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   BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89   

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BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 (https://dejure.org/1990,258)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 (https://dejure.org/1990,258)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 (https://dejure.org/1990,258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung des ungekürzten 13. Monatsgehalts - Kürzung des 13. Monatsgehalts während des Erziehungsurlaubs - Bezeichnung einer Sonderzahlung als "13. Monatsgehalt" - Bestimmung des 13. Monatsgehalt als Weihnachts- oder Urlaubsgeld - Betriebliche Übung - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, § 323; BErzGG §§ 1, 15, 16
    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 169
  • MDR 1991, 475
  • NZA 1991, 318
  • FamRZ 1991, 556 (Ls.)
  • BB 1991, 419
  • BB 1991, 695
  • DB 1991, 446
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Für die Qualifikation einer Sonderzahlung ist entscheidend, aus welchem Motiv heraus sie gezahlt wird (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. Urteil vom 18. März 1981 - 5 AZR 952/78 - AP Nr. 107 zu § 611 BGB Gratifikation m.w.N.) und welcher Zweck mit ihr verfolgt wird (Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation m.w.N.).

    Die der Sonderzahlung beigelegte Zweckbestimmung ergibt sich nicht vorrangig aus der Bezeichnung der Leistung (BAG Urteil vom 11. November 1971 - 5 AZR 277/71 - AP Nr. 71 zu § 611 BGB Gratifikation), sondern insbesondere aus den Voraussetzungen, von deren Erfüllung diese Leistung in der Zusage abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - aaO).

    Eine Belohnung für in der Vergangenheit erwiesene Betriebstreue kommt in derartigen Zusagen regelmäßig dadurch zum Ausdruck, daß die Erfüllung einer bestimmten Wartezeit vorausgesetzt wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation), der Arbeitnehmer also innerhalb des Bezugszeitraumes eine bestimmte Zeitdauer dem Betrieb angehört haben muß (vgl. z. B. die Fallgestaltungen bei BAGE 40, 214 = AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 -, aaO; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ein Anreiz und eine vorweggenommene Belohnung für eine zukünftige Betriebstreue werden in der Zusage meist dadurch sichergestellt, daß der Arbeitnehmer am Ende des Bezugszeitraumes in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gestanden haben muß (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation) oder daß eine Rückzahlungsklausel für den Fall des Ausscheidens bis zu einem bestimmten Stichtag des Folgejahres vereinbart wird (vgl. z. B. BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 5 AZR 846/78 - AP Nr. 106 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 01.02.1990 - 6 AZR 336/89

    Auswirkung des uneingeschränkten Erziehungsurlaubes auf das Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Die wechselseitigen Hauptpflichten (Arbeitsleistung und Vergütungszahlung) sind suspendiert (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - NZA 1989, 759 = BB 1989, 2479; Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 - BB 1990, 1200 [BAG 07.12.1989 - 6 AZR 322/88]; Urteile vom 1. Februar 1990 - 6 AZR 67/88 -, - 6 AZR 74/88 -, - 6 AZR 176/89 - und - 6 AZR 336/89 - n.v.).

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, eine anteilige Schmälerung einer jährlichen Sonderzahlung komme in Betracht, wenn es sich bei der Sonderzahlung um ein zusätzliches Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung, sogenanntes Entgelt im engeren Sinne handelt (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1990 - 6 AZR 336/89 - n.v.; Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968; Gröninger/Thomas, aaO, § 15 BErzGG Rz 41; Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 15 BErzGG Rz 46).

    Eine Reduzierung scheidet jedoch aus, wenn es sich nicht um eine Entlohnung für geleistete Dienste handelt, sondern um eine von der eigentlichen Vergütung unabhängige Zahlung (sog. Entgelt im weiteren Sinne), insbesondere um Gratifikationen oder Sonderzahlungen mit Gratifikations- bzw. Mischcharakter (Senatsurteil vom 1. Februar 1990 - 6 AZR 336/89 - n.v.).

  • BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 582/85

    Auslegung der §§ 2, 2 und 5 des Tarifvertrages über betriebliche Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Bei Mutterschaftsurlaub und Erziehungsurlaub handelt es sich jedoch um unterschiedliche rechtliche Regelungen, die die Anwendung von Bestimmungen zum Mutterschutzrecht im Recht des Erziehungsurlaubs nicht ermöglichen (BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 - n.v.; Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968).

