Rechtsprechung
   BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausschluss einer Arbeitnehmergruppe aus dem persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags - Beachtung des Gleichheitssatzes und der Diskriminierungsverbote bei tariflicher Normsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien; Schutzpflichtfunktion der Grundrechte; Tarifgeltung für Lektoren - Überprüfung der Entscheidung der Tarifvertragsparteien über den persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags; Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG; Nichtgeltung des BAT für Lektoren

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • Betriebs-Berater

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags für Lektoren

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Keine zwingende Anwendbarkeit des BAT auf Lektoren im Universitätsdienst aus Gleichbehandlungsgrundsatz

Besprechungen u.ä.

  • gew.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das BAG und die Lektoren: Eine unendliche Geschichte? (Dr. Johannes Rux)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BAG v. 27.5.2004 - 6 AZR 129/03 - Gleichheitsgrundsätze im Tarifvertragsrecht" von Prof. Dr. Thomas Dieterich, original erschienen in: RdA 2005, 177 - 181.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 111, 8
  • MDR 2005, 154
  • BB 2004, 2696
  • BB 2005, 159
  • DB 2004, 2538
  • NZA 2004, 1399



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Wird zitiert von ... (209)  

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06  

    Arbeitsrecht - Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    Sie sind zwar nicht unmittelbar grundrechtsgebunden, ihre privatautonom legitimierte Normsetzung darf jedoch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Freiheitsrechte anderer und/oder einer gleichheitssatzwidrigen Regelbildung führen (vgl. u.a. BAGE 111, 8, 14 f.).

    Diese für den Gesetzgeber entwickelten Kriterien sind auf die Prüfung von Tarifverträgen übertragbar (vgl. BAGE 111, 8, 16 ff.).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07  

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Allerdings sind auch die Tarifvertragsparteien - zumindest aus der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte - an den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II und III der Gründe, BAGE 111, 8; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - zu II 1 a cc der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Nr. 88).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05  

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Sie bestimmen sich nach dem jeweiligen Regelungsgegenstand und den jeweiligen Differenzierungsmerkmalen und reichen vom bloßen Willkürverbot hin bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (weitere Nachweise bei BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8 = AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, zu B II 3 c cc der Gründe).
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