückkehr in das Beitrittsgebiet der TV Arb fortgilt.

    Dieser liegt im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeit dort beginnt und beendet und er mindestens während der Hälfte seiner Arbeitszeit dort arbeitet (BAGE 79, 215, 218 = AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, zu II 2 c der Gründe; BAGE 79, 218, 224 = AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost, zu III der Gründe; BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 16. November 1995 - 6 AZR 366/95 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 - n.v., zu II 2 der Gründe).

    Nach Rückkehr ins Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis jedoch wieder dem TV Arb-O (BAGE 78, 108 = AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; BAGE 79, 224 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost; BAG Urteil vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP Nr. 6 zu § 1 BAT-O, zu III 2 der Gründe; BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - AP Nr. 8 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 4 der Gründe zu den insoweit gleichlautenden Regelungen in § 1 BAT-O und § 1 TV Ang-O).

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; BAGE 81, 207, 210 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 2 a der Gründe).

    Die Grundsätze des Senatsurteils vom 26. Oktober 1995 (BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) sind auf das Verhalten der Beklagten in der Zeit seit dem 1. April 1993 nicht anzuwenden.

    Diese Frage hat der Senat erst durch Urteil vom 26. Oktober 1995 (BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) geklärt.

    Zwar ist nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O), auf das der Kläger sich zur Stützung seines Anspruchs wiederholt berufen hat, ein Arbeitgeber, der bei Geltung des BAT-O nach Rückkehr seines Arbeitnehmers aus dem Tarifgebiet West in das Tarifgebiet Ost weiterhin Leistungen nach dem BAT gewährt, zur Gleichbehandlung anderer Arbeitnehmer verpflichtet, solange er diese übertariflichen Leistungen nicht einstellt.

    Der Senat hat jedoch (vgl. BAGE 81, 207, 212 = AP, aaO, zu I 2 b bb der Gründe) in Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung des BAG dem Arbeitgeber das Recht zugesprochen, sich jederzeit von einer rechtsirrtümlich gewährten Leistung loszusagen, mit der Folge, daß jedenfalls ab diesem Zeitpunkt die tatsächliche Grundlage eines Anspruchs auf Gleichbehandlung entfällt.

    Daß sie Zusagen des vom Kläger behaupteten Inhalts auch noch nach Bekanntwerden des Senatsurteils vom 26. Oktober 1995 (aaO) erteilt hat, hat der Kläger nicht vorgetragen.

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Von einer solchen Regelung darf er einzelne Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausnehmen (vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, zu I 2 a der Gründe).

    Ein Anspruch kann auch in Betracht kommen, wenn der Arbeitgeber, nachdem er Kenntnis von seinem Irrtum erlangt hat, nicht die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Korrektur des Irrtums ergreift (vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - aaO, zu I 2 b bb der Gründe; 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - aaO, zu B II 2 c der Gründe; 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 98, 1, zu I 3 a der Gründe).

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Im Anschluß an die Urteile des Senats vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) und vom 25. Juni 1998 (- 6 AZR 515/97 - AP Nr. 1 zu § 15 MTL II); vgl. auch heutiges Urteil in der Sache - 6 AZR 307/97 - n.v.

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem BAT-O (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108 = AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost; vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP Nr. 6 zu § 1 BAT-O, zu III 2 der Gründe; vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; vom 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329 = AP Nr. 8 zu § 1 BAT-O, zu II 4 der Gründe; vom 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG Urteile vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 2 a der Gründe).

    Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus den Grundsätzen, die der erkennende Senat im Urteil vom 26. Oktober 1995 (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) angewandt hat.

    c) Das beklagte Land hat seinen Rechtsirrtum - anders als in dem tatrichterlich festgestellten Sachverhalt - der dem Urteil vom 26. Oktober 1995 (aaO) zugrunde lag korrigiert, indem es mit Schreiben vom 16. Januar 1996 zunächst die Weiterzahlung der Vergütung nach westlichem Tarifrecht unter den Vorbehalt der Rückforderung stellte, die übertariflichen Zahlungen ab 1. Juli 1996 endgültig einstellte und die überzahlten Beträge, soweit rechtlich möglich, zurückforderte.

    Nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen und damit für den Senat bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts erhielt das beklagte Land durch sein Grundsatz- und Rechtsreferat von der vollständig abgefaßten Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 244 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost) am 2./24. November 1995 und damit etwa zur gleichen Zeit wie von der Presseerklärung zur Senatsentscheidung vom 26. Oktober 1995 (aaO) Kenntnis.

    Daß das beklagte Land die übertarifliche Vergütung für das erste Halbjahr 1996 zunächst noch unter Vorbehalt gezahlt und deren Rückforderung später gestundet hat, ist im Hinblick auf die damals erhobene, im Ergebnis erfolglos gebliebene Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (aaO) rechtlich nicht zu beanstanden, zumal das beklagte Land am 18. März 1997 die Einziehung der gestundeten Beträge über einen Zeitraum von 24 Monaten beschlossen hat.

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 307/97

    Vergütung nach BAT - Kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Irrtum

    Ab Januar 1996 gewährte das beklagte Land diesen Arbeitnehmern unter Berufung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, sog. "Feuerwehrurteil") die Leistungen nach BAT nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG Urteile vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 2 a der Gründe).

    2. Zwar wurde der Kläger gegenüber Arbeitnehmern, die nach einem auf Dauer bzw. auf nicht absehbare Zeit angelegten Einsatz im Geltungsbereich des BAT auf Arbeitsplätze im Geltungsbereich des BAT-0 zurückgekehrt sind, ungleich behandelt, denn diese Arbeitnehmer haben zunächst bis zum 30. Juni 1996 Leistungen nach westlichem Tarifrecht erhalten, obwohl sie nach ihrer Rückkehr ins Beitrittsgebiet tariflich nur Leistungen nach BAT-0 zu beanspruchen hatten (vgl. BAG Urteile vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost; vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP Nr. 6 zu § 1 BAT-O, zu III 2 der Gründe; vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; vom 20. März 1 9 9 7 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329 = AP Nr. 8 zu § 1 BAT-O, zu II 4 der Gründe; vom 25. Juli 1 9 9 8 - 6 AZR 515/97 - AP Nr. 1 zu § 15 MTL II, zu II 1 c der Gründe).

    Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus den Grundsätzen, die der erkennende Senat im Urteil vom 26. Oktober 1995 (BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) angewandt hat.

    a) Der erkennende Senat hat im Urteil vom 26. Oktober 1995 (aaO) entschieden, daß ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der einem Angestellten nach einer Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT weiterhin Leistungen nach diesem Tarifvertrag und nicht nach dem auf das Arbeitsverhältnis nunmehr wieder anzuwenden den BAT-0 gewährt, andere Angestellte auf vergleichbaren Arbeitsplätzen gleichbehandeln muß.

    Dies hat es - anders als in dem tatrichterlich festgestellten Sachverhalt, der dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (aaO) zugrunde lag - getan, indem es zunächst die Weiterzahlung der Vergütung nach BAT unter den Vorbehalt der Rückforderung stellte, die übertariflichen Zahlungen ab dem 1. Juli 1996 endgültig einstellte und die überzahlten Beträge, soweit dies rechtlich möglich war, zurückforderte.

    Das beklagte Land hat nachdem es von der Presseerklärung zum Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (aaO) und von dem vollständig abgefaßten Urteil des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 74, 224 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost) Kenntnis erlangt hatte, in dem erstmals höchstrichterlich entschieden wurde, daß auf das im Beitrittsgebiet begründete Arbeitsverhälthis eines Angestellten nach einem auf Dauer angelegten Einsatz im Geltungsbereich des BAT ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet wieder die Bestimmungen des BAT-0 anzuwenden sind, die gebotenen und rechtlich möglichen Maßnahmen zur Korrektur seines Irrtums ergriffen.

    Daß das beklagte Land die übertarifliche Vergütung für das erste Halbjahr 1996 zu nächst noch unter Vorbehalt gezahlt und deren Rückzahlung später gestundet hat, ist im Hinblick auf die damals erhobene, im Ergebnis erfolglos gebliebene Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (aaO) rechtlich nicht zu beanstanden, zumal das beklagte Land zwischenzeitlich begonnen hat, die gestundeten Beträge einzuziehen.

    Daß das beklagte Land solche individualrechtlichen Zusagen auch noch nach Bekanntwerden der Senatsurteile vom 23. Februar 1995 (aaO) und vom 26. Oktober 1995 (aaO) er teilt hätte, ist nicht ersichtlich und wurde von den Parteien nicht behauptet.