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, eine anteilige Schmälerung einer jährlichen Sonderzahlung komme in Betracht, wenn es sich bei der Sonderzahlung um ein zusätzliches Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung, sogenanntes Entgelt im engeren Sinne handelt (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1990 - 6 AZR 336/89 - n.v.; Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968; Gröninger/Thomas, aaO, § 15 BErzGG Rz 41; Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 15 BErzGG Rz 46).

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Die wechselseitigen Hauptpflichten (Arbeitsleistung und Vergütungszahlung) sind suspendiert (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - NZA 1989, 759 = BB 1989, 2479; Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 - BB 1990, 1200 [BAG 07.12.1989 - 6 AZR 322/88]; Urteile vom 1. Februar 1990 - 6 AZR 67/88 -, - 6 AZR 74/88 -, - 6 AZR 176/89 - und - 6 AZR 336/89 - n.v.).

    Eine Belohnung für in der Vergangenheit erwiesene Betriebstreue kommt in derartigen Zusagen regelmäßig dadurch zum Ausdruck, daß die Erfüllung einer bestimmten Wartezeit vorausgesetzt wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation), der Arbeitnehmer also innerhalb des Bezugszeitraumes eine bestimmte Zeitdauer dem Betrieb angehört haben muß (vgl. z. B. die Fallgestaltungen bei BAGE 40, 214 = AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 -, aaO; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 03.06.1987 - 5 AZR 153/86

    Auswirkung auf tarifliche Sonderzahlung bei Mutterschaftsurlaub

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Bei Mutterschaftsurlaub und Erziehungsurlaub handelt es sich jedoch um unterschiedliche rechtliche Regelungen, die die Anwendung von Bestimmungen zum Mutterschutzrecht im Recht des Erziehungsurlaubs nicht ermöglichen (BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 - n.v.; Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.1987 - 6 Sa 360/87

    Arbeitsvertrag; Ermessenstantieme; Jahressonderzahlung;

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Ebensowenig kann sich die Klägerin auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 1987 (- 6 Sa 360/87 - NZA 1988, 23) berufen.
  • BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 846/78

    Gratifikation

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Ein Anreiz und eine vorweggenommene Belohnung für eine zukünftige Betriebstreue werden in der Zusage meist dadurch sichergestellt, daß der Arbeitnehmer am Ende des Bezugszeitraumes in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gestanden haben muß (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation) oder daß eine Rückzahlungsklausel für den Fall des Ausscheidens bis zu einem bestimmten Stichtag des Folgejahres vereinbart wird (vgl. z. B. BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 5 AZR 846/78 - AP Nr. 106 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 11.11.1971 - 5 AZR 277/71

    Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Die der Sonderzahlung beigelegte Zweckbestimmung ergibt sich nicht vorrangig aus der Bezeichnung der Leistung (BAG Urteil vom 11. November 1971 - 5 AZR 277/71 - AP Nr. 71 zu § 611 BGB Gratifikation), sondern insbesondere aus den Voraussetzungen, von deren Erfüllung diese Leistung in der Zusage abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - aaO).
  • BAG, 26.10.1983 - 5 AZR 331/81

    Jahressonderzahlung

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1983 (- 5 AZR 331/81 - AP Nr. 118 zu § 611 BGB Gratifikation) berufen.
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
    Eine Belohnung für in der Vergangenheit erwiesene Betriebstreue kommt in derartigen Zusagen regelmäßig dadurch zum Ausdruck, daß die Erfüllung einer bestimmten Wartezeit vorausgesetzt wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation), der Arbeitnehmer also innerhalb des Bezugszeitraumes eine bestimmte Zeitdauer dem Betrieb angehört haben muß (vgl. z. B. die Fallgestaltungen bei BAGE 40, 214 = AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 -, aaO; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.02.1990 - 6 AZR 67/88

    Höhe einer tariflichen Sonderzahlung - Minderung durch Erziehungsurlaub - Ruhen

  • BAG, 01.02.1990 - 6 AZR 176/89

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses während Erziehungsurlaub - Anspruch auf tarifliche

  • BAG, 18.03.1981 - 5 AZR 952/78

    Stammarbeiterzulage

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 401/80

    Mutterschutz - Mutterschutzurlaub

  • BAG, 01.02.1990 - 6 AZR 74/88

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses während eines Erziehungsurlaubs - Höhe einer

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Bei einer solchen entfällt der Anspruch auf die Sonderzahlung nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt, sondern es bedarf hierfür einer gesonderten Regelung (vgl. st. Rspr. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Der Anspruch auf eine solche Sonderzahlung entsteht in diesem Fall regelmäßig während des Bezugszeitraums entsprechend der zurückgelegten Dauer ("pro rata temporis") und wird nur zu einem anderen Zeitpunkt insgesamt fällig (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 20, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 41, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 26, BAGE 66, 169).

