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BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Freie Arbeitsplätze
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 26.11.1976 - 5 Sa 464/76
- BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77
Papierfundstellen
- BB 1979, 1037
- DB 1979, 1138
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Schleswig-Holstein, 26.11.1976 - 5 Sa 464/76
Auszug aus BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. November 1976 - 5 Sa 464/76 - wird zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 08.04.1975 - 2 TaBV 60/74
Kündigung bei wiederholtem Nichtbestehen einer Gesellenprüfung
Auszug aus BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77
Der Gesetzgeber benutzt eine Formulierung, die an die des § 626 Abs. 1 BGB als Tatbestand für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund angelehnt ist, ihr aber nicht voll entspricht (Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 12. Auf1., § 78 a Anm. 9', GK-Thiele, BetrVG, § 78 a Anm. 42; LAG Düsseldorf, Kammern Köln, Beschluß vom 12. Juni 1975? DB 1975? 1995; LAG Niedersachsen, Beschluß vom 8. April 1975, DB 1975, 1224; Moritz, DB 1974, I0I6 [1o17l;… Schwedes, BAB1.1974, S. 9 f.; für Barwasser, DB 1976, 2114 und Schäfer, ArbüR 1978, 2o2 [2o4, 2o8] deckt sich der Zumutbarkeitsbegriff des § 78 a Abs. 4 BetrVG in jeder Hinsicht mit demjenigen des § 626 Abs. 1 BGB; anderer Ansicht Galperin-Löwisch, BetrVG, 5 Auf1., § 78 a Anm. 13 f; Löwisch, DB 1975? 1893'? Weng, DB 1976, 1013 f ., die die Grundsätze des § 626 Abs. 1 BGB zur Unzumutbarkeit auf § 78 a Abs. 4 BetrVG nicht für übertragbar halten; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 1976, DB 1977? 778). - BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 300/55
Feststellungsklage - Prozeßvoraussetzung - Feststellungsinteresse - Begründetheit …
Auszug aus BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77
Auch nach allgemeinem Prozeßrecht ist es nicht unbedingt erforderlich, nach Klagerhebung von einer zu diesem Zeitpunkt allein möglichen Feststellungs- zu einer Leistungs klage überzugehen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen dafür nunmehr gegeben sind (vgl. BAG AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG AP Nr. 3 zu § 75 HGB; BAG AP Nr. 16 zu § 256 ZPO).
- BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Beendigung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Entscheidungen des Ersten Senats, BAG AP Nrn. 2 und 3 zu § 78 a BetrVG 1972 und des erkennenden Senats vom 19. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - = [demnächst] AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972) ist das Urteilsverfahren die gebotene Verfahrensart.Die Auseinandersetzung geht nach wie vor darum, ob das ArbeitsVerhältnis durch das Verlangen des Auszubildenden begründet ist (BAG-Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972).
Von dieser nach § 78 a Abs. 4 BetrVG zu treffenden Unterscheidung geht auch das Urteil des Senats vom 16. Januar 1979, aaO, aus, so daß für die Klägerin auch insoweit keine Veranlassung bestand, etwa unter Berücksichtigung der Rechtsprechung 6.
Selbst wenn jedoch Darlegungen des Senats im Urteil vom 16. Januar 1979, aaO, (Ziff. II 1 der Gründe) zu Mißverständnissen Anlaß geben könnten, kann die Klägerin hieraus entgegen ihrer Auffassung nichts für sich herleiten, da sie ihren (Auflösungs-) Antrag vor dem Arbeitsgericht bereits am 7. April 1978 gestellt hatte.
Mit seiner Auffassung steht das Landesarbeitsgericht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 16. Januar 1979, aaO. Dort hat der Senat mit ausführlicher Begründung dargelegt (II 2 b der Urteilsgründe), daß auch dringende betriebliche Gründe im Rahmen der Prüfung der Unzumutbarkeit nach § 78 a Abs. 4 BetrVG Berücksichtigung finden müssen, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses über keine Beschäftigungsmöglichkeit für den Auszubildenden nach Ablegung der Abschlußprüfung verfügt.