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Deshalb braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob allein ein Verzicht auf eine Rückforderung überzahlter Beträge für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum einen Anspruch auf Gleichbehandlung begründen kann (so BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207; 26. Oktober 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 639/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Anwendung des BAT-O im gesamten Bundesgebiet -

    Mit Schreiben vom 10. Juni 1996 informierte die Beklagte diese Angestellten darüber, daß aufgrund der Urteile des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224) und vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207 [BAG 26.10.1995 - 6 AZR 125/95] , sog. "Feuerwehrurteil") auf ihre Arbeitsverhältnisse wieder der BAT-O anzuwenden sei; aus technischen Gründen werde das Gehalt in den Monaten Juni und Juli 1996 noch nach BAT gezahlt, die überzahlten Beträge würden jedoch bei den nachfolgenden Gehaltszahlungen verrechnet.

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52, zu II 3 a der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210) [BAG 26.10.1995 - 6 AZR 125/95].

    Zwar wurde die Klägerin gegenüber Angestellten, die nach einem auf Dauer angelegten Einsatz im Geltungsbereich des BAT auf Arbeitsplätze in der Dienststelle der Klägerin im ehemaligen Ostberlin zurückgekehrt sind, ungleich behandelt, denn diese Angestellten haben bis zum 31. Mai 1996 Leistungen nach westlichem Tarifrecht erhalten, obwohl sie nach ihrer Rückkehr in das Beitrittsgebiet tariflich nur Leistungen nach BAT-O zu beanspruchen hatten (vgl. BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209 [BAG 26.10.1995 - 6 AZR 125/95]; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

    Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus den Grundsätzen, die der erkennende Senat im Urteil vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207 [BAG 26.10.1995 - 6 AZR 125/95], sog. "Feuerwehrurteil") angewandt hat.

    Die Beklagte hat ihren Rechtsirrtum - anders als in dem tatrichterlich festgestellten Sachverhalt, der dem "Feuerwehrurteil" des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (aaO) zugrunde lag - korrigiert, indem sie die übertariflichen Leistungen nach BAT ab dem 1. Juni 1996 einstellte, die Abmeldung der Angestellten bei der VBL vornahm und die überzahlten Beträge, soweit rechtlich möglich, zurückforderte.

    Die Entscheidungsgründe des "Feuerwehrurteils" vom 26. Oktober 1995 (aaO), in dem der erkennende Senat dazu Stellung genommen hat, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitgeber Angestellten, die von einem Einsatz im Geltungsbereich des BAT in das Beitrittsgebiet zurückgekehrt sind und denen er rechtsirrtümlich zunächst Leistungen nach BAT weitergewährt hat, wurden der Beklagten nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts im April 1996 bekannt.

  • LAG Berlin, 29.01.1998 - 16 Sa 142/97
    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, deren Arbeitsverhältnisse im Ostteil Berlins begründet worden sind und deren Arbeitsort immer dort gelegen hat, haben keinen Anspruch auf Westvergütung (hier: BMT-G II), auch wenn der Arbeitgeber Rückkehrer in Verkennung der Tarifrechtslage nach West-Tarif behandelt hat (gegen BAG v. 26.10.1995, 6 AZR 125/95 ).

    Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis westliches oder östliches Tarifrecht (BMT-G II/BMT-G-O) anzuwenden ist (reiner "Ost-Fall" entsprechend dem Sachverhalt im "Feuerwehr-Urteil" des BAG vom 26. Oktober 1995, 6 AZR 125/95 ).

    Nach Verkündung des "Feuerwehr-Urteils" des BAG vom 26. Oktober 1995 ( 6 AZR 125/95 ) gab die Senatsverwaltung für Inneres durch Rundschreiben vom 18. Dezember 1995 allen Landesdienststellen die Anweisung, allen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnisse im Tarifgebiet Ost begründet worden waren, die nach ihrer Umsetzung in den Westteil nach westlichem Tarifrecht behandelt worden waren, die dann später doch wieder in den Tarifbereich Ost zurückgekehrt waren, gleichwohl aber "Westbezüge" fortbezahlt erhalten hatten, den Differenzbetrag zwischen West- und Ost-Bezügen ab sofort nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung auszuzahlen; auf den Wortlaut des Rundschreibens wird im einzelnen Bezug genommen (Bl. 30-;33 d.A.).