    Es handelt sich dann um eine Sonderzahlung mit sog. Mischcharakter (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 21, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Bei einer solchen führt allein die Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht ohne Weiteres zum Entfallen des Anspruchs auf die Sonderzahlung (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Sieht die Anspruchsgrundlage keine besonderen Anspruchsvoraussetzungen vor, kann auch dies für eine Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsleistung sprechen (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 30, BAGE 66, 169).

    Gleiches gilt, wenn eine Rückzahlungsverpflichtung besteht (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 26, BAGE 66, 169).

    Für eine Honorierung von Betriebstreue spricht im Übrigen in der Regel, dass eine gewisse Wartezeit erfüllt sein muss, bevor der Anspruch auf die Sonderzahlung besteht (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 30, BAGE 66, 169).

  • LAG Hessen, 19.10.1992 - 11 Sa 647/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes für Zeiten der Inanspruchnahme von

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  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Eine Sonderzuwendung kann allein darauf gerichtet sein, die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten; in solchen Fällen hat die Sonderzuwendung reinen Entgeltcharakter im engeren Sinne (vgl. BAGE 66, 169; BAG, Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - NJW 1996, 278).

    in welcher Höhe dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf die Jahreszuwendung zusteht (vgl. u.a. BAGE 66, 169, 174 ff; 71, 78, 83).

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Bei einer solchen entfällt - entgegen der Ansicht der Beklagten - der Anspruch auf die Sonderzahlung nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt, sondern es bedarf hierfür einer gesonderten Regelung (vgl. st. Rspr. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Der Anspruch auf eine solche Sonderzahlung entsteht in diesem Fall regelmäßig während des Bezugszeitraums entsprechend der zurückgelegten Dauer ("pro rata temporis") und wird nur zu einem anderen Zeitpunkt insgesamt fällig (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 20, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 41, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 26, BAGE 66, 169).

    Es handelt sich dann um eine Sonderzahlung mit sog. Mischcharakter (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 21, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Bei einer solchen führt allein die Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht ohne Weiteres zum Entfallen des Anspruchs auf die Sonderzahlung (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Sieht die Anspruchsgrundlage keine besonderen Anspruchsvoraussetzungen vor, kann auch dies für eine Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsleistung sprechen (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 30, BAGE 66, 169).

    Gleiches gilt, wenn eine Rückzahlungsverpflichtung besteht (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 26, BAGE 66, 169).

    Für eine Honorierung von Betriebstreue spricht im Übrigen in der Regel, dass eine gewisse Wartezeit erfüllt sein muss, bevor der Anspruch auf die Sonderzahlung besteht (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 30, BAGE 66, 169).

  • LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14

    Sonderzahlung - Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - Fehlzeit - Elternzeit -

    Dies ist Ausdruck des im Arbeitsrecht vorherrschenden Vorleistungsprinzips, wonach der Arbeitnehmer zunächst seine Arbeitsleistung in der vertraglich vereinbarten Form zu erbringen hat, ehe ihm von Seiten des Arbeitgebers für diese erbrachte Arbeit die ebenfalls vereinbarte Vergütung zu zahlen ist (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - in NZA 1991, S. 318-320 - Rn. 27 bei juris m.w.N.; Thüsing in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. Köln 2014, Rn. 102 zu § 611 BGB m.w.N.).

    Aus dieser Überlegung erklärt sich dann, dass in der Vergangenheit vor dem Tag der Auszahlung fehlende Arbeitsleistung ohne Hinzutreten zusätzlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, nicht geeignet sein kann, dem Arbeitgeber ein Recht zur Kürzung zuzubilligen (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - in NZA 1991, S. 318-320 - Rn. 28 bei juris m.w.N.; Thüsing in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. Köln 2014, Rn. 102 zu § 611 BGB m.w.N.).

