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   BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89   

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BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89 (https://dejure.org/1989,1498)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1989 - 6 AZR 168/89 (https://dejure.org/1989,1498)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 (https://dejure.org/1989,1498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nutzungsentgelt für die Tätigkeit eines Zweitobduzenten - Nutzungsentschädigung gfür die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personen und Material - Rechtzeitige Geltendmachung der Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 711
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 34.74
    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Die in Frage stehende Nutzungsentschädigung ist danach ihrem Wesen nach ein Ausgleich für die Vorteile, die dar Bedienstete dadurch erhält, daß er die dem Behördenapparat zur Verfügung stehenden Hilfsmittel nicht auf eigenes Risiko anzuschaffen und zu unterhalten hat und nicht die Arbeitskraft des ihm zur Verfügung stehenden Personals vergüten muß (Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1974 - II C 36.70 - NJW 1974, 1440, 1443; BVerwG Urteil vom 26. Januar 1978 - 2 C 34.74 - ZBR 1979, 21 f.).

    Diese Nutzung kann auch im Interesse des Landes liegen, ohne daß dadurch die Grundlage für die Forderung eines Nutzungsentgelts entfällt (BVerwG Urteile vom 31. Januar 1974 und 26. Januar 1978, aaO).

    Das Nutzungsentgelt muß in einem ausgewogenen Verhältnis zu der aus der Nebentätigkeit erlangten Vergütung stehen, wobei ein Vomhundertsatz dieser Vergütung in diesem Sinne angemessen ist, wenn er dem Bediensteten den eindeutig überwiegenden Teil des aus der Nebentätigkeit gewonnenen wirtschaftlichen Nutzens beläßt (BVerwG Urteile vom 31. Januar 1974 und 26. Januar 1978, aaO).

  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Die in Frage stehende Nutzungsentschädigung ist danach ihrem Wesen nach ein Ausgleich für die Vorteile, die dar Bedienstete dadurch erhält, daß er die dem Behördenapparat zur Verfügung stehenden Hilfsmittel nicht auf eigenes Risiko anzuschaffen und zu unterhalten hat und nicht die Arbeitskraft des ihm zur Verfügung stehenden Personals vergüten muß (Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1974 - II C 36.70 - NJW 1974, 1440, 1443; BVerwG Urteil vom 26. Januar 1978 - 2 C 34.74 - ZBR 1979, 21 f.).

    Dies ist dann der Fall, wenn sichergestellt ist, daß der Dienstherr dem Bediensteten nicht "gleichsam mit der linken Hand wieder nimmt, was er diesem mit der rechten in Gestalt der Gestattung der Nebentätigkeit und der Gestattung, sich hierbei des behördlichen Apparates zu bedienen, gegeben hat" (BVerwG Urteil vom 31. Januar 1974, aaO).

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Eine irrtümlich falsche Rechtsanwendung läßt im öffentlichen Dienst jedenfalls nicht ohne weiteres einen Anspruch aufgrund betrieblicher Übung auf bestimmte Zahlungen entstehen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, m.w.N.).
  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform -

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Diese Voraussetzungen erfüllt auch ein Festsetzungsbescheid, da dieser ebenso wie eine Klageschrift (vgl. hierzu BAGE 9, 296 ff. = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), die schriftliche Aufforderung enthält, die darin bezeichneten Ansprüche zu befriedigen.
  • BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Ist jedoch der Anspruchsberechtigte nach Treu und Glauben daran gehindert, seine Ansprüche zu erkennen und zu erheben, weil der Anspruchsschuldner keine Abrechnung erteilt oder diese verzögert, ist der Lauf einer Verfallfrist für Zahlungsansprüche durch die Nichterteilung einer Abrechnung solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (BAG Urteil vom 8. August 1985 = AP, aaO; BAGE 51, 308, 311 [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85] = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 16.12.1971 - 1 AZR 335/71

    Schadenersatzanspruch - Ungefähr-Berechnung

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Damit war das klagende Land nicht in der Lage, seinen Anspruch auf Nutzungsentgelt zunächst auch nur unbeziffert geltend zu machen (vgl. hierzu BAG Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT; BAG Urteil vom 16. Dezember 1971 - 1 AZR 335/71 - AP Nr. 48 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Damit war das klagende Land nicht in der Lage, seinen Anspruch auf Nutzungsentgelt zunächst auch nur unbeziffert geltend zu machen (vgl. hierzu BAG Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT; BAG Urteil vom 16. Dezember 1971 - 1 AZR 335/71 - AP Nr. 48 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Ist jedoch der Anspruchsberechtigte nach Treu und Glauben daran gehindert, seine Ansprüche zu erkennen und zu erheben, weil der Anspruchsschuldner keine Abrechnung erteilt oder diese verzögert, ist der Lauf einer Verfallfrist für Zahlungsansprüche durch die Nichterteilung einer Abrechnung solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (BAG Urteil vom 8. August 1985 = AP, aaO; BAGE 51, 308, 311 [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85] = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2e bb der Gründe, m.w.N.) beginnt der Lauf von Ausschlußfristen zwar unabhängig von der Erteilung einer Abrechnung bereits mit der Fälligkeit eines Anspruches.
  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85

    Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge -

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
    Ist jedoch der Anspruchsberechtigte nach Treu und Glauben daran gehindert, seine Ansprüche zu erkennen und zu erheben, weil der Anspruchsschuldner keine Abrechnung erteilt oder diese verzögert, ist der Lauf einer Verfallfrist für Zahlungsansprüche durch die Nichterteilung einer Abrechnung solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (BAG Urteil vom 8. August 1985 = AP, aaO; BAGE 51, 308, 311 [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85] = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

  • BVerwG, 10.11.1960 - VI B 23.60

    Begründetheit der alleinigen Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des

  • OVG Berlin, 28.03.1960 - VI B 48.57
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1976 - IV 1351/72
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Der Lauf der Verfallfrist für die Zahlungsansprüche ist dann solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (Senat 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - AP BAT § 11 Nr. 3).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Kommt der Anspruchsschuldner einer solchen Verpflichtung zur Erteilung einer Abrechnung nicht nach, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Verfallfrist für Zahlungsansprüche durch Nichterteilung der Abrechnung solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung verlangt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT, m.w.N.).
  • BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 284/89

    Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeit als Zweitobduzent - Abgrenzung private

    Neben der Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV) vom 11. Dezember 1981 (GV NW S. 726) finden auch die hierzu ergangenen Erlasse und Rechtsverordnungen Anwendung, so u.a. auch der Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 1986 (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT, zu II 1 der Gründe).