    Das vollständige Urteil vom 21. September 1995 ( 6 AZR 151/95 ) sei beim Rechts- und Prozeßreferat erst am 3. Januar 1996 eingegangen, das vollständige Urteil vom 26. Oktober 1995 ( 6 AZR 125/95 - "Feuerwehr-Urteil") sei den Prozeßbevollmächtigten des beklagten Landes erst am 15. April 1996 zugestellt worden (was der Kläger nicht bestreitet).

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur ausnehmen, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt (vgl. BAG AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie das bereits mehrfach zitierte "Feuerwehr-Urteil" vom 26.10.1995, 6 AZR 125/95 ).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Tat nicht nur die Auffassung vertreten, daß auf die Rückkehrer selbst dann, wenn sie zuvor auf Dauer in den Westen versetzt waren, ab dem Zeitpunkt der Rückkehr wieder östliches Tarifrecht anzuwenden sei ( Urteil vom 23.2.1995, 6 AZR 667/94 , AP Nr. 3 zu § 1 TVAng Bundespost), sondern auch, daß die Weitergewährung westlicher Tarifleistungen an diesen Personenkreis eine übertarifliche Leistung darstellt, die den übrigen Arbeitnehmern, die immer nur im Osten gearbeitet haben, so lange zu gewähren sei, als sie auch den Rückkehrern gewährt werde; für die Vergangenheit lasse sich die Lohngleichheit nur dadurch herstellen, daß die Arbeitnehmer, die nicht im Westen eingesetzt waren, ebenfalls Leistungen nach westlichem Tarifrecht erhalten (so das "Feuerwehr-Urteil" vom 26.10.1995, 6 AZR 125/95 ).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    Er verbietet dem Arbeitgeber nicht nur eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207).
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auf Grund des sog. "Feuerwehrurteils" des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207) teilte die Beklagte diesen Arbeitnehmern mit Schreiben vom 18. Dezember 1995 mit, daß die Leistungen nach BAT bzw. BMT-G II nach Rückkehr in das Beitrittsgebiet irrtümlich weiter gewährt worden seien und sich die Arbeitsverhältnisse nach BAT-O bzw. BMT-G-O richteten.

    Diesen Rechtsirrtum habe sie, nachdem sie davon durch die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum "Feuerwehrurteil" und die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe dieses Urteils in der NZA 1996, 765 Kenntnis erlangt habe, korrigiert, indem sie die übertariflichen Zahlungen eingestellt und die in der Vergangenheit überzahlten Beträge, soweit rechtlich möglich, zurückgefordert habe.

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52, zu II 3 a der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210, zu I 2 a der Gründe).

    Ein solcher Anspruch ergibt sich entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht aus den Grundsätzen, die der Senat im sog. "Feuerwehrurteil" vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207) angewandt hat.

    Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts, auf die das Berufungsurteil Bezug nimmt, erhielt die Beklagte von der vollständig abgefaßten Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 244) im April 1996, vom "Feuerwehrurteil" vom 26. Oktober 1995 (aaO) zunächst durch die Pressemitteilung im Oktober 1995, in vollständig abgefaßter Form im Juli 1996 Kenntnis.

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 238/97
  • LAG Berlin, 05.03.1997 - 13 Sa 130/96

    Rechtsirrtum; Vergütung; Arbeitgeber; Öffentlicher Dienst; BAT; Beitrittsgebiet

  • BAG, 10.08.2000 - 6 AZR 84/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - BAT-O

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

  • LAG Berlin, 12.08.1997 - 5 Sa 81/97

    Anwendung des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche

  • LAG Berlin, 11.02.1998 - 15 Sa 124/97

    Streitigkeit über die Anwendung des Tarifrechts West oder Ost; Beschäftigung bei

  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 570/97
  • BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 699/97

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23.

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 24/98

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23.