    Ebenso sprechen in der Rechtsgrundlage für die Sonderzuwendung eingearbeitete ausdrückliche Kürzungsregelungen gegen die rein an Fehlzeiten ohne Kürzungsvereinbarung festgemachte Möglichkeit der Reduzierung des auszuzahlenden Geldbetrages (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - in NZA 1991, S. 318-320 - Rn. 30 bei juris m.w.N.; Thüsing in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. Köln 2014, Rn. 102 zu § 611 BGB m.w.N.).

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Ergibt die Auslegung des Arbeitsvertrages, daß es sich bei dem 13. Monatsgehalt um einen Vergütungsbestandteil handelt, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung (§ 611 BGB) eingebunden ist und mit dem kein weitergehender Zweck verfolgt wird, so entsteht der Anspruch nicht für die Zeit des Erziehungsurlaubs, ohne daß es einer vertraglichen Kürzungsregelung bedarf (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 550/07

    Urlaubsgeld; Widerruf

    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (siehe etwa BAG, Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89, AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II. 2. c) der Gründe m.w. Nachw.) ist für die Qualifikation einer Sonderzahlung, um die es sich bei dem vereinbarten Urlaubsgeld handelt, entscheidend, aus welchem Motiv heraus sie gezahlt wird.

    Wird aber - wie hier - die Erfüllung einer bestimmten Wartezeit etwa in der Weise vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer innerhalb des Bezugszeitraums eine bestimmte Zeitdauer dem Betrieb angehört haben muss, kommt dadurch eine Belohnung für in der Vergangenheit erwiesene Betriebstreue regelmäßig zum Ausdruck (BAG, Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89, AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II. 2. d) der Gründe m.w. Nachw.).

    (cc) Zu berücksichtigen ist schließlich, dass ein Anreiz und eine vorweggenommene Belohnung für eine künftige Betriebstreue, welche die Annahme einer von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung unabhängigen Sondervergütung rechtfertigen, in der Zusage meist dadurch sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer am Ende des Bezugszeitraums in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gestanden haben muss oder dass eine Rückzahlungsklausel für den Fall des Ausscheidens bis zu einem bestimmten Stichtag des Folgejahres vereinbart wird (BAG, Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89, AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II. 2. d) der Gründe m.w. Nachw.).

    Da der Arbeitgeber die Zwecke, die er mit der Gewährung von freiwilligen Leistungen, um die es sich bei dem streitbefangenen Urlaubsgeld handelt, grundsätzlich frei bestimmen kann (BAG, Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89, AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II. 3. der Gründe), bleibt es ihm - nicht anders als den Tarifvertragsparteien - unbenommen, eine als "Urlaubsgeld" bezeichnete Sonderzahlung auch ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder von Urlaubsansprüchen zu vereinbaren (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 204/98, AP Nr. 68 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu 3. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Wenn dies dem Willen der Beklagten entsprochen hätte, so hätte es auf der Hand gelegen, in § 10 des Arbeitsvertrags - ebenso wie in dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.10.1990 (- 6 AZR 156/89, AP Nr. 135 zu § 611 BGB) zugrunde lag - ausdrücklich festzulegen, dass das Urlaubsgeld als Gegenleistung für geleistete Arbeit und nicht für sog. Betriebstreue gezahlt wird.

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

    Eine Sonderzahlung wird dem Entgelt im engeren Sinne zugerechnet, wenn sie in das im vertraglichen Synallagma stehende Vergütungsgefüge eingebaut ist, ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistungen zum Gegenstand hat und keine darüber hinausgehenden Zwecke verfolgt (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Zweckbestimmung ergibt sich aus der Bezeichnung der Leistung und insbesondere aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Verknüpfen die Betriebspartner aber erfolgsbezogene Vergütung, die individuelle Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abgelten soll, mit Klauseln, die auch einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue beinhalten und honorieren sollen, so liegt eine Sonderzahlung mit Mischcharakter im oben beschriebenen Sinne vor, gegen die grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken bestehen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 -, aaO, und - 6 AZR 341/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hessen, 16.11.1992 - 11 Sa 692/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes ; Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub ;

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  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Darunter wird eine Sonderzahlung verstanden, die in das im vertraglichen Sinn Synallagma stehende Vergütungsgefüge eingebaut ist, ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand hat und darüber hinaus keine anderen Zwecke verfolgt (BAG 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134, 139; 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1, 4; 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169, 174).