    Was angemessen ist, ergibt sich zunächst aus dem Sinn des Nutzungsentgelts, der darin besteht, die Vorteile auszugleichen, die dem Bediensteten wirtschaftlich dadurch zugute kommen, daß er weder die genutzten Hilfsmittel auf eigenes Risiko anzuschaffen und zu unterhalten hat noch die Arbeitskraft des ihm zur Verfügung stehenden Personals vergüten muß (vgl. dazu BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 -, a.a.O., zu II 2 der Gründe; BVerwG Urteil vom 31. Januar 1974 - II C 36/70 - NJW 1974, 1440, 1443; BVerwG Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 -, Buchholz 237.0, § 87 BaWüLBG Nr. 2).

    Die Nutzungsentschädigung ist danach ihrem Wesen nach auch ein Ausgleich für die Vorteile, die der Bedienstete dadurch erhält, daß er die dem Behördenapparat zur Verfügung stehenden Hilfsmittel nicht auf eigenes Risiko anzuschaffen und zu unterhalten hat und nicht die Arbeitskraft des ihm zur Verfügung stehenden Personals vergüten muß (ebenso bereits BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 -, a.a.O., sowie BVerwG Urteil vom 31. Januar 1974, a.a.O.).

  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88

    Anspruch auf Überstundenvergütung für die tatsächlichen Einsatzzeit in einer

    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch zulässig (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT; BAGE 41, 47, 50 f. = AP Nr. 7 zu § 44 BAT).

    Die Verweisung umfaßt dabei nicht nur die einschlägigen Gesetze, sondern auch hierzu ergangene Erlasse und Rechtsverordnungen (BAG Urteil vom 16. November 1989, a.a.O.; Keymer, Das Nebentätigkeitsrecht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, ZTR 1988, 193, 195).

  • BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 367/88

    Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeit als Zweitobduzent bei Obduktion

    Der Senat hat in seinem heutigen Urteil in der Sache - 6 AZR 284/89 - im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT) mit ausführlicher Begründung angenommen, daß ein im Geltungsbereich der HNtV als Zweitobduzent tätiger Angestellter verpflichtet ist, an seinen Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Material zu zahlen.

    Neben der Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV) vom 11. Dezember 1981 (GV NW S. 726) finden auch die hierzu ergangenen Erlasse und Rechtsverordnungen Anwendung, so u.a. auch der Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. November 1986 (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT und zuletzt heutiges Urteil des Senats - 6 AZR 284/89 -, jeweils zu II 1 der Gründe).

    Das Nutzungsentgelt muß in einem ausgewogenen Verhältnis zu der aus der Nebentätigkeit erlangten Vergütung stehen, wobei ein Vomhundertsatz dieser Vergütung angemessen ist, wenn er dem Bediensteten den eindeutig überwiegenden Teil des aus der Nebentätigkeit gewonnenen Nutzens beläßt (vgl. dazu BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT; BVerwG Urteil vom 31. Januar 1974 - II C 36/70 - NJW 1974, 1440, 1443; BVerwG Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 55.84 -, Buchholz 237.0 § 87 BaWüLBG Nr. 2).

  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer

    Der Lauf der Verfallfrist für die Zahlungsansprüche ist dann so lange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 16.11.1989 - 6 AZR 168/89, AP Nr. 3 zu § 11 BAT).
  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06

    Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts,

    Der Lauf der Verfallfrist ist dann solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung verlangt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 16.11.1989 - 6 AZR 168/89 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 11 Sa 39/17

    Stundenweise Gewährung von Urlaub - TVöD - betriebliche Übung

    Bei dieser tariflichen konstitutiven Schriftform handelt es sich um eine gesetzliche Form iSd. § 125 Satz 1 BGB (BAG 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 -).
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 479/90

    Geltungsbereich des BRTV-Bau; Leitender Angestellter

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht auch angenommen, die Verweisung der Verfahrenstarifverträge auf das Betriebsverfassungsgesetz hinsichtlich der von ihrem Geltungsbereich ausgenommenen Personengruppe sei rechtlich zulässig (vgl. hierzu BAG Urteil vom 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG 1952; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 103 und 115; BAGE 41, 47, 50 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung bestimmt; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 199 II 3).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Der Lauf der Verfallfrist für die Zahlungsansprüche ist dann solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (Senat 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 -AP BAT § 11 Nr. 3).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88

    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.1995 - 3 Sa 51/95

    Nebentätigkeit: Pflicht zur Ablieferung aus Nebentätigkeit erhaltener Vergütung

  • LAG Hamm, 29.11.2012 - 15 Sa 1091/12

    Verfall des Anspruchs infolge Versäumung der tariflichen Ausschlussfrist;

  • LAG Hamm, 22.02.1995 - 2 Sa 586/94

    Nebenbeschäftigung: Anspruch auf Genehmigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11

    CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch,

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 421/99

    Nebentätigkeitsvergütung - Auskunftspflicht

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