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 527/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Begründung eines Arbeitsverhältnisses im

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 128/98

    Tarifgeltung des BAT-O im Beitrittsgebiet

  • LAG Berlin, 08.08.1997 - 4 Sa 2/97

    Unterschiedliche tarifliche Behandlung der Arbeitnehmer im Beitrittsgebiet;

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 538/97
  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 165/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 406/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Begründung eines Arbeitsverhältnisses im

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 129/98
  • LAG Berlin, 06.05.1998 - 17 Sa 130/97

    Rückgängigmachen einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer bei der Anwendung

  • LAG Berlin, 16.09.1997 - 5 Sa 89/97

    Streit über die Anwendung des zutreffenden Tarifvertrages des öffentlichen

  • BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 693/97

    Bundesangestelltentarifgeltung bei Rückkehr ins Beitrittsgebiet - Auslegung einer

  • LAG Berlin, 28.11.1997 - 4 Sa 92/97

    Streitigkeit über die Anwendung des Tarifrechts Ost oder West; Rückkehr in den

  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 291/98
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98

    Nachholung von Arbeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 807/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Vergütung nach Rückkehr in das Beitrittsgebiet

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 562/97
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 602/97
  • LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97

    Verlust des räumlichen Bezuges zum Beitrittsgebiet bei dauerhafter Entsendung des

  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 571/97
  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 514/00

    Anwendung von BAT-Ost in Berlin noch verfassungsrechtlich unbedenklich

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 785/98

    Tarifliche Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Angestellten der

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02

    Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 753/98

    Voraussetzungen für die Bestimmungen des Manteltarifvertrag für die Angestellten

  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 490/97
  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2005 - 20 Sa 112/04

    Kurzarbeit

  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 550/96

    Geltungsbereich des BAT-O bei Gebietsänderungen

  • LAG Berlin, 12.11.1997 - 13 Sa 101/97

    Anwendung der Bestimmungen des BMT-G II oder des BMT-G-O auf ein

  • LAG Berlin, 16.07.1997 - 8 Sa 66/96

    Tarifvertrag; Feuerwehr; Vergütungsanspruch; Vergütung

  • LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 6 Sa 398/13

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Normvollzug

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02

    Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter

  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 18 Sa 13/98

    Anwendbarkeit des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts Ost (MTA-O) oder

  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 768/95

    Tarifgeltung: BAT oder BAT-O

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 10/96

    BAT-O - Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT

  • LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 69/06

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung in öffentlich geförderten

  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 171/00

    Bereitschatsdienstvergütung für "Facharzthintergrunddienste

  • LAG Hamm, 19.09.2006 - 9 Sa 266/06

    Günstigkeitsprinzip, Betriebsübergang, Tarifanwendung

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00

    Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2000 - 14 Sa 939/00

    Zahlung einer sogenannten Gitterzulage an Arbeiter einer Justizvollzugsschule

  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 462/00

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 337/98

    Vergütung nach Westtarif, obwohl das Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 223/07

    Eingruppierung eines Lehrers für muttersprachlichen Unterricht

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 Sa 1266/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

  • LAG Berlin, 11.02.1998 - 18 Sa 108/97

    Streit über die Anwendbarkeit des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) oder des

  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96

    Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung

  • LAG München, 30.04.2014 - 11 Sa 38/14

    Differenzierungsklausel; Stichtagsklausel; Gleichbehandlung

  • LAG Hessen, 17.01.2007 - 2 Sa 1632/06

    Befristung - Lehrer - Vergütung

  • LAG Brandenburg, 12.12.1997 - 5 Sa 264/97

    Differenzierung zwischen den Geltungsbereichen des

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97

    Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 517/97
  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 494/97
  • LAG Berlin, 11.12.1997 - 14 Sa 116/97

    Streit über die Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) oder des

  • LAG Düsseldorf, 02.04.2007 - 14 (13) Sa 1152/06

    Mangels rechtzeitiger eigener Rüge erloschene Rentenanpassungansprüche - keine

  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 94/01

    Eingruppierung einer Fachbetreuerin - personalwirtschaftliches Ermessen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.1999 - 8 Sa 280/98

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • LAG Berlin, 06.10.1998 - 11 Sa 73/98

    Anwendung des Bundesangestelltentarifs (BAT) auf im Beitrittsgebiet begründetes

  • LAG Berlin, 19.03.1998 - 10 Sa 161/97

    Geltung des BAT oder des BAT-O; Anspruch eines Lehrers auf Anwendung des BAT;

  • LAG Düsseldorf, 02.04.2007 - 14 (10) Sa 677/06

    Unbegründete Rentenanpassungsklage bei fehlender Rüge unterlassener Anpassung -

  • BAG, 17.12.1998 - 6 AZR 411/97
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01

    Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz

  • LAG Berlin, 27.11.1997 - 16 Sa 99/97

    100 prozentiger Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfalle;