    Ein Wegfall oder eine Reduzierung der Sonderleistung scheidet danach aus, wenn die Sonderzahlung nicht ausschließlich zur Entlohnung der erbrachten Arbeitsleistung gewährt wird (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - aaO).

  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 374/06

    Maßregelungsklausel in tariflicher Protokollnotiz - tarifliche Jahresleistung und

  • LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1889/97

    Auslegung von tariflichen Bestimmungen ; Zahlung einer anteiligen tariflichen

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

  • LAG Hamm, 13.12.1991 - 10 Sa 1336/90

    Tarifvertrag; Jahresleistung; Jahressonderzahlung; Sonderzahlung; Chemische

  • BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 24/91

    Anspruch auf Auszahlung der angesparten Hälfte einer betrieblichen

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89

    Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2005 - 4 Sa 294/05

    Urlaubsgeld , Kürzung, Streikteilnahme

  • BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 536/90

    13. Gehalt als Weihnachtszuwendung bei Erziehungsurlaub

  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89

    Anteilige Gratifikation bei Ausscheiden im Bezugszeitraum

  • ArbG Düsseldorf, 22.08.2005 - 7 Ca 2689/05

    Stock Appreciation Rights, Verfallklauseln, Sperrfristen

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

  • LAG Hamm, 16.07.1993 - 10 Sa 981/92

    Sonderzahlung; 13. Monatsgehalt; Arbeitsverhältnis; Tarifvertrag; Baugewerbe;

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 52/06

    Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes - § 10 MTV Tageszeitungen - Beteiligung an

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 7 Sa 66/92

    Arbeitsvertragsparteien; Weihnachtsgratifikation; Zusätzliches Monatsgehalt;

  • ArbG Duisburg, 07.11.2002 - 2 Ca 623/02

    Höhe der Jubiläumszuwendung eines altersteilzeitbeschäftigten Installateurs ;

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.03.2000 - 4 Ca 5813/99

    Gewinnbeteiligung während des Erziehungsurlaubs; Vergütungsbestandteile in

  • SG Düsseldorf, 02.06.2021 - S 7 R 1490/18
  • LAG Hamm, 09.01.1998 - 10 Sa 1577/97

    Rahmentarifvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten im

  • LAG Hamm, 07.08.1992 - 10 Sa 894/92

    Jahressonderzahlung; Gratifikation; Arbeitsverhältnis; Arbeitszeit; Kalenderjahr;

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98

    Tarifliche Jahresleistung - betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 13.01.1995 - 10 Sa 755/94

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und

  • LAG Hamm, 11.03.1994 - 10 Sa 1296/93

    Urlaubsgeld; Tarifvertrag; Tarifliche Zuwendung; Verfassungsmäßigkeit;

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15
  • LAG Köln, 17.03.2010 - 8 Sa 1128/09

    Gleichbehandlung bei Einmalzahlung mit Mischcharakter; unbegründete Bonusklage

  • LAG Köln, 14.08.1998 - 11 Sa 1256/97

    Jahressonderzahlung; Weihnachtsgeld; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZN 206/96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz zu einer

  • LAG Hamm, 21.08.1992 - 10 Sa 765/92

    Jahressonderzuwendung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; Befristung; Kündigung;

  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92

    Kürzung einer tariflichen Jahressonderzahlung wegen der Inanspruchnahme von

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubsvergütung bei Kürzung des

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 417/89

    Anspruch auf einen Teil des 13. Monatsgehalts - Erbringung von Leistungen mit

  • ArbG Köln, 21.11.2006 - 13 Ca 5683/06
  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 7 Sa 2130/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Sonderzahlung im Bankbereich; Zahlung einer

  • LAG Nürnberg, 24.08.1992 - 7 Sa 201/91

    Abhängigkeit einer Umsatzbeteiligung vom ungekündigten Fortbestand eines

  • FG Baden-Württemberg, 04.06.1998 - 10 K 318/97

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld ; Unverständliche, irreführende Begründung

  • LAG Hessen, 23.04.1991 - 7 Sa 1297/90

    Kürzung vermögenswirksamer Leistungen und des Weihnachtsgeldes während des

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