Der Senat hat bereits mit Urteil vom 16. Januar 1979, aaO, darauf hingewiesen, daß die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht über § 78 a BetrVG erzwungen werden kann.
cc) Schließlich kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht darauf an, ob die Klägerin vor dem Übernahmeverlangen der Beklagten Arbeitsplätze verfügbar hatte, die sie zwischen zeitlich besetzt hat, da, wie der Senat im Urteil vom 16. Januar 1979, aaO, ausgeführt hat, maßgebend für die Beurteilung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Auszubildenden nur der Zeitpunkt sein kann, zu dem das Arbeitsverhältnis begründet werden soll; nur die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Umstände können berücksichtigt werden.
- BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 15. Januar 1980 (BAGE 32, 285, 287, 288 = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe) im Anschluß an das Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - (AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972) ausgesprochen, die beiden Antragsalternativen des § 78a Abs. 4 BetrVG beträfen unterschiedliche Streitgegenstände.Deshalb kann maßgeblich für die Unzumutbarkeitsfrage nur der Zeitpunkt sein, zu dem das Arbeitsverhältnis nach § 78a Abs. 2 oder 3 BetrVG begründet werden soll (BAGE 32, 285, 290 = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 2a cc der Gründe; BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972; ebenso für die im wesentlichen inhaltsgleiche Vorschrift des § 9 Abs. 4 BPersVG: BVerwGE 78, 223, 225).
Zum Begriff der Unzumutbarkeit i.S. des § 78a Abs. 4 BetrVG hat das Landesarbeitsgericht die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972 und vom 15. Januar 1980, BAGE 32, 285, 289 = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 2b der Gründe) zugrundegelegt.
Soweit die Rechtsbeschwerde darauf hinweist, daß nach § 15 Abs. 5 KSchG Betriebsratsmitgliedern selbst bei Stillegung einer Betriebsabteilung nur gekündigt werden könne, wenn keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr bestehe, übersieht sie die unterschiedliche Ausgangssituation bei der Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis im Vergleich zur Kündigung eines schon bestehenden Arbeitsverhältnisses, auf die das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 16. Januar 1979 (aaO) hingewiesen hat.
- BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG
Die Zumutbarkeitsbegriffe in § 626 Abs. 1 BGB und in § 78 a Abs. 4 BetrVG 1972 sind inhaltlich nicht identisch (Klarstellung zu BAG, Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972).Soweit der bisherigen Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972), der Schutzzweck des § 78 a BetrVG gebiete eine an § 626 Abs. 1 BGB orientierte Auslegung, entnommen werden könnte, die Begriffe seien in § 626 Abs. 1 BGB und in § 78 a Abs. 4 BetrVG inhaltsgleich, wird daran nicht festgehalten.
Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend erkannt, daß der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet ist, durch eine Änderung seiner Arbeitsorganisation einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen, um einen durch § 78 a BetrVG geschützten Auszubildenden weiterbeschäftigen zu können (vgl. bereits BAG, Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAGE 32, 285 = AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG, Beschluß vom 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972).
- LAG Berlin, 05.02.1996 - 17 TaBV 8/95
Begriff der Verfügbarkeit freier Arbeitsplätze; Vermengung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters
Über den auf § 78 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG gestützten Antrag des Arbeitgebers ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BAG 28, 8; 32, 285; Beschluß vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 -, AP Nr. 3 zu § 78 a BetrVG 1972; Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 m.w.N.).Zwar enthält § 78 a Abs. 4 BetrVG eine Formulierung, die an die des § 626 Abs. 1 BGB als Tatbestand für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund angelehnt ist, wenngleich sie ihr nicht voll entspricht (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972, zu 2.a) der Gründe).
Sonst könne er weit über die Frist des § 15 Abs. 4 BBiG den in Ausbildung befindlichen Amtsträger durch den Hinweis auf § 78 a Abs. 4 BetrVG "in Schach halten" (Reuter, Anm. zum Urteil des BAG vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, SAE 1979, 283 f.).
- BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85
Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten …
§ 78a Abs. 3 BetrVG bzw. § 9 Abs. 3 BPersVG will damit für den Jugendvertreter eine Rechtsposition schaffen, die offensichtlich der des Betriebsrats nach § 15 KSchG, § 103 BetrVG angenähert ist, wenn auch ohne die besondere aus § 103 BetrVG sich ergebende zusätzliche Sicherung (BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. August 1979 - 6 AZR 789/77 - AP Nr. 6 zu § 78a BetrVG 1972; BAG Urteil vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 595/80 - AP Nr. 10 zu § 78a BetrVG 1972 und BAG 46, 270). - BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Sie steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sinngleichen Regelung in § 78a Abs. 4 BetrVG (vgl. Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972 Bl. 180 R, 181; vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAGE 32, 285 ; Beschlüsse vom 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - BAGE 63, 319 ; vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - BAGE 68, 187 ; vom 16. August 1995 - 7 ABR 52/94 - AP Nr. 25 zu § 78a BetrVG 1972 Bl. 876; vom 6. November 1996 - 7 ABR 54/95 - BAGE 84, 294 ; vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105 ). - BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90
Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis
a) Zum Begriff der Unzumutbarkeit im Sinne des § 78 a Abs. 4 BetrVG hat das Landesarbeitsgericht zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 und vom 15. Januar 1980, BAGE 32, 285, 289 = AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe; Beschluß vom 29. November 1989, BAGE 63, 319, 339 [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972, zu B II 3 b der Gründe) zugrunde gelegt. - BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84
Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …
Wie das Bundesarbeitsgericht zu der dem § 9 Abs. 2 BPersVG entsprechenden Vorschrift des § 78 a Betriebsverfassungsgesetz bereits wiederholt ausgesprochen hat, kann die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht über den Weg der nach diesen Vorschriften bestehenden Weiterbeschäftigungspflicht erzwungen werden (Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - <NJW 1980, 2271>). - BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 52/94
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Dazu ist Voraussetzung, daß im Betrieb des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses kein freier, auf Dauer angelegter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auf dem der Jugendvertreter mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation beschäftigt werden kann (BAG Beschluß vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972, ständige Rechtsprechung). - LAG Hamm, 14.01.2011 - 10 TaBV 58/10
Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines vorübergehend nachgerückten Mitglieds …
- LAG Brandenburg, 18.03.1998 - 5 TaBV 21/97
Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- LAG Nürnberg, 08.02.2006 - 9 TaBV 35/04
Auszubildendenvertreter - Übernahmepflicht - Aufklärung nach § 78a BetrVG - …
- BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 53/95
Jugend- und Auszubildendenvertretung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung - …
- LAG Köln, 18.03.2004 - 10 TaBV 74/03
Auszubildende, Jugendvertreter, Weiterbeschäftigung, Unzumutbarkeit
- BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
- LAG Sachsen, 30.01.1996 - 9 TaBV 19/95
Auflösung eines nach § 78a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses; …
- BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 246/87
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden: Voraussetzung für die Durchsetzung des …
- BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines …
- LAG Brandenburg, 24.11.2005 - 9 TaBV 7/05
- BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 498/85
Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender: Rechtsweg, Fiktionswirkung, …
- LAG Düsseldorf, 19.09.1995 - 8 TaBV 53/95
Berufsausbildungsvertrag; Weiterbeschäftigungsanspruch von Amtsinhabern
- OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2791/94
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Bundespost; Berufsausbildungsvertrag; …
- BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83
Beschlußverfahren
- BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 381/85
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Beendigung eines …
- LAG Düsseldorf, 19.09.1995 - 8 TaBV 41/95
Berufsausbildungsvertrag; Weiterbeschäftigungsanspruch von Amtsinhabern
- LAG Sachsen, 24.07.1996 - 10 TaBV 4/96
Anspruch auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied der Jugend- …
- LAG Sachsen, 03.11.1995 - 3 (6) TaBV 9/95
Auflösung eines nach § 78a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses; …
- LAG Sachsen, 03.11.1995 - 3 (6) TaBV 8/95
Auflösung eines nach § 78a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses; …
- OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
Antrag eines Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; …
- OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 3559/93
Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Unzumutbarkeit …
- OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 7343/94
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Berufsausbildung zum …
- BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 627/87
Begründung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 78a BetrVG - Anspruch auf …
- LAG Köln, 04.09.1996 - 2 TaBV 25/96
Jugendvertretung: Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende
- LAG Schleswig-Holstein, 18.01.1993 - 4 TaBV 18/92
Jugend- und Ausbildungsvertreter: Weiterbeschäftigung - Zumutbarkeit
- BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 32/84
- OVG Bremen, 23.07.1985 - PV-B 1/85
Ausbildung zur Bauzeichnerin; Wahl in den Ausbildungspersonalrat für Berufe nach …
- OVG Berlin, 24.11.1988 - PV Bln 6.87
Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach einem erfolgreichen Abschluss der …
- LAG Baden-Württemberg, 16.07.1996 - 8 TaBV 2/96
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
- ArbG Bochum, 28.02.1994 - 3 BV 17/94
- BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 1064/78