  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet; Gleichbehandlung

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 566/94

    Eingruppierung eines Lehrers im Hochschuldienst für das Fachgebiet "Geschichte

  • LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13

    Differenzierungs- und Stichtagsklausel

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95

    Tarifkonkurrenz: BAT oder BAT-O - zeitweilige Umsetzung

  • LAG München, 30.04.2014 - 11 Sa 41/14

    Differenzierungsklausel; Stichtagsklausel; Gleichbehandlung

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 534/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Versetzung

  • BAG, 26.04.2001 - 6 AZR 693/99

    Entgeltsicherung - kinderbezogene persönliche Zulage

  • LAG Berlin, 01.02.1999 - 9 Sa 94/98

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin für stationäre Aufnahme und Kosteneinziehung -

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 453/96

    Weiterzahlung eines Vergütungszuschlages an einen gemeindlichen Angestellten zur

  • LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13

    Sozialtarifvertrag/Differenzierungsklausel/Stichtagsregelung/"Anpassung nach

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 6 Sa 2331/10

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Streichung des

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 353/00

    Arbeitsplatzsicherung-Schulleiter

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 561/00
  • LAG Bremen, 20.03.2001 - 1 Sa 256/99

    Berechnung einer Ausgleichszulage; Anspruch auf Nichtberücksichtigung von

  • LAG München, 16.10.2013 - 11 Sa 385/13

    Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2002 - 18 (16) Sa 1473/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

  • ArbG Essen, 10.06.2021 - 1 Ca 3151/20
  • LAG München, 16.10.2013 - 11 Sa 384/13

    Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 6 Sa 2330/10

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Streichung des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.2000 - 11 Sa 1118/99

    Tarifliche Einstufung eines Schulleiters; Anspruch auf Vergütung nach

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 466/98

    Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 1/04

    Ausgleichsbetrag anläßlich Haustarifvertrages

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2000 - 11 Sa 1038/99

    Tarifliche Einstufung einer Fachbetreuerin für das Berufsfeld

  • ArbG Essen, 05.05.2022 - 1 Ca 206/22
  • LAG Brandenburg, 12.11.1999 - 4 Sa 255/97

    Differenzierung der Vergütung von Angestellten nach Osttarif oder Westtarif;

  • LAG Berlin, 12.03.1999 - 19 Sa 124/98

    Arbeitsvertrag: Auslegung - Vereinbarung der Geltung des günstigeren BAT anstelle

  • LAG Berlin, 11.09.1997 - 16 Sa 85/97

    Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) auf ein Arbeitsverhältnis

  • LAG München, 25.02.2014 - 7 Sa 258/13

    Differenzierungs- und Stichtagsklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 15 Sa 1992/13

    Einfache Differenzierungsklausel - Tarifauslegung

  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 340/98

    Tarifgeltung und Vergütung nach Rückkehr in das Beitrittsgebiet

  • LAG Sachsen, 27.11.1996 - 10 Sa 824/95

    Pflicht zur rückwirkenden Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und

  • LAG Berlin, 19.11.1998 - 7 Sa 53/98

    Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT)-Ost; Anwendung des

  • LAG Berlin, 28.05.1998 - 16 Sa 27/98

    Arbeitsrechtliche Konsequenzen des Umzugs eines Betriebs von Berlin-West nach

  • LAG Berlin, 23.07.1998 - 16 Sa 146/97

    Verlust des Bezugs des Arbeitsverhältnisses zum Beitrittsgebiet (Tarifgebiet Ost)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.1998 - 16 Sa 93/97

    Ordnungsgemäße Berechnung und Bezahlung einer abgesenkten Vergütung;

  • LAG Berlin, 04.02.1998 - 15 Sa 121/97

    Anwendung der Tarifbestimmungen des Bundesangestelltentarifs (BAT West) auf das

  • LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 411/13

    Sozialtarifvertrag/Differenzierungsklausel/Stichtagsregelung/"Anpassung nach

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 578/00
  • LAG Sachsen, 27.05.1999 - 9 Sa 755/98

    Zulage in Höhe der Vergütungsdifferenz zwischen BAT-West und BAT-O (sog.

  • LAG Berlin, 25.01.1999 - 9 Sa 103/98

    Eingruppierung: Musikschullehrer in der studienvorbereitenden Ausbildung

  • LAG Berlin, 15.12.1997 - 12 Sa 112/97

    Streitigkeit über die Anwendung der Tarifbestimmungen des

  • LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97

    Anwendbarkeit; Geltungsbereich; BAT; Feuerwehr

  • LAG Berlin, 10.07.1997 - 10 Sa 59/97

    Streitigkeit über die Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrages West oder

  • LAG Berlin, 16.08.2001 - 14 Sa 1116/01

    Ausgleich von Vergütungsdifferenzansprüchen; Eingruppierung nach BAT; Verletzung

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 103/98
  • LAG Berlin, 11.02.1998 - 15 Sa 122/97

    Streitigkeit über die Anwendung des Tarifrechts West oder Ost; Beschäftigung bei

  • LAG Berlin, 31.10.1997 - 6 Sa 94/97

    Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Anspruch auf

  • LAG Berlin, 02.05.1997 - 6 Sa 8/97

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Verschulden bei Vertragsschluss

  • LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01

    Werksstudent - Gehaltsanspruch wie Angestellter?

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Rechtsprechung
   BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5457
BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95 (A) (https://dejure.org/1996,5457)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1996 - 6 AZR 125/95 (A) (https://dejure.org/1996,5457)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 125/95 (A) (https://dejure.org/1996,5457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Berichtigung des Tatbestandes eines Revisionsurteils

  • rechtsportal.de

    ZPO § 320
    Revisionsverfahren: Berichtigung des Tatbestandes des Revisionsurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95
    aa) "nach Bekanntwerden des Urteils des erkennenden Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 -" und.

    "Das beklagte Land hat nach Bekanntwerden des Urteils des erkennenden Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - Angestellten der Feuerwehr, die im Rahmen des Personalausgleichs aus dem ehemaligen Ostberlin auf Dauer in das ehemalige Westberlin versetzt worden waren, Leistungen nach dem BAT gewährt und nach Rückkehr dieser Angestellten in das Beitrittsgebiet auf deren Arbeitsverhältnisse weiterhin den BAT angewendet.";.

  • BAG, 27.04.1982 - 4 AZR 272/79

    Urkundliche Beweiskraft - Eigenwertige rechtliche Bedeutung - Berichtigung des

    Auszug aus BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95
    Keine Berichtigung des Tatbestandes des Revisionsurteils (Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des BAG vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - und vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 4 u. 5 zu § 320 ZPO).

    Damit folgt der Senat der Auffassung des Vierten Senats, die auch sonst allgemein vertreten wird (vgl. BAG Beschluß vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 4 zu § 320 ZPO; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 5 zu § 320 ZPO; BGH Beschluß vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - BGH LM Nr. 2 zu § 320 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 320 Rz 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 5; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 320 Rz A I a 3).

  • BAG, 13.08.1985 - 4 AZR 304/83

    Tatbestandsberichtigung in Revisionsinstanz - Revisionsgerichtliche Urteile -

    Auszug aus BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95
    Keine Berichtigung des Tatbestandes des Revisionsurteils (Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des BAG vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - und vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 4 u. 5 zu § 320 ZPO).

    Damit folgt der Senat der Auffassung des Vierten Senats, die auch sonst allgemein vertreten wird (vgl. BAG Beschluß vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 4 zu § 320 ZPO; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 5 zu § 320 ZPO; BGH Beschluß vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - BGH LM Nr. 2 zu § 320 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 320 Rz 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 5; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 320 Rz A I a 3).

  • LAG Berlin, 11.02.1993 - 14 Sa 129/92

    Tarifvertrag: räumlicher Geltungsbereich - BAT - BAT-O

    Auszug aus BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95
    "Auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz könne sich der Kläger nicht berufen, weil, wie das Landesarbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 14 Sa 129/92 - entschieden habe, das beklagte Land in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, auf das der BAT (West) Anwendung finde, keine rechtliche Möglichkeit habe, die Anwendung der tariflichen Vorschriften einseitig zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmer zu ändern, und daß es den erworbenen Besitzstand zu respektieren habe.".
  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 317/55
    Auszug aus BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95
    Damit folgt der Senat der Auffassung des Vierten Senats, die auch sonst allgemein vertreten wird (vgl. BAG Beschluß vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 4 zu § 320 ZPO; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 5 zu § 320 ZPO; BGH Beschluß vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - BGH LM Nr. 2 zu § 320 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 320 Rz 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 5; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 320 Rz A I a 3).
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